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  #76  
Alt 21.08.2003, 17:18
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
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Hallo KWO,

im Bereich der SeeSchStrO gibt es zwar auch den Begriff der "Backbord/Steuerbord-Seite des Fahrwassers", die ortsfest mit dem Betonnungssystem verbunden ist.

Allerdings beziehen sich sämtliche Fahrregeln in den KVR und in der SeeSchStrO immer nur auf die "Linke/Rechte Fahrwasserseite", und zwar in der jeweils eigenen Kielrichtung gesehen. Und nur diese ist im allgemeinen Sprachgebrauch an Bord relevant *). Deswegen gibt es ja die genannte Verwirrung zwischen den In-der-Regel-See-Fahrern und den Binnenfahren, die nur die festen Binnen(ufer)seiten kennen. Schau mal rein, z.B. ---> §22 SeeSchStrO.

Gruß
Tilo

*) jedenfalls habe ich es so gelernt und alle anderen, die ich bisher kennengelernt habe, auch. War das bei Dir als Kapitän/Lotse auf -eben auch - SeeSchStr (lt. Deinem Profil) anders?
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  #77  
Alt 21.08.2003, 17:27
Dominic Dominic ist offline
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Wenn ihr mal zufällig in meine Gefilde kommen solltet und euch bei der Begegnung mit nem 180m langen Schubverband mit gezeigter blauer Tafel euch immer noch nicht sicher sein solltet was jetzt "Berg- o. Talfahrt", "rechtes o. linkes Ufer", "Nord- oder Südseite", "Steuerbord o. Backbord" ist, sagt bitte rechtzeitig Bescheid.
Dann hol ich schon mal Rettungsringe, Erste-Hilfe Kasten und Havariehandbuch raus.
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  #78  
Alt 21.08.2003, 17:29
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KWO KWO ist offline
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von boatman
Ich bleibe erst einmal dabei, es gab Gründe für den Kapitän die Tafel nicht einzuholen.
Glaube ich nicht. Der hat das schlichweg verpennt.
Selbst sogar wenn er gepennt hat ist das juristisch nicht zu beanstanden. Er hat als Bergfahrer das alleinige Recht die Art der Begegnug gegenüber nicht Kleinfahrzeugen zu bestimmen. Ich wiederhole zum x-ten mal und wer es nicht glaubt, der soll in der RheinSchPolVO gefälligst selbst nachlesen: Kleinfahrzeuge haben da nichts mit mit der blauen Tafel zu tun.

Es ist eigene Blödheit des Sportbootfahrers gewesen, wenn er versucht hat sich zwischen Frachter und Fahrgastschiff durchzuquetschen. Zumal rechts noch satt Platz war (vorausschauende Fahrweise!). Basta. Ich kann nun auch nichts anderes sagen, als da der Gesetzestext hergibt.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #79  
Alt 21.08.2003, 17:41
albert albert ist offline
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also, ..scheint die rechtslage doch geklärt......

1. tafel durfte gesetzt werden
2. jedoch raum muß vom großen dem falschafhrer gelassen werden.......(!)
3. kleinfahrzeug hätte tafel vollkommen ignorieren müssen!

zur praxis......

tafel wird auch gegenüber klfz gesetzt.....(nicht als weisung, als bitte..)
es stellt sich eine übung ein.......(man ist ja zuvorkommend...)
das im x wiederholungsfall zu falschem verhalten des kleinfz führt.....
und dem großen ein manöver abfordert......hmmmmmm

Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge ....., müssen......
allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen; sie können nicht verlangen, dass diese ihnen ausweichen
.



--sollte das in der ausb. nicht deutlicher gemacht werden??
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  #80  
Alt 21.08.2003, 17:42
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KWO KWO ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic
Jetzt zu dem Begegnen Steuerbord an Steuerbord. Selbst wenn ein MS die blaue Tafel zeigt, egal ob gegenüber einem anderen MS oder KF und das entgegenkommende Fahrzeug dies nicht durch setzen der blauen Tafel, Tonsignal, Funk, oder meinetwegen auch per Brieftaube (steht natürlich in keiner Schiffahrtspolizeiverordnung) nicht bestätigt und er dennoch die Fahrwasserseite wechselt kann ihm im Schadensfalle Fahrlässigkeit nachgewiesen werden ==== "Eine unbestätigte Meldung, ist eine nicht- ausgesandte Meldung" (für die, die mal ein UKW-Zeugnis gemacht haben).
Wie will das ein Sportbootfahrer bestätigen, da er an seinem Kleinfahrzeug selbst keine blaue Tafel hat und viele Sportboote oftmals auch kein Funk haben?

Leute, ihr könnt Euch drehen und winden wie ihr wollt, Kleinfahrzeuge haben mit der "blaue Tafel-Geschichte" nix am Hut.


Zitat:
Zitat von Dominic
Bei mir hat sich z.B. mal ein "Sportboot" zur Schleusung angemeldet, was 38m lang, und 5,10m breit war (umgebauter französischer Spitzmotor oder Peniche). Die haben dann die selben Rechte und Vorrechte gegenüber KF´s wie die gewöhnlichen Frachtschiffe.
Absolut richtig was Du schreibst!


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #81  
Alt 21.08.2003, 18:05
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Zitat:
Zitat von Tilo
im Bereich der SeeSchStrO gibt es zwar auch den Begriff der "Backbord/Steuerbord-Seite des Fahrwassers", die ortsfest mit dem Betonnungssystem verbunden ist.
und darum ging es in seiner Frage doch auch. Egal welchen deutschen Fluß du rein kommst, es sind ausnahmslos alle nach dem Lateral-System betonnt. In dem Fall spricht man ausnahmslos von der "Steuerbordseite des Fahrwassers" oder von der "Backbordseite des Fahrwassers".


Zitat:
Zitat von Tilo
Allerdings beziehen sich sämtliche Fahrregeln in den KVR und in der SeeSchStrO immer nur auf die "Linke/Rechte Fahrwasserseite", und zwar in der jeweils eigenen Kielrichtung gesehen. Und nur diese ist im allgemeinen Sprachgebrauch an Bord relevant *). Deswegen gibt es ja die genannte Verwirrung zwischen den In-der-Regel-See-Fahrern und den Binnenfahren, die nur die festen Binnen(ufer)seiten kennen. Schau mal rein, z.B. .....
Oh man, das kann doch nicht so schwer sein mit dem Lesen.
Es ging doch die ganze Zeit ausschließlich um die Wasser/Land-Abgrenzug und nicht um Fahrregeln nach KVR oder SeeSchStrO. Ich bin fest davon überzeugt, daß einige jetzt noch verwirrter sind. Ich war froh da halbwegs Ordnung in die Verwirrung gebracht zu haben.


Zitat:
Zitat von Tilo
War das bei Dir als Kapitän/Lotse auf -eben auch - SeeSchStr (lt. Deinem Profil) anders?
Wer lesen kann ist da schon im Vorteil!
Benenne mir eine Stelle wo ich hier in diesem Beitrag etwas unrichtiges behauptet habe! Nicht hier polemisieren, sondern konkret werden! Komm mir jetzt aber nicht mit solchen Sätzen wie "Ich dachte Du hättest gemeint....."

Leute bleibt doch mal auf dem Teppich. So lange man hier sachlich bleibt, mache ich ja noch gerne mit. Nur mit Polemik kommen wir hier nicht weiter und spätestens in dem Moment steige ich aus, weil es keinem mehr etwas bringt.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #82  
Alt 21.08.2003, 18:06
albert albert ist offline
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ergo........mein verhalten zukünftig.......

x blaue tafel ignorieren
x sollte ich den eindruck haben, dass sie nur MIR gegenüber gesetzt wurde....entscheide ich mich im einzelfall nach beurteilung der gesamten umgebenden situation....ggf.auch für die BITTE...

..ich denke, dass forum/fachmeeting war nicht umsonst.....
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  #83  
Alt 21.08.2003, 18:17
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KWO KWO ist offline
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Zitat:
Zitat von albert
also, ..scheint die rechtslage doch geklärt......
Sollte eigentlich, aber ich befürchte.......


Zitat:
Zitat von albert
1. tafel durfte gesetzt werden
2. jedoch raum muß vom großen dem falschafhrer gelassen werden.......(!)
3. kleinfahrzeug hätte tafel vollkommen ignorieren müssen!
Das habe ich von Anfang an gesagt. Ich mußte nur bei einigen Leuten (die keine Baseballkappe tragen) sehr viel Überzeugungsarbeit leisten.

[schnipp]


Zitat:
Zitat von albert
--sollte das in der ausb. nicht deutlicher gemacht werden??
Ich denke schon, daß dieses in der Ausbildung abgehandelt wird (so schlecht kann kein Ausbilder sein), von einigen aber wieder vergessen wird. Gründe dafür hatte ich hier auch schon genannt. Sportbootfahrer sind nun mal nicht so oft auf dem Wasser unterwegs wie Berufsschiffer. Aber man könnte ja mal die Winterzeit wieder dafür nutzen um in das alte Lernbuch zu schauen wenn es noch nicht all zu alt ist (so aus der Zeit vor der Erfindung der Bratkartoffel).


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #84  
Alt 21.08.2003, 19:02
Benutzerbild von KäptnKatze
KäptnKatze KäptnKatze ist offline
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Was lernen wir aus der Diskussion: Hebel auf den Tisch und so schnell zwischen den MS durch das diese Manövrieren könnten wie sie wollten und doch nicht behindert werden würden!

*Kleiner Scherz um die erhitzten Gemüter zu kühlen*
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf!
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  #85  
Alt 21.08.2003, 19:21
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KaiB KaiB ist offline
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"Selbst sogar wenn er gepennt hat ist das juristisch nicht zu beanstanden. "

Das man binnen auf Wache pennen darf, find ich gut!

"Wußten Sie schon, daß bei Sportschiffern die Größe
der Kapitänsmütze im umgekehrten Verhältnis zu den
navigatorischen Fähigkeiten steht?"

Da ich keine Käptnmütze trage und sie daher als unendlich klein angenommen werden darf, müßte ich folgerichtig in navigatorischer Hinsicht ein Genie sein, dass finde ich sogar noch besser!

So schnell ducken vor dem Radiergummi...

Kai
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  #86  
Alt 21.08.2003, 20:11
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Tilo Tilo ist offline
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Ähem...

Habe gerade mal nachgeschlagen: das mit der blauen Tafel und dass das ausdrücklich nicht für Kleinfahrzeuge gilt (diese aber zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt), ist sogar eine der offiziellen Prüfungsfragen/-antworten für den SBF Binnen. Zumindest anno 1991.

Ansonsten werden in dem damaligen Standard-Lehrbuch (für Segler)Kleinfahrzeuge in lockerer Abwechslung mal von Berufsschiffen, gewerblichen Schiffen, allen Fahrzeugen und der Großschifffahrt unterschieden...

Zumindest das mit der Winterlektüre ist keine schlechte Idee. Dann aber lieber gleich die "echten" XY-Ordnungen.

Gruß
Tilo

PS: Auch wenn ich das nicht mehr wußte (wie gut, dass es das BF gibt!): ich kaufe mir trotzdem keine Prinz-Heinrich-Mütze!
Oder zählt die auch nicht als Kapitänsmütze?
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  #87  
Alt 21.08.2003, 20:47
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Tilo
Ähem...

Habe gerade mal nachgeschlagen: das mit der blauen Tafel und dass das ausdrücklich nicht für Kleinfahrzeuge gilt (diese aber zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt), ist sogar eine der offiziellen Prüfungsfragen/-antworten für den SBF Binnen. Zumindest anno 1991.
War am 04.04.03 bei meiner Prüfung auch so.
Bei der Ausbildung, war § 6.04 Absatz 3 u. 5 der BinSchStrO ein Thema , mit der Begründung,du mußt ja wissen , was so ein Großer vorhat und wie er sich verhält und wie du dich zu verhalten hast.

Gruß
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  #88  
Alt 21.08.2003, 20:49
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Tilo
Ähem...

Habe gerade mal nachgeschlagen: das mit der blauen Tafel und dass das ausdrücklich nicht für Kleinfahrzeuge gilt (diese aber zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt), ist sogar eine der offiziellen Prüfungsfragen/-antworten für den SBF Binnen. Zumindest anno 1991.
War am 04.04.03 bei meiner Prüfung auch so.
Bei der Ausbildung, war § 6.04 Absatz 3 u. 5 der BinSchStrO ein Thema , mit der Begründung,du mußt ja wissen , was so ein Großer vorhat und wie er sich verhält und wie du dich zu verhalten hast.

Gruß
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Ich baue mir am Sonntag auch eine blaue Tafel an.
Mal schauen was die "Großen" dann machen?!
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  #89  
Alt 21.08.2003, 20:54
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Zitat von Tilo
Ähem...

Habe gerade mal nachgeschlagen: das mit der blauen Tafel und dass das ausdrücklich nicht für Kleinfahrzeuge gilt
Extra für dich, Cyrus
Oder mach ein Schild an deine lila Flunder --- Länge 20m ---
Gruß
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  #90  
Alt 21.08.2003, 21:05
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
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Zitat von Tilo
Ähem...

Habe gerade mal nachgeschlagen: das mit der blauen Tafel und dass das ausdrücklich nicht für Kleinfahrzeuge gilt
Extra für dich, Cyrus
Oder mach ein Schild an deine lila Flunder --- Länge 20m ---
Gruß
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OK ok, ich beachte die blaue Tafel nicht!
Ich setze eine!

Oder ist das der Punkt zwischen "Großen" und "Kleinen"?
Das setzen einer Tafel oder das befolgen?!
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  #91  
Alt 21.08.2003, 21:22
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14. "Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot.
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die meine ich nicht, mit Großen meine ich die Anderen
Ich komm nicht drauf,aber gleich wird mir geholfen.
Gruß
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  #92  
Alt 22.08.2003, 08:33
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Zitat:
Zitat von KWO
Es ist eigene Blödheit des Sportbootfahrers gewesen, wenn er versucht hat sich zwischen Frachter und Fahrgastschiff durchzuquetschen. Zumal rechts noch satt Platz war (vorausschauende Fahrweise!). Basta. Ich kann nun auch nichts anderes sagen, als da der Gesetzestext hergibt.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Gesetzestext hin oder her. Ob Du nach Paragraphen Recht hast scheint mir offen zu sein. Siehe posting ventum. Für eine entsprechende Auslegung des Gesetztestextes fehlt mir die Befähigung. Ich habe nur mal 2 Semester Privat- und Staatsrecht gehabt, was mir gezeigt hat, wie umfangreich das Rechtsgebiet doch ist. Wissen tu ich deshalb noch lang nicht alles.

Ich vermute dein Wissen, welches nicht unerheblich (das ist wirklich ernst gemeint) ist, hast Du aus der Praxis und gesammelter beruflicher Erfahrung. Oft werden aber -und das ist verständlich- die Texte dann leider einseitig ausgelegt. Die lange Diskussion hier zeigt mir, das Du keinerlei Spielraum und Auslegung für Kleinfahrzeuge zuläßt.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass ein Fahrzeugführer, ähnlich dem Straßenverkehr, sich so verhalten muss, das kein anderer gefährdet wird. Es dürfte doch wohl egal sein ob Schiff oder Auto. Ich darf mir keine durch Gesetzestexte zugestandene Vorfahrt erzwingen. Ein ähnliches Thema hatten wir vor kurzem mit den Kapitänen der Straße.

In deiner Rechtssprechung gibt es aber nur schwarz und weiß und Kleinfahrzeuge werden zum "Freiwild". Eigentlich das falsche Wort, da sie ja nicht gejagt werden, aber mir fällt gerade kein besseres ein.

Deiner Meinung nach ist das ausschließlich ihr Problem, dass sie das gleiche Wasser benutzen wie Fahrzeuge. Und Du hilftst nicht gerade dabei Fahrzeuggruppen und damit auch ihre unterchiedlichen Nutzungsinteressen näher zu bringen.
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Gruß, Thomas
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  #93  
Alt 22.08.2003, 09:45
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Zitat:
Zitat von boatman
Gesetzestext hin oder her. Ob Du nach Paragraphen Recht hast scheint mir offen zu sein. Siehe posting ventum.
Es sind hier schon mehrmals der betreffende § (auch im Wortlaut) aufgeführt worden. Nur der zählt! Nicht die "Meinungen" einzelner Weißmützen.


Zitat:
Zitat von boatman
Für eine entsprechende Auslegung des Gesetztestextes fehlt mir die Befähigung. Ich habe nur mal 2 Semester Privat- und Staatsrecht gehabt, was mir gezeigt hat, wie umfangreich das Rechtsgebiet doch ist. Wissen tu ich deshalb noch lang nicht alles.
Wenn dann dort steht: "Gilt nicht für Kleinfahrzeuge", dann braucht man meiner Meinung nach kein Jurastudium um das begreifen zu können.


Zitat:
Zitat von boatman
Ich vermute dein Wissen, welches nicht unerheblich (das ist wirklich ernst gemeint) ist, hast Du aus der Praxis und gesammelter beruflicher Erfahrung. Oft werden aber -und das ist verständlich- die Texte dann leider einseitig ausgelegt. Die lange Diskussion hier zeigt mir, das Du keinerlei Spielraum und Auslegung für Kleinfahrzeuge zuläßt.
In der Tat habe ich mir da bei meinem nautischen Studium (1972-1975) einiges Wissen aneignen können. Auch bei inzwischen erfolgten notwendigen berufl. Fortbildungen. Zusätzlich dann noch 1996 div. Binnenpatente (allgem., Rhein, Weser, Saale) gemacht. Da kommt tatsächlich schon was zusammen und da bin ich auch Stolz drauf.

Ich sagte eben bereits: der Satz "Gilt nicht für Kleinfahrzeuge" ist in der Tat so eindeutig und unmissverständlich, so daß er dort echt keinerlei Spielraum und Auslegung für Kleinfahrzeuge zuläßt.


Zitat:
Zitat von boatman
Ich bin aber der festen Überzeugung, dass ein Fahrzeugführer, ähnlich dem Straßenverkehr, sich so verhalten muss, das kein anderer gefährdet wird. Es dürfte doch wohl egal sein ob Schiff oder Auto. Ich darf mir keine durch Gesetzestexte zugestandene Vorfahrt erzwingen. Ein ähnliches Thema hatten wir vor kurzem mit den Kapitänen der Straße.
Bei Deiner Aussage, daß sich ein Wasserfahrzeugführer so verhalten muß, daß kein anderer gefährdet wird, da liegst Du totat richtig. Wenn Du nun den Straßenverkehr zitierst, dann wollen wir doch mal die geschilderte Situation auf die Straße umlegen. So begreift es der eine oder andere vielleicht besser.

Da ist eine ganz breite Straße. Du fährst da schön rechts mit Deinem Pkw. Von weitem kommt Dir ein Lkw entgegen, der gerade von einem Bus überholt wird. Der Busfahrer gibt zur Zeit des Überholens irgend ein Sichtzeichen mit dem Du absolut nichts zu tun hast. Von dem Du auch wissen solltests, daß Du damit nichts zu tun hast. Du kennst nun die Regeln bezüglich des Sichtzeichens nicht und ziehst nun aus Verwirrung plötzlich auf die linke Straßenseite rüber, um Dich (warum auch immer) zwischen Lkw und Bus durchzuquetschen. Im letzten Moment erkennst Du dann, daß das nicht geht und ziehst dann wieder rechts rüber. Kannst Du da den Busfahrer für Deine Schusseligkeit verantwortlich machen? Oder sag mir was der Busfahrer da falsch gemacht hat. Ich denke mal das da wohl die Gefährdung vom Pkw-Fahrer ausgegangen ist und Lkw- und Busfahrer einen Grund zum Kopf schütteln und zum Schimpfen hatten.

Hier hat sich überhaupt keine Vorfahrtfrage gestellt, wobei da diese auch nicht irgend einer der Beteiligten erzwingen konnte!


Zitat:
Zitat von boatman
In deiner Rechtssprechung gibt es aber nur schwarz und weiß und Kleinfahrzeuge werden zum "Freiwild". Eigentlich das falsche Wort, da sie ja nicht gejagt werden, aber mir fällt gerade kein besseres ein.
Das ist doch wohl Bullshit und reinste Polemik was Du hier schreibst. Dieser hier zitierte Fall ist doch wohl juristisch so eindeutig, wo soll ich da ausser schwarz und weiß noch eine andere Farbe heraus ziehen. Erklär mir nur, wo ich hier Kleinfahrzeuge zu "Freiwild" erklärt habe.


Zitat:
Zitat von boatman
Deiner Meinung nach ist das ausschließlich ihr Problem, dass sie das gleiche Wasser benutzen wie Fahrzeuge. Und Du hilftst nicht gerade dabei Fahrzeuggruppen und damit auch ihre unterchiedlichen Nutzungsinteressen näher zu bringen.
Zeig mir nur die Stelle wo ich das geschrieben habe, daß das Ihr Problem ist, wenn Kleinfahrzeuge die gleiche Wasserstraße benutzen wie die Großschiffahrt. Im Gegenteil, wenn mir ein Kleinfahrzeug des WSA entgegen kommt dann weiß ich, da sind Leute unterwegs, welche für mich die Qualität der Wasserstraße erhalten oder verbessern. Ich wüßte nicht wo da Probleme auftreten können. Also, Polemik und Unsachlichkeit hilft uns hier nicht weiter! Immer schön sachlich bleiben, dann macht so etwas auch Spaß.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #94  
Alt 22.08.2003, 10:13
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In § 6.04 heißt es "Sie dürfen nicht länger beibehalten werden, es sei denn, dass die Bergfahrer ihre Absicht anzeigen wollen, auch weiterhin Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren zu lassen."

Das heißt ganz eindeutig, dass die blaue Tafel spätestens dann zu verschwinden hat, wenn der Dampfer so weit nach rechts zieht, dass da keiner mehr vorbeipasst. Und das völlig unabhängig davon, ob es Gegenverkehr gibt oder nicht (Es gab je keinen Gegenverkehr - ein Kleinfahrzeug ist ja ein NICHTS).

Im übrigen: Das Ganze spielte sich bei ausreichendem Abstand ab, so dass von Gefährdung keine Rede sein kann.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #95  
Alt 22.08.2003, 10:23
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@KWO: Bei Blödheit, Bullschitt und irgendwelchen umgekehrten Verhältnissen ....

kann ich nur sagen: "Bis hierhin vielen Dank."
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  #96  
Alt 22.08.2003, 10:26
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Zitat:
Zitat von KWO
...Es sind hier schon mehrmals der betreffende § (auch im Wortlaut) aufgeführt worden. Nur der zählt! Nicht die "Meinungen" einzelner Weißmützen.

...
Klaus-Werner,
als "einzelne Weissmütze", die ich übrigens nicht habe ( ), versuche ich nochmal, die Rechtslage darzustellen (auch wenn ich befürchte, dass das so allmählich nicht mehr verständlich ist...):

Die Ausnahmevorschrift betr. Kleinfahrzeuge, § 6.02, lautet in Abs. 2.:

Die §§ 6.03a, 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, [...] gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. ...

§ 6.03 (Begegnen) ist also von dieser Ausnahme
nicht erfasst; damit auch nicht § 6.03 Abs 3. :
Beim Begegnen ... dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstosses ausschliesst, ihren Kurs nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstosses herbeiführen könnte.

der also eine überraschende (bereits potentiell gefährdende) Kursänderung in der Begegnung verbietet.
In dem von h-d erwähnten Fall durfte also der PassSchiffführer den Kurs nicht (mehr) ändern, völlig unabhängig davon, ob ihm ein Kleinfahrzeug oder ein "sonstiges" Fahrzeug entgegen kam. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Situation bereits konkret gefährdend war.
Das hat also nichts mit der Frage zu tun, dass für den Kleinfahrzeugführer die Blaue Tafel nicht galt!

Nun gilt also § 6.04 zwar nicht für Kleinfahrzeuge (die fahren eben keine Blaue Tafel). Adressat ist "das Fahrzeug", das nicht Kleinfahrzeug ist. Deswegen muss sich der Fahrzeugführer der "Nicht-Kleinfahrzeuge" aber gleichwohl an § 6.04 auch insoweit halten, wie es ihm untersagt ist, die Blaue Tafel auch bei "Nichtgebrauch" stehen zu lassen. Tut er dies nicht, so schafft er eine unklare Verkehrssituation gegebenenfalls auch gegenüber dem Kleinfahrzeug, weil dessen Führer davon ausgeht, dass das die Tafel führende Fahrzeug einem anderen ( nicht dem kleinen) Fahrzeug die Steuerbordseite zur Passage zuweist und jedenfalls nicht wieder vor dessen Passage nach bb drehen wird. Gegenüber dem Kleinfahrzeug gilt also zur Vermeidung der unklaren Verkehrslage gemäss § 1.04 Binnenschifffahrtsstrassenordnung:

Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschiffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere

die Gefährdung von Menschenleben,

die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,

die Behinderung der Schiffahrt

zu vermeiden und

jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern.
,

auch wenn durch die Blaue Tafel dem Kleinfahrzeug eine Passierseite nicht zugewiesen wird!

Im Falle einer Kollision in dem von h-d beschriebenen Fall hätte der "Nicht-Kleinfahrzeugführer" auf jeden Fall eine Mithaftung am Schadenseintritt.
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Helmut

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  #97  
Alt 22.08.2003, 10:45
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cyrus........hat diesen tread eröffnet.......

.die meinungen scheinen mir jetzt doch ausreichend breit dargelegt und auch ausdiskutiert zu sein......

den "PUNKT" würde in einem gerichtsfall wohl die "auslegung" durch den richter ergeben....

..die hier im forum so oft zitierte positive umgangsform sollte jetzt nicht weiter strapaziert werden.....

...cyrus..was meinst DU.......kannst du deinen traed mit sattem und zufriedenem grinsen jetzt schließen....??
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  #98  
Alt 22.08.2003, 10:49
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  #99  
Alt 22.08.2003, 10:53
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Zitat:
Zitat von ventum
Es hilft natürlich wenig, wenn man zwar die Vorschriften kennt, aber den Gesamtzusammenhang nicht ganz versteht...
Wohl wahr!!!!!!


Zitat:
[Schnipp, nutzlos viele §§ zitiert, auch den § 6.04 wo es im die blaue Tafel geht.]

Zitat:
Zitat von ventum
Diese vorstehenden Vorschriften gelten auch für Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge untereinander; es gibt keine Ausnahmebestimmung.
Deine Ausführungen, KWO, erklären im Ergebnis Kleinfahrzeuge im Binnenbereich zu Freiwild.
...und genau mit dem ersten Satz hast Du hier Deine Nichtahnung dokumentiert! Der § 6.02 sagt eindeutig und unmißverständlich im Absatz 2, daß der § 6.04 (da wo es um die blaue Tafel geht) nicht für Kleinfahrzeuge gilt. Ich weiß auch nicht, weshalb ich dadurch Kleinfahrzeuge im Binnenbereich zu Freiwild erkläre? Du solltest Dir schon im Klaren sein was Du da schreibst. Auch durch Polemik, persönliche Angriffe und Weglassen von relevanten Gesetzen machst Du Deine Aussage nicht richtig.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #100  
Alt 22.08.2003, 10:55
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@ventum

Ich sehe das auch so. Vor Manöver Tafel raus, nach Manöver Tafel rein, dann wissen auch Alle, was läuft.

@all

Bei Vorbeifahrt binnen an den einst "so blühenden Industrielandschaften" des Ruhrgebietes weiche ich schon aus einem gewissen Empfinden von Mitleid gegenüber der Berufsschifffahrt frühzeitig aus. Ich bin froh, das da überhaupt noch was fährt, so allein macht´s doch auch keinen Spass.
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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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