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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.07.2007, 16:26
martev martev ist offline
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Standard mit eu führerschein motorbootführerschein machbar?

hallihallo!
eine frage wie sieht es aus wenn ich als besitzer einer eu fahrerlaubnis den motorbootführerschein erwerben möchte
danke für eure antworten
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  #2  
Alt 19.07.2007, 16:36
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Was und wofür ist eine EU-Fahrerlaubnis?

Bootsführerscheine sind nationale Papiere, werden aber gegenseitig anerkannt. Im Normalfall gilt der im Registrierungsland des Bootes gültige Schein. Ein z.B. in Kroatien gemachter Schein gilt für einen Deutschen in deutschen Gewässern nicht.

Servus

Paul
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  #3  
Alt 19.07.2007, 16:40
martev martev ist offline
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der eu führerschein ist ein kfz führerschein reicht zur vorlage bei der motorbootprüfung dieser aus?
danke für eure antworten
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  #4  
Alt 19.07.2007, 16:46
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Tequila Tequila ist gerade online
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du brauchst gar keinen Führerschein um den SBF See oder SBF Binnen zu machen
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  #5  
Alt 19.07.2007, 16:50
martev martev ist offline
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es wird aber doch die vorlage eines kfz führerscheines gefordert oder ggfls. ein polizeiliches führungszeugnis
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  #6  
Alt 19.07.2007, 16:55
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Wer hat Dir das mit dem Autoführerschein erzählt. Das ist Unfug?

Aber erstmal herzlich willkommen im Forum!

Servus

Paul
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  #7  
Alt 19.07.2007, 16:55
divertom68 divertom68 ist offline
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Hallo
Soweit ich es weiß, reicht der EU-Führerschein (der für's Auto) als Ersatz für's Führungszeugnis aus.
Ansonsten viel Spaß und Erfolg beim lernen, und auch nachher bei der Karriere als Bootsführer
Gruß Thomas
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  #8  
Alt 19.07.2007, 17:03
martev martev ist offline
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danke für eure antworten!
ihr sagt dass ein vorzeigen eines führerscheines kfz nicht nötig sei um den motorbootführerschein binnen / see zu erwerben
wenn ich mir aber die statuten des dmyc lese wird ein solcher gefordert oder eben ein polizeiliches FZ
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  #9  
Alt 19.07.2007, 17:12
martev martev ist offline
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hallo bei dem eu führerschein handelt es sich aber um einen tschechischen, der aber hier in deutschland anerkannt wird.
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  #10  
Alt 19.07.2007, 17:12
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Es ist so, wie Thomas das geschrieben hat.

Normalerweise ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Der KFZ-Führerschein in seiner EU-Version wird ersatzweise anerkannt. Also entweder oder, nicht sowohl als auch.
Der Deutsche Motoryacht Verband schreibt ausdrücklich bzw. = beziehungsweise.

Ich würde Dir empfehlen, beim DMYV direkt nachzufragen oder Dich mit der zuständigen Prüfungsstelle in Verbindung zu setzen.

Servus

Paul
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  #11  
Alt 19.07.2007, 17:16
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jetzt wird`s kompliziert ....

erstmal : als meine Tochter die SBF Binnen und See gemacht hat war sie 16 - ergo - kein Führerschein und ein poliz. Führungszeugnis wurde nicht gefordert.

Du bist Tschechischer Staatsbürger, willst den deutschen SBF machen - richtig ?

Da würde ich an deiner Stelle einfach die Bootsfahrschule deines Vertrauens fragen - die wissen sowas am besten.

Wenn Du uns verrätst wo du wohnst, kann Dir sicher Jemand einen Tipp geben.
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Geändert von Tequila (19.07.2007 um 17:18 Uhr) Grund: sorry, Paul war schneller
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  #12  
Alt 19.07.2007, 17:18
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Hi,

die Vorlage des KFZ-Führerscheins wird daher bei der Prüfung verlangt, um auf einfachste Weise den Nachweis zu führen, dass man die Fahrerlaubnis nicht kurz vor der Prüfung entzogen bekommen hat, da ein solcher Tatbestand auch der Erlaubnis zum Führen eines Bootes entgegenstände.

Hat man noch keinen KFZ-Führerschein gemacht, muß ein Führungzzeugnis vorgelegt werden.

Gruß
Justin
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  #13  
Alt 19.07.2007, 17:20
martev martev ist offline
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hallo!!! nein bin deutscher
würde in wiesbaden den see / binnen machen
gruss mark
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  #14  
Alt 19.07.2007, 17:20
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Tequila Tequila ist gerade online
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Hat man noch keinen KFZ-Führerschein gemacht, muß ein Führungzzeugnis vorgelegt werden.
gibt es denn dabei einen Ermessensspielraum ? Ich weiß ganz genau, dass bei meiner Tochter nichts dergleichen gefordert wurde und das ist gerademal drei Jahre her
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  #15  
Alt 19.07.2007, 17:26
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von martev Beitrag anzeigen
hallo!!! nein bin deutscher
würde in wiesbaden den see / binnen machen
gruss mark
Wenn du Deutscher bist und einen Tschechischen Führerschein hast könnte die Frage warum dies so ist evtl. interessant sein! Im übrigen würde ich mich mit der problematik dann an den dmyv mal direkt wenden und nachfragen. Die Vorlage des Führerscheins obs nun der Führerschein oder ne beglaubigte Kopie des selben ist dient nur dazu um zu sehen das derjenige eine gültige Fahrerlaubniss hat. Inwieweit diese Fahrerlaubniss aber aus Deutschland kommen muss keine Ahnung! E-Mail an den DMYV und wenn es einen bestimmten Grund gibt weswegen dein Führerschein aus Tschechien kommt solltest das bei denen auch mit angeben!
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Grüße Daniel
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  #16  
Alt 19.07.2007, 17:30
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Zitat:
Zitat von denni1078 Beitrag anzeigen
Wenn du Deutscher bist und einen Tschechischen Führerschein hast könnte die Frage warum dies so ist evtl. interessant sein!
Genau DAS dachte ich auch gerade und mit großer Wahrscheinlichkeit werden "Die" sagen, dass Du als Deutscher mit Wohnsitz im Inland ohnehin mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nur maximal 6 Monate (?) in Dtld fahren darfst und sie dann umschreiben lassen mußt......
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  #17  
Alt 19.07.2007, 17:34
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Genau DAS dachte ich auch gerade und mit großer Wahrscheinlichkeit werden "Die" sagen, dass Du als Deutscher mit Wohnsitz im Inland ohnehin mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nur maximal 6 Monate (?) in Dtld fahren darfst und sie dann umschreiben lassen mußt......
Soweit ich weiß musst du das EU intern nicht! Könnte aber trotzdem dann Probleme mit dem ersatz als Fahrerlaubniss in Deutschland geben! Bitte Fahrerlaubniss und Führerschein auseinander halten.
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Grüße Daniel
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  #18  
Alt 19.07.2007, 17:38
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hallo ein ausländischer eu führerschein muss innerhalb der eu nicht umgeschrieben werden! habe diesen im oktober 2004 erworben
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  #19  
Alt 19.07.2007, 17:44
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Heinz,

so weit mir bekannt ist, wird das Führungszeugnis erst bei Personen ab 18 Jahren verlangt.

Servus

Paul
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  #20  
Alt 19.07.2007, 20:28
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Hier in Ö wird der Führerschein verlangt als bestätigugn das man mal einen Erste Hilfe Kurs absolviert hat. Kann man diesen nicht vorweisen braucht man eine Bescheinigung über einen 8 stündigen Erste Hilfe Kurs.

Bernd
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  #21  
Alt 19.07.2007, 21:01
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Hallo martev

Nur mal angenommen du hast deshalb einen EU-Schein weil so eine Auflage zur MPU in Deutschland umgangen wurde.
In diesem Fall brauchst du das Führungszeugnis garnicht erst vorlegen, da das "Vergehen" ja dort aufgeführt ist.

Es bleibt dann nur die Vorlage des EU-Führerscheins, ob dieser zulässig ist sollte z.B. bei dem DMYV erfragt werden.
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  #22  
Alt 20.07.2007, 05:24
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Moin zusammen,

als ich Binnen und See vor 3 Jahre gemacht, galt der Führerschein nur als Nachweis dafür, dass man den 1. Hilfe-Kurs gemacht hat. Konnte man Ihn nicht nachweisen, musste man den 1. Hilfe Kurs machen. Von polizeilichem Führungszeugniss war nie die Rede.
Gruß Christian
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  #23  
Alt 20.07.2007, 06:16
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Der Führerschein wird auch verlangt um 1. Abzuschätzen ob die Person Tauglich ist ein Sportboot zu führen und 2. Wird registriert das der Prüfling einen Führerschein besitzt. Um bei eventuellen vergehen auch gleich den KFZ-Führerschein bzw. bei KFZ-Vergehen den Bootsführerschein einzuziehen.
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  #24  
Alt 20.07.2007, 07:55
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
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Der Führerschein wird auch verlangt um 1. Abzuschätzen ob die Person Tauglich ist ein Sportboot zu führen und 2. Wird registriert das der Prüfling einen Führerschein besitzt. Um bei eventuellen vergehen auch gleich den KFZ-Führerschein bzw. bei KFZ-Vergehen den Bootsführerschein einzuziehen.
1. Genau! Dafür ist das Führungszeugnis oder der Führerschein, wurde jemand im Strassenverkehr auffällig und man ist zu dem Entschluss gekommen dass er ein Fahrzeug nicht sicher führen kann, so wird diese Person auch nicht zur Prüfung für den SBF zugelassen.

2. Stimmt nicht, bei einem KFZ-Vergehen wird der SBF nicht mit eingezogen.
Es wird auch bei einer Kontrolle der WSP nicht überprüft ob der KFZ-Führerschein entzogen wurde.
Wird einem jedoch durch die WSP der SBF entzogen, so ist der KFZ-Lappen auch gleich mit weg.

Ich habe auchmal gehört dass man nach einem Entzug des SBF diesen nicht mehr wiedererlangen kann. Einmal weg, immer weg.
Aber das nur vom hören-sagen....
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  #25  
Alt 20.07.2007, 08:53
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hilgoli hilgoli ist offline
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für den Erwerb des SBF muss eine ausreichende charakterliche Fahigkeit vorhanden sein = Eignung zum führen eines Bootes .....

Damit nicht jeder ein pol Führungszeugnis vorlegen muss, hat man zur Vereinfachung ersstzweise die Vorlage des KFZ FS eingeführt.

Ohne Kfz Fs muss weiterhin ein Führungszeugnis vorgelegt werden.

Jetzt ist es bei den meisten Deutschen mit FS aus anderen EU Ländern so, dass diesen meist in Deutschland der FS entzogen ( Alkohol, Drogen oder Punkte) wurde und wegen Zweifeln an der charakterliche EIgnung zum Führen eines KFZ der FS nur nach einer positiven MPU ( Idiotentest) neu ausgestellt wird. Da die MPU nicht ganz leicht zu bestehen ist gehen viele den halb legalen Weg über das Ausland.
Da den Prüfern dies bekannt sein sollte, werden sie sicher ein Führungszeugnis verlangen in dem die Straftat, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat aufgeführt ist. Es wird in diesem Fall sicher keine SBF geben !
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Gruß Olli
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