boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 20 von 66Nächste Seite - Ergebnis 41 bis 60 von 66
 
Themen-Optionen
  #21  
Alt 16.05.2006, 20:07
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.532
6.461 Danke in 2.541 Beiträgen
Standard

I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.

Dir wird dann nicht sofort die FE ( Fahrerlaubnis) entzogen, aber die FsSt wird Zweifel an deiner Fahreignung haben udn ein positives MPU Gutachten von dir fordern. Wenn das nicht zeitgerecht vorliegt, wird dir die FE entzogen und der FS eingezogen.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 16.05.2006, 20:11
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 12.945
Boot: Volksyacht Fishermen
44.267 Danke in 16.313 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli
I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.
Gilt das auch wenn jemand zu Fuß von der Kneipe/Party heimwankt und sich z.B. verletzt und zufällig die Polizei ihn findet? Also rechtlich nicht auffällt?
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 16.05.2006, 20:20
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.532
6.461 Danke in 2.541 Beiträgen
Standard

das ist auslegungssache der FsSt. Wenn sei davon ausgehen kann das es eine Akoholproblematik gibt ( z.B wenn du morgens um 10 mit 2,5 %0 über den Zaun fällst) dann kann Sie auch Zweifel an deiner Fahreignung haben. Bei Drogen reicht es da schon eine Joint in der Tasche zu haben.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 16.05.2006, 20:21
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Brühl
Beiträge: 65
5 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Also bitte jetzt nicht streiten wegen Kürzel und soweiter, da kann man einen anderen Thread für aufmachen schlage ich vor, ich möchte nur eine Frage beantwortet bekommen.

Danke noch einmal für die Anteilnahme. Aber ich musste mal Fragen, nirgendwo im Netz steht so ein Fall beschrieben.

Also es ist so, ich wollte eigentlich nicht darüber reden, weil ich mir so eine Diskussion schon gedacht habe und am Ende immer noch nicht weiß ob ich Boot fahren darf oder nicht.

Zur Klärung: Mofa fahren darf ich tatsächlich, habe mir sozusagen selber bei der Polizei in Köln (Herr Dick) eine Auskunft eingeholt. Dieser Polizeibeamte bestätigte mir, dass ich Aufgrund dieser Klausel "vor 1965 geboren" Mofa fahren darf. Auch nach 65 geht es, aber dann brauchst Du eine Mofaprüfbescheinigung. Der Haken ist, dass der Tüv nur 5 Jahre lang Dokumente aufbewahrt, wenn man also später ein Duplikat benötigt, dann geht man leer aus. Ich rate jeden sich so eine Mofaprüfbescheinigung zu besorgen, wie man gleich an meiner Schilderung sieht ist der Lappen schneller weg als man sich umdrehen kann. Ja es ist wohl so, dass die armen Willis die auf Mofas sitzen zu 90% ihren Lappen abgegeben durften!!! Aber Papa hat sich da mal wieder eine ganz besondere Maschine aus dem Hut gezaubert, sieht also nicht wie ein Mofa aus, so eine Art Vespa Roller ...

In meinem Fall soll ich einen Unfall in Höhe von 3000 Euro bei einem 11 Jahre alten Renault Twingo beim Einparken verursacht haben. Die sofort herbeigeeilte Polizei konnte an meinem Fahrzeug jedoch nicht einen einzigen Kratzer feststellen, ich selber weiß nichts von einem Unfall. Die Beamten sagten damals, es war wohl ein Versehen. Ich bekam noch einen Anhörungsbogen, danach hörte ich zwei Monate nichts. Vor 2 Wochen bekam ich einen Anruf von der Polizei mit einem Beschluss vom Amtsgericht, dass ich den Lappen abgeben muss. Zitat: Wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und die Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei angeordnet" dann noch zuletzt "Die vorläufig Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme des Führerscheins erscheinen als erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen (§§ 11 a,98 StPO) so im Amtsdeutsch.

Leute ich fahre seit 22 Jahren ohne Unfall und Punkte, habe vom ADAC schon eine Nadel bekommen wegen 20 Jahre Mitgliedschaft und dann soll ich eine Gefahr darstellen

Habe dann sofort eine Plausibilitätsprüfung/Fahrzeuggegenüberstellung durch eine bekannte Organisation durchführen lassen mit dem Ergebnis, das mein Fahrzeug niemals den Schaden bei dem Gegner verursacht haben kann. Folge, ich habe Anzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt, weiterhin die Versicherung informiert, die hat inzwischen die Zahlungsansprüche des Gegners abgewiesen. Nun wurde das Gutachten dem zuständigen Richter vorgelegt und alle gehen davon aus, dass ich den Führerschein in wenigen Tagen wiederbekomme, dies nur kurz am Rande.

Da ich in Holland einen kleinen Urlaub gebucht habe um dort mal mein Boot testen zu können, stehe ich natürlich jetzt dumm da. Deswegen die Frage die ich immer noch nicht genau beantwortet sehe. Wenn ich auf dem Wasser bin und ich werde überprüft und bekomme Theater, damit ist mir nicht geholfen. Ich glaube ich rufe mal bei der Wasserschutzpolizei an, wenn nicht, dann eben nicht...

Aber es bleibt mir ja noch das Mofa ))))))))))))) Mit über 40 mal eine ganz neue Erfahrung, und dort stelle ich keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, wer soll dieses Deutschland verstehen?????


Best regards
Fraenkyboy
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 16.05.2006, 20:25
1/2 Seegurke 1/2 Seegurke ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.08.2004
Beiträge: 16
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

@Don P
Alles klar......dann habe ich die Wette zwischen mir und meinem Kumpel ja gewonnen...Meist Du mit "Laut" GROSSSCHRIFT oder wie.....bin nicht so der Forensachverständige aber nun gut....kleines SORRY wird wohl reichen, war nicht meine Absicht LAUT zu werden.....

@ ALL
Das geänderte Seerecht seit dem Schwefelsäureunfall im Hamburger Hafen von 0,8 Promille auf 0,5 Promille geht meines Erachtens voll in Ordnung.

DIES DAZU.
Mit Zitat antworten top
  #26  
Alt 16.05.2006, 20:25
Neudach Neudach ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 20.03.2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 28
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Re: Autoführerschein weg, darf ich Boot (SBF) fahren?

Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
Hallo, meine Autolappen wurde mir abgenommen, darf ich mit dem Bootsführerschein noch fahren?

(...)

M.f.G
Fraenkyboy
Ganz klare Aussage, ja!
Wenn es anders wäre, müsstes du entsprechende amtliche Anweisung bekommen.
Lass´dich nicht in die Irre führen!
Du bekämst die Mitteilung deine SBF für einen Zeitraum abzuliefern!
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 16.05.2006, 20:27
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.317
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.706 Danke in 2.839 Beiträgen
Standard

3000Euro?Wie war das denn möglich?
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 16.05.2006, 20:29
1/2 Seegurke 1/2 Seegurke ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.08.2004
Beiträge: 16
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

@ Fraenkyboy
Bittere Pille......kann man eigentlich nur in Deutschland verabreicht bekommen.......?
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 16.05.2006, 20:33
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.902 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Fraenkyboy,
Hat das evtl. hiermit was zu tun

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=#427283

oder möchtest du hier unser "Rechtswissen" testen
oder hast du im Moment die A...karte gezogen

gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 16.05.2006, 20:33
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 12.945
Boot: Volksyacht Fishermen
44.267 Danke in 16.313 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli
Bei Drogen reicht es da schon eine Joint in der Tasche zu haben.
Gab es da nicht mal ein höchstrichterliches Urteil, daß auch da ein Grenzwert überschritten sein muß?
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 16.05.2006, 20:37
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.317
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.706 Danke in 2.839 Beiträgen
Standard

Alkohol am Steuer(Ruder) müsste viel härter bestraft werden
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 16.05.2006, 20:40
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Brühl
Beiträge: 65
5 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Zitat:
3000Euro?Wie war das denn möglich?

Versuchen kann man es ja mal, Sachverständige die auf der schwarzen Liste stehen gibt es genug!!!!!

So ich darf mit dem Fahrrad fahren, ich darf Mofa fahren, ich darf Boot fahren, was will ich mehr...Inzwischen will ich gar kein Auto mehr haben. Die Teenys drehen sich um, unter dem Helm sieht mich ja keiner . Ich spare Kohle ohne Ende, sonst tanke ich 100 Euro in der Woche, und jetzt "Cash in de Täsch". Ich tue endlich was für meine Gesundheit = fahrradfahren . Habe langsam Angst wenn ich den Führerschein bekomme dann ist mein Spaß dahin und ich verfalle in den alltäglichen Trott....

Best regards
Fraenkyboy
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 16.05.2006, 20:45
Neudach Neudach ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 20.03.2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 28
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli
I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.

Dir wird dann nicht sofort die FE ( Fahrerlaubnis) entzogen, aber die FsSt wird Zweifel an deiner Fahreignung haben udn ein positives MPU Gutachten von dir fordern. Wenn das nicht zeitgerecht vorliegt, wird dir die FE entzogen und der FS eingezogen.
So ähnlich ist es!
Auch als Fußgänger können dir Punkte in Flensburg eingetragen werden, obwohl du nie einen Führerschein besessen hast.
Mit dem Rad als Führerscheininhaber betrunken zu fahren, geht auch.
Da liegen beim Radfahrer die Grenzen etwas höher, wenn überhaupt.

Zurück zum Thema:
Wird dir der Führerschein für´s KFZ abgenommen, darf man weiter i.d.R. bootfahren.
Umgekehrt wird´s oftmals schwieriger.
Wird dir der Bootslappen abgenommen, wegen Suff, wird i.d.R. auch nach der Fahrerlaubnis für KFZ gefragt und oftmals eingezogen.
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 16.05.2006, 20:48
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.902 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
Zitat:
3000Euro?Wie war das denn möglich?

Versuchen kann man es ja mal, Sachverständige die auf der schwarzen Liste stehen gibt es genug!!!!!

So ich darf mit dem Fahrrad fahren, ich darf Mofa fahren, ich darf Boot fahren, was will ich mehr...Inzwischen will ich gar kein Auto mehr haben. Die Teenys drehen sich um, unter dem Helm sieht mich ja keiner . Ich spare Kohle ohne Ende, sonst tanke ich 100 Euro in der Woche, und jetzt "Cash in de Täsch". Ich tue endlich was für meine Gesundheit = fahrradfahren . Habe langsam Angst wenn ich den Führerschein bekomme dann ist mein Spaß dahin und ich verfalle in den alltäglichen Trott....

Best regards
Fraenkyboy
Mein Mitgefühl hast du
und dein dunkelblauer Porsche 911 Cabrio Carrera Turbolook / S,
bleibt solange auch ohne Schaden
oder hast du ihn nicht mehr

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 16.05.2006, 20:50
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Brühl
Beiträge: 65
5 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Zitat:
oder möchtest du hier unser "Rechtswissen" testen
oder hast du im Moment die A...karte gezogen
Ich habe die "A" Karte gezogen, diese Aktion habe ich schon fast vergessen und ist auch bereits positiv erledigt. Immer in den ersten Monaten des neuen Jahres plagen mich irgendwelche Geschichten...

M.f.G
Fraenkyboy
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 16.05.2006, 20:50
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.317
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.706 Danke in 2.839 Beiträgen
Standard

Das sind mir ja gesetze Ins auto besoffen...Lappen weg,egal!kann ja noch bootfahren Für mich unverständlich und absoluter Schwachsinn.Gesetze....
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 16.05.2006, 20:53
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Brühl
Beiträge: 65
5 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Zitat:
und dein dunkelblauer Porsche 911 Cabrio Carrera Turbolook
Alles im Stall, nichts kommt weg....

Best regards
Frank
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 16.05.2006, 20:54
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 12.945
Boot: Volksyacht Fishermen
44.267 Danke in 16.313 Beiträgen
Standard

Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 16.05.2006, 20:55
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von F. Rink
Aber was Ihr bis jetzt alle übersehen habt ist, daß für die Zulassung zur Prüfung des SBF eine Auskunft aus dem Flensburger Zentralregister und aus dem Strafregister eingeholt wird.
Warum behauptest Du so etwas? Wer die dezentrale Organisation der
Prüfungsausschüsse für die Sportbootführerscheine kennt, weiß, dass
das überhaupt nicht möglich ist. Bevor ich aber viel erzähle, hier kurz
der entscheidende Auszuge aus den Durchführungsrichtlinien für den
Sportbootführerschein-See (Stand September 2005):

[Dem Antrag sind beizufügen]:

3. die Photokopie eines gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins
im Sinne der Bestimmungen des § 1 Abs. 2 und des § 2 StVG sowie der
StVZO (Führerschein für Landfahrzeuge mit Maschinenantrieb, die nicht an
Bahngleise gebunden sind), wenn spätestens bei der Prüfung der Kfz-
Führerschein vorgelegt wird, andemfalls eine beglaubigte Fotokopie (nicht
älter als 6 Monate); oder auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein
Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes
(BZRG). Bei persönlicher Abgabe des Antrags genügt die Vorlage eines
gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins. Sie ist auf der Kopie oder
dem Antrag zu vermerken. Bei Bewerbern unter 18 Jahren soll von der
Vorlage eines Führungszeugnisses abgesehen werden. Bei anderen
Bewerbern, die keinen amtlichen Kraftfahrzeugführerschein vorlegen
können, ist ein Führungszeugnis für Behörden (Muster 0) nach §§ 31, 30
Abs. 5 BZRG zu verlangen;


Mit anderen Worten: wer einen Führerschein hat, braucht kein Führungs-
zeugnis. Das ist eine vorbildlich einfache und unbürokratische Regelung.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 16.05.2006, 20:56
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.317
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.706 Danke in 2.839 Beiträgen
Standard

Aber wirklich,danke. Am Steuer besoffen,alle Lappen wech!Das wärs...
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 20 von 66Nächste Seite - Ergebnis 41 bis 60 von 66

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2023, vBulletin Solutions, Inc.