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  #41  
Alt 07.01.2006, 14:14
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Ich hab mal, weil das Verfallsdatum immer näher gerückt ist, ein Nicomagazin zu Sylvester leer geballert. Die Dinger erreichen kaum die Höhe eines dreistöckigen Hauses, die Brenndauer reicht gerade über den Scheitelpunkt - also ca. 1 bis 2 Sekunden, und das akustische Aufmerksammachen dürfte übers Vorschiff nicht hinausgehen. Jeder Sylvesterkracher macht optisch und/oder akustisch mehr her. Da ich meinen Liegeplatz in Neustadt habe, wo die Marine Kurse in Seenotausbildung macht, weiß ich, welche Signalwirkung so ein Ding mit Fallschirm aus der Pistole macht. Seitdem habe ich eine.

Im übrigen halte ich die Diskussion Pistole oder Raketen und ähnliche für theoretisch. Solange es sich nicht um Spielzeug - wie das von Nico - handelt, fallen die Signalmittel unters Waffen- oder unters Sprengstoffrecht, und für beides ist die Sachkundeprüfung notwendig.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #42  
Alt 07.01.2006, 16:32
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von jfalkenstein
Ich hab mal, weil das Verfallsdatum immer näher gerückt ist, ein Nicomagazin zu Sylvester leer geballert. Die Dinger erreichen kaum die Höhe eines dreistöckigen Hauses, die Brenndauer reicht gerade über den Scheitelpunkt - also ca. 1 bis 2 Sekunden, und das akustische Aufmerksammachen dürfte übers Vorschiff nicht hinausgehen. Jeder Sylvesterkracher macht optisch und/oder akustisch mehr her. Da ich meinen Liegeplatz in Neustadt habe, wo die Marine Kurse in Seenotausbildung macht, weiß ich, welche Signalwirkung so ein Ding mit Fallschirm aus der Pistole macht. Seitdem habe ich eine.
Es geht nicht um einen Ersatz der Signalpistole durch das Nicosignal, son-
dern die Alternative sind die großen (Fallschirm-)Signalraketen, wie sie in
der SOLAS-Schifffahrt Verwendung finden. Dort gibt es keine Signalpistolen
mehr. Die Steighöhe und Falldauer solcher Raketen unterscheidet sich von
Kaliber-4-Munition nicht, und sie sind nur geringfügig teurer.

Das Nicosignal hat seine Berechtigung als persönlicher Aufmerksamkeits-
erreger und sollte am Mann oder an der Frau getragen werden.


Zitat:
Im übrigen halte ich die Diskussion Pistole oder Raketen und ähnliche für theoretisch. Solange es sich nicht um Spielzeug - wie das von Nico - handelt, fallen die Signalmittel unters Waffen- oder unters Sprengstoffrecht, und für beides ist die Sachkundeprüfung notwendig.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Anforderungen bei Sprengstoff- und
Waffenrecht. Es ist allein die Signalpistole, die vom Gesetzgeber als Hand-
feuerwaffe eingestuft und mit entsprechend hohen Auflagen (ein Waffen-
schrank, ein separater Munitionsschrank, die Waffenbesitzkarte, eine auf-
wändige Prüfung über Waffenrecht etc.) versehen ist. Für T2-Signalrake-
ten genügt hingegen rechtlich eine Unterweisung in den Umgang, um sie
erwerben und auf dem Boot oder im Winterlager besitzen zu können.

Für eine Übersicht über die verschiedenen Seenotsignalmittel siehe z.B.
Esys, wenn das denn gerade mal wieder funktioniert.

Belem
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  #43  
Alt 08.01.2006, 17:26
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apiroma apiroma ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DF....
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Spielzeuge wie Nico haben auch ihre Berechtigung. Wenn die Wolken tief hängen, ballert man mit dem brauchbaren Zeug nur in diese und sieht nichts mehr vom Stern. Dann muß aber beim Nico die Reichweite genau beachtet werden.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #44  
Alt 09.01.2006, 22:59
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Es liegt an der rechtlichen Einstufung. Eine Signalpistole liegt juristisch in
einer Kategorie mit dicken Magnum-Revolvern à la Smith & Wesson.
Na ganz so wild ist es auch wieder nicht. Die Signalpistole fällt in die Kategorie D, das ist die harmloseste Waffenkategorie.

Eine Pistole oder ein Revolver fallen dagegen unter die Kategorie B.

Die komplette Einteilung ist nach europäischem Standard so:

Kategorie A: Verbotene Waffen (z. B. Vollautomaten)
Kategorie B: Genehmigungspflichtige Waffen (z. B. Pistolen, Revolver und Selbstladegewehre)
Kategorie C: Meldepflichtige Waffen (z. B. Repetiergewehre)
Kategorie D: Freie Waffen (z. B. Einzelladegewehre und Perkussionswaffen)

Die einzelnen Länder weichen von diesem System allerdings deutlich ab. In Deutschland sind die Kategorien B bis D komplett genehmigungspflichtig. Im Europäischen Feuerwaffenpaß wird aber immer entsprechend dieser Kategorisierung eingetragen.

Mir ist die Signalpistole einfach sympatischer als diese Handraketen, man kann aber sicher auch ohne überleben. Allerdings ist mir völlig schleierhaft, warum man so heftig dagegen argumentieren muß. Soll doch jeder nehmen, was er mag.
Ich persönlich finde es immer noch deutlich einfacher mit der Signalpistole senkrecht nach oben zu schießen als mit einer Handrakete. Wenn man mit der nicht höllisch aufpaßt, dann fliegt sie nicht 300 Meter hoch, sondern 300 Meter weit. Auf einem schwankenden Boot das Teil senkrecht zu halten und beim Betätigen des Reisszünders nicht wegzukippen ist eine gewisse Herausforderung.

Abfeuern aus einer Hand ist übrigens bei meiner H&K kein Problem, das Spannen ist allerdings grenzwertig. Eine Frau kriegt das mit Sicherheit nicht hin, die braucht zum Spannen beide Hände.

Einen Waffentresor brauche ich ohnehin, da kommt es auf ein Teil mehr drin auch nicht mehr an. Streß hat das Mädel vom Amt ebenfalls keinen gemacht. Warum auch?
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  #45  
Alt 09.01.2006, 23:23
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Abfeuern aus einer Hand ist übrigens bei meiner H&K kein Problem, das Spannen ist allerdings grenzwertig. Eine Frau kriegt das mit Sicherheit nicht hin, die braucht zum Spannen beide Hände.
Als ich meinen Pyroschein gemacht habe (an der Hochschule für Nautik in Bremen), mußten wir zwecks Praxis mit allen diesen Teilen rumballern. Raketen hab ich auch hingekriegt, aber die Pistole................

Wir haben es ja genau gezeigt bekommen, trotzdem war der Rückschlag ganz schön heftig in den Ellenbogen.
Seitdem hab ich aber auch keine mehr abgefeuert und eine eigene habe ich ja sowieso nicht mehr.

Anneke
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  #46  
Alt 10.01.2006, 09:01
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Mir ist die Signalpistole einfach sympatischer als diese Handraketen, man kann aber sicher auch ohne überleben. Allerdings ist mir völlig schleierhaft, warum man so heftig dagegen argumentieren muß. Soll doch jeder nehmen, was er mag.
Es ging zumindest mir nicht um die Ablehnung der Signalpistole als solcher,
sondern um die komplizierte neue Pyroprüfung. Der geplante Fragenkatalog,
der nach Vorliegen aller Stellungnahmen der Bundesländer noch modifiziert
wird, was ihn vermutlich nicht einfacher macht, kann hier als PDF-Dokument
geladen werden.

Diese Komplexität beruht allein auf der Signalpistole und der Verschärfung
des Waffenrechts nach Erfurt. Die Verschärfung mag sinnvoll sein oder
nicht, aber ich sehe nicht ein, warum der (nach meiner Schätzung) Großteil
der Segler, der lediglich am Erwerb von Signalraketen und Handfackeln in-
teressiert ist, also an pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Klasse T2,
derart komplizierten, damit kostenintensiven Prüfungen machen müssen.
T2-Signalmittel fallen unter das Sprengstoffrecht und nicht unter das jetzt
verschärfte Waffenrecht. Und ich fühle mich in dieser Beziehung vom DSV
miserabel vertreten.

Ich wiederhole meinen Vorschlag: In den Sportbootführerschein See wer-
den einige Fragen über Seenotsignalmittel nach Sprengstoffrecht integriert
und die Segelschulen zeigen im Rahmen ihrer Ausbildung die Handhabung
von Raketen und Handfackeln. Mehr als eine solche Unterweisung ist nach
der Ersten Sprengstoffverordnung nicht erforderlich.

Das hätte auch den vorteilhaften Nebeneffekt, dass jeder Charterskipper
(mit neuem SBF See) mal in die Handhabung der Signalmittel eingewiesen
wurde, die bei den meisten Charteryachten gut verpackt an Bord liegen.

Nur wer eine Signalpistole will, muss dann die vergleichsweise aufwändige
Prüfung über das Waffenrecht machen. Diese müsste nicht unbedingt der
DSV anbieten, sondern das könnte bei den Jägern angesiedelt werden.


Zitat:
Einen Waffentresor brauche ich ohnehin, da kommt es auf ein Teil mehr drin auch nicht mehr an.
Damit stellst Du allerdings kaum den seglerischen Normalfall dar

Belem
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  #47  
Alt 10.01.2006, 09:17
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boek boek ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Na ganz so wild ist es auch wieder nicht. Die Signalpistole fällt in die Kategorie D, das ist die harmloseste Waffenkategorie.
.....
Die einzelnen Länder weichen von diesem System allerdings deutlich ab. In Deutschland sind die Kategorien B bis D komplett genehmigungspflichtig. Im Europäischen Feuerwaffenpaß wird aber immer entsprechend dieser Kategorisierung eingetragen.
.....
Ich persönlich finde es immer noch deutlich einfacher mit der Signalpistole senkrecht nach oben zu schießen als mit einer Handrakete. Wenn man mit der nicht höllisch aufpaßt, dann fliegt sie nicht 300 Meter hoch, sondern 300 Meter weit. Auf einem schwankenden Boot das Teil senkrecht zu halten und beim Betätigen des Reisszünders nicht wegzukippen ist eine gewisse Herausforderung.
.......
Das Problem ist aber nun einmal, daß wir die SigPi in Deutschland beantragen, und das deutsche Waffenrecht unterscheidet nicht nach Kategorien A-D.

Zum Thema Reißzünder: es gibt z.B. von Pyropol ( www.pyropol.de ) oder Hanson (erhältlich in Skandinavien) Fallschirmsignalraketen mit einem Klappzünder. Bei den Übungen, die ich regelmäßig veranstalte, fällt es den Leuten damit viel leichter, senkrecht hoch zu schießen. Mit dem Reißzünder wird im wahrsten Sinne des Wortes "verrissen".

Und nochmal: ich habe nichts gegen die die SigPi aus Gründen der Wirksamkeit. Ich stelle nur fest, daß man die gleiche Wirkung mit viiiiiiiel weniger Behördenkram erzielen kann. Und leider führt der Weg zu T2-Signalen über den gleichen Fach- und Sachkundeweg, den man auch für die SigPi beschreiten muß. Insofern stimme ich Belem zu: eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für einen der See-Führerscheine, idealerweise schon SBF, würde die Sache seeeehr vereinfachen. Nebenbei täte man auch etwas für die Sicherheit auf dem Wasser.

Viele Grüße,
Claus
der immer noch hofft, das Zeugs nie mehr benutzen zu müssen
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Wenn es nicht geht wie es muß, dann muß es wie es geht
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  #48  
Alt 10.01.2006, 10:37
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Die Integration der Fachkunde für T2-Notsignale in den SBF See wäre sicher der beste Weg. Die derzeitige Pyroprüfung könnte man dann als Sachkundeprüfung nach dem Waffengesetz weiterführen.
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  #49  
Alt 10.01.2006, 10:56
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Die Integration der Fachkunde für T2-Notsignale in den SBF See wäre sicher der beste Weg.
Und wenn jemand ausschließlich die Sachkundeprüfung machen möchte guckt er in die Röhre ???
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #50  
Alt 10.01.2006, 11:22
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Wo das Problem liegt ist mir jetzt unklar.
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  #51  
Alt 10.01.2006, 11:26
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Und wenn jemand ausschließlich die Sachkundeprüfung machen möchte, guckt er in die Röhre?
Nach gegenwärtiger Gesetzeslage gibt es den "Befreiungsvermerk nach
Sprengstoffrecht", den man für den Erwerb von T2-Signalmitteln braucht,
nach einer einfachen Unterweisung nur für Inhaber von Sportbootführer-
scheinen, Wasser- oder Bergwachtausweisen, Befähigungsnachweis zum
Führen von Hängegleitern und Gleitflugzeugen etc. Von Sachkundeprüfung
ist in der Ersten Sprengstoffverordnung nicht die Rede.

Ich denke aber, dass man auch für nichtorganisierte Kanuten oder Berg-
steiger eine einfache Lösung finden würde. Warum könnten in diesen wohl
eher wenigen Fällen nicht die Fachhändler eine Unterweisung durchführen?

Belem
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  #52  
Alt 10.01.2006, 11:45
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Zitat:
Zitat von Belem
.... nur für Inhaber von Sportbootführer-
scheinen
Es soll ja auch Leute geben, die keinen deutschen Sportbootführerschein haben, die wären dann ja benachteiligt ......
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Gruß Fred
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  #53  
Alt 10.01.2006, 11:57
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Zitat:
Zitat von Belem
.... nur für Inhaber von Sportbootführer-
scheinen
Es soll ja auch Leute geben, die keinen deutschen Sportbootführerschein haben, die wären dann ja benachteiligt ......

Klar, nen kleinen Nachteil muss es ja geben wenn sich einer nicht den Übungs- und Prüfungsstress in D antut und stattdessen in nem Schnellkurs son Kroatisches Superpatent erwirbt...

Darfst ja auch mit einem solchen (z. B.) nicht in D fahren.

Ohh, schon wieder eine Benachteiligung, böse Welt.

Andreas
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www.segeln-hg.de

-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #54  
Alt 10.01.2006, 11:58
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Belem,

Fred hat in der Tat recht! Die ganzen Regelungen zu Ausbildung, Prüfung und Befreiungsvermerk gelten nur für Inhaber von Sportbootbootführerscheinen. Leute die sowas nicht haben gucken im Moment in die Röhre. Ein weiterer handwerklicher Fehler in unserem Gesetzes- und Verordnungsdschungel.....

Gruß,
Claus
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Wenn es nicht geht wie es muß, dann muß es wie es geht
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  #55  
Alt 10.01.2006, 12:05
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Zitat:
Zitat von boek
Belem,

Fred hat in der Tat recht! Die ganzen Regelungen zu Ausbildung, Prüfung und Befreiungsvermerk gelten nur für Inhaber von Sportbootbootführerscheinen. Leute die sowas nicht haben gucken im Moment in die Röhre. Ein weiterer handwerklicher Fehler in unserem Gesetzes- und Verordnungsdschungel.....

Gruß,
Claus

Hallo Claus,

weis ja nicht aber denke, die keinen Bootsführerschein haben (gehe davon aus das hier im über Leute gesprochen wird die diesem Hobby fröhnen) brauchen ja auch keinen oder

Oder bist Du der Meinung, ein Kanufahrer (nebst aller Untergruppen = Paddler [da war doch was ]) auf der Mosel, dem Main oder so SEEnotmittel benötigt ?

Gehe mal davon aus, das keiner so tollkühn ist und ab Cuxhaven mit nem Kajak gen Helgoland aufbricht.

Andreas
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  #56  
Alt 10.01.2006, 12:45
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Hallo Andreas,

es gibt tatsächlich Kanuten, die sich auf die See hinauswagen. In deren Foren (finde gerade den Link nicht ... grrrr) werden geradzu abenteuerliche Transportbehältnisse beschrieben, damit die Fallschirmsignalraketen griffbereit aber trocken bleiben.

Binnen würde auch mir ein Nico-Signal o.ä. genügen.

Gruß,
Claus
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  #57  
Alt 10.01.2006, 12:45
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Zitat:
Zitat von Micromonster
weis ja nicht aber denke, die keinen Bootsführerschein haben (gehe davon aus das hier im über Leute gesprochen wird die diesem Hobby fröhnen) brauchen ja auch keinen oder
Oder bist Du der Meinung, ein Kanufahrer (nebst aller Untergruppen = Paddler [da war doch was ]) auf der Mosel, dem Main oder so SEEnotmittel benötigt ?
Sorry, aber ich denke, daß Du da einem gewissen elitären Überheblichkeitsdenken unterliegst und Deine Argumentation etwas lächerlich rüberkommt !

Sind Bootsfahrer, die z.B. ausschließlich in Kroatien fahren, ihr Boot hin und her ziehen oder permanent dort liegen / stehen haben, etwa Menschen zweiter Klasse ?
Dürfen die dann etwa Deiner Meinung nach nicht an der segensreichen Erfindung von pyrotechnischen Notsignalen teilhaben ?


Nur um etwas klarzustellen : ich schreibe hier nicht wegen meiner Person, denn ich habe die erforderliche WBK Kal. 4 !

Allerdings zähle ich mich eben zu den "minderwertigen" Bootsfahrern die gewagt haben für sich zu entscheiden, daß sie nicht den SBF See brauchen, weil Bodenseeschifferpatent, SBF Binnen und Bootspatent Kroatien für die bevorzugten persönlichen Fahrgebiete völlig ausreichen !
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  #58  
Alt 10.01.2006, 12:47
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Ist schon komisch.
Wir brauchen Unmengen von Vorschriften, Stempeln, Genehmigungen, werden von den Behörden anscheinend für zu blöd gehalten mit sowas verantwortungsvoll umzugehen. In anderen Ländern z. B. Österreich ist es halt einfach eine SigPi und keine Massenvernichtungswaffe die die Staatssicherheit gefährdet. Die brauchen den ganzen Behördenmist nicht und welch ein Wunder, die haben sich auch noch nicht gegenseitig mit einer SigPi ausgerottet.

Ed
P.S. habe auch den Stempel, eine SigPi werde ich wegen zu geringer Bootsgröße wahrscheinlich nicht kriegen.
Macht nichts, kann ja das Boot anzünden und damit Rauchzeichen geben.
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  #59  
Alt 10.01.2006, 12:52
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Klar, nen kleinen Nachteil muss es ja geben wenn sich einer nicht den Übungs- und Prüfungsstress in D antut und stattdessen in nem Schnellkurs son Kroatisches Superpatent erwirbt...

Darfst ja auch mit einem solchen (z. B.) nicht in D fahren.

Ohh, schon wieder eine Benachteiligung, böse Welt.

Andreas
Hm - tatsächlich spricht aus Deinen Postings pure Arroganz und Überheblichkeit !

Wer hat denn gesagt, daß ich mit dem kroatischen "Superpatent" in D fahren möchte ? Hast Du da Knöchlein geworfen oder das aus dem Kaffesatz gelesen ??

Hast Du denn das Bodensee Schifferpatent ? Weiß Du denn zu beurteilen, was in dieser Prüfung verlangt wird - sowoohl theoretisch wie auch praktisch ?

Du wärst wahrscheinlich unangenehm überrascht !
__________________
Gruß Fred
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  #60  
Alt 10.01.2006, 13:23
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Wenn Du nur in Kroatien fährst und nur deren Führerschein hast, warum machst Du nicht auch nur deren Pyroprüfung? Oder haben die sowas nicht?

Muß man in Kroatien einen Extraführerschein haben? Ich dachte der Sportboot See gilt allgemein?

Und wieso darf man in Kroatien mit deutscher Pyroprüfung ballern?

Versteh ich irgendwie nicht.

Anneke
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