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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Unfall mit PKW, Tipps zur Abwicklung ? Eure Erfahrungen ??
Moin...,
ich habe vor mindestens 20 Jahren zuletzt einen Unfall gehabt, toi toi toi. Nun hat jemand meinen parkenden PKW beim rangieren mit einem großen Anhänger angeditscht. Erster Eindruck: das Alufelgenhorn VL ist mackig und die Stoßstange ist weggeflogen. Der Verursacher gibt das alles zu, macht keinen Stress und ich will gerne die Kosten kleinhalten, keinen Anwalt etc. Einzig das Auto schnell wieder instandgesetzt bekommen, denn damit verdiene ich mein Geld. Auf was muss ich bei der Abwicklung achten (bez. Leihwagen, gebrauchte Teile bei dem Alter, was auch immer) damit ich mit meinem 1993er AWD Grand Voyager nicht über den Tisch gezogen werde? Danke vorab. Ach ja, PS: mir ist klar, das ich hier keine Rechtsberatung bekomme und ich will auch keine haben, ich danke vorab für Eure unverbindlichen privaten Erfahrungen zur Fehlerminimierung
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#2
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#3
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Ich hatte einen ähnlich gelagerten Unfall. Ich bin zu einem seriösen Instandsetzer gegangen und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Den habe ich dem Unfallverursacher vorgelegt mit der Bitte, die Reparatur bei der Firma in Auftrag zu geben und gleich die Kosten zu übernehmen. 2 Tage später kam das OK dieser Firma, der Wagen wurde ordentlich repariert - und ich habe nichts mehr von der Sache gehört.
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Gruß Ewald
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#4
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Ich muss Dir leider zum Anwalt raten.
Grade beim altem Auto will die Versicherung erstmal nix zahlen. Einzige Ausnahme ist wenn der Verursacher es selbst zahlen möchte um nicht zu steigen, dann ab zu deiner Werkstatt und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Das was da raus kommt bzw. die Reparatur soll er dann bezahlen. Falls nicht dann nur mit Anwalt und Gutachter.
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#5
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Hatte ich gerade erst durch (allerdings Jahreswagen mit Wertverlust etc), zu meiner Werkstatt gefahren und die haben alles übernommen (Gutachter, Anwalt, Mietwagen, Abrechnung, etc.) Ich habe nur drei Unterschriften und den Wagen da gelassen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#6
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Wenn du das "gütlich" regeln willst, solltest du dich zunächst mit einer ungefähren Kosteneinschätzung an die gegnerische Versicherung wenden und um Kostenzusage bez. Reparatur und Leihwagen bitten.
Die sagen dir schon, was die bezahlen werden und was nicht. Bei Rep und Mietwagen. Sollte es da Probleme geben, kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen. Gerade bei Bagatellen werden RA-Kosten und Gutachten i.d.R. NICHT übernommen, da bei unstreitigem Sachverhalt -also klarer Haftung des Gegners - und geringem Schaden (< 2.500 EUR?), diese Zusatzkosten NICHT notwendig sind. Wenn du als Mietwagen einen kleinen Flitzer nimmst, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#7
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Neue Stoßstange aus dem Zubehör ca. 100 Euro, Lackierung dieser ca. 200 Euro, Alufelge richten lassen ca. 100 Euro.
Montage ca. 100 Euro in einer freien Werkstatt. Hast ein Auto mit dem Du so lange rumdüsen kannst? Dann schlage dem Unfallgegner ca. 750 Euro vor und er braucht's nicht seiner Versicherung melden. Falls er das doch macht, siehe Vorschläge der Vorschreiber. Wenn er bei der Allianz versichert ist, unbedingt alles an einen Anwalt abtreten! Grüße Sascha
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Dont't call it a dream - call it a plan!
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#8
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#9
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Habe ich das richtig gelesen: 1993?
Nun, mein alter Audi ist Bj. 1995 und eine Stoßstange würde bei mir wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Ich mutmaße mal, dass das bei dir ebenfalls der Fall ist. Neue Felge + Stoßstange (egal ob neu oder Reparatur) kratzen sicher ganz dicht am Restwert... Da gibt's für dich nicht mehr viel zum Abwickeln. Interessant dabei: https://www.unfallhelden.de/blog/vie...mietwagen.html
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#10
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Ohne Gutachten wird die Versicherung nichts regulieren und die Werkstatt nichts reparieren.
Bei einer Beschädigung der Felge kommt noch dazu, dass die Werkstatt i.d.R die Haftungsfrage geklärt haben möchte, da ja - rein theoretisch - auch Schäden an der Radführung und der Lenkung möglich wären. Inwiefern das alles Praxisnah ist, sei dahingestellt - aber derartige Diskussionen hab ich schon bis zum Abwinken geführt. Das ist der gleiche Humbug, wie die Anhängekupplung, die bei jedem kleinsten Kratzer aus aus o.g. Gründen erneuert wird. Nun kommt der Knackpunkt: Der Sachverständige wird sich auch aus der Haftung ziehen wollen und dann einfach sagen "Radführung und Lenkung sind aus Sicherheitsgründen zu erneuern". Eventuell lässt er sich noch von einem Achsmessprotokoll von der Unbescholtenheit dieser Teile überzeugen. So oder so wird das Ganze mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit auf einen Totalschaden hinauslaufen. Ach ja... noch was... ganz egal, wie alt Dein Auto ist, oder wie klein der Schaden ist... Du hast das Recht, diesen auf Kosten der gegnerischen Versicherung begutachten zu lassen. Meinungen, Kostenvoranschläge und andere Expertisen von Werkstätten alleine interessieren Versicherungen und Gerichte in der Regel nur begrenzt.
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Cheers, Ingo
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#11
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Vielen Dank für das einnorden!
Zum Bj. 1993... klar wird das gegen mich ausgelegt und der selbstüberholte Motor und das ebenso in Eigenregie generalüberholte Getriebe zählt wenig Ich brauche aber genau so ein Auto für meine Lapplandtouren 4-5x im Jahr. ICH WILL AUF TEUFELKOMMRAUS KEIN MODERNES AUTO (scheixxrollendescompterteufelszeuch ) Mal schauen...
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern Geändert von FrankSTD (08.02.2017 um 18:06 Uhr)
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#12
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Wenn der Unfallgegner nicht selbst zahlt und es über seine Versicherung abwickeln möchte, kann ich Dir leider heut zu Tage nur einen Anwalt empfehlen. Egal weche Versicherung der Gegner hat. Spreche da leider aus eigener Erfahrung.
Schöne Grüße Ernst
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#13
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Selbst wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet werden sollte, heißt das ja noch nicht, dass du mit der Regulierungssumme nicht zumindest eine Zeitwertreparatur durchführen lassen kannst.
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Cheers, Ingo
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#14
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Zitat:
So wollte es ein Freund von mir auch machen, am Ende hat er von 1100€ Schaden 230€ bezahlt bekomme und der im Nachhinein eingeschaltete Anwalt meinte das es im Nachhinein sehr schwer würde noch Geld zu bekommen... Hätte er auf mich gehört und es direkt dem Anwalt abgetreten..... Es braucht sich keiner wundern warum die Versicherung immer teurer wird wenn selbst kleine Schäden nur mit Anwalt vernünftig geregelt werden, da könnte ich regelmäßig. ...
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#15
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Hatte auch ein Parkrempler in der Tür von Frauchens 5er4500 Euro Schaden
Gebe es generell zum Anwalt, den Stress und Lauferei, dann wollen die noch handeln bezahlt mir keiner. Und es idt dein Recht. Welche Versicherung hat der Unfallverursacher denn?
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Gruss Olli der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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#16
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Hi!
Ich würde erstmal die gegnerische Versicherung anrufen und fragen, ob eine Schadenanzeige vorliegt und wie es mit der Einstandspflicht aussieht. Dann würde ich mir Gedanken machen, was die Reparatur kostet und die Versicherung fragen, ob die das zahlen. Wenn es dann knirscht, kannst Du sofort zum Anwalt gehen. Das Problem ist nur, dass eine 93er Kiste wohl einen Zeitwert gegen null hat und damit Du wahrscheinlich die A...karte gezogen hast.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#17
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Micha, ich habe aber keine Lust mich darum zu kümmern. Wenn die gegnerische Versicherung wegen des geringen Schadens kein Gutachten haben möchte, ist das für mich okay. Aber die Kosten für meinen Dienstleister (RA) wurden bis jetzt immer bezahlt.
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#18
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Zitat:
Ob man Lust hat oder nicht, interessiert niemanden. Man spricht hier vom üblichen Pflichtenkreis des Geschädigten. I.d.R werden einem noch 25 EUR Nebenkostenpauschale für Telefonate und Laufereien zugestanden. Das war es dann auch. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#19
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Haben wir gerade durch, auf die Stoßstange meines 1990er Alfa Spider, als erstes die Werkstatt kontaktiert da sofort der Rat Anwalt und Gutachter war auch alles richtig so hat so die 3500€ für die Reparatur anstandslos gegeben und die immerhin 750,-- € Ausfallgeld was ich so sicher nicht in voller Höhe bekommen hätte.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#20
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Hier eine schöne Zusammenfassung:
http://www.kfz-experte.de/bagatellschaden-0
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#21
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#22
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Wieder einmal ein Fall der zeigt wie wichtig eine Rechtschutzversicherung sein kann. Man muss sich einen Rechtsanwalt nehmen der einem sagt ob man sich bei einem Bagatelleschaden einen Rechtsanwalt nehmen soll/darf
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Grüße Richard
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#23
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Ich habe keine Rrchtsschutzversicherug, gehe aber zur Not trotzdem zum Anwalt.
Ich bin sicher keiner der wegen jedem Kram zum Rechtsverdreher rennt, aber aus eigener Erfahrung auch als Ausführender der Schäden kann ich nur Sagen das die meisten Versicherer versuchen möglichst die Forderungen zu kürzen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#24
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Dann solltest Du über ein Rechtschutzversicherung mal nachdenken, die kosten nicht wirklich viel und haben schon den Einen oder Anderen vor dem Ruin gerettet.
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Grüße Richard
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#25
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Beim unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Anwaltsgebühren wie Gutachterkosten, Reparaturkosten, Mietwagenkosten etc. zum Schaden, der von der Gegenseite zu ersetzen ist. Jeder gute Verkehrsrechtler erläutert dem hilfesuchenden Geschädigten ggf. die Bagatellschadensproblmatik.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist wichtig, damit konsequent Klage erhoben werden kann, wenn die Gegenseite nicht fristgerecht reguliert. Kaum ein Unfallprozess wird ohne verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten entschieden. Hiefür muss der Beweispflichtige (idR der Kläger) Vorschüsse einzahlen (hier in München derzeit etwa 2.500 und 3.500,- €). Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die im Jahr weniger als ein Tank Sprit kostet, ist daher unerläßlich. Die Automobilclubs bieten für Ihre Mitglieder spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherungen an, die günstig und meist ohne Selbstbeteiligung sind. Sie sind für den Verkehrsbereich, zu dem neben den Kfz-Sachen auch die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Fußgänger und Radfahrer gehören, besser als der Beipack zu einem Versicherungspaket. Denn dort ist meinst eine relativ hohe Selbstbeteilgiung vereinbart. Servus
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Servus Jonny
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