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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.02.2016, 00:28
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen
Ein abgestellter Motor ist still!
Das klackern somit abgestellt.

Das war ein sehr überspitzter Sachverhalt - aber spiegelt die Probleme bei Bootsmotoren gut wieder.

Man holt sein Boot ( mit Motor) als repariert vom Schrauber ab, zahlt seine Rechnung und fährt irgendwann zum Wasser, will fahren und stellt fest - immer noch der gleiche Mist, Reparatur gescheitert / nicht ausgeführt, was auch immer.

Mit welcher handhabe kehrt man dann zur Werkstatt zurück - die Werkstatt könnte - wieder überspitzt - behaupten, das Boot hat ordnungsgemäß funktionierend den Hof verlassen - der Kunde hats wieder kaputt gemacht!

Wie geht's weiter?

Oder lies bitte mal den Thread von vierzigplus und seinem BMW - Ich mag nicht so recht glauben, dass der sich freiwillig so einem Martyrium aussetzt, bzw., dass er sich gern verarsxxen lässt.

Soviel zum klaren, strikt zu befolgenden Gesetz.
Sorry das ist doch grosser Mist was Du da schreibst ...... zu mindestes 95 % ist doch immer alles ok !
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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  #27  
Alt 28.02.2016, 00:54
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Bei mir hats bislang geklappt - aber was ich hier schon für Storys gelesen habe, lässt mich das Vorhandensein von klaren gesetzlichen Regelungen - für jedermann verständlich - klar verneinen.

Oder warum werfen hier viele die Vertragsarten durcheinander, die Gewährleistungs- und Garantieansprüche - und nicht zuletzt - die Haftpflichtversicherungsregularien von Kfz-Haftpflicht und Bootshaftpflicht durcheinander?

Nix ist sicher im Bereich Bootswerkstätten - jeder darf sich Bootsmechaniker nennen, es gibt weder die Innungspflicht, noch Gesellen oder Meister.
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #28  
Alt 28.02.2016, 03:12
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Skilsö Skilsö ist offline
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Wenn der Auftrag die Behebung des Fehlers war so ist es ein Werkvertrag, wenn er der Tausch eines benannten Teils war so ist ein Diebstleistungsvertrag.

Beispiele wie das Klackern des Motors durch Abstellen desselben zu reparieren helfen hier nicht weiter.

Und nach den AGB's braucht er nicht zu fragen, die müssen für den Kunden vor Auftragsvergabe einsehbar sein und den Gesetzen entsprechen, ansonsten sind sie nicht anwendbar.
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #29  
Alt 28.02.2016, 11:20
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Hm, wie man an der Diskussion sieht, war meine Frage wohl nicht unberechtigt, denn ich hab bisher noch nicht verstanden/gelesen, welche Gewährleistung ich jetzt für die Reparatur tatsächlich habe.
Mutmaßlich würde ich mal sagen mindestens 6 Monate, bin mir da aber sehr unsicher.

Wenn ich mir aber im BGB "§ 634a Verjährung der Mängelansprüche" den Absatz 1 durchlese, sieht es dann wieder nach 2 Jahren aus.
http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html
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  #30  
Alt 28.02.2016, 18:49
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Du hast weder den Werkstattvertrag noch deren AGBs eingestellt.
....Kaffeesatzlesen.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #31  
Alt 29.02.2016, 09:31
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Du hast weder den Werkstattvertrag noch deren AGBs eingestellt.
....Kaffeesatzlesen.
Wie ich an den Werkstattvertrag komme, weiß ich nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsste der vor Ort aushängen, das sind aber 100km. Auf der Homepage der Werkstatt hab ich mal nix dazu gefunden.

Anbei die AGBs als PDF.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf AGBs Werkstatt.pdf (53,8 KB, 78x aufgerufen)
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  #32  
Alt 29.02.2016, 09:52
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Vermutlich wird man mit Werkvertragsrecht oder was auch immer überhaupt nicht weiter kommen.

Was hat die Werkstatt denn gemacht?
Irgend ein Teil ausgetauscht, Probelauf, Motor ausgeliefert.

Wenn jetzt genau dieses Teil nicht funktioniert, dann dürftest Du Gewährleistungsansprüche haben.

Schon schwieriger ist es bei Motoreinstellungen, hier kann dann der Kunde alles wieder verstellt haben oder die Klapperkiste macht das sebstständig.

Wenn Du davon ausgehst, einen uralten Motor zum Schrauber zu schleppen und der Dumme der ihn berührt hat, muß Dir dann 6 Monate Garantie auf das komplette Museumsstück geben, dann bist Du ganz sicher auf dem Holzweg.

Das Problem ist, daß im maritimen Bereich unglaublich viele alte Gurken rumfahren und irgendwie mehr schlecht als recht. am Leben erhalten werden. Dazu kommt dann noch, daß Werkstätten auch mal NEIN sagen und auf die Schrottkiste zeigen sollten.


Viele Grüße
Gunter



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  #33  
Alt 29.02.2016, 09:53
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Zitat:
Zitat von didda Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

eine kurze Frage: ich habe nun schon zum dritten!!! mal mein Boot wegen des gleichen Fehlers in der Werkstatt, weil die es nicht wirklich hinkriegen, dass der Motor (Mercury 50 PS) problemlos startet und keine Aussetzer mehr im mittleren Drehzahlbereich hat. Immer gleich bei der nächsten Fahrt hab ich mehr Probleme gehabt, als zuvor. Mittlerweile hab ich schon insg. 1400 € bezahlt.

Heute geh ich das Boot wieder abholen, kann es aber aufgrund des Hochwassers nicht ausprobieren.
Der Werkstattbesitzer will mir nur bis zu meiner ersten Fahrt Garantie geben, was ich für einen Witz halte. Im Internet hab ich gelesen, dass seit 2002 bei Kfz-Werkstätten mind. 1 Jahr Garantie auf die Reparatur Pflicht ist. Ist das beim Boot bzw. Motor auch so? Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum es beim Boot anders sein sollte, aber man weiß ja nie.
Wisst ihr hier Bescheid?

Viele Grüße
Dietmar
Vielleicht liegt der Fehler gar nicht am Motor. Sondern am Boot. Wurde die Verkabelung , und Spritversorgung schon geprüft? Es Kann auch ein defekter Picup Halter sein.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #34  
Alt 29.02.2016, 11:27
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
...
Was hat die Werkstatt denn gemacht?...
Beim ersten mal vermutlich die Zündkerzen gewechselt, Zündung geprüft, Vergaser gereinigt. Anschließend hatte ich ja die Probleme mit dem Lauf des Motors.
Bei der ersten Nachbesserung 2 Wochen später wurde vermutlich auch nur weiter nach dem möglichen Fehler gesucht und ein bischen was eingestellt. Da diese Reparatur allerdings auf Kulanz ging hab ich keine Rechnung bekommen und weiß demnach auch nicht genau, was gemacht wurde.

Bei der aktuellen Reparatur wurden bei allen 4 Vergasern die Dichtungen und die Schwimmer (vermute ich mal; die sahen mal so aus) erneuert. Jedenfalls stehen 4 Reparatur-Sätze für die Vergaser auf der Rechnung mit je ca. 50 € und die ausgebauten Teile bzw. Dichtungen hab ich gesehen.
Der Pumpball wurde erneuert, die Spritversorgung geprüft und der Tank gereinigt (der war eigentlich neu und wurde immer direkt bei der Tanke befüllt).
Die komplette Zündanlage wurde geprüft und temporär ausgetauscht. Und nach Aussage des Besitzers wurden 3 Probefahrten gemacht um die Probleme mal live zu sehen.
Ich habe auch keinerlei Zweifel daran, dass das alles gemacht wurde.
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  #35  
Alt 29.02.2016, 11:39
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Ich denke Du fährst besser, Dich hier im BF mit dem technischen Problem zu melden - also einen neuen Strang zu eröffnen, was Du für Probleme mit dem Motor hast.

Dazu gehören dann erstmal Angaben zum Baujahr, Typ und eine möglichst genaue Symptombeschreibung mit Drehzahlen etc.

Das hilft Dir eher, als eine wochenlange Diskussion über Garantie vs. Gewährleistung, AGB, BGB etc. pp..

Möglicherweise findest Du dann übers BF auch einen besseren Schrauber in Deiner Nähe.

Wenn ich so lese, was Du schon ausgegeben hast, dann liegt das Kind schon arg im Brunnen.
Es macht doch keinen Sinn, diese Probiererei fortzuführen bis der Motor per Ersatzteiltausch komplett überholt ist.

Gunter



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  #36  
Alt 29.02.2016, 12:12
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kommt denke ich wirklich auf den Vertrag an. Aber mehr als eine Probefahrt MUSS drin sein. Das kann ja nicht deren Ernst sein
__________________
Liebe fängt dort an,wo keine Gegenleistungen mehr erwartet werden!
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  #37  
Alt 29.02.2016, 13:27
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Zitat:
Zitat von vegeta Beitrag anzeigen
kommt denke ich wirklich auf den Vertrag an. Aber mehr als eine Probefahrt MUSS drin sein. Das kann ja nicht deren Ernst sein
Eben, das seh ich auch so.
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  #38  
Alt 29.02.2016, 13:29
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
...Das hilft Dir eher, als eine wochenlange Diskussion über Garantie vs. Gewährleistung, AGB, BGB etc. pp....
Dass das alles so schwierig ist, hat sich ja erst im Laufe der Diskussion so ergeben. Ich dachte es gäbe hier klarere Regeln/Gesetze zu dem Thema. Scheint eben alles nicht so einfach zu sein.

Ich warte jetzt erst mal meine ersten Testfahrten ab, ob das Problem nun beseitigt ist. Sollte der Motor dann immer noch Mucken machen, schreib ich die Symptome mal in einem neuen Trööt zusammen.
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  #39  
Alt 29.02.2016, 14:39
kurz kurz ist gerade online
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Wird wohl auch darauf ankommen, wie man den Vertrag zur Arbeitsleistung ausformuliert.

Am besten würde wohl immer sein: Kostenvoranschlag, dann in der Folge wenn man das will, Auftrag erteilen.

Oft werden halt Teile ausgetauscht, und die will halt die Verkstatt auch in Rechnung stellen, auch logisch.

Sinnvollerweise würde man in so einem Fall einen Auftrag erteilen: "Fehlersuche".
Oft ist leider sonst die Werkstatt gewillt, einzelen Teile zu tauschen, dann wieder schauen, ob es noch tut oder nicht, dann das ganze von vorne.
Wenn der Auftrag nicht klar war, muss der Kunde wohl jede Runde bezahlen.

Habe ich kürzlich selber erlebt: Da wurde immer wieder ein verdächtiges Teil aus Brüssel bestellt, eingebaut, dann hat man gemerkt: Aha, is es doch nicht, wieder Brüssel bemüht, 1 Woche warten, einbauen... und wieder von vorne.

Eine analytische Fehlerprüfung wurde nicht vorgenommen. Ich hatte auch "Motor aus", hatte sogar mehrfach mit Nachdruck darauf hingewiesen, denn Einspritzdruck zu messen. Wurde nicht gemacht. Bei der letzten Runde wurde dann die Einspritzpumpe getauscht, seither schnurrt die Katze wieder.

Da es auf Garantie war, wars mir finanziell egal. Dass es aber genau im Sommer 3 Wochen gedauert hat, fand ich schon ein wenig "schade".

Eine systematische Fehlersuche mit Überprüfung der Sensoren (Verdacht der Werkstatt) und Einspritzdruck (mein Verdacht) hätte ca. eine halbe Stunde gedauert, sprich eigentlich günstige Reparatur...

Schade eigentlich, dass sogar bei den Markenwerkstätten (in meinem Fall) bei den Schulungen die systematische Fehlersuche nicht trainiert wird.
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  #40  
Alt 29.02.2016, 17:00
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didda didda ist offline
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Selbst wenn das Gesetz sagen würde "die Werkstatt muss bei Nachbesserung die Kosten für Arbeitszeit und Material selbst übernehmen" wäre ich ja bereit, mit mir bzgl. der Ersatzteile reden zu lassen. Die hab ich ja jetzt auch komplett bezahlt ohne zu murren.

Die Werkstatt in der ich jetzt war wurde mir von einem Bekannten empfohlen, da hier in der Gegend nicht gerade viele Bootsmechaniker sind und ich bei einem "ganz speziellen" Anbieter hier vor Ort trotz mehrfacher Anfragen für Ersatzteile nicht mal eine Rückmeldung erhalten habe, trotz Anruf mit Zusage auf Rückruf und mehrerer Mails. Da war mein Boot wohl nicht groß genug.

Jedenfalls werde ich beim nächsten neuen Problem auch eine Werkstatt hier in der Gegend ansteuern, denn das was bis jetzt gelaufen ist, war ja nicht so zufriedenstellend.
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  #41  
Alt 29.02.2016, 20:24
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Zitat:
Zitat von didda Beitrag anzeigen
Anbei die AGBs als PDF.
Steht doch in Satz 1 der AGBs alles wichtige drin.
Vermutlich hast du aber keinen schriftlichen Werkstatt-/Reparaturauftrag....
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #42  
Alt 29.02.2016, 20:27
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torty39 torty39 ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Steht doch in Satz 1 der AGBs alles wichtige drin.
Vermutlich hast du aber keinen schriftlichen Werkstatt-/Reparaturauftrag....
Kenn ich, ich bin auch oft so gutgläubig und mache keinen Vertrag
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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  #43  
Alt 29.02.2016, 20:36
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Steht doch in Satz 1 der AGBs alles wichtige drin.
Äh, da steht, dass die AGB für Kaufverträge gelten. Er hat nichts gekauft, wenn ich das Problem richtig verstehe, sondern etwas reparieren lassen.
Zitat:
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern
abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten ferner für Werkverträge, für
die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt.
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  #44  
Alt 29.02.2016, 22:02
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Äh, da steht, dass die AGB für Kaufverträge gelten. Er hat nichts gekauft, wenn ich das Problem richtig verstehe, sondern etwas reparieren lassen.
Du hast 100 Punkte.
Sind die AGBs für Kaufverträge und Werklieferungsverträge.
Aber eben nicht die seiner Werkstatt. Wobei davon auszugehen ist,
dass dort wenn überhaupt dann allgemeingültige aushängen.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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