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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Gebrauchtboot kauf in Holland
Hallo. Wollen uns eine Gobbi 345 in Holland kaufen. Gibt's was zu beachten beim Kauf oder ganz normal Kaufvertrag und fertig ?
Wie ist es mit der Anmeldung beim WSA in Deutschland.? Gibt's da was zu beachten? Ich weiss co Papiere müssen sein 😁 |
#2
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Hallo Silvio,
rein formell ist ein Kaufvertrag nötig, damit Du Dein späteres Eigentum belegen kannst. Die Anmeldung beim WSA ist problemlos. Benötigt werden hierzu Kopie vom Perso oder Reisepass sowie der Kaufvertrag. Ansonsten ist zu beachten, dass das Objekt der Begierde dem Wert entspricht, der dafür bezahlt wird. Was meinst Du mit co Papiere? Es gibt ein sogenanntes CoC - Confirmation of Conformity (ist aber im Zusammenhang mit dem Kauf eines Gebrauchtboots nicht relevant) oder CE Papiere. Diese waren in meinem Fall bei der WSA Anmeldung vor 4 Wochen nicht vonnöten. Gruß Roland |
#3
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Habe auch nur Kaufvertrag und Kopie Perso gebraucht.
Gruß Bernd |
#4
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Klaus ( Fronmobil ) hat das im letzten Jahr gemacht, suche mal seine Beiträge dazu.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#5
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Das Boot muss frei von Belastungen sein und evtl. aus dem NL Register gelöscht werden , kaufst du über einen Makler ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#6
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Ich habe damals über einen Makler in den Niederlanden gekauft. Der hat alles vor Ort mit einem Notar erledigt. Zum Notar selber hin musste ich nicht. Die Abmeldung aus dem NL Register habe ich per Post bekommen. Die Anmeldung in Deutschland beim WSA war problemlos. Kaufvertrag und Personlaausweis Kopie reichte.
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Gruß Thorsten Alles wird gut. |
#7
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Moin,
mit Maklern aus den Niederlanden habe ich gute Erfahrungen gemacht. Preis verhandeln, Vorvertrag machen, Anzahlung leisten, Gutachter bestellen und Schiff inspizieren lassen. Wenn alles ok ist, Rest bezahlen und Boot mitnehmen. Wenn nicht alles ok ist, nachverhandeln oder vom Kauf zurücktreten.
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Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall! Es grüßt Euch: Olaf
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#8
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Zitat:
Auch ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem / den Maklern in NL gemacht. Wir haben heute noch Kontakt und gehen in NL öfters mal zusammen essen. Wer weis wozu dieser Kontakt noch einmal gut ist. (Verkauf)
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#9
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Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...ankheit&page=8 Ab Posting #144 wirds für dich wohl interessant ... Klaus, der gerne für konkrete Fragen zur Verfügung steht
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#10
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Ich habe 2017 mein Boot in NL von privat gekauft. Es ist nichts anderes als wenn Du hier in D kaufst. Wichtig ist der Kaufvertrag und das die Neuanschaffung frei von Belastungen ist, also das Boot dem Verkäufer sein alleiniges Eigentum ist und nicht noch Schulden drauf sind.
Zulassung beim WSA oder ADAC ist absolut kein Problem. Da sah das mit der Zulassung das Trailers schon anders aus Den hatte ich auch gleich mit dazu gekauft.
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Gruß Sylvio |
#11
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Kaufe es privat von jemand
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#12
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Davon geh ich aus das es frei von Belastungen ist bzw sagt es der Verkäufer auch . Aber wie lässt dich das beweisen was er sagt
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#13
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Zitat:
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#14
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Lass es so mit in den Kaufvertrag aufnehmen.
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Gruß Sylvio
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#15
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Dem WSA ist das völlig Rille. Wichtig wäre noch zu erwähnen, das Du dir den Mehrwertsteuernachweis (Kaufvertrag des Bootes bei Neukaufen bzw. Einführung in die EU)) geben lässt.
Das erspart dir eventuellen Ärger mit dem Zoll. https://www.google.com/url?sa=t&sour...Wh44sOIyAegpc0 Ist nicht neu aber immer noch aktuell!
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Gruß Sylvio Geändert von Stipper1 (23.02.2020 um 15:39 Uhr)
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#16
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Hi zusammen.
Wir haben in NL bisher 2 Boote gekauft. Kein Problem die Boote mit deutschen Zulassungen beim WSA zu versehen. Bez. der MwSt. hat sich m.W. eine Änderung ergeben. Entgegen der bisherigen Vorgehensweise hat es Erleichterung für Erwerber gegeben. Es ist jetzt die Finanzbehörde, die eine Nicht-Abführung der Einfuhr-/MwSt. nachweisen muss, wenn das Boot in der EU bereits registriert war.
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#17
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Zitat:
Oder du lässt dir den Nachweis über den Austrag aus dem holländischen Schiffsregister (= Doorhaling teboekstelling Ship) vorlegen. Klaus, der in solchen Fällen nur glaubt was er schwarz auf weiß sieht
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#18
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Klaus,
da bin ich ganz bei Dir. Es gibt in NL nur einen (!) rechtlich relevanten Eigentumsnachweis, und das ist der Eintrag ins Schiffskadaster. Gesetzt den Fall, dass ein Schiff per Kaufvertrag veräussert wird ohne Kadasterlöschung besteht kein wirksamer Eigentumsübertrag. Frühere Rechte wirken dann mit allen Folgen. Ich habe mir auch immer einen Austrag vorlegen lassen (Übertrag auf mich war nie gewünscht). Bei einem nicht eingetragenen Schiff würde ich mir auf jeden Fall versichern lassen, dass ein Kadastereintrag nicht besteht. Ich weiss aus dem Stand jetzt nicht,ob es sowas wie einen negativen Kadasterauszug gibt.
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Gruss, Dirk |
#19
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Zitat:
Der Satz "Verkoper levert het vaartuig in onvoorwardelijke eigendom" ist zwar nett, bietet aber keine 100%ige Sicherheit. Klaus, der sich an die Verhandlungen im letzten Jahr erinnert
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#20
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Ich habe 2018 und gerade ketzt im Januar ein Boot in NL gekauft und hatte dabei beide möglichen Fälle in Bezug auf das Schiffsregister. Das 2018 gekaufte Boot war registriert und ich bekam mit dem Kaufvertrag die Löschungsbestätigung.
Jetzt im Januar hatte ich die Situation, dass das Boot angeblich nicht registriert sei. Der Makler hat daraufhin eine Abfrage beim Katasteramt gemacht und mir die Bestätigung ausgehändigt, dass es keine Eintragung gibt. Gruß, Roland
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