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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#101
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Die von dir zitierte Verordnung bezieht sich nur auf Kraftfahrer im Arbeitnehmerverhältnis.
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Gruss Vestus |
#102
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Zitat:
4c rauskopiert: c) „Fahrer“ jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können;
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Servus Willi |
#103
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würde mich ja nun noch mal nach dem ganzen gefachsimpel interessieren ob der T.E. immer noch sein Vorhaben in die Tat umsetzen möchte
wenn ich mir die Bedenken, Schwierigkeiten und Anschaffungskosten für sonen trip ansehe
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baltic trolling crew HH .... Jörg |
#104
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Zitat:
Zitat:
Ok Ok, der 4c hat folgenden sachlichen Hintergrund, es gibt im gewerblichen Güterverkehr folgende Möglichkeiten, wer sich im Fahrzeug befinden kann: A) zwei Fahrer (Doppelbesatzung, mittlerweile recht selten im nationalen Verkehr) dann gilt 4c in seiner Auslegeung, weil beide Insassen als Fahrer eingesetzt werden. Hier gibt es dann eine Regelung, welcher Fahrer wann wie lange fahren darf, und ab wann das Fahrzeug stehen muss, damit beide Fahrer pennen können. Dies hängt wieder zusammen mit Lenk und Arbeits/Schichtzeit. B) Es gibt einen Fahrer und einen Fahrgast (der nicht als Fahrer eingesetzt wird) zum Beispiel einen Anhalter. Dann gelten die regulären Lenkzeiten. Auch bei einer Doppelbesetzung kann der LKW nicht rund um die Uhr fahren, weil den Fahrern nicht zugemutet werden kann, seine Ruhepause einzulegen, wärend der andere Fahrer fährt.
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle |
#105
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Wir geben bald unseren Mercedes LP811 mit langem Radstand, Druckluftbresme und Eintragung als Bootstransporter ab. BJ1972, Zustand wenig km, läuft aber "liebebedürftig", Preis günstig
Wenns soweit ist, gibts eine ordentliche Anzeige, für Infos vorab gern über PN. Als Nischenfüller ist der 7,49-tonner ideal. Die wenigsten Einschränkungen, überschaubarar Verbrauch (wir hatten 16l/100km mit unserer Bavaria 808 hinten drauf), keine Scheibe und trotzdem genau die Möglichkeit, Boote zu nehmen, die einfach mehr als 3 Tonnen haben. Denn der Trailer wiegt ja auch was, je nach Material selten weniger als 500kg.. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#106
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Was wiegt denn der 811er, hast Du Bilder und was soll er kosten?
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#107
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Hallo Robert
Flipst du jetzt völlig aus?
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Grüße vom Neckar Predi |
#108
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Du bisch so färdisch!!!!
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#109
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Servus, ich darf den Dicken erst von seiner "Last" befreien, danach gehts auf die Waage und er wird verkaufsfertig gemacht. Weil wirklich was daran zu tun ist, liegt er preislich so bei ca. 3K .
Ich will aber den Fredd nicht zerlabern, schick mir doch bei Interesse einach eine kurze PN mit email-Adresse, dann gibts auch Infos sobald es Infos gibt. VG Stephan PS: Hab gerade nochmal in die Papiere gesehen: Leergewicht: 3800 kg Zuladung: 3690 kg Anhängelast gebremst: 6250 kg
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! Geändert von Weißwurschtcommander (22.03.2013 um 15:54 Uhr) |
#110
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Sammeldatenbank Zuglasten / PKW / Gewichte
Hallo Leute,
es wäre ja klasse, wenn wir die technischen Hintergründe dh. reine Fakten von Zuglasten und Gewichten irgendwo festhalten könnten, da es äußerst mühsam ist, die wichtigsten Faktoren aufzuspüren. Man muß dann nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich ein Thread eröffnen. Also Zuglasten, vielleicht PKW Typen und deren Anhängelast, Luftdruckbremsen, Stützlasten, D-Wert der Anhängerkupplung, Zuglasterhöhung Steigungsvorgaben TÜV, gesetzliche Bestimmungen, Einschränkungen, benötigte Führerscheine um nur einige Themen zu nennen. Aber wie gesagt sollte hier Halbwissen nicht auftauchen, sondern nur Fakten. D-Wert [Bearbeiten] Die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger an der zwischengeschalteten Anhängerkupplungskonstruktion wird als D-Wert bezeichnet und in Kilonewton (kN) angegeben. Der Wert ist gemäß dem Typenschild zu entnehmen. Dieser Wert einer gegebenen Anhängerkupplung ist zusammen mit der Masse des Zugfahrzeuges als auch einer möglicherweise in den Zulassungspapieren oder auf dem Typenschild angegebenen Gespann-Gesamtmasse die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast. Der D-Wert wird einmalig auf Basis einer geeigneten Konstruktion bestimmt als auch geprüft und bleibt damit unveränderlich. Mit Einführung des D-Wertes entfällt auf dem Typenschild der Anhängerkupplung die bis dahin übliche Angabe der Anhängelast (GA) und der zulässigen Gesamtmasse (GF). Damit wird nur der D-Wert und die zulässige Stützlast angegeben. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu beachten ist, dass die Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen. Der erforderliche D-Wert nach Richtlinie 94/20/EG oder auch nach der ECE-R 55 lässt sich rechnerisch gemäß mit: erforderlicher D-Wert in Kilonewton (kN): technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges in Tonnen (t): technisch zulässige Gesamtmasse des Anhängers in Tonnen (t): Erdbeschleunigung ()bestimmen. Der D-Wert der Anhängerkupplung muss stets über dem erforderlichen D-Wert liegen. Berechnung der maximal zulässigen Anhängelast an einer Anhängerkupplung mit gegebenen D-Wert nach Richtlinie 94/20/EG Die Anhängelast muss stets unter der zulässigen Anhängelast liegen. Geändert von summer (27.03.2013 um 14:18 Uhr) |
#111
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Warum so umständlich? Bei Frau Google gibt es einen D-Wert Rechner.
Da braucht man nur zwei Werte eingeben und den Rest rechnet er alleine aus. Gruß Uli07 |
#112
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Ja all diese Sachen eben sammeln und festhalten. Das wäre doch nicht verkehrt
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#113
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Das ist eine gute Idee, wird aber nicht viel bringen weil etliche zu faul zum "Suchen" sind.
Gruß Uli07 |
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