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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.10.2007, 11:56
Esmeralda Esmeralda ist offline
Vice Admiral
 
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Standard Halten und Parken in engen Straßen

Eigentlich wollte ich es ja in den Bußgeldthread schreiben - wenn es da besser paßt, bitte verschieben!

In einer Zusammenkunft neulich wurde so am Rande erwähnt, daß die Park- und Halteverbotsschilder aus engen Straßen in Zukunft entfernt werden könnten, da da ja sowieso Parkverbot herrschen würde und deswegen müßten da gar nicht unbedingt Schilder stehen.

Es wurde auch eine Fahrbahnbreite erwähnt, ich glaube das waren drei Meter, bin aber nicht mehr sicher. Nun hab ich das im Netz gesucht und den Paragraphen 12 der STVO rauf und runter - ich finde da nur was zu "engen Fahrbahnstellen", aber keine Definition, was ist nun eng oder nicht.

Es wurden einige Straßen genannt, die auch wirklich wahnsinnig eng sind, da würde ich freiwillig sowieso nicht parken. Trotzdem ist da eine Seite immer zugeparkt, die Autos stehen halb auf dem Gehweg.

Aber wo das im Gesetz steht, weiß ich nicht. Ist Euch diese Regelung bekannt?

Anneke

Geändert von Esmeralda (02.10.2007 um 22:05 Uhr)
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  #2  
Alt 02.10.2007, 13:10
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Hallo,


soweit ich mich erinnern kann, resultiert die Breite aus 2,55 m maximaler Fahrzeugbreite + 50 cm Sicherheitsabstand.
__________________
Gruß
Christian
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  #3  
Alt 02.10.2007, 14:08
brmpfl brmpfl ist offline
Commander
 
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Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

Guckst Du >>HIER<< (ziemlich weit unten...)


Hajo
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  #4  
Alt 02.10.2007, 18:48
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Zitat:
Die Polizei soll in diesen Straßen vermehrt Streife fahren, wäre ja eine sichere Einnahmequelle, da das kaum jemand wüßte.
Eigentlich sollte das jedem Autofahrer bekannt sein. Und ich wundere mich über die Naivität derer, die aus Unwissenheit dort parken - sollen sich Polizei- Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge (sowie Autos mit Trailer) vor den Falschparkern in Luft auflösen und dahinter wieder materialisieren, wenn sie dort durchmüssen ?! Mit Einnahmequelle hat das nichts zu tun, wenn es nach mir ginge, würde in meinem Viertel täglich dreimal eine Politesse durchmarschieren, um diesem Parkterror ein Ende zu bereiten.
Musste (ja, musste !!) schon mehrfach minutenlang hupend in der Strasse stehen, weil 1,8m nunmal zu schmal sind, um nen 2,4m Wohnwagen durchzuziehen, und umdrehen ist dann auch nicht mehr drin. Aber das interessiert solche Parker ja nicht, die zu faul sind 50m zu laufen...

...Aufregerthema... [Adrenalin aktiviert]
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 02.10.2007, 18:55
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
In der Sitzung wurden einige Straßen genannt
Mich würde mal interessieren in welchen Sitzungen man sich mit derartig brisantem Stoff beschäftigt.
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #6  
Alt 02.10.2007, 19:01
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Mich würde mal interessieren in welchen Sitzungen man sich mit derartig brisantem Stoff beschäftigt.
mich würde vielmehr interessieren,
ob man solche "heisse Gespräche"
ins Inet stellen darf
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #7  
Alt 02.10.2007, 19:03
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
mich würde vielmehr interessieren,
ob man solche "heisse Gespräche"
ins Inet stellen darf
Solche Themen werden gewöhnlich in einer öffentlichen Sitzung behandelt.
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  #8  
Alt 02.10.2007, 19:05
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Mich würde mal interessieren in welchen Sitzungen man sich mit derartig brisantem Stoff beschäftigt.
Toilettensitzung...
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

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  #9  
Alt 02.10.2007, 19:33
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Solche Themen werden gewöhnlich in einer öffentlichen Sitzung behandelt.
Kann ja sein, aber nicht verkündet
Vorher muss es vom Verkehrausschuss
beraten und genehmigt werden und dann wird
es vom Bürgerrat oder wem auch immer beschlossen
Ausserdem, so kenn ich es, "gewisse Einspruchfristen"
eingehalten werden
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #10  
Alt 02.10.2007, 19:49
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wolf b. wolf b. ist offline
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Bei uns in Bayern auf dem Land ist das anders.
Verkehrsausschuß? Haben wir nicht.
Wenn ein Verkehrsschild weg soll, da es offensichtlich keinen Sinn macht, wird das in einer öffentlichen Sitzung abgestimmt und fertig. Da gibt es dann auch keine Einspruchsfristen etc.

Ist ja wohl auch absoluter Quatsch, in einer 3m breiten Gasse ein Parkverbotsschild aufzustellen.
Da kann ich auch gleich alle 10m auf der Landstraße ein Tempo 100 Schild montieren.
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  #11  
Alt 02.10.2007, 20:10
Benutzerbild von dieguzzidieputzi
dieguzzidieputzi dieguzzidieputzi ist offline
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932 Danke in 426 Beiträgen
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Nur zu dumm, dass eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmer mittlerweile schon verkehrschildabhängig sind. Stehen da in einer offensichtlich engen Kurve keine "50 km/h Schilder" oder Barken wundern sich viele, dass die Kurve mit 100 km/h eben nicht mehr zu kratzen ist.

Weg mit den Schildern und es wird eine natürliche Auslese geben, genau wie bei den Falschparkern - und einen extra Taler für das Staatssäckl!

Viele Grüße aus dem Bergischen Land - Stefan.
__________________
Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #12  
Alt 02.10.2007, 21:58
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

Guckst Du >>HIER<< (ziemlich weit unten...)


Hajo
Hm, wenn da eine Linie ist - und wenn da keine Linie ist? Das ist ja eine Seite mit der Bedeutung von Verkehrsschildern und Verkehrsmarkierungen. Halten und Parken wird eigentlich in § 12 STVO geregelt, aber da finde ich keine Meterangabe
Habe heute noch einmal mit einem (pensionierten) Fahrlehrer gesprochen, der meinte auch, man dürfe zwar nicht behindern, aber er hat dann auch noch mal auf den § 12 hingewiesen.

Anneke
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  #13  
Alt 02.10.2007, 22:00
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Dominic2 Dominic2 ist offline
Lieutenant
 
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Wie ist das eigentlich in Straßen ohne Linie?
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  #14  
Alt 02.10.2007, 22:02
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Kann ja sein, aber nicht verkündet
Vorher muss es vom Verkehrausschuss
beraten und genehmigt werden und dann wird
es vom Bürgerrat oder wem auch immer beschlossen
Ausserdem, so kenn ich es, "gewisse Einspruchfristen"
eingehalten werden
Liebster Uwi,

das geht hier nicht um Neuwidmungen, Genehmigungsverfahren oder ähnliches, sondern um bestehendes Recht - und eben dazu suche ich den Paragraphen. Mir war das übrigens auch so nicht (mehr) bekannt, Dir etwa? Mit der Maßangabe von Alaska?

Ich habe oben das Wort "Sitzung" in "Zusammenkunft" geändert, Du hast ja gleich unterstellt, daß es eine behördliche Sitzung war - war es aber nicht. Hier im Norden heißen auch auch Zusammenkünfte der ortsansässigen Kaufleute, von Vereinsvorständen wie Kaninchenzüchterverein, Brieftaubenverein oder auch der Freunde des Manchesterterriers Sitzungen - wird bei Euch NUR und ausschließlich über Hunde gesprochen?

Mein Führerschein ist ja zugegebenermaßen schon etwas älter, aber mir war nur bekannt, daß immer genug Platz für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleiben muß. Wenn es so eng ist parke ich da schon freiwilig nicht wenn ich nicht muß.

Andererseits, wenn das wirklich so ist, dann würde in der gesamten Bremer Neustadt und im Findorff verkehrswidrig geparkt - Maßangaben kenne ich nicht und hab die auch immer noch nicht gefunden.



Anneke

Geändert von Esmeralda (02.10.2007 um 22:18 Uhr)
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  #15  
Alt 02.10.2007, 22:03
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Hm, wenn da eine Linie ist - und wenn da keine Linie ist?
Wenn es zwei Fahrspuren a' 3 m sind, ist die durchgezogene Linie natürlich wieder von Bedeutung.
Es geht eigentlich darum, daß immer alle durchkommen. Vollkommen egal ob die Begrenzung nun eine durchgezogene Linie oder eine Mauer ist.
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  #16  
Alt 02.10.2007, 22:12
Benutzerbild von balimara
balimara balimara ist offline
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Hi,
alle ??? sollen durchkommen.
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Gruß Manfred
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  #17  
Alt 02.10.2007, 22:23
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Liebster Uwi,

das geht hier nicht um Neuwidmungen, sondern um bestehendes Recht - und eben dazu suche ich den Paragraphen. Mit war das übrigens auch so nicht (mehr) bekannt, Dir etwa? Mit der Maßangabe von Alaska?

Anneke
Meine Herzallerliebste Anke
über das Aufstellen bzw. entfernen von Strassenschilder
könnte ich dir einiges erzählen, so einfach ist das nicht

Zum Thema
ich kann dir folgenden Link anbieten

http://www.werther.de/beitrag_824

Zitat:
Neuigkeiten
Halten und Parken auf öffentlichen Straßen (26.02.2007)
Immer wieder ein Problem - das "Halten und Parken" auf öffentlichen Straßen
Noch nee Info zu den 3 m, du wirst KEIN Gesetzestext finden,
wo die 3 m beschrieben sind

Such/google mal nach "gängiger Rechtsprechung, Durchfahrtsbreite unter 3 m"

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #18  
Alt 02.10.2007, 22:44
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Meine Herzallerliebste Anke
über das Aufstellen bzw. entfernen von Strassenschilder
könnte ich dir einiges erzählen, so einfach ist das nicht

Zum Thema
ich kann dir folgenden Link anbieten

http://www.werther.de/beitrag_824



Noch nee Info zu den 3 m, du wirst KEIN Gesetzestext finden,
wo die 3 m beschrieben sind

Such/google mal nach "gängiger Rechtsprechung, Durchfahrtsbreite unter 3 m"

Gruß
UWE
Danke für den Link! Aber wie ich oben schon schrieb, trifft das in Bremen auf mehrere Stadtviertel zu, in denen aber munter teilweise an beiden Rändern geparkt wird, so daß ich mich schon oft gefragt habe, wie kommt da bloß der Feurwehrwagen durch? Wenn das tatsächlich so verboten wäre, wäre dort die Polizei doch ständig unterwegs.

Anneke
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  #19  
Alt 02.10.2007, 22:51
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
........
wäre dort die Polizei doch ständig unterwegs.
Nun ja meine liebste Anke,
erkundige dich mal, wieviel Planstellen
bei der Polizei in den letzten Jahren
abgeschafft wurden bzw. wieviel
zusätzliche Aufgaben dort hin
"verschoben" wurden

gruß
UWILEINI
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #20  
Alt 03.10.2007, 00:42
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
........ wie kommt da bloß der Feurwehrwagen durch? ......

Anneke

Wenn Menschen in Gefahr sind mit Schwung.
Habe von einem Urteil gehört mit dem bestätigt wurde das die Falschparker auf ihrem Schaden sitzenblieben und auch den entstandenen Schaden am Einsatzfahrzeug zahlen durften.
Passiert mit einem Rettungswagen auf dem Weg zu einem Badeunfall, Patient mit Herzstillstand.
Mein Bekannter (damals Rettungssanitäter) hat mit seinem Rettungswagen an die 20 PKW verbeuelt, zerkratzt, Spiegel abgefahren.... und dann ein Leben gerettet.
Er hat keinen Cent für den Schaden bezahlt.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #21  
Alt 03.10.2007, 09:01
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VirginWood VirginWood ist offline
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14.069 Danke in 3.576 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
was ist nun eng oder nicht.
Das sollten wir nicht hier besprechen
(Sorry...kleiner Scherz am Rande sollte doch noch erlaubt sein )
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  #22  
Alt 03.10.2007, 11:14
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nimmerland nimmerland ist offline
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Wenn ich mit meinem LKW irgendwo nicht durch komme, weil in engen Straßen alles zugeparkt ist, unabhängig von Verbotsschildern, dann wähle ich einfach die 110.
Macht in Hamburg 30€ fürs Falschparken+ ca. 170€ fürs abschleppen, 60€ der erste Tag Autoknast + 8€ für jeden weiteren Tag Autoknast. Danach parken sie anständig.

Sven*
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  #23  
Alt 14.11.2007, 17:59
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Hallo,


soweit ich mich erinnern kann, resultiert die Breite aus 2,55 m maximaler Fahrzeugbreite + 50 cm Sicherheitsabstand.
Ja Du hattest recht, es sind 3,05 m, die freibleiben müssen.

Anneke
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  #24  
Alt 14.11.2007, 18:47
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von nimmerland Beitrag anzeigen
Wenn ich mit meinem LKW irgendwo nicht durch komme, weil in engen Straßen alles zugeparkt ist, unabhängig von Verbotsschildern, dann wähle ich einfach die 110.
Macht in Hamburg 30€ fürs Falschparken+ ca. 170€ fürs abschleppen, 60€ der erste Tag Autoknast + 8€ für jeden weiteren Tag Autoknast. Danach parken sie anständig.

Sven*

..dazu hat bloß der Schneepflug keine Zeit... der muss räumen... und der hat ab sofort wieder Probleme, da sich im Sommer keiner um solche Parker gekümmert hat... (das spielt sich meist in Wohngebieten ab)
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #25  
Alt 15.11.2007, 00:04
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Beiträge: 3.571
1.832 Danke in 726 Beiträgen
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es gab auch schon Gerichtsurteile wo Falschparker wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft wurden, weil die Feuerwehr bei einem Wohnungsbrand deshalb nachweislich zu spät kam. Bewohner hatten eine Rauchvergiftung erlitten weil sie nicht rechtzeitig von der Feuerwehr gerettet werden konnten.

Übrigens, beim Parken in Feuerwehrzufahrten darf sofort abgeschleppt werden.

3 m Reststraßenbreite ist richtig bei geradlinigem Straßenverlauf, in Kurven kann es auch mehr sein. Die 3 Meter stammen vermutlich aus der DIN 14090 (Feuerwehrzufahrten).

In Wohngebieten wird das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig oft geduldet weil man kaum eine andere Möglichkeit zum Parken hat. Wenn die Mindestfahrbahnbreite von 3 m unterschritten wird, müsste die Ordnungsbehörde (die Polizei ist für den ruhenden Verkehr in der Regel nicht zuständig) einschreiten.
__________________
Charly
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