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  #1  
Alt 11.08.2019, 20:55
Benutzerbild von The power of Baja H2X
The power of Baja H2X The power of Baja H2X ist offline
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Standard Bootskauf ohne MwSt Nachweis

Moin Jungs,

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Wie das Thema schon sagt, habe ich vor ein gebrauchtes Boot in Holland von privat zu kaufen mit Trailer.
Der Verkäufer hat aber kein Nachweis über die bezahlte MwSt bzw die original Rechnung.
Das Boot kommt aber von den großen Händler Watersportparadise.

Bj ist 2008 .

Ich weiß auch das Thema gab es schon öfters , möchte aber noch mal eure Hilfe dazu.

Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ?

Würdet ihr die Finger davon lassen oder wie geht man damit um. Sonst habe ich immer nur bei Händlern gekauft und hatte das Problem so noch nicht.
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  #2  
Alt 11.08.2019, 21:04
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wolf b. wolf b. ist offline
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Ich sag mal so, diese Woche wurde erst ein Bekannter in der Bremer Ecke nach Mehrwertsteuernachweis kontrolliert.

Ich selbst hab keine, die Boote sind aber alt genug, so daß ich das auch nicht brauche.
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  #3  
Alt 11.08.2019, 21:06
Lady An Lady An ist offline
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@Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ?

Nein, es geht um den MwSt Nachweis des Erstkäufers. Ist der nicht mehr vorhanden, gibt es ein Problem.
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  #4  
Alt 11.08.2019, 21:10
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von The power of Baja H2X Beitrag anzeigen
Moin Jungs,

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Wie das Thema schon sagt, habe ich vor ein gebrauchtes Boot in Holland von privat zu kaufen mit Trailer.
Der Verkäufer hat aber kein Nachweis über die bezahlte MwSt bzw die original Rechnung.
Das Boot kommt aber von den großen Händler Watersportparadise.

Bj ist 2008 .

Ich weiß auch das Thema gab es schon öfters , möchte aber noch mal eure Hilfe dazu.

Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ?

Würdet ihr die Finger davon lassen oder wie geht man damit um. Sonst habe ich immer nur bei Händlern gekauft und hatte das Problem so noch nicht.

Dann ruf den Nico Kolvenbach (Watersportparadise) doch mal an und frag Ihn ob er Dir den MwST Nachweis ausstellen würde. Hat Siegel bei mir auch für ein paar Taler gemacht.
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Viele Grüße, Marcus

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  #5  
Alt 11.08.2019, 21:30
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Interessant! Wie soll der Händler eine ausstellen,wenn er selber keinen Nachweis hat für das Boot ?! Wenn ich das richtig sehe, dann brauchht man einen Nachweis vom ersten Kauf /Einfuhr des Bootes. Mein Boot wird jetzt bald 29 J. ,selbst wenn ich eine hätte, wer bitte sollte sie heute noch entziffern können,weil sie auf keinen fall mehr lesbar wäre !!! Gedruckte jedenfalls nicht !Handschrifftliche ebnen so.
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  #6  
Alt 11.08.2019, 21:31
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Zitat:
Zitat von Tabaluga501 Beitrag anzeigen
Interessant! Wie soll der Händler eine ausstellen,wenn er selber keinen Nachweis hat für das Boot ?! Wenn ich das richtig sehe, dann brauchht man einen Nachweis vom ersten Kauf /Einfuhr des Bootes. Mein Boot wird jetzt bald 29 J. ,selbst wenn ich eine hätte, wer bitte sollte sie heute noch entziffern können,weil sie auf keinen fall mehr lesbar wäre !!! Gedruckte jedenfalls nicht !Handschrifftliche ebnen so.
Na wenn der Händler das Boot verkauft hat, hat er es auch versteuert sofern es in der EU geblieben ist.
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  #7  
Alt 11.08.2019, 21:54
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Dann ruf den Nico Kolvenbach (Watersportparadise) doch mal an und frag Ihn ob er Dir den MwST Nachweis ausstellen würde. Hat Siegel bei mir auch für ein paar Taler gemacht.
Die Idee hatte ich auch schon für morgen.
Aber ist ja schon 11 Jahre her wo es verkauft wurde.
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  #8  
Alt 11.08.2019, 22:06
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Na wenn der Händler das Boot verkauft hat, hat er es auch versteuert sofern es in der EU geblieben ist.
Stichwort Kundenauftrag?! Was ist denn mit Privatverkauf ? Selbst hier im Froum können jede menge Leute bei einem Verkauf diesen Nachweis nicht erbringen,schätze ich mal.
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  #9  
Alt 11.08.2019, 22:13
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Das denke ich auch fast , dass die wenigsten es nachweisen können.

Aber man benötigt es ja anscheinend sonst zahlt man wohl oder übel.

Oder wie geht man mit der Angelegenheit um
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  #10  
Alt 11.08.2019, 22:18
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Habe extra deswegen bei meinem Finanzamt angerufen um so etwas zu klären,bin aber jetzt müde und gehe schlafen,schreibe morgen mehr dazu !
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  #11  
Alt 12.08.2019, 03:04
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Zitat:
Zitat von The power of Baja H2X Beitrag anzeigen
Moin Jungs,

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Wie das Thema schon sagt, habe ich vor ein gebrauchtes Boot in Holland von privat zu kaufen mit Trailer.
Der Verkäufer hat aber kein Nachweis über die bezahlte MwSt bzw die original Rechnung.
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Bj ist 2008 .
Hallo Nico,
die Steuerliche Regelung ist ja eindeutig, nicht nur durch den Fiskus.

GRUNDSÃTZLICH gilt:
Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom
14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, gelten für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen folgende Daten: Schweden, Finnland und Österreich vor dem 1. Januar 1997; Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 1. Mai 1996; Bulgarien und Rumänien vor dem 1. Januar 1999; Kroatien ab dem 01.07.2013.
Quelle: „Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wasserfahrzeugen“ der Bundesfinanzdirektion Nord

Zitat:
Zitat von The power of Baja H2X Beitrag anzeigen
Ich weiß auch das Thema gab es schon öfters , möchte aber noch mal eure Hilfe dazu.

Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ?

Würdet ihr die Finger davon lassen oder wie geht man damit um. Sonst habe ich immer nur bei Händlern gekauft und hatte das Problem so noch nicht.
Klärend war ein Urteil des LG Berlin aus dem Jahr 2011 ( AZ:GZ 20 O 378/10)
Zusammengefasst ging es darum, das ein Käufer ein Boot aus 2. Hand erwarb und im Kaufvertrag stand, das der Verkäufer genau diesen auch von dir gewünschten Umsatzsteuernachweis nachgeliefert bekommt.
Das hat der Verkäufer aber nicht gemacht, so kam es zu dem Prozess.

Das Urteil:

„Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer bezüglich des Schiffes … nicht vorlegen kann.“

Was heißt das für dich?
Das kommt darauf an was in deinem Kaufvertrag steht. Solltest du bezüglich der Umsatzsteuerbescheinigung keine Vereinbarung getroffen haben, suche den Erstbesitzer und hoffe das er dir z.b. mit der Original Rechnung helfen kann. Hat er diese nicht ( mehr ) und auch der (Neuverkaufs-) Händler hat keine Unterlagen mehr, so kann dir vieleicht das an seinem zu dem Kaufdatum zuständige Finanzamt weiterhelfen. Ggf. wurde das Boot nach "Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a und § 18 Abs. 5a Umsatzsteuergesetz" versteuert.

Und für die Zukunft folgende Tipps:

  • Man kaufe kein Gebrauchtboot, für das keine Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuerbescheinigung vorliegt.
  • Tut man es trotzdem, sollte im Kaufvertrag vorsorglich vereinbart werden, dass der Verkäufer für alle Schäden haftet, die dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern dadurch entstehen, dass entsprechende Nachweise nicht vorhanden sind beziehungs-weise nicht beigebracht werden können.
  • Und auf keinen Fall sollte sich ein Käufer auf die Festsetzungsverjährung verlassen. (laut § 169 Abgabenordnung (AO) vier Jahre, für die Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 221 Absatz 3 des Zollkodex (ZK) drei Jahre. Die Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf zehn Jahre, wenn Steuer hinterzogen wurde, und auf fünf Jahre, wenn die Steuer leichtfertig verkürzt worden ist.)
  • Auch wenn das Alter des Bootes dafür sprechen könnte, dass diese abgelaufen ist. Hier sollte man vor Abschluss des Kaufvertrages grundsätzlich die Festsetzungsbehörden wie Zoll und/oder Finanzamt einbeziehen, um ein abschließendes Votum darüber zu bekommen, ob das Boot noch versteuert werden muss oder durch Ablauf der Festsetzungsfrist sich bereits im freien Verkehr befindet.
So ich habe fertig.

Gruß
Stefan
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Ncah eienr Stidue der Cmabirdge Uinvrestiaet ist es eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas der ertse und lettze Bchusatbe an der ricthgien Stiele snid. Der Rset knan total falcsh sein und men knan es onhe Porbelme leesn.
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  #12  
Alt 12.08.2019, 06:26
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die Mehrwertsteuer kann dir in dem Fall egal sein, da das Boot in der EU erworben wurde
wenn du jetzt noch eine Kopie der alten NL Zulassung hättest wäre alles perfekt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #13  
Alt 12.08.2019, 06:49
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Zitat:
Zitat von The power of Baja H2X Beitrag anzeigen
Die Idee hatte ich auch schon für morgen.
Aber ist ja schon 11 Jahre her wo es verkauft wurde.
Keine Ahnung wie es in NL ist aber in D gibt es keinen MwSt-Nachweis, wenn das Boot von Privat angekauft wurde. Es erfolgt nur eine sogenannte Differenzversteuerung.
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #14  
Alt 12.08.2019, 06:55
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... am einfachsten ist doch... kaufen, und gleich damit zum Zoll, mit den Papieren die man dazu hat....vor allem den Kaufvertrag (ob gewerbl. oder privat spielt keine Rolle), damit bekommst du dort ein T2L Formular ausgestellt und der Käse ist gegessen.
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.

Geändert von dieter (12.08.2019 um 07:49 Uhr)
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  #15  
Alt 12.08.2019, 07:00
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Moin,

wir hatten vor 3 Monaten Besuch vom Zoll in Kühlungsborn. Die wollten den Mehrwertsteuernachweis sehen. Freundlichkeit war bei dem Besuch nicht gegeben. Ich wurde dann aufgefordert den Nachweis innerhalb von 3 Wochen nachzuliefern.
Ich habe dann fristgerecht die komplette Historie (ohne MwSt Nachweis) abgeliefert. Eine Bestätigung habe ich nicht bekommen. Erst nach Anruf - Freundlichkeit wieder ganz weit unten - wurde mir mündlich bestätigt, dass die zahlreichen Dokumente angekommen sind. Seit dem Telefonat habe ich nichts gehört. Da aber der Zoll gewissenhaft arbeitet kann noch was kommen.
1. Das Boot wurde in der EU gekauft (exakt 10 Jahre und einen Monat am Tag des Zoll Besuches) mit lückenloser Dokumentation der Stationen und Vorbesitzer.
2. Ich habe den Absatz mit der Übernahme der Kosten durch den Vorbesitzer im Vertrag.
3. Habe ich beim Bootshändler nachgefragt und sofort eine Rechnungskopie erhalten.

Daher gehe ich davon aus, dass ich auf der sicheren Seite bin.

Daher aufgepasst beim Gebrauchtbootkauf.
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Viele Grüße von Jürgen
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  #16  
Alt 12.08.2019, 07:28
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
3. Habe ich beim Bootshändler nachgefragt und sofort eine Rechnungskopie erhalten.

.
Dann hast du doch den MwSt Nachw
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #17  
Alt 12.08.2019, 07:36
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Dann hast du doch den MwSt Nachw
den Nachweis habe ich aber erst angefordert nachdem die Herren vom Zoll da waren.

Es ist nur ein Ausdruck der Rechnung. Ohne Stempel oder Unterschrift.
__________________
Viele Grüße von Jürgen
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  #18  
Alt 12.08.2019, 07:54
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christoph.schitt christoph.schitt ist offline
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
den Nachweis habe ich aber erst angefordert nachdem die Herren vom Zoll da waren.



Es ist nur ein Ausdruck der Rechnung. Ohne Stempel oder Unterschrift.
Ohne Stempel und Unterschrift ist völlig ok (hat ein Kassenbon ja auch nicht).

Und genau wie Du würde ich es auch machen.

Einfach den ersten Verkäufer kontaktieren und sich eine Kopie der MwSt-Rechnung aus dem Archiv geben lassen. Erspart einem eine Menge Ärger und unruhige Nächte.

Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk
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  #19  
Alt 12.08.2019, 09:40
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
@Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ?

Nein, es geht um den MwSt Nachweis des Erstkäufers. Ist der nicht mehr vorhanden, gibt es ein Problem.
Quatscj ... gibt ein schreiben des Zoll hier im forum das man kein steuernachweis benötigt wenn das Boot innerhalb der eu gekauft wurde...

Habs mal hier angehängt
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  #20  
Alt 12.08.2019, 09:57
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
die Mehrwertsteuer kann dir in dem Fall egal sein, da das Boot in der EU erworben wurde
wenn du jetzt noch eine Kopie der alten NL Zulassung hättest wäre alles perfekt
Ich wollte gerade anmerken, es kann Dir doch scheissegal sein, wenn Du die holländische Zulassung vom Vorbesitzer mitbekommst. Dann ist das Boot damit bereits amtlich innerhalb der EU.
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  #21  
Alt 12.08.2019, 11:20
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Das Boot ist zwar aus der EU aber kommt aus den USA.

Beim Zoll kann mir telefonisch keiner genaue Auskunft geben.

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  #22  
Alt 12.08.2019, 11:25
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Moin,

Meine Suesse ist 30 Jahre alt, gebraucht in Deutschland gekauft. Originalrechnung nicht vorhanden, wozu auch. Ich sehe da keine Probleme, wie bei tausend anderen Sachen die man gebraucht ohne Originalrechnung kauft oder kaufen kann.
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Gruessle,
Paetschi
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Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #23  
Alt 12.08.2019, 12:34
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dazu stellt sich mir die Frage, warum ich einem Käufer unbedingt über meine originale Kaufrechnung von früher auf die Nase binden möchte, was ich seinerzeit dafür bezahlt habe...
Das geht ihn eigentlich nichts an und wäre für mich in Preisverhandlungen nicht immer förderlich.
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Gruß - Georg
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  #24  
Alt 12.08.2019, 13:28
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
dazu stellt sich mir die Frage, warum ich einem Käufer unbedingt über meine originale Kaufrechnung von früher auf die Nase binden möchte, was ich seinerzeit dafür bezahlt habe...
Das geht ihn eigentlich nichts an und wäre für mich in Preisverhandlungen nicht immer förderlich.
Man kann ihm die Rechnung ja nach abgeschlossenem Kauf geben.
Ich habe auch mal bei Ebay ein Objektiv mit Garantie und Originalrechnung gekauft.
Beim Erhalt des Pakets habe ich dann gesehen, dass ich mehr bezahlt habe als den ursprünglichen Neupreis. Aber trotzdem weniger als als wenn ich selbst neu gekauft hätte.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Qualität ist besser als Quantität
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  #25  
Alt 12.08.2019, 13:40
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Zitat:
Zitat von The power of Baja H2X Beitrag anzeigen
Das Boot ist zwar aus der EU aber kommt aus den USA.

Beim Zoll kann mir telefonisch keiner genaue Auskunft geben.

Habt ihr denn selber alle noch die original Rechnung ?
Beim erstmaligen Inverkehrbringen in der EU wird die Steuer fällig. War das Boot schon drei Jahre innerhalb der EU zugelassen (um auf volle Sicherheit zu gehen, nach 10 Jahren wäre selbst eine derartige Straftat verjährt) dann ist das rechtlich nicht mehr relevant. Ein derartiger Nachweis der Zulassung ist zumindest in Deutschland schwierig ohne entsprechnde Quittung der Zulassung. Derartige Zulassungsdaten werden ja angeblich beim WSA nach drei Monaten gelöscht.
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