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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#126
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Hallo!
Nach über drei Jahren Geduld habe ich nun einfach mal gegen den Schuldner bei der Polizei einen Strafantrag wegen Unterschlagung nach Paragraph 246 StGB gestellt. Hintergrund ist wie im Eröffnungsbeitrag geschildert, dass der Käufer meines Autos nicht nur unwillig war, die noch ausstehende Raten von 500,- Euro zu bezahlen, sondern das Auto ohne mein Wissen weiterverkauft hat. Heute habe ich meine Kontoauszüge geholt und siehe da, der Käufer hat stillschweigend nach nur vier Tagen nach dem Strafantrag auf einmal die komplette noch ausstehende Summe überwiesen. Damit ist die Sache für mich nun eigentlich aus der Welt. Ich müsste jetzt nur noch den Strafantrag zurückziehen - oder auch nicht.
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#127
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Zitat:
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#128
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Naja, Kosten hatte ich außer einem Telefonat eigentlich keines.
Unsere Dorfpolizistin ist sogar zu mir nach Hause gekommen, um die Strafanzeige aufzunehmen. Ist schon okay für mich. Hatte ich in dem Thread eigentlich auch erwähnt, dass der Käufer Jäger ist und Waffen besitzt? Vielleicht hatte er nach meinem Strafantrag einfach Schiss, dass man ihm wegen eines eventuellen Verfahren gegen ihn die Waffen wegnehmen könnte und deshalb die Sache mit der Bezahlung auf einmal aus der Welt bringen wollen. |
#129
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Hab mir jetzt nur bis 2. Seite gegeben.
Wie konnte denn dein Exkumpel das Auto überhaupt verkaufen? Du hast im Vertrag festgehalten dass bis zur letzten Rate das Auto dir gehört. Woher hatte er denn den Brief? Hat er den sich einfach neu ausstellen lassen? Gruß, Udo |
#130
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Ich finde es nur traurig das Brüder wegen lächerlichen 900.- ihr Familiäres Verhältnis aufgeben, ich hab meinem Bruder schon an die 10000.- geliehen und auch nie wieder gesehen und trotzdem ist er aber mein Bruder und ich werde ihm nie im Stich lassen, schon garnicht wegen dem blöden Geld 💰
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#131
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Zitat:
Das ehrt dich, ist aber im realen Leben doch meist eher Humbug. Gleich kommt noch so ein Mist wie "Blutsbrüder über den Tod hinaus" Ernsthaft: Wenn DU in der entsprechenden Freundschaft eine Verbindung siehst, die das wert ist, aber der andere Partner scheinbar nicht (sonst würde er dir die Kohl ja geben) ,dann würde ich mir mal Gedanken über die (Gleich-)Wertigkeiten machen. Sowas beruht ja immer auf Gegenseitigkeit. Kommt natürlich auf die jeweilige SItuation an, aber wenn du immer wieder verarscht und ausgenommen wirst wie eine Weihnachtsgans, angeschwärzt und verhöhnt wirst, ist es irgendwann auch vorbei mit Freundschaft oder Verwandschaft. Been there, done that. Wenn so jemand natürlich ernste Probleme hat und diese auch versucht zu dialogisieren, kann man als Freund sicherlich über alles reden und versuchen das aus der Welt zu schaffen. Hier hatte ich das eher so verstanden, dass der "Freund" am Ende einfach nicht mehr reagiert hat. Aber wie so oft: Wir waren nicht dabei. Chrischan |
#132
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Das Verfahren wird eingestellt. Grund: Du kannst nicht nachweisen, dass er bei Vertragsabschluss Unterschlagungs- und/oder Betrugsabsicht hatte. Er hat ja mal bezahlt, was Beleg genug ist, dass er mal wollte! Einzig bleibt dir bei einem guten Staatsanwalt das Wissen (evtl. kannst du mit einem Anwalt darauf einwirken), dass das dauerhaft aktenkundig bleibt und bei neuerlichen Verfehlungen der nächste Betroffene bessere Karten hat. Gruß Totti
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#133
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Zitat:
Also ist es vollkommen latte, ob ich jetzt nach seiner erfolgten Zahlung die Anzeige wieder zurückziehe.. Meiner Korrektheit nach müsste ich ja diesen Schritt tun (er hat ja seine Schuld beglichen, ich habe jetzt keine Forderungen mehr an ihn), aber ich mache seinetwegen keinen Finger mehr krumm. Höchstens unserer Dorfpolizisten erzähle ich das mal beiläufig, dass der Käufer jetzt doch noch bezahlt hat. |
#134
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Einen Strafantrag kann man zurücknehmen. Ist jetzt erstmal die Frage, was da aufgenommen wurde. Das Wichtige ist einfach, dass das jetzt "ordentlich" aktenkundig wird. Für dich nicht, aber für möglicherweise andere Geschädigte. Es sei denn er ist diesbezüglich bereits aktenkundig. Grüße Totti
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#135
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Ummelden geht auch mit dem FZS Teil 1 und einer Vollmacht von Dir ohne den Brief. Oder du meldest ihn auf den Käufer an, mit seiner Vollmacht. Ist doch bei Leasing (da bekommst du den Brief nie) oder Finanzierung eins Fahrzeugs nicht anders. Wenn das Fahrzeug abbezahlt ist, bekommst du den Brief. Er hätte auch Zeugen aufbringen können die an Eidesstatt erklären dass er Seine Schuld in Bar getilgt hat (ohne Quittung). Dann würdest du jetzt auf deinem Geld sitzen bleiben. Habe 8 Jahre für einen Autohändler als Gefälligkeit ein bisschen programmiert. Ich glaube mittlerweile kenne ich alle Tricks der Jungs, aber auf sowas würden die nie reinfallen. Hauptsache du ziehst deine Lehren daraus. Gruß, Udo |
#136
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Sehr häufig ist es gar so, dass die Briefe bei Lagerfahrzeugen gar nicht in die Hände der Autohäuser gelangen, sondern an deren Hausbank. Gruß Totti
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#137
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Nennt man auch Zulassungsservice. Nutze ich jedes mal weil ich kein Bock habe mich da mit Nümmerchen einen ganzen Tag hinzusetzen. Gruß, Udo |
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Nötig dafür Brief, Schein, Perso, gültige HU, Vollmacht und nicht zu vergessen die Bankverbindung. Habe ich neulich auch noch gemacht, einen Zulassungsdienst beauftragt. Kostet geringfügig mehr und man spart sich Terminmachen und 4h Lebenszeit. Grüße Totti
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#139
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Das sehe ich anders. Er hat zwar seine Schuld bezahlt, aber an der Unterschlagung ändert sich nichts. Ich würde es laufen lassen. Zumal es vermutlich sowieso eingestellt wird, wie hier ja auch schon geschrieben wurde.
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#140
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Und jeder Richter und oder Staatsanwalt wird sich an euch erinnern wenn er mal einen von euren Namen auf den Tisch bekommt, da die vor Arbeit völlig überlastet sind, und überglücklich sind sich wegen so etwas belasten zu müssen. Deshalb zurücknehmen den Strafantrag, du hast dein Geld bekommen und mit der gekränkten Eitelkeit musst du leben.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#141
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Nicht im hier genannten Kontext. Der Verkäufer hätte eben so das KFZ auf den Käufer ummelden können (inkl. Versicherung) und den Brief weiterhin in seinem Besitz halten können. Damit wäre es dem Käufer äusserst schwer gefallen das KFZ weiter zu veräussern. Nur unter Begehung einer Straftat und dafür muss man u.U. 2-3 mal singen gehen für.
Aber das Beste, der Verkauf währe nichtig und das KFZ wandert wieder zum Besitzer und der Ankäufer hat das nachsehen und der Verkäufer fährt ein. Das ist kein Kavaliersdelikt. Gruß, Udo |
#142
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Moin,
hab gerade etwas Langeweile und hab mir den Tröt dann mal von Anfang an gegeben. Was mir immer wieder auffiel war, dass da die Aussagen zum Fahrzeugbrief irgendwie nicht stimmen. Mittlerweile hat nur der Kaufvertrag eine juristische Aussage zum Eigentümer. Der Besitz des Briefes sagt nix über das Eigentum aus. Stimmt zwar, dass man den Brief zum Ummelden benötigt, aber ohne Kaufvertrag kann das schon mal schwierig werden - je nach Zulassungsstelle und Bundesland.
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#143
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Formal stimmt das, er weist lediglich den Fahrzeughalter aus.
Man hätte aber den Brief längst aufbieten können. Ich weiss aber nicht, ob das dem neuen Halter ggfs. Spielraum lässt bei einer Herausgabeklage und ob das rechtlich einwandfrei gewesen wäre in diesem Fall. Ist die Frage, was man dazu erklären müsste bei der Eidesstattlichen Versicherung, ohne sich selbst ein Bein zu stellen. Ist ja jetzt aber auch kein Thema mehr... Grüße Totti
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Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com Geändert von Totti-Amun (28.04.2021 um 16:37 Uhr) |
#144
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Ist dann ja hier (wenigsten) dann doch noch "gut ausgegangen".
Was mich dann wieder in meinem Verhalten bestärkt, einer Person nur soviel Geld zu leihen, wie ich ihm auch schenken würde .....
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#145
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Zitat:
Geld leihen an Bekannte nur noch, wenn man weiß, dass die Geld haben, aber halt gerade nicht bei sich. Zum Beispiel Portemonnaie beim Einkaufen vergessen oder so. Aber jemanden Geld leihen, der gerade viel davon braucht, aber gerade nicht zusammen bekommt. Nie wieder!
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#146
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Zitat:
Dieser Songtext hat vor gut dreissig Jahren schon geholfen: "Leute, Bin ich denn ein Kiosk? Oder bin ich etwa 'ne Bank? Oder seh' ich aus wie ein Hotel? Oder wie ein Kassenschrank?"
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Gruss, Dirk
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#147
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Und der ewige Held Niki Nationale Lauda sagte schon früher bei uns in der Werbung....
" Ich habe nichts zu verschenken ". Kluger Mann er war. |
#148
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Zitat:
Könnte er dann nicht auch den Brief einfach als verloren melden und sich einen neuen ausstellen lassen? Die Glaubhaftigkeit dieser Behauptung wird ja noch dadurch unterstützt, dass er im Besitz des Fahrzeugschein ist, der auf seinen Namen läuft. |
#149
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Zitat:
wenn dir da was widerlegt wird, gehst du auf direktem Weg in Bau. |
#150
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Zitat:
Eine Benachrichtigung des Vorbesitzers bzw. eine Nachfrage an diesen, ob er noch irgendwelche Rechte an dem Auto hat, wohl kaum. |
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