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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.02.2016, 08:30
Benutzerbild von didda
didda didda ist offline
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Standard >Wie lange Garantie auf eine Reparatur am AB?

Hallo zusammen,

eine kurze Frage: ich habe nun schon zum dritten!!! mal mein Boot wegen des gleichen Fehlers in der Werkstatt, weil die es nicht wirklich hinkriegen, dass der Motor (Mercury 50 PS) problemlos startet und keine Aussetzer mehr im mittleren Drehzahlbereich hat. Immer gleich bei der nächsten Fahrt hab ich mehr Probleme gehabt, als zuvor. Mittlerweile hab ich schon insg. 1400 € bezahlt.

Heute geh ich das Boot wieder abholen, kann es aber aufgrund des Hochwassers nicht ausprobieren.
Der Werkstattbesitzer will mir nur bis zu meiner ersten Fahrt Garantie geben, was ich für einen Witz halte. Im Internet hab ich gelesen, dass seit 2002 bei Kfz-Werkstätten mind. 1 Jahr Garantie auf die Reparatur Pflicht ist. Ist das beim Boot bzw. Motor auch so? Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum es beim Boot anders sein sollte, aber man weiß ja nie.
Wisst ihr hier Bescheid?

Viele Grüße
Dietmar

Geändert von didda (27.02.2016 um 08:46 Uhr)
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  #2  
Alt 27.02.2016, 08:51
Benutzerbild von Skilsö
Skilsö Skilsö ist offline
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Eine Garantie hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.

Im Werkvertrag gilt eine zwei jährige Gewährleistungsdauer.
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #3  
Alt 27.02.2016, 08:57
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Triton05 Triton05 ist offline
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dein Werkstattheini sollte schon aus "Eigennutz" so kulant sein und dir den Motor " funktionierend zurück geben. Ansonsten nehme ihn zu einer Probefahrt mal mit.
__________________
Gruß Hans-H.
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  #4  
Alt 27.02.2016, 09:31
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Føx Føx ist offline
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Gewährleistung ist das richtige Wort und nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr bis dahin hast du quasi eine Garantie
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #5  
Alt 27.02.2016, 09:50
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Ja, nur gilt hier der Dienstvertrag und der kennt keine
Gewährleistungsfrist.
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  #6  
Alt 27.02.2016, 09:56
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von didda Beitrag anzeigen
. Im Internet hab ich gelesen, dass seit 2002 bei Kfz-Werkstätten mind. 1 Jahr Garantie auf die Reparatur Pflicht ist.
Dann hast du etwas vollkommen falsches gelesen. Garantie lt. BGB gibt es seit 2002 nicht mehr, nur noch die Gewährleistung bzw. Schuldrecht.
Dies ist jedoch bei einem Dienstvertrag nicht anwendbar. (Arbeitszeitvergütung)
Bei den verbauten Ersatzteilen schaut das anders aus, hier ist das Kaufvertragsrecht anwendbar. Daraus ist dann eine 2- jährige Gewährleistung abzuleiten.

Unterschied Werkvertrag - Dienstvertrag-
bei ersterem wird über ein zugesichertes Werk z.B. "Erstellen EDV Programm" verhandelt. Der DL- Vertrag findet Anwendung bei Dienstleistungen wie z.B. Reparaturen.
Beim WV wird der Erfolg geschuldet beim DL wird nur das Bemühen zugesichert.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #7  
Alt 27.02.2016, 11:48
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Nu muss man wissen, was letztendlich für ein Vertrag geschlossen wurde...
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....und immer eine handbreit... Kai
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  #8  
Alt 27.02.2016, 11:54
uli07 uli07 ist gerade online
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Wenn der Händler es nicht hinbekommt solltest du mal ein ernstes Wort mit ihm sprechen was deinem Motor wohl fehlen könnte. Ich glaube das Ding stirbt langsam an Altersschwäche und der "Arzt" traut es sich nicht dir zu sagen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #9  
Alt 27.02.2016, 12:17
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Oder- er lässt bei einem gewissen BMW - Händler schrauben, der an anderer Stelle des Forums schon erwähnt wurde
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  #10  
Alt 27.02.2016, 12:54
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didda didda ist offline
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Keine Ahnung, was hier für ein Vetrag zustande gekommen sein soll. Ich bring das Boot hin, er "repariert", ich krieg eine Rechnung, zahle und fäddisch!

Ich bin davon ausgegangen, dass es für eine Reparatur eine Gewährleistungspflicht gibt.
Soll heißen: Wenn bis zum Tag X nach der erfolgten Reparatur die gleichen Probleme erneut auftreten, muss die Werkstatt die erneute Reparatur auf eigene Kosten durchführen. Ist dem nicht so? Falls doch: wie weit ist Tag X vom Tag der Reparatur weg?
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  #11  
Alt 27.02.2016, 13:14
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didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
dein Werkstattheini sollte schon aus "Eigennutz" so kulant sein und dir den Motor " funktionierend zurück geben. Ansonsten nehme ihn zu einer Probefahrt mal mit.
So ganz ohne Kulanz ging die Reparatur nicht ab. Hier die Historie:
- Sommer 2015 extreme Startprobleme wenn der Motor warm war. Der erste Start bei kaltem Motor war meist problemlos. Motor lief aber einwandfrei bei jeder Drehzahl.
- Anfang September zur Werkstatt gebracht, "repariert" (Kosten ca. 400 €) und zwei Wochen später damit gefahren. Erster Start war ok, aber bei Drehzahlen unter 4000 lief der Motor nicht auf allen Zylindern. => Sofort noch mal in die Werkstatt gebracht.
- auf Kulanz "repariert" (also kostenlos), kurze Probefahrt ok. Dann 2 Wochen nicht benutzt und dann in Holland 1 Woche Angelurlaub mit extremen Problemen, sowohl beim Start (warm oder kalt egal) und nahezu bei jeder Drehzahl unsauber gelaufen.
- zurück aus Urlaub, Werkstatt angerufen. Antwort des Werkstattbesitzers: "Wollen Sie sagen, wir hätten Ihren Motor kaputt gemacht?"
- Boot noch mal hingebracht. Komplette Reparatursätze für alle 4 Zylinder eingebaut. Zündanlage incl. Trigger erneuert, war aber nicht die Ursache => wieder ausgebaut. Zündanlage und Trigger (insg. mehr als 400 €) wurden nicht berechnet.
- in den 1000 € der letzten Rechnung waren noch ein paar andere kleinere Reparaturen bzw. Einstellungen mit drin und natürlich die benötigten Ersatzteile. Und von den geleisteten Arbeitsstunden für die Fehlersuche am Motor wurden 90% abgezogen.

Also demnach war schon eine Portion Kulanz dabei, sonst hätte ich allein nur für die Arbeitsstunden 1600 € bezahlt. Das ist auch hauptsächlich der Grund, warum ich die Rg ohne Diskussion bezahlt habe.

Mir geht es allerdings mehr um die Frage, ob es eine Gewährleistungspflicht nach der aktuellen Reparatur gibt. Welches Gesetz/Verordnung (oder was auch immer) gibt es für solche Fälle?
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  #12  
Alt 27.02.2016, 13:19
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Interessante Materie - ich stell mir grad vor wie ich beim Schrauber im Büro stehe und sage: Zeig ersma Deine AGB her, bevor ich Dir nen Auftrag erteile....

Ich meine darauf schwören zu können, dass seine Antwort darauf lautet - solche wie Dich brauche ich hier nicht - da ist Streit vorprogrammiert! Raus!

In Zeiten, wo jeder dank Rechtschutzversicherung gleich zum Anwalt rennt statt zu kommunizieren - absolut nachvollziehbar.

Hinterfragt habe ich solche Dinge bislang nicht - liegt vermutlich daran, dass ich anscheinend noch nie an nen richtigen Gauner geraten bin.
Toi toi!
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  #13  
Alt 27.02.2016, 13:20
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didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
... Ich glaube das Ding stirbt langsam an Altersschwäche und der "Arzt" traut es sich nicht dir zu sagen.
Das befürchte ich auch!

Mal sehn, wie die Kiste beim ersten Einsatz funktioniert. Ich stell schon mal Kerzen in der Kirche auf.
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  #14  
Alt 27.02.2016, 13:22
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didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen
Interessante Materie - ich stell mir grad vor wie ich beim Schrauber im Büro stehe und sage: Zeig ersma Deine AGB her, bevor ich Dir nen Auftrag erteile....
Hab ich auch schon dran gedacht - das macht doch keiner.
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  #15  
Alt 27.02.2016, 13:53
TomBow TomBow ist offline
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Hallo Didda,
jede Werkstatt muß ihre Reparaturbedingungen so aushängen/auslegen, dass jeder Kunde sie jederzeit einsehen kann. Daraus geht hervor welchen Vertrag du mit deinem Auftrag zur Reparatur abschließt. Im Handwerk allgemein üblich ist ein sogenannter "Werkliefervertrag mit garantierten Erfolg". Das ist z.B. in jeder KFZ Werkstatt so. Das wissen allerdings nur die wenigsten. Bedeutet: du erteilst einen Auftrag zur Instandsetzung und bezahlst 100 Euro. Wenn du jetzt dein Auto / Boot was auch immer abholst und der gleiche Fehler ist immer noch da, muß die Werkstatt kostenlos nachbessern bis der Fehler behoben ist. Und wenn die Werkstatt Pech hat und die Reparatur kostet 1000 Euro, darf sie sich das an die Beine binden. Also Gurgel mal nach einem Werkliefervertrag und schau mal welche AGS (die müssen frei zugänglich sein) deine Werkstatt hat.
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Viele Grüße aus dem tiefen Westen

TomBow
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  #16  
Alt 27.02.2016, 16:32
Benutzerbild von didda
didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von TomBow Beitrag anzeigen
...Also Gurgel mal nach einem Werkliefervertrag und schau mal welche AGS (die müssen frei zugänglich sein) deine Werkstatt hat.
Auf der Homepage gibts zwar AGBs, aber da ist überwiegend von Verkäufen die Rede. Auf Reparaturen wird hier leider nicht eingegangen.
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  #17  
Alt 27.02.2016, 17:33
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen
Nu muss man wissen, was letztendlich für ein Vertrag geschlossen wurde...
Stimmt.
Wenn bei der Auto-/Bootreparatur ein Werkvertrag zugrunde liegt, gibt es
natürlich auch eine Gewährleistung.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 27.02.2016, 18:31
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
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Habe ich es überlesen oder gibt es keine Info zu Alter und 2 oder 4 Takt ?

Übrigens zieht ein Fehler oft den nächsten nach sich, es ist also nicht unmöglich das der Motor bei der einen Probefahrt wirklich ok war!
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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  #19  
Alt 27.02.2016, 21:24
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von TomBow Beitrag anzeigen
Im Handwerk allgemein üblich ist ein sogenannter "Werkliefervertrag mit garantierten Erfolg". Das ist z.B. in jeder KFZ Werkstatt so.
Das solltest du 40plus mal erklären. Der klatscht bestimmt vor Freude in die Hände
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  #20  
Alt 27.02.2016, 21:57
TomBow TomBow ist offline
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Wem soll ich was erklären? Das kann jeder nachlesen, das ist Gesetz! Das kann sich niemand aussuchen,
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TomBow
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  #21  
Alt 27.02.2016, 22:00
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Diese Aussage mal mit ner konkreten Quellenangabe untermauern, dann wirste garantiert von etlichen Usern künftig ins Nachtgebet einbezogen.
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  #22  
Alt 27.02.2016, 22:13
TomBow TomBow ist offline
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Das ist einfach nur das BGB. Hier mal ein Beispiel für eine Erklärung. Klickt euch mal durch: http://www.strafzettel.de/cms/nt/kfz...urauftrag.html
Auf die Nachtgebet bin sehr gespannt!!
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TomBow
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  #23  
Alt 27.02.2016, 22:27
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Okay - dabei handelt es sich um ein konkret benanntes Teil, welches getauscht werden soll.
Dementsprechend stand vermutlich im Auftrag - Kupplung verschlissen, Tausch / Instandsetzung.

Was hier im Thread gefragt ist, ist ein wenig anders - Hier geht es um nicht konkrete Aufträge, die solch Dinge wie Diagnose unbestimmter Baugruppen umfasst....

Beispiel - Kunde: Da ist ein klackern im Motor - will ich weghaben!

Der Werkstattleiter stellt den Motor per Drehung des Zündschlüssels ab, Motor ist aus- das klackern somit weg! Der Werkstattleiter geht somit gleich zur Rechnungsstellung über.....

Ich glaub, ich brauche nicht weiterschreiben- oder?

Was meinste, wie gerne alle hier gemäß Lloyd - open form -
No cure- No pay bei den Werkstätten vorgehen würden?
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  #24  
Alt 27.02.2016, 22:38
TomBow TomBow ist offline
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..tut mir leid, sei nicht böse, aber das verstehe ich jetzt nicht." Der Werkstattleiteiter stellt den Motor aus und das klackern ist weg" Was meinst du damit?
__________________
Viele Grüße aus dem tiefen Westen

TomBow
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  #25  
Alt 27.02.2016, 22:57
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Ein abgestellter Motor ist still!
Das klackern somit abgestellt.

Das war ein sehr überspitzter Sachverhalt - aber spiegelt die Probleme bei Bootsmotoren gut wieder.

Man holt sein Boot ( mit Motor) als repariert vom Schrauber ab, zahlt seine Rechnung und fährt irgendwann zum Wasser, will fahren und stellt fest - immer noch der gleiche Mist, Reparatur gescheitert / nicht ausgeführt, was auch immer.

Mit welcher handhabe kehrt man dann zur Werkstatt zurück - die Werkstatt könnte - wieder überspitzt - behaupten, das Boot hat ordnungsgemäß funktionierend den Hof verlassen - der Kunde hats wieder kaputt gemacht!

Wie geht's weiter?

Oder lies bitte mal den Thread von vierzigplus und seinem BMW - Ich mag nicht so recht glauben, dass der sich freiwillig so einem Martyrium aussetzt, bzw., dass er sich gern verarsxxen lässt.

Soviel zum klaren, strikt zu befolgenden Gesetz.
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