boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 169
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.10.2020, 21:16
Günter Günter ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.01.2003
Ort: 77654 Offenburg
Beiträge: 290
Boot: Lupus 24
253 Danke in 125 Beiträgen
Standard Benutzungszwang Funkgerät

Hallo,
ist es richtig, dass ich das eingebaute Funkgerät immer eingeschaltet haben muss, wenn das Boot in Fahrt ist? Also auch, wenn ich nur die Segel für kurze Zeit lüften will und ein paar Schläge im Hafen machen will?
Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein.
Ich habe ein Funkgerät geerbt und überlege, den UBI zu machen. Benutzungszwang wäre ein k.o. Kriterium!
__________________
---------------------------
Gruß

Günter
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.10.2020, 21:19
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Hallo,
ist es richtig, dass ich das eingebaute Funkgerät immer eingeschaltet haben muss, wenn das Boot in Fahrt ist? Also auch, wenn ich nur die Segel für kurze Zeit lüften will und ein paar Schläge im Hafen machen will?
Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein.
Ich habe ein Funkgerät geerbt und überlege, den UBI zu machen. Benutzungszwang wäre ein k.o. Kriterium!
wenn das Boot in Fahrt ist muss das Funkgerät eingeschatet sein und in Deutschland jemand mit Funkschein an Bord sein....
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 11.10.2020, 21:34
Lady An Lady An ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.09.2006
Ort: Taunus
Beiträge: 2.950
Boot: Linssen 410 AC Mark II Twin
Rufzeichen oder MMSI: DJ 6198 MMSI 211620490
3.983 Danke in 1.805 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn das Boot in Fahrt ist muss das Funkgerät eingeschatet sein und in Deutschland jemand mit Funkschein an Bord sein....
Nicht jemand mit Funkschein an Bord, der Fahrzeugführer muss den passenden Schein haben.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 11.10.2020, 21:52
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Nicht jemand mit Funkschein an Bord, der Fahrzeugführer muss den passenden Schein haben.
in deutschland Binnen reicht es wenn jemand an Bord ist der den SChein hat... der Fahrzeugführer muss nur auf See den Schein haben...

ich kenne Bootsfahrer da hat die Frau den Funkschein und der Mann den Führerschein...
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 12.10.2020, 00:30
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.470
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
52.119 Danke in 17.258 Beiträgen
Standard

Dann muss man aber die Frau auch immer dabei haben.
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 12.10.2020, 03:55
Benutzerbild von Stoffy 2100sc
Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Wien
Beiträge: 3.690
Boot: Konsolenboot Caro Krüger 470 mit Mercury 60PS EFI
2.297 Danke in 1.368 Beiträgen
Standard

Oder du wirfst Frau und Funkgerät über Bord, in beiden Fällen ist es danach ruhiger 🍺👍
Und ja in Österreich Binnen braucht auch nur einer an Bord den UBI Schein zu haben ,muss nicht zwingend der Kapitän 👨*✈️ sein.
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
Mit Zitat antworten top
Folgende 11 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 12.10.2020, 05:12
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Dann muss man aber die Frau auch immer dabei haben.
jupp das ist dann so...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 12.10.2020, 05:41
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.453
Boot: Bolger Micro und andere
4.137 Danke in 1.841 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in deutschland Binnen reicht es wenn jemand an Bord ist der den SChein hat... der Fahrzeugführer muss nur auf See den Schein haben...

ich kenne Bootsfahrer da hat die Frau den Funkschein und der Mann den Führerschein...
Hi!

Das dürfte so pauschal nicht stimmen. Insbesondere Binnen, wo auf bestimmten Strecken Funkpflicht besteht, dürfte es eher so sein, dass der Schiffsführer auch den Funkschein haben müsste.

Habe jetzt aber keine Zeit und Lust die gesetzlichen Vorschriften rauszusuchen. Ich werfe den Ball mal zurück und stelle anheim zur Bekräftigun der gegenteiligen Auffassung die einschlägigen Vorschriften zu zitieren. Gerade so Sachen, ich kenne einen, der macht das so, sind nicht überzeugend.

P.S.: Die Wasserschutzpolizei Berlin steht - wie mir bekannt geworden ist - auf dem Standpunkt, dass Binnen der Schiffsführer den UBI haben muss.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (12.10.2020 um 05:46 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 12.10.2020, 06:00
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Das dürfte so pauschal nicht stimmen. Insbesondere Binnen, wo auf bestimmten Strecken Funkpflicht besteht, dürfte es eher so sein, dass der Schiffsführer auch den Funkschein haben müsste.

Habe jetzt aber keine Zeit und Lust die gesetzlichen Vorschriften rauszusuchen. Ich werfe den Ball mal zurück und stelle anheim zur Bekräftigun der gegenteiligen Auffassung die einschlägigen Vorschriften zu zitieren. Gerade so Sachen, ich kenne einen, der macht das so, sind nicht überzeugend.

P.S.: Die Wasserschutzpolizei Berlin steht - wie mir bekannt geworden ist - auf dem Standpunkt, dass Binnen der Schiffsführer den UBI haben muss.
wenn man schon ne Behauptung aufstellt, dass der SChiffsführer auch der Funkscheininhaber sein muss, dann sollte man das auch durch links begründen... ich nehm den ball nicht an und verweise auf die Suchfunktion... dies wurde hier schonmal diskutiert und verlinkt... dabei kam raus das es zwischen See und Binnen unterschiede gibt... aber ich bin kein Unmensch.... https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post4716430

In Deutschland kann es binnen auf einem Kleinfahrzeug einen Schiffsführer, einen Rudergänger und einen Funker geben und alle drei davon sind unabhängig...

theoretisch könnte der Schiffsführer nur über den SBF Binnen verfügen, der Funker nur über den UBI und der Rudergänger bräuchte gar keinen Schein (nur die üblichen Einschränkungen mit Mindestalter und Gesundheit)...
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 12.10.2020, 06:45
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.453
Boot: Bolger Micro und andere
4.137 Danke in 1.841 Beiträgen
Standard

Hi!
Die verlinkte Stelle belegt es nicht. Klar ist nur, dass der Funker auf jeden Fall einen Schein haben muss. Es belegt nicht, dass der Schiffsführer keinen haben muss (bzw. gesplittet werden darf). Der Schiffsführer darf nur jemanden ans Gerät lassen, der selbst einen Funkschein hat.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 12.10.2020, 06:53
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.695
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.516 Danke in 8.110 Beiträgen
Standard

https://www.boot.de/de/Magazin/Segel...vorgeschrieben

http://www.rolfgilles.de/ukw.htm

und hier der ADAC SEITE 11
https://www.adac.de/_mmm/pdf/sportbo...isse_57422.pdf


sucht euch was aus
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 12.10.2020, 07:03
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Im Seebereich ist es unbestritten, dass der Schiffsführer den SRC benötigt...

hier geht es aber nicht um den Seebereich sondern um Binnen

Günther hat bekanntlich sein Boot in Plobsheim liegen und da dies am Rhein bei Straßburg liegt unterliegt er nicht der Seeschifffahrstraßenordnung und sondern der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und benötigt den UBI....

binnne gelten andere regeln wie auf See.... ich hab ja oben schon geschrieben, das auf See der Schiffsführer Inhaber des Funkscheins sein muss...
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 12.10.2020, 07:07
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Die verlinkte Stelle belegt es nicht. Klar ist nur, dass der Funker auf jeden Fall einen Schein haben muss. Es belegt nicht, dass der Schiffsführer keinen haben muss (bzw. gesplittet werden darf). Der Schiffsführer darf nur jemanden ans Gerät lassen, der selbst einen Funkschein hat.
dann zeig mir wo steht das Binnen der Schiffsführer einen Funkschein benötigt...


im Seebereich steht es (wie von Dieter so schön verlinkt) klar dort...
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 12.10.2020, 07:07
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.695
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.516 Danke in 8.110 Beiträgen
Standard

https://www.bootstechnik.de/2012/05/...gungen-binnen/
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Zwischenablage-2.jpg
Hits:	291
Größe:	83,9 KB
ID:	898825  
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 12.10.2020, 07:15
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.696 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Im Seebereich ist es unbestritten, dass der Schiffsführer den SRC benötigt...

hier geht es aber nicht um den Seebereich sondern um Binnen

Günther hat bekanntlich sein Boot in Plobsheim liegen und da dies am Rhein bei Straßburg liegt unterliegt er nicht der Seeschifffahrstraßenordnung und sondern der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und benötigt den UBI....

binnne gelten andere regeln wie auf See.... ich hab ja oben schon geschrieben, das auf See der Schiffsführer Inhaber des Funkscheins sein muss...
Das sollte man ändern. Es macht doch Sinn, das grundsätzlich der Schiffsführer das entsprechende Funkzeugnis haben muß.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 12.10.2020, 07:19
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das sollte man ändern. Es macht doch Sinn, das grundsätzlich der Schiffsführer das entsprechende Funkzeugnis haben muß.
naja... es gibt einige wo der eine Partner den Funkschein hat und der andere den Führerschein...

dann darf in so einem Fall halt keiner ohne den anderen das boot bewegen...

der Funkscheininhaber darf nicht fahren da er/sie keinen Führerschein hat
der Führerscheininhaber darf nicht fahren da er/sie keinen Funkschein hat und ja das Funkgerät in Betrieb sein muss beim fahren....
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 12.10.2020, 07:25
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.696 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eingeschaltet, sondern auch abgehört werden muss? Einbauort wäre bei mir die Kajüte. Das Handteil reicht sicher nicht bis zu Pinne. Außerdem sollte die Kajüte bei Regen geschlossen sein.
Das habe ich auch bei einigen Motorbooten gesehen und zwar insbesondere bei holländischen AK Booten. Was nutzt das Funkgerät im Salon, wenn oben auf dem Achterdeck gesteuert wird. Ich finde, das es Pflicht sein sollte das draußen mindestens ein Lautsprecher installiert sein muß, um den Funkverkehr mitzuhören. Das gilt natürlich auch für Segler.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 12.10.2020, 08:19
Benutzerbild von HOMEOFFICE
HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.02.2014
Ort: Rheinland / Niftrik
Beiträge: 673
Boot: Altena 48
1.077 Danke in 430 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das habe ich auch bei einigen Motorbooten gesehen und zwar insbesondere bei holländischen AK Booten. Was nutzt das Funkgerät im Salon, wenn oben auf dem Achterdeck gesteuert wird. Ich finde, das es Pflicht sein sollte das draußen mindestens ein Lautsprecher installiert sein muß, um den Funkverkehr mitzuhören. Das gilt natürlich auch für Segler.
Moin

Das geht imho zu weit ... wie die Betreffenden ihre Höhrbereitschaft sicherstellen muß nicht auch noch durch Gesetze oder Verordnungen geregelt werden - davon gibt es wahrlich bereits genug (bzw. viel zu viele!).
Den Sinn einer Installation ausserhalb der Reichweite (Funk innen, Steuer aussen) habe ich allerdings auch nie verstanden.

Beste Grüße, Peter
__________________
Mast- und Schotbruch!
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 12.10.2020, 08:32
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.453
Boot: Bolger Micro und andere
4.137 Danke in 1.841 Beiträgen
Standard

Hi!

§ 1 Absatz 7 der
Sportseeschifferscheinverordnung

"....
(7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

bezieht sich auf Fahrzeuge, bei denen zum Führen ein SKS aufwärts erforderlich ist (gewerbliche Fahrt).

Es bezieht sich nicht auf Fahrzeuge, bei denen der SBF See ausreicht.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 12.10.2020, 08:42
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

§ 1 Absatz 7 der
Sportseeschifferscheinverordnung

"....
(7) Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

bezieht sich auf Fahrzeuge, bei denen zum Führen ein SKS aufwärts erforderlich ist (gewerbliche Fahrt).

Es bezieht sich nicht auf Fahrzeuge, bei denen der SBF See ausreicht.
Hier interessiert das Seerecht überhaupt nicht da wir ausschließlich von binnen reden... daher ist jetzt wieder unklar was du mit dem seerecht hier willst...

Der TO liegt immer noch am Rhein..

Geändert von billi (12.10.2020 um 08:47 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 12.10.2020, 09:11
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.453
Boot: Bolger Micro und andere
4.137 Danke in 1.841 Beiträgen
Standard

Hi!
Du hast die These aufgestellt, dass seewärts splitting verboten sein soll und binnen erlaubt.

Daran habe ich Zweifel angemeldet und dich aufgefordert, die Fundstellen zu bringen.

Dann habe ich ausgekramt, dass das seewärts statuierte Splittingverbot (wenn man es so nennen will) nur die gewerbliche Fahrt betrifft.

Binnen ist so eine Regel noch nicht dargetan. Was ich aber meine, ist, dass auf den Strecken auf denen binnen Funkpflicht besteht, die Verpflichtung denkbar ist, dass der Skipper UBI haben muss. Aber das sind alles Diskussionen, die mühsamer sind, als den UBI zu machen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 12.10.2020, 09:24
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

In der sportseeschifferverordnung steht klar das der Führer eines Sportbootes sobald es mit funk ausgerüstet ist einen Befähigungsnachweis benötigt ... dies ist der SRC oder höher je nach Anlage...

So hab ich es auch 2019 gelernt als ich den SRC machte... gibt auch entsprechende prüfungsfragen....


Daher See Funkscheinpflicht für den Schiffsführer eines sportbootes mit Seefunk


Im Binnen Bereich ist eine splitten der Personen möglich....

Der Funkscheininhaber muss nicht der Schiffsführer sein.
Der Schiffsführer muss nicht über Funkschein verfügen.

Der Schiffsführer bestimmt wann und was gefunkt wird... der Funkscheininhaber funkt.

Ist funk Binnen an bord muss jemand an bord sein der den funkschein hat
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 12.10.2020, 09:48
gfkboot gfkboot ist offline
Captain
 
Registriert seit: 30.04.2010
Ort: Cuxhaven
Beiträge: 498
Boot: Flipper 717 C mit Steyr 236 und 290 dp
1.156 Danke in 296 Beiträgen
Standard

Moin,

also wir haben das UKW immer an und hören mit.Letztes Jahr kam der Sennotretter mit schwerverletzten von See und gab über Kanal 16 und Revierfunk bekannt das mit Höchstfahrt gelaufen wird und keine Rücksicht auf Sportschiffahrt genommen werden kann.Da gehe ich dann lieber dank Funk aus dem weg und drehe in den Schwell rein.

https://www.polizei.hamburg/contentb...ln-elbe-do.pdf

Gruss,

Holger
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 12.10.2020, 10:06
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.838
Boot: Proficiat 975G
12.043 Danke in 5.775 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Moin


Den Sinn einer Installation ausserhalb der Reichweite (Funk innen, Steuer aussen) habe ich allerdings auch nie verstanden.
Bei seegehenden Seglern macht das durchaus Sinn. Ein Funkgerät in der Plicht müßte absolut salzwasserfest sein. Außerdem dürfte bei Schlechtwetter die Geräuschkulisse so hoch sein, daß eine ordentliche Verständigung unmöglich ist. Zumal ja der Wachgänger sicherlich gut in Ölzeug verpackt ist einschließlich Kopf.
Da funkt es sich in der Kajüte weitaus zielführender - ein Lautsprecher außen sollte aber möglich sein.


Ein Bild bei gutem Wetter, aber jetzt noch etwas Wellengang dazu und überkommendes Wasser - und dann noch funken?
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	DSCN0529a.jpg
Hits:	82
Größe:	66,5 KB
ID:	898840  
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 12.10.2020, 10:10
Günter Günter ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.01.2003
Ort: 77654 Offenburg
Beiträge: 290
Boot: Lupus 24
253 Danke in 125 Beiträgen
Standard

Hallo Volker,
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Günther hat bekanntlich sein Boot in Plobsheim liegen und da dies am Rhein bei Straßburg liegt unterliegt er nicht der Seeschifffahrstraßenordnung und sondern der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und benötigt den UBI....
Stimmt nicht mehr! Meine neue Heimat ist der Segelclub Honau, Liegeplatz Hafen Karcher !
__________________
---------------------------
Gruß

Günter
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 169


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Welches Funkgerät?! Cyrus Technik-Talk 62 30.04.2004 10:02
Funkgerät für Binnen und/oder See Pit Technik-Talk 8 23.03.2003 22:11
Funkgerät mit Handhörer Rauti Technik-Talk 16 06.11.2002 10:10
Zulassung Shipmate RS 8000 C Funkgerät DirkJ Technik-Talk 4 29.05.2002 07:49
Funkgerät Navico RT6500S Karsten B. Kein Boot 1 14.02.2002 20:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.