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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #41  
Alt 11.03.2003, 23:19
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallo Ralf,

genauso ist es eben nicht !!

Du mußt - in Deinem Fall - das "Heft des Handels" in der Hand behalten. Du mußt der aktive Part sein - von alleine passiert nichts´.

Also: do it !!! (Dir bleibt gar nichts anderes übrig)

Gruß
Claus
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  #42  
Alt 11.03.2003, 23:37
Harry Harry ist offline
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hmmmm.....
kann ja sein, das ich da falsch liege, aber....
Irgendeiner hat Mist gebaut und du sollst den jetzt ausbaden. Das kann es ja wohl nicht sein!
Kannst du den Druck nach links und rechts nicht ein wenig vergrössern, indem du Werft/Händler/Versicherung mal die Höhe deiner Auslagen präsentierst? >>>mit der Wahrscheinlichkeit je länger, je Höher die Kosten?
Ich denke da neben den Kosten für die "Laufarbeit" auch an Urlaubsausfall bzw. zwangsweises chartern eines Ersatzbootes.
Geht das?
Was sagen unsere Juristen dazu?

grübelnd....

Harry
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  #43  
Alt 11.03.2003, 23:39
Tipsy Tipsy ist offline
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Die Tippfehler bitte ich zu entschuldigen!

Gruß
Claus
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  #44  
Alt 11.03.2003, 23:45
Harry Harry ist offline
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Zitat:
Zitat von Tipsy
Die Tippfehler bitte ich zu entschuldigen!

Gruß
Claus
Hallo Claus....sorry hab ganz übersehen dich hier willkommen zu heißen.
Also...
Herzlich willkommen im Wassersport Suchtzentrum

Du kannst deine Beiträge auch nachträglich korrigieren.
Deinen Beitrag per "edit" auswählen >>> es erscheint dein Geschreibsel, das du nun verändern kannst >>>absenden >>>fäddisch.

gruß
Harry
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  #45  
Alt 12.03.2003, 09:04
Tipsy Tipsy ist offline
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Guten Morgen,

zu Harry: gehen tut alles !
Nur wird man damit ein Unternehmen in der Größe von Bavaria oder Pantenius kaum einschüchtern können. Letztlich ist es eher die Privatperson, die angesichts des ganzen Ärgers und der nicht unerheblichen Kosten die "Flügel streckt" und aufgibt.
Im übrigen erweitert das alles nur den Streit und hilft kaum, ihn beizulegen.

Also Ralf: Mein Tipp aus der Ferne (und ohne Detailkenntnisse) - verfolge bloß die Versicherungsschiene weiter und melde auf jedem Fall den Schaden o r d n u n g s g e m ä ß und v o l l s t ä n d i g Deiner Versicherung. Sonst verweigern die am Ende des Tages noch die Zahlung wegen irgendwelcher Formfehler.

Gruß
Claus
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  #46  
Alt 12.03.2003, 10:40
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Moin moin,

Versicherung ist angeschrieben. In Kürze wird ein Beweissicherungsverfahren (schon um der Verjährung entgegenzuwirken) eröffnet, das, wie ich hoffe Klarheit an den Tag bringen wird.
Bald wissen wir mehr. Mein Versprechen, Euch auf dem Laufenden zu halten, steht.
__________________
Es grüßt der

Ralf
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  #47  
Alt 12.03.2003, 18:00
Harry Harry ist offline
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@Claus
Ich stelle deine Ansicht nicht in Frage, weiß aber, das Versicherungen gerne Kosten senken.
Beispiel:
Schaden 3500euro > Du bekommst 3000euro sofort und gut ist, oder den vollen Betrag, aber das dauert.........
Das sind dann 500euro Einsparung.....mal X-Versicherungsfälle....rechnet sich schon, oder?
Dieses hat weniger mit Einschüchterung, sondern eher mit nüchterner Kalkulation zu tun.
Wie schon erwähnt, ob ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Aufwendungen besteht wissen unsere Juristen sicherlich besser.
Es geht ja auch darum, jemanden von den zuständigen Stellen überhaupt mal eine Reaktion zu entlocken......und da muß man halt "Anreize" bieten.

gruß
Harry
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  #48  
Alt 12.03.2003, 19:14
Frank
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Hallo Achim,

richtig, beim Aufladen in der Werft ist dies eher unwahrscheinlich, die Kranführer haben da sicher Erfahrung und wissen, dass Bav verantwortlich ist, wenn sie Mist bauen. Ein guter Transporteur wird auch den Freifahrtschein nicht unterschreiben, falls da etwas ungewöhnliches passiert.

Aber was ist unterwegs passiert ?
Wurde ggf. umgeladen ?
Was ist beim Abladen passiert ( da ist der Spediteur nämlich schon aus dem Schneider )?
Was hat der Händler nach Ankunft gemacht ? Boot direkt ins Wasser oder erst ins Zwischenlager ?
In unserem Betrieb verladen wir relativ viel ( so ca. 2 - 3 Lastwagen / Tag ) mit Stückgewichten bis zu 40 Tonnen.

Gruss
Frank
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  #49  
Alt 13.03.2003, 15:32
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallöchen Harry,

Du hast natürlich recht, jedes Unternehmen ist darum bemüht, zu sparen. Du hattest in Deinen Nachrichten jedoch zwei Fälle angesprochen: Zum einen war die Frage, ob durch den Hinweis auf ansonsten weiter anwachsende Kosten Bavaria nicht dazu animiert werden würde, den Schaden anzuerkennen und hierfür einzustehen. Ich denke, der eingetretene Schaden an dem Boot (€ 100.000,- ??) ist hier zu groß, als daß Bav. diesen wegen weiterer im Verhältnis geringfügiger Risiken (€ 5.000,- ??) begleichen würde.
Das andere Beispiel betrifft den Fall, daß die Parteien über die Schadensregulierung dem Grunde nach bereits einig sind; sie streiten noch über die Höhe des eingetretenen und zu regulierenden Schadens - der eine sagt 10 und der andere 20. In diesem Falle wäre es in Tat zu überlegen, ob man die Sache nicht gemäß dem Wahlspruch "split the difference", also halbe/halbe, erledigt, also 15.
Soweit ist der Fall hier aber noch nicht. Daher hat Ralf ja auch ein Beweissicherungsverfahren zwecks Feststellung der Schadensursache eingeleitet. Sollte dieses klar und eindeutig ausfallen, wäre Bav. vielleicht sogar bereit, den Schaden ohne vorherige Zahlungsklage zu übernehmen. Hierfür wünsche ich jedenfalls viel Glück.

Der Weg kann aber dornig sein, man weiß nie, was passiert. Daher ist für den Fall der Fälle auch der Weg über die Versicherung zu klären, was ja auch schon geschehen ist.

Beste Grüße aus dem heute mal sonnigen Hamburg
Claus
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  #50  
Alt 22.03.2003, 09:53
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stef0599 stef0599 ist offline
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Hallo Ralf !

sch....situation sowas. Und das präkerste ist:

Du musst ein Beweissicherungsverfahren anstrengen, was Du ja gemacht hast. So weit, so gut. LEIDER dauert so ein Verfahren schlapp ein bis anderthalb Jahre, in denen Du Dein Boot zwar von aussen streicheln, aber tunlichst nicht segeln solltest, weil es durchaus im Bereich des möglichen liegen kann, das ein zweiter Gutachter bestellt werden muss, um irgendwas zu prüfen, das der erste vergessen hat, was aber auf einmal immens wichtig geworden ist......... lass dich in der Frage der weiteren Nutzung unbedingt von Deinem RA hinsichtlich der möglichen Konsequenzen beraten.

Zum Thema selbst sach ich nix.
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beste Grüße
Stefan
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  #51  
Alt 27.03.2003, 10:27
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallo Ralf,

ich will für Dich doch hoffen, daß das Beweissicherungsverfahren wesentlich schneller über die Bühne geht und Du nicht 1 bis 1 1/2 Jahre auf ein Ergebnis warten mußt. Das müßte auch in einigen Monaten (3-4 ?) zu erledigen sein - wird schon klappen.

Beste Grüße
Claus
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  #52  
Alt 27.03.2003, 12:01
Reimar Heger Reimar Heger ist offline
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Ich kann Gerd1000 nur 100%ig zustimmen. Was wir in den vergangenen 35 Jahren mit Booten und deren Händler alles erlebt haben ist unglaublich.
Auch meiner Meinung nach hilft hier nur die Massenveröffentlichung. Das ist
es wirklich was die Firmen scheuen. Auf alle Fälle ist das was passiert ist eine große...... Gruß Reimar
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld!
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  #53  
Alt 27.03.2003, 13:45
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Zitat:
Zitat von Tipsy
Hallo Ralf,

ich will für Dich doch hoffen, daß das Beweissicherungsverfahren wesentlich schneller über die Bühne geht und Du nicht 1 bis 1 1/2 Jahre auf ein Ergebnis warten mußt. Das müßte auch in einigen Monaten (3-4 ?) zu erledigen sein - wird schon klappen.

Beste Grüße
Claus

Besten Dank Claus,

ich gehe auch von einem ähnlichen Zeitraum aus. 1-1,5 Jahren werden es nach Expertenmeinung bei einem Gerichtsverfahren, zu dem es aber hoffentlich nicht kommen wird, da ein solches Verfahren öffentlich geführt wird. Außerdem hoffe ich, nach Vorlage des Gutachtens wird man einen gangbaren Weg finden.
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Es grüßt der

Ralf
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  #54  
Alt 18.04.2003, 13:24
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Thomas_DE37cr Thomas_DE37cr ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann
Hallo Ralf,

sehe die sache so: wenn die versicherung sich auf einen konstruktionsfehler versteift, wird sie das begründen müssen. genau diese begründung sollte dann die ersatzpflicht der werft bedeuten. auf alle fälle kann es nicht dein problem sein, sondern entweder das der versicherung oder der werft. glaube auch nicht, dass sich bavaria mit pantenius anlegen wird, weil beide gute anwälte haben.

gruss aus salzburg

hermann
Ralf...
bin zwar keine Anwalt.. aber habe aus ähnlichem Grund Einblick in diese Thematik bekommen. Bei uns in der Schweiz gibt es bezüglich Haftung zwei Unterscheidungen: die sog. Ursachenhaftung.. und die Kausalhaftung.. beide sind relevant in bezug auf Schadenersatz oder -regulierung. Denke nur die Kausalhaftung trifft ja bei Dir zu. Dein Versicherer solllte sich dem unter rechtlichem Druck nicht entziehen können. Ob und wie "P" auf die BAV-Werft Regress ausübt sollte Dein Problem nicht mehr sein. Frag doch zur Sicherheit mal noch VENTUM über dies nach. Er hat einschlägige Erfahrung und Kenntnisse.

Kopf hoch... wird (muss) schon gut gehen.
Thomas
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"Das, was Du suchst, findest Du immer an dem Platz, an dem Du zuletzt nachschaust"!
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  #55  
Alt 28.04.2003, 16:40
Benutzerbild von Ralf-T
Ralf-T Ralf-T ist offline
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Nach Abdichten des Rumpfes schwimmt sie nun wieder. Da der Gutachter
Weise jedoch eine gefährliche strukturelle Schwäche des Rumpfes für
möglich hielt, werde ich mich bis auf weiteres nur auf meinem sehr
geschützten Binnenrevier aufhalten. Als Laie kann ich einfach nicht
abschätzen, was das Schiff überhaupt aushält, sollte sich
herausstellen, dass es nicht die zugesicherte Hochseetauglichkeit der Kategorie A aufweisen.

Immerhin, Bavaria will das Schiff noch einmal durch einen eigenen
Gutachter überprüfen lassen, was allerdings keinen Einfluß auf das
eingeleitete Beweisverfahren hat. Mein Anwalt sagte mir zwar, er könne jederzeit die Anträge zurücknehmen, wenn man sich einigt, aber ich glaube nach allem nicht mehr daran, dass es hier noch eine
einvernehmliche Lösung gibt.
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Es grüßt der

Ralf
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  #56  
Alt 28.04.2003, 19:50
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallo Ralf,

nicht zu pessimistisch sein - vielleicht wollte Bav. zunächst auch erst mal gucken, wie weit Du in der Sache gehen wirst. Mit dem Beweissicherungsverfahren sehen sie, daß Du Dich durch ein einfaches "Wir wissen nichts, können aber nichts dafür" nicht abschrecken läßt und die Angelegenheit weiter verfolgst.

Wenn Bav. jetzt einen eigenen Gutachter schickt, ist das doch ein gutes Zeichen. Zumindest schließt Bav. damit ja trotz der vorherigen Ablehnung einer Regulierung wohl nicht mehr aus, das sie für den Schaden doch verantwortlich sein könnten.
Überlegen würde ich, ob Du zu diesem Begutachtungstermin nicht einen eigenen Gutachter oder fachlich kompetenten Freund/Kollegen (was auch immer) schicken solltest. Vielleicht läßt sich mit einem weiteren Fachmann das Ergebnis insoweit verbessern, als daß sich der Bav. Gutachter fachkundigen Hinweisen nicht verschließen kann und in seinem Urteil nicht zu sehr davon geleitet wird, wer sein eigener Arbeitgeber ist.

Ob Du vorher mit dem Schiff noch segeln solltest, weiß ich nicht.

Weiterhin gutes Gelingen und viel Glück - sieht doch alles schon viel besser aus - es tut sich was !

Claus
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  #57  
Alt 28.04.2003, 20:13
Harry Harry ist offline
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So rein aus dem Bauch raus.......finde ich es ausgesprochen mutig, mit dem Boot noch aufs Wasser zu gehen. Kann ich verstehen.
Dennoch würde ich damit bis nach dem Gutachtertermin warten. Dichtheit und Druckbelastbarkeit sind zwei verschiedene Sachen und bei einer Schwächung der Kielaufnahme könnte ich mir schon Folgeschäden vorstellen, die du dann wirklich aus eigener Tasche löhnen darfst.......eben weil du trotz Schaden das Boot (bzw. den Kiel) belastet hast.
Noch schlimmer sieht es wahrscheinlich aus, wenn du zum jetzigen Zeitpunkt mal Grundberührung haben solltest. Dann schiebt ein jeder den Schaden auf dieses Malheur und was vorher war, das weiß der Geier, aber ihn trifft keine Schuld.
Ich habe ein ungutes Gefühl dabei, wünsche dir aber herzlich, das es für dich besser abläuft.

lieben Gruß
Harry
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  #58  
Alt 28.04.2003, 21:30
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Carlo-2 Carlo-2 ist offline
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Standard Homepage oder im Forum

Hallo,
bin kein Segler, aber solche freimütigen Berichte finde ich sehr aufschlussreich. Mein Mitgefühl ist dem Betroffenen sicher.

Ich bin dafür solche Sachen in Foren zu diskutieren. Ein Forum ist dynamischer als eine wenn auch noch so gut propagierte Homepage.

Ich bin zwar (noch) kein Segler aber ich lese solche Dinge, auch wenn sie mich nicht betreffen, immer sehr aufmerksam.

Schließlich stellt BAVARIA auch Motorboote her, nicht wahr?

Man weiss nie, wozu man diese Informationen gebrauchen kann und man kann sie im Bekanntenkreis, in welchem sich auch Segler befinden können, zur Diskussion stellen.

So etwas macht mehr Eindruck als jeder Advokat, der natürlich auch wichtig ist.

Es muss BAVARIA natürlich auch ein Hinweis zugehen, was solch ein für Deutschland nicht unübliches Verhalten Kunden gegenüber für Wirkungen hat: Die wissen ganz genau: 1 zufriedener Kunde bringt einen Kunden, 1 unzufriedener Kunde versaut 5 potentielle Kunden.

Ich würde es mir 3 mal überlegen ein BAVARIA Motorboot zu kaufen bzw. zu empfehlen, wenn sich im Forum erweist, dass die negativen Eindrücke überwiegen.

Ich bin froh, dass ich ein Boot von einer kleinen Werft gekauft habe, wo es noch einen sehr persönlichen Kontakt zum Werftchef gibt.
__________________
mit maritimen Grüssen
- Carlo-2 -


.....Der Tankwart ist mein bester Freund,
hui, wenn ich komm, wie der sich freut....
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  #59  
Alt 28.04.2003, 22:38
Didi Didi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralf-T
Nach Abdichten des Rumpfes schwimmt sie nun wieder. Da der Gutachter
Weise jedoch eine gefährliche strukturelle Schwäche des Rumpfes für
möglich hielt, werde ich mich bis auf weiteres nur auf meinem sehr
geschützten Binnenrevier aufhalten. Als Laie kann ich einfach nicht
abschätzen, was das Schiff überhaupt aushält, sollte sich
herausstellen, dass es nicht die zugesicherte Hochseetauglichkeit der Kategorie A aufweisen.

Immerhin, Bavaria will das Schiff noch einmal durch einen eigenen
Gutachter überprüfen lassen, was allerdings keinen Einfluß auf das
eingeleitete Beweisverfahren hat. Mein Anwalt sagte mir zwar, er könne jederzeit die Anträge zurücknehmen, wenn man sich einigt, aber ich glaube nach allem nicht mehr daran, dass es hier noch eine
einvernehmliche Lösung gibt.
Hallo Ralf,
das du das Schiff wieder im Wasser hast, finde ich gelinde gesagt ziemlich gefährlich für spätere Gutachten, da sich die beschuldigte Partei nun mit den Argumenten"Struktureller Schaden sei nach weiterer Benutzung entstanden" aus der Haftung stehlen könnte.
Soweit ich weiß, sollte man den Schadensgegenstand nicht weiter benutzen, um sich nicht der Gefahr auzusetzen, dadurch den Schaden noch vergrößert zu haben. Ich glaube dieses schlägt immer nach hinten los.

nur meine persönliche Meinung-bin kein Jurist

Hoffe, das trotzdem alles gut für dich ausgeht
gruß
Didi
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  #60  
Alt 29.04.2003, 09:23
Tipsy Tipsy ist offline
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Zitat:
Zitat von Harry
Dennoch würde ich damit bis nach dem Gutachtertermin warten. Dichtheit und Druckbelastbarkeit sind zwei verschiedene Sachen und bei einer Schwächung der Kielaufnahme könnte ich mir schon Folgeschäden vorstellen, die du dann wirklich aus eigener Tasche löhnen darfst.......eben weil du trotz Schaden das Boot (bzw. den Kiel) belastet hast.
Noch schlimmer sieht es wahrscheinlich aus, wenn du zum jetzigen Zeitpunkt mal Grundberührung haben solltest. Dann schiebt ein jeder den Schaden auf dieses Malheur und was vorher war, das weiß der Geier, aber ihn trifft keine Schuld.
Hallo Ralf,

ich sehe das auch so und denke, an dem Vorstehenden ist was dran - Vorsicht sollte da geboten sein.

Beste Grüße
Claus
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