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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Nachweis der EU- Mehrwertsteuer
Freunde,
ich habe mir vor 3 Jahren ein Motorboot von einem Privatmann gekauft. Das Boot wurde in Canada gebaut, ist 23 Jahre alt und schon immer in Deutschland angemeldet gewesen. Leider habe ich (unwissend) beim Kauf des Bootes nicht den Nachweis der bereits entrichteten Umsatzsteuer vom Verkäufer verlangt. Auf Nachfrage kann der die mir angeblich auch nicht nachreichen. Jetzt habe ich gelesen, dass für jedes Wassersportfahrzeug, dass dauerhaft innerhalb der EU verwendet wird, zumindest einmal Umsatzsteuer gezahlt worden sein muss und das muss auf Verlangen der Hafenbehörde oder des Finanzamtes nachgewiesen werden. Wenn man das nicht kann, ist der Hafen berechtigt eine Umsatzsteuer auf der Basis des Zeitwertes des Bootes einzuziehen. Was kann man in einer solchen Situation machen ? Vielleicht hat je jemand damit schon Erfahrung gesammelt. Gruß Baluga |
#2
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Sofort das Lesen von solchem Unfug einstellen: das wäre der erste Tip. Dann zu "Allgemeines zum Boot" wechseln und suchen, da ist alles lang und breit erklärt.
Ein Hafen, der Steuern eintreibt? Grüße Matthias.
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#4
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Bin halt neu im Forum und muss mir noch den Überblick verschaffen welche Themen ich wo am Besten einstelle.
Sorry. |
#5
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Nicht der Hafen treibt die Steuern ein, aber die Hafenbehörde (Zoll).
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#6
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Und wenn der Zoll das möchte, dann muss der Zoll auch nachweisen, dass die Steuer nicht bezahlt wurde.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#7
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Boot ist unter 15 Metern und nicht freiwillig ins Register eingetragen?
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#8
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Zitat:
Gruß Baluga |
#9
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Sorry Baluga,
das ist allein dieses Jahr schon mindestens der 3 Tröt zur Mehrwertsteuerfrage. Da wirst du wohl die Suchfunktion oder Google bemühen müssen, da ist Lesestoff dazu für Tage zu finden, mit allem pro und contra und auch mit sehr unterschiedlichen Meinungen und Auslegungen.Es gibt keine Neuerung im Gesetz , also müssen wir nicht alles noch mal aufwärmen Gruß Ralf
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen! |
#10
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Zitat:
Ich würde zur Selbstanzeige tendieren. . . . . . Baluga, sorry Spässle gmacht. Hör einfach auf drüber nachzudenken.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#11
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Welches Register meinst Du ? Hier geht es um den Nachweis von Mehrwertsteuern die gezahlt wurden ?
Gruß Baluga |
#12
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Zitat:
Danach hat der der Zoll bei in der EU befindliche Waren den Gemeinschaftscharakter zu vermuten, also anzunehmen das die Umsatzsteuer bezahlt ist. Selbstverständlich steht es dem Zoll frei das Gegenteil zu beweisen und dann die Steuer zu kassieren. Vor ein paar Tagen wurde hier im ein ganz ähnlicher Thread eröffnet. Da habe ich in #32 versucht zu erklären, warum der Originalbeleg über die gezahlte Umsatzsteuer absolut nichtssagend und daher wertlos ist. Außerdem ist Steuerschuld nach zehn Jahren verjährt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#13
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Zitat:
ich will hier auch nichts "aufwärmen", wollte nur einmal fragen ob jemand eine Lösung für diese Thematik kennt. Das sieht aber zur Zeit nicht so aus. Die allgemeine Meinung scheint zu sein: "Pesch gehabt". Dann müssen wohl alle damit leben, die so dumm waren wie ich und das beim Kauf nicht eingefordert haben. Ist ja auch eine Lösung. Gruß Baluga |
#14
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Zitat:
Den von Dir gewünschten Beleg vom Voreigner könntest Du Dir hinter den Spiegel klemmen oder noch zu was ganz anderem benutzen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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Zitat:
das ist doch mal eine konkrete Aussage. Danke dafür. Auf dieser Basis werde ich jetzt meine nächsten Schritte unternehmen. Nochmals Besten Dank und viel Spaß in dieser Saison. Gruß Baluga |
#16
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Nicht verrückt machen lassen , hier im BF hat noch keiner von einer Nachzahlung auf Aufforderung Gebrauch gemacht und das obwohl die Frage mehrmals pro Jahr aufkommt.
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen! |
#17
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Einfach mal durchlesen:
Mehrwertsteuernachweis das Ende einer Legende https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=293469 |
#18
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Zitat:
ich möchte jetzt keine weitere Panik verbreiten und locker auf das warten was auf uns zukommt. Gesetz ist Gesetz. Aber ich glaube auch das im Internet manchmal einseitige Informationen verbreitet werden die aus dem Kontext herausgerissen wurden und einen nur nervös machen. Lutz hat das ja gut beschrieben. Danke Lutz. Für mich ist das Thema jetzt erst einmal durch. Gruß Baluga |
#19
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Ich meine das Seeschiffsregister.
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#20
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OK. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.
Gruß Baluga |
#21
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Die Passage aus der du zitierst hat auch einige Ausnahmen die nicht verjähren. Dazu gehören eben genau auch aus einem nicht EU Land eingeführte Waren wie z.B. Boote.
Gruß, Udo
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#22
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Die Endlosdauergeschichte....bei einem 23jährigem Boot ist im Binnenbereich die Mehrwertsteuer absolut kein Thema, einzig beim Überschreiten von EU–Aussengrenzen gibts einige Punkte zu beachten.....ansonsten ist das Mehrwertsteuerthema Hour heiße Luft, welche in regelmäßigen Abständen durch Bootsforen geistert
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#23
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ich habe vor einem Monat ein Boot in Deutschland gekauft welches aber in Norwegen registriert war, weder bei der Anmeldung des Bootes noch bei der des Trailers hat jemand nach der Zollbescheinigung gefragt.
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#24
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Mein erstes Boot in Österreich gekauft das zweite aus US ,das dritte aus DE.
Es hat nie jemand bei der Zulassung nach einem Mehrwertsteuernachweis gefragt. Also Leute macht es euch nicht so kompliziert. Gruß Uwe |
#25
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Bei der Zulassung wurde sowas noch nie gefragt...
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