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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#41
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#42
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#43
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also in meinem betagten Anhänger von 1972 steht. StützlasT 75Kg. Zulässige Achslast 1000 Kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1000 KG.
Auch im Fendt von 1985 ist zulässiges Gesamtgesicht und Achslast identisch. Im Westfalia dito - Stützlast fehlt dort ganz. Im Bootstrailer aus 2012 ebenso - Stützlast 100 kg. Daraus müsste ich schließen, dass die Stützlast nicht zugerechnet werden kann. Es bleibt beim zulässigen Gesesamtgewicht das in allen 3 Fällen der Achslast entspricht, warum auch immer. Kann mir nicht vorstellen, dass das von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt anders in den Papieren gehandhabt wird..... - ab verunsichert bin ich jetzt doch - naja wird schon irgendwo stehen |
#44
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ich denke die Regelung kommt auf das Jahr der Zulassung an.. |
#45
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Moin moin,
Zitat:
Nach StVZO zugelassene Trailer (was Deine 1972 und 1986 erstzugelassenen mit ziemlicher Sicherheit sind) werden als auflaufgebremste Anhänger mit den Werten "Gesamtgewicht" entspricht "Anhängelast" = "Achslast" + "Stützlast" zugelassen - und nach aktueller StVZO §41 (10) ist dabei bei 3500kg Ende, auch wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist. Es gibt allerdings als echte konkurrierende Gesetzgebung dazu die EU-Verordnung (nicht Richtlinie!) 1230/2012, nach der man ebenfalls ein Fahrzeug (hier: einen Anhänger) zulassen kann - und nach den dortigen Definitionen wird die Stützlast nicht der Anhängelast zugerechnet, wenn das Fahrzeug für ein entsprechendes Gesamtgewicht zugelassen ist. Will sagen: ein nach EU 1230/2012 zugelassener Anhänger darf mit einer zulässigen Achslast von 3500kg, einer zuässigen Stützlast von maximal 350kg und damit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3850 kg typisiert werden - und mit Auflaufbremse hinter einem PKW mit zulässiger Anhängelast von 3500kg gezogen werden, sofern die Stützlast zulässig ist und der PKW nicht überladen ist und der Fahrer den passenden Führerschein besitzt (C1E notwendig!). lg, justme Geändert von justme (13.11.2019 um 20:39 Uhr) |
#46
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Fahrt mal auf eine Waage.Einmal nur den Anhänger wiegen und einmal angekuppelt, das Zugfahrzeug steht dabei nicht mit auf der Waage.Warum ist jetzt der Anhänger um die Stützlast leichter geworden?Das hat mit den eingetragenen Gewichten also nur bedingt zu tun und die Stützlast kann dazu addiert werden, weil die auf das Zugfahrzeug geht.
Gruß Ralf |
#47
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Was bedeutet wohl Gesamtgewicht?
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![]() Stephan ![]() |
#48
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#49
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Oh, mal wieder eine Gewichtsdiskussion!
Wenn einer der mit roten Pfeilen gekennzeichneten Werte nicht eingehalten wird, bist du nicht mehr legal unterwegs.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#50
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jo - aber es bleibt doch dabei dass F.1 (Trailer) die Gesamtmasse, früher Gesamtgesicht eine Angabe einschl. Achse und Stützlast ist. Und um anderes ging es doch dabei, nachdem wir die zulässige Länge durchgekaut hatten, nicht.
Dass nach EU 1230..... da dann auch mehr als 3500 kg zusammen kommen dürfen ändert daran doch nix - oder sehe ich das falsch..... |
#51
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Moin moin,
Zitat:
Der Unterschied bei Zulassung nach EU1230/2012 ist gerade eben die Definition der Anhängelast, die hat mit der Gesamtmasse nur noch indirekt zu tun (über die Definition der maximal zulässigen Stützlast): die 3,5t werden in angekuppeltem Zustand definiert, aufgrund der 10%-Regel für die maximal zulässige Stützlast kann man, sofern die verbauten Komponenten das zulassen, einen solchen Trailer jetzt für maximal 3850kg zulassen (was nach StVZO in der aktuellen Form grundsätzlich ausgeschlossen wäre). Wenn Deutschland bei der Reform der Fahrzeugzulassung endlich mal den verbleibenden Rest der StVZO entsorgen und in EU-Rechtskonforme Verordnungen überführen würde (wie ja schon in Teilen mit FZV und FEV geschehen) wäre das Thema vermutlich auch bald Geschichte... lg, justme
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#52
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klar - das hab ich auch so verstanden. Die 3850 gehen aber auch nur, wenn das Zugfahrzeug die Stützlast auch kann. Und was ist mit den Kupplungen? Zumindest bei den einschlägigen Herstellern ist im Internet bei 3,5 Tonnen schluss. Auch wenn die Stützlast dem Fahzeug zugeordnet wird - an der Kupplung zerren ja dennoch 3850 kg.
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#53
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Viele Grüße Michael |
#54
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Auf Schwerkraftplaneten nicht
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#55
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Moin moin,
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Für die Kupplung ist technisch nur der D-Wert wichtig, der muß natürlich passen. Die Beschränkung auf die 3,5t zulässige Anhängelast bei Kugelkopf ist wiederum eine rein zulassungsrechtliche aus der StVZO - bei einem nach EU 3850/2012 zugelassenen Fahrzeug also erfüllt. Viel interessanter ist die Frage nach den Komponenten des Anhängers - man braucht dann halt Auflaufeinrichtungen und Achsen, die für das Gesamtgewicht von >>3500kg zugelassen sind, da wird die Auswahl schon dünn... lg, justme |
#56
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Der Ford Ranger kann 225 kg. Das Überlasten der Stützlast bringt aber erst ab 50 % drüber Punkte. Heisst also 3725 kg plus
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#57
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die Punkte sind ja relativ... bei Überladung bleibt aber zumindest der Hänger stehen bis die Gewichte stimmen...
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#58
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Bei 3650 kg ist zumindest bei Sigma eh Schluss
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![]() Stephan ![]() |
#59
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Die Kupplung, Auflaufbremse und Deichsel ist für 2000kg Anhängelast zugelassen, war kein Problem. Ebenso die Achsen. Ist jetzt mit 2075kg zul. Gesamtgewicht zugelassen, mit 2000kg Achslast und 75 kg Stützlast. Gruß Axel
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#60
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Ich hatte schon 2 Bootstrailer bei denen das ZGG aus Stützlast und Achslast zusammen gerechnet wurde.
Beide allerdings nach Bj. 2000, evtl wurde da mal was geändert. Jedenfalls hat mein 1700Kg Trailer nur 1600Kg Achslast.
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Gruß Thomas |
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