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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.03.2012, 12:25
Benutzerbild von CHEERIO 3
CHEERIO 3 CHEERIO 3 ist offline
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Standard Schmutzwassertank nur Schwarz- oder auch Grauwasser

Hallo Leute
wie seht ihr das ?
Europäische Binnengewässer, bei einem Neubau macht es Sinn das Grauwasser auch in den Schmutzwassertank zu leiten

Grauwasser bedeutet ja Abwasser Dusche Küche Waschmaschine usw.
Soviel ich weiss ist das ja am Bodensee und den Schweizerseen verboten.

Aber wie sieht es im restlichen Europa aus, vorallem in der Zukunft
was meint ihr ???

Gruss
Jürg
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  #2  
Alt 01.03.2012, 12:34
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Standard

Ein Tank für das Grauwasser macht sicherlich Sinn.

Allerdings wage ich zu bezweifeln, das du ihn so groß bauen kannst,
das du von einer Abpumpstation zur nächsten kommst.

man kann ja auch auffangen, und wenn man aus dem Hafen raus ist abpumpen
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 02.03.2012, 00:00
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Moin,
ob die Auflagen fürs Grauwasser sammeln schlimmer werden, keine wirkliche Ahnung. Vermuten könnte man es. Wir hatten LENA (Baujahr 2002) schon mit einem 200 l Abwassertank erstanden, angeschlossen waren neben den beiden Toiletten die Küchenspüle, der Badezimmerwaschtisch und zwei kleinere Handwaschwaschbecken. Dusche und Waschmaschine gingen wegen der Mengenproblematik direkt aussenbords, wären aber auch anschliessbar gewesen.
Bis zum nächsten Abpumpen hat das bei intensiver Nutzung von zwei Menschen vier bis fünf Tage gereicht. Wegen nicht vorhandener oder defekter Abpumpstationen ist am Ende doch reichlich Tankfüllung auf See geblieben (allerdings insgesamt nicht soviel, wie der Güllebauer heute hier auf die Wiesen entsorgt hat, geschätzt 150 Kubikmeter).
Das "Verdünnungswasser" hat sicher dem Abwassertanksystem geholfen, seltene Verstopfungen gab es nur direkt an den Toiletten, sonst nicht. Allerdings braucht man für das Grauwasser schon einen Grobfilter, weil die fest werdenden Fettreste aus der Küche zusammen mit ausfallendem Haar etc. fast jede Pumpe irgendwann schaffen. Das Filterreinigen ist nicht unbedingt angenehm, Frequenz alle 14 Tage.
gruesse
Hanse
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  #4  
Alt 02.03.2012, 08:39
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rammidammi rammidammi ist offline
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
Aber wie sieht es im restlichen Europa aus, vorallem in der Zukunft
was meint ihr ???

Gruss
Jürg
Moin Jürg, ich habe gerade in meine Kristallkugel geschaut...
Aus heutiger Sicht kann ich die Notwendigkeit nicht erkennen. Aber da du eine Waschmaschine spazieren fährst (fahren willst), wird dein Boot wohl etwas größer sein.
Bei einem Neubau würde ich an deiner Stelle einen Grauwassertank vorsehen, wenn (wie vermutet) der Platz da ist. Ob du ihn am Ende benutzt, würde ich von der künftigen Gesetzeslage abhängig machen.
__________________
Es grüßt Bernd aus M-V

Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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  #5  
Alt 02.03.2012, 09:12
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Abwasserbehandlung - spannendes Thema. Was gibt es denn für Möglichkeiten, die Abwässer so zu behandeln, dass sie minimiert werden? Ist so etwas wie eine Mini-Kläranlage wirtschaftlich möglich? Natürlich nicht für jedes Sportboot, aber für die Bootsgröße mit Waschmasdchine an Bord?
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  #6  
Alt 27.07.2013, 17:18
Falke01 Falke01 ist offline
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Hallo zusammen,

Habe den Thread nochmal "hoch geholt" weil mich die letzte Frage auch gerade sehr interessiert.

Gibt es ein einfaches Filtersystem das zumindest Fett und Speisereste aus dem Abwaschwasser filtert?
Mir wäre viel wohler wenn sich nicht nach jedem Abwasch ein kleiner Olfilm ums Boot legen würde.

Viele Grüße
Sven
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  #7  
Alt 27.07.2013, 17:26
thball thball ist offline
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Hallo Sven,

die beste Lösung ist ein Tank.

Nachdem ich bei Dir Berlin lese, dürft Ihr etwas Abwasser einleiten?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #8  
Alt 27.07.2013, 17:59
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Die Einleitung von Fäkalien ist verboten, dafür habe ich einen 300l Tank. Beim Abwasch und Hände waschen ist das, soweit ich weiß eher eine Gewissensfrage.

Für einen größeren Tank ist kein Platz deshalb suche ich eine Alterrnative
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  #9  
Alt 27.07.2013, 18:00
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Stejome Stejome ist offline
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Wie macht ihr das mit dem Grauwasser? Geht ihr im Hafen Duschen auf dem Boot oder spült ihr im Hafen? Denn wenn ich das tue, kann ich es gar nicht verhindern, dass die Pumpe das sofort außerbords drückt.
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Viele Grüße
Stefan
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  #10  
Alt 27.07.2013, 18:05
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Zitat:
Zitat von Falke01 Beitrag anzeigen
Die Einleitung von Fäkalien ist verboten,
Schreib doch bitte mal, was genau das steht!

Gruß
Jan
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Jan


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Christian Morgenstern
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  #11  
Alt 27.07.2013, 18:14
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Hallo Jan

"Das Einleiten von Öl bzw. ölhaltigem Wasser und Fäkalien in ein Gewässer stellt eine Straftat gemäß § 324 StGB dar (Gewässerverunreinigung)."

Quelle: http://www.berlin.de/polizei/wir-ueb...ntsorgung.html

Viele Grüße
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  #12  
Alt 27.07.2013, 18:16
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Stejome Stejome ist offline
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Das kommt eben auf das Gewässer an, auf dem Rhein z.b. ist das einleiten von Fäkalien für Sporthose und Binnenschifffahrt noch erlaubt. Nur die Ausflugsschiffe dürfen es nicht mehr.
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Viele Grüße
Stefan
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  #13  
Alt 27.07.2013, 22:43
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Zitat:
Zitat von Stejome Beitrag anzeigen
Das kommt eben auf das Gewässer an, auf dem Rhein z.b. ist das einleiten von Fäkalien für Sportboote und Binnenschifffahrt noch erlaubt.
In Berlin für Sportboote auch. Deswegen ja der Streit, ob es besser ist, das Klo gleich ins Wasser zu entsorgen oder in größeren Abständen den vollen Fäkalientank in den See zu pumpen. Das machen sehr viele und geben es natürlich nicht zu.
Im genannten Paragraphen steht übrigens gar nichts dazu, was eine "Gewässerverunreinigung" ist, das muss woanders konkretisiert sein.

Gruß
Jan
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Jan


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  #14  
Alt 27.07.2013, 22:47
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Hier mal ein Merkblatt zu dem Thema

http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...tsabwasser.pdf
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Viele Grüße
Stefan
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  #15  
Alt 31.07.2013, 23:02
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Hört sich so an als würde keiner sein Abwaschwasser filtern
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  #16  
Alt 31.07.2013, 23:50
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Moin,
das Grauwasser aus der Küchenspüle (ging bei uns in den Fäkalientank) musst Du zumindest grob filtern, sonst bekommt die Pumpe und die Umwelt vom an den Speiseresten, Brotkrümeln usw. haftenden Fett etc, Ärger. Das Filter (hatte ich doch oben schon mal geschrieben) alle 14 Tage reinigen.
gruesse
Hanse
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  #17  
Alt 01.08.2013, 01:26
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Grauwasser ist de facto viel belastender für unsere Gewässer als die paar Kupferbolzen, die ein Mensch so absondert. Nur dummerweise lassen sich die Grauwässer nicht so einfach aufbereiten, wie Schwarzwasser. Daher hat der Gesetzgeber uns noch nicht mit Auflagen behelligt.
Man benötigt zunächst einmal Fettabscheider wenn man Grauw. reinigen will. Die funktionieren aber nach dem Prinzip der Schwerkraft, was auf Schiffen schwierig wird.
Was der jannie da an stinkendem Zeug in seinem Filter hat ist in erster Linie Fett, daher der Stink...

Wir haben größere Yachten mit Abscheidern von "Kessel" ausgestattet, das geht gerade so, da die relativ wenig wackeln. (Die Schiffe) Auf kleinen Booten ist das aber aussichtslos.

In den Schiffen kommen dann auch richtige Kläranlagen in Frage, die den Rest aufbereiten. "Hamann" ist da der Hersteller der Wahl.

Auf kleinen Schiffen unter 20m kann man noch die "Ködelkocherei" von "Raritan" installieren, wenn man den Fischlein politisch korrekt entseuchte Fäkalien servieren möchte.
Grauwasser kann man aber schon bei einer Bootsgröße unter 35- 40m nicht mehr behandeln.

Gruß
Richard
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  #18  
Alt 01.08.2013, 14:29
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Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Zitat:
Zitat von Falke01 Beitrag anzeigen
Hallo Jan

"Das Einleiten von Öl bzw. ölhaltigem Wasser und Fäkalien in ein Gewässer stellt eine Straftat gemäß § 324 StGB dar (Gewässerverunreinigung)."
Das würde ja bedeuten, dass jedes Kind was beim Baden ins Wasser pinkelt eine Straftat begeht?

Gruß Hubert via Tapatalk
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  #19  
Alt 02.08.2013, 11:35
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Zitat:
Zitat von Falke
Die Einleitung von Fäkalien ist verboten, dafür habe ich einen 300l Tank.


Dazu sagt das CDNI-Abkommen, das in Deutschland geltendes Recht ist in Anlage 2 Teil CKapitel IX Artikel 9.01 Abs. 3 für Binnenwasserstraßen ganz eindeutig:




"Die Einleitung von häuslichem Abwasser ist
  1. für Kabinenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen ab 1. Januar 2005,
  2. für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, ab 1. Januar 2010
verboten. Im Übrigen ist die Einleitung von häuslichem Abwasser in das Gewässer erlaubt."

https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html



Was häusliches Abwasser ist, steht übrigens auch im CDNI und zwar in
Anlage 2 Teil C Kapitel 8 Artikel 8.01 Buchstabe b):

"Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser"

https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html


Was die Berliner WSP schreibt, ist also in dieser uneingeschränkten Form falsch. Das in nationales Recht umgesetzte CDNI geht dem §324 StGB schon aus Gründen der Spezialität vor.

Zitat:
Zitat von Mr-Floppy
Das würde ja bedeuten, dass jedes Kind was beim Baden ins Wasser pinkelt eine Straftat begeht?
Abgesehen davon, dass Kinder nicht strafmündig sind, fordert §324 StGB eine "Verunreinigung" oder "nachteilige Veränderung" des Gewässers, wovon man bei vernünftiger Auslegung sicher nicht ausgehen kann, wenn jemand in den Rhein pinkelt. Sinn des Strafrechts ist in keinem Fall, Bagatellen strafbar zu stellen. Strafrecht ist ultima ratio und soll sozialethisch unerträgliche Handlungen erfassen.


Ich habe hier übrigens nur die Rechtslage wiedergegeben, wie ich sie verstehe. Ich persönlich halte die Einleitung "häuslicher Abwässer" aus Sportbooten auch für problematisch, jedenfalls soweit die Gewässer eher begrenzt aber stark frequentiert sind und wenig fließen.

Für die Zukunft würde ich persönlich mir einer Verschärfung rechnen, also bei einem Neubau die Sammmlung sämtlicher Abwässer in Tanks vorsehen.

Geändert von karaya (02.08.2013 um 12:22 Uhr)
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  #20  
Alt 02.08.2013, 14:50
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Zitat:
Was die Berliner WSP schreibt, ist also in dieser uneingeschränkten Form falsch. Das in nationales Recht umgesetzte CDNI geht dem §324 StGB schon aus Gründen der Spezialität vor.
Das sehe ich ganz anders.
Auf dem Wasser geht regionales Recht immer vor!
Die Hamburger Hafenordnung z. B., setzt Colreg im Hafengebiet außer Kraft!
Um nur ein simples Beispiel zu nennen.
Zitat:
Für die Zukunft würde ich persönlich mir einer Verschärfung rechnen, also bei einem Neubau die Sammmlung sämtlicher Abwässer in Tanks vorsehen.
Das sehe ich als Yachtbauer mal sehr gelassen!

Solange es, wie ich oben schilderte, unmöglich ist, auf kleinen Booten Grauwässer aufzubereiten wird es da wenig erfolgreiche Aktionen geben können.
Holdingtanks sind auch nicht die Lösung. In sinnvollen Dimensionen sind die kaum zu installieren solange es nicht In jedem Hafen ausreichend Abpumpstationen gibt.

Gruß
Richard
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  #21  
Alt 02.08.2013, 16:28
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Zitat:
Auf dem Wasser geht regionales Recht immer vor!
Echt?

Aber okay, dann poste mal eine Quelle - ich meine einen Gesetzestext - aus dem sich ergibt, dass man auf Bundeswasserstraßen in Berlin aufgrund "regionalem Recht" kein häusliches Abwasser von Schiffen einleiten darf.
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  #22  
Alt 02.08.2013, 19:20
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Echt?
Aber okay, dann poste mal eine Quelle - ich meine einen Gesetzestext - aus dem sich ergibt, dass man auf Bundeswasserstraßen in Berlin aufgrund "regionalem Recht" kein häusliches Abwasser von Schiffen einleiten darf.
Also manchmal bleibt mir nur der Mund offen stehen......

Das ist doch wohl nicht meine Baustelle was es in Berlin an Ausnahmen von Bundesregelungen gibt!

Definitiv aber gehen regionale Regeln vor, et basta!

siehe:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf HHhafenverkehrsordnung.pdf (145,9 KB, 364x aufgerufen)
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  #23  
Alt 02.08.2013, 20:46
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Zitat:
Das ist doch wohl nicht meine Baustelle was es in Berlin an Ausnahmen von Bundesregelungen gibt!
Natürlich nicht, wenn Dich das nicht interessiert. Aber wer hat dich denn aufgefordert, dich in eine Diskussion über Sachen einzumischen, von denen du nix verstehst und mit denen du dich nicht beschäftigen willst?

Du hast doch behauptet, dass ich unrecht habe; also solltest du das auch beweisen können. Und der Verweis auf die Hamburger Hafenordnung hilft nicht weiter, wenn's um die Frage geht, ob und was man in Berliner Gewässer einleiten darf.

Zitat:
Definitiv aber gehen regionale Regeln vor
Diese Aussage ist in der allgemeinen Form völlig falsch. Frag einen Jurastudenten nach dem 2. Semester.
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  #24  
Alt 02.08.2013, 23:13
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist in der allgemeinen Form völlig falsch. Frag einen Jurastudenten nach dem 2. Semester.
Ergo, Du hast Recht und die Hamburger Hafenordnung ist illegal, denn sie setzt nationales und internationales Recht außer Kraft! Na bitte...
Das werden doch die Berliner auch hinbekommen, oder?

Mit Studenten pflege ich Erwachsenenthemen übrigens nicht zu diskutieren.
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  #25  
Alt 02.08.2013, 23:22
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Zitat:
Zitat von passagemaker Beitrag anzeigen
Mit Studenten pflege ich Erwachsenenthemen übrigens nicht zu diskutieren.
Große Klappe ... Wer so einen Aufriss macht und dann keine Quelle nennen kann, der macht sich lächerlich.
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