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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.07.2015, 21:56
markl24de markl24de ist offline
Ensign
 
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Standard Mehrwertsteuer Nachweis fürs Boot

Hallo,

Ich habe folgendes gelesen:

Ein EU-Mehrwertsteuernachweis ist vorgeschrieben für alle Boote, die nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurden. Jedoch ist eine Erkärung des Verkäufers, dass er alle Mehrwertsteuern bezahlt hat, wertlos.

Ich bin dritter Besitzer wie soll ich das nachweisen? Wir möchten nach Zeeland mit dem Boot (Bj.1991) und auf dem VerseMeer rumfahren.

Habt ihr alle solch ein Nachweis?

Gruß
Markus
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  #2  
Alt 01.07.2015, 22:06
indra indra ist offline
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Standard

Nö hab ich nicht ,hat bis jetzt auch keinen interresiert.
Bei einem Gebrauchtauto von Privat hast ja auch keinen Mwst.-Nachweis.

Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird ,also keine Gedanken
machen.
Ist meine pers.Meinung.


Gruß Uwe
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  #3  
Alt 01.07.2015, 22:10
markl24de markl24de ist offline
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Ok, danke
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  #4  
Alt 01.07.2015, 22:44
ferenc ferenc ist offline
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Ich bin der 2 Besitzer und habe eine Kopie der Originalrechnung.

Habe diese aber noch nicht gebraucht.
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  #5  
Alt 01.07.2015, 22:59
XXXXXXX
Gast
 
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HI, es ist aber ratsam im Kaufvertrag auf die Bezahlung der Mehrwertsteuer durch den Verkäufer hinzuweisen. Sollte es mal Probleme mit dem Zoll geben, wird der aktuelle Besitzer gestraft, doch kann dieser auf das Vertrauen des Verkäufers diesen verklagen.
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  #6  
Alt 01.07.2015, 23:10
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boycamper boycamper ist offline
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Zitat:
Zitat von markl24de Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich habe folgendes gelesen:

Ein EU-Mehrwertsteuernachweis ist vorgeschrieben für alle Boote, die nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurden. Jedoch ist eine Erkärung des Verkäufers, dass er alle Mehrwertsteuern bezahlt hat, wertlos.

Ich bin dritter Besitzer wie soll ich das nachweisen? Wir möchten nach Zeeland mit dem Boot (Bj.1991) und auf dem VerseMeer rumfahren.

Habt ihr alle solch ein Nachweis?

Gruß
Markus
Hallo Markus
hol dir eine inf3 Bescheinigung vom Zoll und du hast Ruhe
Habe ich auch so gemacht
Gruß Frank
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  #7  
Alt 01.07.2015, 23:29
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von markl24de Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich habe folgendes gelesen:

Ein EU-Mehrwertsteuernachweis ist vorgeschrieben für alle Boote, die nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurden. Jedoch ist eine Erkärung des Verkäufers, dass er alle Mehrwertsteuern bezahlt hat, wertlos.

Ich bin dritter Besitzer wie soll ich das nachweisen? Wir möchten nach Zeeland mit dem Boot (Bj.1991) und auf dem VerseMeer rumfahren.

Habt ihr alle solch ein Nachweis?

Gruß
Markus
solange du die EU nicht verläßt brauchst du den Nachweiß nicht,
schwierig wird es erst wenn du in die EU einreist
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #8  
Alt 02.07.2015, 11:39
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
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Leute, Leute, Leute...

1. Selbstverständlich gibt es Zollkontrollen im Binnenland, und haftbar ist nur der aktuelle Eigner.
2. Im Inf- Dokument des Zolls steht sicher nicht, dass die MWSt entrichtet wurde. Wie auch, wenn man es nicht nachweisen kann.
3. Für ein Auto braucht man keinen Nachweis, da man ohne die Entrichtung der MWSt keine Zulassung bekommt.

http://www.boote-forum.de/showthread...79#post3793379

Es ist natürlich auch eine Frage des Wertes vom Boot.
Wenn das Boot rel. preiswert ist, wird man keinen großen Aufwand betreiben oder drauf verzichten.
Aber bei mehreren zehn- oder hunderttausend Euronen überlegt man es sich wohl zweimal.
Die Gefahr, dass nachversteuert wird besteht nachweislich. Wie hoch sie ist, vermag keiner zu sagen.
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."

Geändert von Haffskipper (02.07.2015 um 11:48 Uhr)
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  #9  
Alt 03.07.2015, 03:00
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Ich habe eine Kopie der Originalrechnung in den Bootspapieren dabei. Dort ist die MWST ausgewiesen. Du musst den Erstbesitzer ausfindig machen und fragen ob er noch die damalige Kaufrechnung hat.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #10  
Alt 03.07.2015, 05:19
markl24de markl24de ist offline
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Boot: Regal Valanti 170
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Das wird schwierig, ich habe gelesen dass es eine Verjährung gibt. Weiß jemand etwas darüber? Ich verstehe das nicht ganz.
http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Geändert von markl24de (03.07.2015 um 05:30 Uhr)
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  #11  
Alt 14.04.2016, 10:26
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Ort: Bad Homburg
Beiträge: 520
Boot: Bayliner 1802
240 Danke in 168 Beiträgen
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Alle Autos die ich bisher zugelassen habe, waren gebraucht gekauft. Da gab es keinen Nachweis über eine entrichtete Mehrwertsteuer...

Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen
Leute, Leute, Leute...

1. Selbstverständlich gibt es Zollkontrollen im Binnenland, und haftbar ist nur der aktuelle Eigner.
2. Im Inf- Dokument des Zolls steht sicher nicht, dass die MWSt entrichtet wurde. Wie auch, wenn man es nicht nachweisen kann.
3. Für ein Auto braucht man keinen Nachweis, da man ohne die Entrichtung der MWSt keine Zulassung bekommt.

http://www.boote-forum.de/showthread...79#post3793379

Es ist natürlich auch eine Frage des Wertes vom Boot.
Wenn das Boot rel. preiswert ist, wird man keinen großen Aufwand betreiben oder drauf verzichten.
Aber bei mehreren zehn- oder hunderttausend Euronen überlegt man es sich wohl zweimal.
Die Gefahr, dass nachversteuert wird besteht nachweislich. Wie hoch sie ist, vermag keiner zu sagen.
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  #12  
Alt 14.04.2016, 13:49
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Moormerländer Moormerländer ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DH9069 MMSI: 211720630
31 Danke in 15 Beiträgen
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Soweit ich weiß, benötigt man einen MWST-Beleg, hin und wieder soll es auch Kontrollen geben. Ausschlaggebend ist wohl, der immer der aktuelle Eigentümer den Nachweis schuldet, egal wem das Boot vorher gehört hat.
Unwissenheit schütze hier nicht vor Strafe.
Ich habe mich mit der Frage auch vor nicht allzu langer Zeit beschäftigt.
Folgende Anlaufstellen habe ich befragt:
- Meinen Steuerberater, selber Segler: Ja, den Nachweis müssen Sie führen, aber fragen Sie doch sicherheitshalber beim Zoll in Frankfurt nach.
- Callcenter Zoll Frankfurt: Nein, einen solchen Nachweis benötigen Sie nicht. Sofern Sie das Boot gebraucht in der EU gekauft haben gilt die Annahme, dass die MWST bereits entrichtet wurde.
Verwirrt wie ich nun war, habe ich mein örtliches Zollamt angerufen.
- Dort sagte man, mir, dass ein solcher Nachweis grundsätzlich nicht schlecht sei, ich aber vorsichtshalber vom Verkäufer versichern lassen soll, dass die MWST bezahlt wurde.

Wie mir der Steuerberater dann wieder sagte, ist eine solche Erklärung eh hinfällig, da sie einem im Fall der Fälle nichts bringt.

Heißt im Endeffekt: Man braucht den Nachweis in der Theorie schon. Und wenn man mal Pech hat auch in der Praxis. Es kann also durchaus vorkommen, dass man das Boot zum aktuellen Zeitwert nachversteuern muss (egal ob die Steuer bereits gezahlt wurde oder nicht. Wen man es nicht beweisen kann...).

Und das ist das Risiko das man als Käufer trägt, wenn kein MWST-Nachweis vorliegt. Jetzt kommt es auf den Zeitwert an und ob man bereit wäre, das noch oben drauf zu legen...

Ich hoffe, dass hilft ein bisschen.

Gruß
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  #13  
Alt 14.04.2016, 14:15
Benutzerbild von HOMEOFFICE
HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Moin

Auch so ein "Dauerthema" hier ... so wie Finanzierung vs. Barkauf, Führerscheine in Holland, ... bereits mehrfach behandelt aber da hier kein offizieller Behördenvertreter des deutschen oder niederländischen Zolls offizielle Aussagen macht ... wird immer über mögliche Schlupflöcher einer an sich klaren Regelung debattiert und spekuliert. Und einige Leute verunsichert.

Es gibt den Stichtag, ab dem man den Nachweis braucht. Kann man wissen und muss man sich dran halten. Nachzulesen bei Interesse in den diversen Threads zum Thema hier im Forum.

Kontrolliert worden bin ich auch noch nicht - was mich aber nicht von der entsprechenden Verpflichtung befreit. Deswegen war das für mich Bestandteil des Kaufvertrages und ohne hätte es kein Geld gegeben.

Beste Grüße, Peter
__________________
Mast- und Schotbruch!
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  #14  
Alt 14.04.2016, 14:21
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Die Werft, in welcher das Boot gebaut wurde könnte eine Bescheinigung ausstellen, daß das Boot in der EU in Verkehr gebracht wurde und daß der Erstkäufer die Mehrwertsteuer entrichtet hat.
Hat bei meiner in Frankreich bei Jeanneau ne Weile gedauert und auch Überredungskünste gefordert - aber ich habe eine solche Bestätigung bekommen.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #15  
Alt 14.04.2016, 19:31
Groovemaster Groovemaster ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Im Taunus
Beiträge: 125
Boot: Super Air Nautique 210, davor: Ski Nautique 196, Fiberform 165
64 Danke in 42 Beiträgen
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Frag vielleicht mal beim Generalimporteur nach und finde darüber ggf. den ehemaligen Händler raus.
Bei unserer Ski Nautique von 1995 war auch kein Nachweis dabei... Da wir zufällig beim Importeur und Verkäufer auch Kunde sind, bekamen wir die damalige Rechnung ausgedruckt...
War ein super Service und ich war beruhigt
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  #16  
Alt 12.08.2017, 14:51
Benutzerbild von Varotobi
Varotobi Varotobi ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 13.09.2014
Ort: Südemsland
Beiträge: 1
Boot: Larson yamaha 200 autolube
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard EU Mehrwertsteuerausweis

Hallo,
Ich fahre mit meinen Sportboot von Deutschland aus über die Schweiz zum gardasee. Leider habe ich keine original Rechnung oder Kopie dieser Rechnung um die Abfuhr der Mehrwertsteuer ausweisen zu können.
Frage: da die Schweiz nicht zur EU gehört, könnte man dort durchaus kontrolliert werden!? Ich weiß, es ist Spekulation... Allerdings fahre ich auch nur durch das Land durch.

Was meint ihr?!
Privatkauf: 8000€

Gruß Tobias
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