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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.03.2004, 19:10
Benutzerbild von Müritzer
Müritzer Müritzer ist offline
Captain
 
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Standard Trailer mit grünem Nummerschild ??

Ist es möglich mit grünem Schild einen Trailerv anzumelden bzw.zu fahren.
Habe gestern wiedersprüchlige Aussagen erhalten und will in der kommenden Woche einenTrailer anmelden.

Lolli
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  #2  
Alt 28.03.2004, 19:13
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Sailor21 Sailor21 ist offline
Commander
 
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ist möglich ich habe ja auch ein grünes warum sollte das nicht möglich sein
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gruß, Christoph
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  #3  
Alt 28.03.2004, 19:17
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DASFLOKRA DASFLOKRA ist offline
Cadet
 
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Alle was unter den Begriff Sportanhänger fällt wird mit einem grünen Kennzeichen steuerfrei angemeldet. Versichert ist der Hänger über das Zugfahrzeug.

Grüsse Florian
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  #4  
Alt 28.03.2004, 19:21
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von DASFLOKRA
Alle was unter den Begriff Sportanhänger fällt wird mit einem grünen Kennzeichen steuerfrei angemeldet. Versichert ist der Hänger über das Zugfahrzeug.
Grüsse Florian
Bevor wir jetzt wieder bei Adam anfangen, lese mal hier
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...t=9663&start=0
Gruß
UWE
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  #5  
Alt 28.03.2004, 19:23
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Müritzer Müritzer ist offline
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Tja mir war auch so ,dass grüne Schilder kein Problem sein sollten
hatte aber auch andere Antworten bekommen.
Wie ist denn das Boot also das Transportgut z;B auf der Autobahn versichert.
Greift dann die Kasko des Bootes ? Es ist ja eine Ladung des Anhängers/Trailers .
Wir in unserem fuhrbetrieb schließen für die Ladung immer extra Versicherungen ab.

Lolli
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  #6  
Alt 28.03.2004, 19:24
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Hallo Lolli,

das grüne Kennzeichen ist richtig. Es gilt für zulasssungsfreie, nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge nach §21 STVO, zu denen Anhänger für Sportboote gehören.
Mit dem grünen Kennzeichen bekommt Dein Trailer ein amtliches Kennzeichen inkl. TÜV-Plakette, sowie einen Fahrzeugschein in Verbindung mit der Betriebserlaubnis des Trailers. Er bleibt aber von der Versicherungspflicht befreit (anders als bei schwarzen Kennzeichen).

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 28.03.2004, 19:30
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Hallo Norman - das bedeutet das mein Boot beim Unfall auf der Autobahn
wodurch versichert ist - durch das angekoppelte Fahrzeug oder durch die
eigene Bootsversicherung (Bootskasko)
Lolli
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  #8  
Alt 28.03.2004, 19:44
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Hallo Lolli,

Dein Boot selbst ist durch Deine eigene Bootsvollkasko versichert (Schäden am Boot).

Die Haftpflicht kommt auf für Schäden, die Du bei Anderen angerichtet hast.

Da nach aktueller Gesetzgebung auch bei angekuppeltem Zustand des Trailers nicht mehr in allen Fällen die Haftpflicht des Zugfahrzeuges einspringt, sollte der Trailer eine eigene Haftpflicht haben.
Bei den guten Bootshaftpflichtversicherungen ist dieser Schutz kostenlos enthalten. In seltenen Fällen ist er sogar in der Privathaftpflicht versichert.
Wenn beides nicht zutrifft, sollte eine eigene Trailerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (oder eine bessere Bootshaftpflicht mit Einschluß).

Hier mal der dazu passende Thread mit allen Gesetzen und Versicherungsbedingungen:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=8073&start=15


Und hier noch die aktuellen Auswirkungen zusammengefasst:
http://www.prosecura.de/aktuell/arch...ll_11_2003.pdf

Gruß
Norman
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