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  #26  
Alt 09.09.2019, 14:51
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Das Baujahr des Boots, ab wann kein Nachweis zu erbringen ist. Älter als 1986.
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  #27  
Alt 09.09.2019, 14:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Baujahr des Boots, ab wann kein Nachweis zu erbringen ist. Älter als 1986.
Da gibt es keinen Stichtag. Unser Boot ist zB aus 1996.
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Viele Grüße
Olli
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  #28  
Alt 09.09.2019, 14:57
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Zur Geschichte zur Beweislast hieß es mal, ich zitiere:

So heißt es im „Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wasserfahrzeugen“ der Bundesfinanzdirektion Nord: „Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d.h. die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Ich habe mir das Merkblatt gerade runtergeladen (Stand April 2019) und und deinen zitierten Absatz darin nicht gefunden. Auf welcher Seite steht das denn?
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...bYXdjQuPaQlwx8
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  #29  
Alt 09.09.2019, 14:58
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Da gibt es keinen Stichtag. Unser Boot ist zB aus 1996.
Nö, ich zitiere:

Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom
14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, gelten für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen folgende Daten: Schweden, Finnland und Österreich vor dem 1. Januar 1997; Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 1. Mai 1996; Bulgarien und Rumänien vor dem 1. Januar 1999.
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  #30  
Alt 09.09.2019, 14:59
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Das ist ja auch völlig richtig. Aber das betrifft "neue" oder "neuere" Boote. Keine Boote die schon durch zig Hände gegangen sind und jenseits der 10 Jahre alt sind.

Aber rufe doch einfach die von mir genannte Nummer an.
... na, dann halte mal immer schön die Nummer parat, damit du sie im Falle einer Kontrolle weitergeben kannst. Die Kontrolleure rufen dann da bestimmt auch an

Wenn ich keinen Nachweis hätte, würde ich mir auch erstmal keine Gedanken machen und abwarten.
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Gruß Kerstin


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  #31  
Alt 09.09.2019, 15:03
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Hier sind ja wieder die Helden des Wassers unterwegs....
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Viele Grüße
Olli
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  #32  
Alt 09.09.2019, 15:04
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Nö, ich zitiere:

Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom
14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, gelten für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen folgende Daten: Schweden, Finnland und Österreich vor dem 1. Januar 1997; Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 1. Mai 1996; Bulgarien und Rumänien vor dem 1. Januar 1999.

.... zwar schon etwas her aber auch hier nachzulesen:

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #33  
Alt 09.09.2019, 22:10
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Verkäufe unter Privatpersonen sind grundsätzlich steuerfrei!
Wer beim Verkauf als Privatperson Umsatzsteuer ausweist, ist selber Schuld - er muss diese ans Finanzamt abführen - ohne, dass der private Käufer diese zum Abzug bringen kann.
Ich freue mich auf den Besuch vom Zoll 😄.
Weshalb hier nur unvollständige Informationen zu Kontrollen und deren Ursache besprochen werden, scheint dem Sommerloch geschuldet zu sein.
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  #34  
Alt 09.09.2019, 22:16
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Zitat:
Zitat von Dingenskirchen Beitrag anzeigen
Verkäufe unter Privatpersonen sind grundsätzlich steuerfrei!
Wer beim Verkauf als Privatperson Umsatzsteuer ausweist, ist selber Schuld - er muss diese ans Finanzamt abführen - ohne, dass der private Käufer diese zum Abzug bringen kann.
Darum geht es hier ja auch nicht.
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  #35  
Alt 09.09.2019, 22:18
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Dingenskirchen Dingenskirchen ist offline
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Dann erzähl doch mal....
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  #36  
Alt 09.09.2019, 22:20
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@Dingenskirchen
6 setzen! Von dieser Konstellation war hier nie die Rede.
Warum sollte ein Privatverkäufer Umsatzsteuer aufführen?
Gruß Rainer
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  #37  
Alt 09.09.2019, 22:26
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Dingenskirchen Dingenskirchen ist offline
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Weil er meint, er muss Umsatzsteuer ausweisen.
Bei Privatpersonen eben nicht der Fall.
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  #38  
Alt 09.09.2019, 22:31
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Das ist mir mit meinen 57j. noch nicht untergekommen!
Finde ich total an den Haaren herbei gezogen.
Ließ dich mal in das Thema ein.
Gruß Rainer
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  #39  
Alt 09.09.2019, 22:31
Lady An Lady An ist offline
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Kein Mensch spricht hier von Umsatzsteuer ausweisen Es geht darum das beim Kauf oder der Einführung die Umsatzsteuer abgeführt wurde. Das ist etwas ganz anderes
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  #40  
Alt 09.09.2019, 22:47
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Es könnte z.B. so sein, das ein Schiff in NL gebaut wurde und vom ersten Eigner ins NL-Kataster eingetragen wurde. Als es dann von einem deutschen Eigner gekauft wurde, hat er es ins deutsche Seeregister eintragen lassen. Das Schiff war und ist immer Unionsware (Gemeinschaftsware) gewesen. Als ist die MWSt. für das Schiff gezahlt worden.
Wenn ich da mal kurz schlaumicheln darf, T2 oder T2L sind Versandpapiere. Sie
weisen zwar den Unionscharakter einer Ware nach, dies betrifft aber nur den Zoll, über die Entrichtung der MwSt bzw EUSt sagt das Papier nichts aus. Sprich, das ist kein Nachweis für die Entrichtung der MwSt oder EUSt.
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  #41  
Alt 09.09.2019, 22:47
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Reicht denn ein Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zwischen einen Händler und Privatperson in Kopie?
__________________


Gruß
Frank
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  #42  
Alt 09.09.2019, 22:49
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Es geht hier nicht darum, dass ein Privatverkäufer Mehrwertsteuer ausweist - das kann er steuerrechtlich als Privatperson per se überhaupt nicht.

Es geht darum, dass für Boote im EU Wirtschaftsraum irgendwann einmal Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Wurde vor dem EU Beitritt ein Boot z.B. von Deutschland, England etc. nach Kroatien geliefert, konnte das Geschäft ohne Mehrwertsteuer erfolgen. Wurde dieses Boot danach irgendwann in den EU Wirtschaftsraum eingeführt, war die Entrichtung der im dem betreffenden Land geltenden Mwst. fällig.

Anders herum: wurde ein Boot ab Stichtag in der EU verkauft, musste Mwst. ausgewiesen und bezahlt werden. Alleiniges Dokument dafür ist die Originalrechnung, dies dies belegt. Diese Rechnung wird "normalerweise" als Mehrwertsteuer Dokument bei jedem Verkauf - genau wie das CE Zertifikat - an den neuen Eigner übergeben. Wenn nicht, auch nicht schlimm, es sei denn der Zoll kontrolliert.

Ich hoffe, ich konnte etwas Aufklärung bringen.

An der Stelle eine kleine Anekdote: ich hatte im Herbst 2017 eine Princess 380 in NL gekauft. Dass Boot war in Sachen Sonderausstattungen und Erhaltungszustand sowie Motorisierung für mich eine Punktlandung. Der Vertrag galt vorbehaltlich der im Frühjahr zu erfolgenden Probefahrt. Im Laufe des Winters hatte ich den Makler gebeten, mir schon mal Dokumente wie CE und Mwst. Nachweis zu senden. Davei stellte sich dann im Januar heraus, dass dieser fehlte und trotz Bemühungen des Vorbesitzers auch nicht mehr zu beschaffen war. - Das war 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
Der Makler hat mich daraufhin ohne lange Diskussion aus dem Vertrag gelassen. Ihm war klar, dass der fehlende Mwst.-Nachweis ein relevantes Dokument ist.

Gruß,
Roland
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  #43  
Alt 09.09.2019, 22:51
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Zitat:
Zitat von ChrisHH Beitrag anzeigen
Sprich, das ist kein Nachweis für die Entrichtung der MwSt oder EUSt.
Bei der Eintragung ins Seeregister mußte ich meine Rechnung vorlegen.
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  #44  
Alt 09.09.2019, 22:56
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dragoskipper dragoskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Reicht denn ein Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zwischen einen Händler und Privatperson in Kopie?
Das reicht natürlich! Jedoch wird ein Händler nur bei einem Neuboot Verkauf die Mwst. ausweisen, wenn er ein Gebraucht Boot verkauft unterliegt er der sogenannten Differenzbesteuerung, und somit entsteht beim Kauf kein Dokument, das die geforderte Mwst. Zahlung ausweist.

Gruß,
Roland
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  #45  
Alt 09.09.2019, 22:59
Helge71 Helge71 ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Reicht denn ein Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zwischen einen Händler und Privatperson in Kopie?


Ja reicht wenn der Händler seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.
Gruß Helge


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  #46  
Alt 09.09.2019, 23:01
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Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
Das reicht natürlich! Jedoch wird ein Händler nur bei einem Neuboot Verkauf die Mwst. ausweisen, wenn er ein Gebraucht Boot verkauft unterliegt er der sogenannten Differenzbesteuerung, und somit entsteht beim Kauf kein Dokument, das die geforderte Mwst. Zahlung ausweist.

Gruß,
Roland
In meinem Fall wäre es so. Boot stammt von einer Leasing Gesellschaft in Italien und wurde über einen Makler nach Deutschland an eine Privatperson verkauft. Das Boot wurde 2009 in Frankreich gebaut.
In diesem Kaufvertrag ist die italienische MwSt ausgewiesen. Es existiert dieser Vertrag aber nur in Kopie. Wenn ich dieses Boot jetzt kaufen würde,reicht dieser Vertrag in Kopie aus.
__________________


Gruß
Frank
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  #47  
Alt 09.09.2019, 23:02
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Bei der Eintragung ins Seeregister mußte ich meine Rechnung vorlegen.
Da geht es aber um den Eigentumsnachweis. Die MwSt interessiert das Seeregister nicht. Sie wollen nur einen Kaufvertrag sehen, der kann mit oder ohne MwSt sein.
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  #48  
Alt 09.09.2019, 23:04
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Es könnte z.B. so sein, das ein Schiff in NL gebaut wurde und vom ersten Eigner ins NL-Kataster eingetragen wurde. Als es dann von einem deutschen Eigner gekauft wurde, hat er es ins deutsche Seeregister eintragen lassen. Das Schiff war und ist immer Unionsware (Gemeinschaftsware) gewesen. Als ist die MWSt. für das Schiff gezahlt worden.
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Wenn ich da mal kurz schlaumicheln darf, T2 oder T2L sind Versandpapiere. Sie
weisen zwar den Unionscharakter einer Ware nach, dies betrifft aber nur den Zoll, über die Entrichtung der MwSt bzw EUSt sagt das Papier nichts aus. Sprich, das ist kein Nachweis für die Entrichtung der MwSt oder EUSt!

Als Nachweis für die Entrichtung der Steuern gelten m.W. die Originalrechnung vom Neukauf innerhalb der EU ( auch bei 2ter Hand wird die Originalrechnung des ersten Käufers benötigt ) oder die Quittung des Zolls bzw. Finanzamtes. Irgendwelche Bestätigungen von Verkäufern oder Händlern sind leider das Papier nicht wert auf dem Sie geschrieben sind. Man kann damit nur Zivilrechtlich gegen den Verkäufer oder Händler vorgehen.

Bei Baujahren vor 85 wird eine EU Versteuerung vorausgesetzt, da braucht man keinen Nachweis. Danach wird es interessant, wenn man keinen Nachweis hat und die Belege nicht beibringen kann ...

Ohne Präjudiz und Anspruch auf Vollständigkeit, ich habe mich da nur vor 2 Monaten gerade durchgegoogelt und Stunden mit Fi Amt und Zoll telefoniert.
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  #49  
Alt 09.09.2019, 23:04
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Bei der Eintragung ins Seeregister mußte ich meine Rechnung vorlegen.
Es ist korrekt, dass die Rechnung als Eigentumsnachweis vorgelegt werden muss. Diese dient jedoch nur als Mwst.-Nachweis, wenn man NEU gekauft hat, denn nur dann ist die Mwst. auch auf der Kaufrechnung ausgewiesen.

Bei Gebrauchtbooten greift die Differenzbesteuerung - aber das hatte ich hier schon geschrieben.

Gruß,
Roland
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  #50  
Alt 09.09.2019, 23:06
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Zitat:
Zitat von Helge71 Beitrag anzeigen
Ja reicht wenn der Händler seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.
Gruß Helge


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Hallo Helge,

das ist einfach falsch - sorry! Das gilt nur bei dem Kauf eines Neuboots.

Gruß,
Roland

Geändert von dragoskipper (09.09.2019 um 23:13 Uhr) Grund: Ich war etwas schnell mit meiner Antwort :-(
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