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  #26  
Alt 30.06.2016, 15:12
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Tommi,
die korrekte Trennung Fahrzeug/Kleinfahrzeug für Binnen hast du ja geklärt.

Zitat:
Auch die KVR gilt nicht auf allen Seewasserstrassen .
Wo auf See nicht?
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  #27  
Alt 30.06.2016, 15:17
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
...
Auch die KVR gilt nicht auf allen Seewasserstrassen .

Auf welchen nicht?
Mal davon abgesehen, das dort i.d.R. auch die Seeschifffahrtstraßenordnung gilt und diese vorrangig ist, wenn sich Regeln von KVR und SeeSchStrO widersprechen.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #28  
Alt 30.06.2016, 15:19
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Ich zitiere Wiki:
"Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und bestimmten von Seeschiffen befahrenen Binnenwasserstrassen wie Elbe, Weser und Nord-Ostsee-Kanal gelten zusätzlich präzisierend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO).
Die KVR sind aber trotzdem die grundlegenden Regeln des Seeschiffsverkehrs."

Edit:
Um den vorliegenden Fall mit der einlaufenden Fähre und dem auslaufenden Segler im Hafen Stralsund zu beurteilen, würde ich mir die KVR-Regeln 5 (Ausguck), Regel 6 (Sichere Geschwindigkeit), Regel 9 (Enge Fahrwasser) und Regel 34 (Manöver- und Warnsignale) genauer anssehen. Ich glaube, da hat der Segler schlechte Karten ...
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Geändert von Fronmobil (30.06.2016 um 15:38 Uhr)
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  #29  
Alt 30.06.2016, 15:39
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Zitat:
Zitat von Hhorace Beitrag anzeigen
Selbst im Binnenbereich gibt es da keine wirkliche Formulierung in der Richtung....reguliert wird es über den Bereich Kleinfahrzeuge (da dürften ca. 99,9% der Hobbyboote drunter fallen)
(..)
Der "Binnenbereich" ist nicht so einheitlich geregelt. Die Bayer. Schifffahrtsordnung z.B. gibt in § 42 Vorrang für Gewerbe (nämlich Fahrgastschiffe im Linienverkehr, Berufsfischer, Güterschiffe).
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Beste Grüße

John
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  #30  
Alt 30.06.2016, 16:30
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Moment Tommi!
Du hast die Frage nicht beantwortet: Wo gilt die KVR nicht?
Mein Zitat von Wiki zeigt nur auf das andere VOs ergänzend gelten.
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  #31  
Alt 30.06.2016, 16:32
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Hallo Klaus,

hast es ja gefunden .

Nur würde ich auch hier wieder ELWIS als Quelle bevorzugen .


Im Auto-Straßenverkehr sind wir ja dagegen wirklich verwöhnt .


Auf dem Wasser muß man wirklich immer wieder nachsehen,

wer sicher gehen will . Und nur schon alleine in D .


Da bestimmt die meisten Freizeitfahrer nicht jederzeit alles nachlesen,

ich bestimmt auch nicht immer,

welche Regeln welche ersetzen oder überwiegen,

im Zweifel dann lieber dem anderen, größeren die Fahrt lassen .




Grüße : TOMMI
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  #32  
Alt 30.06.2016, 16:44
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Noch zu Deine Frage Klaus,

ganz ausgeschlossen ist die KVR nicht,
da gebe ich Dir vollkommen Recht,
nur man muß dann tatsächlich immer in die entsprechende
VO reinlesen, um zu erfahren was regional Fakt ist .


Grüße : TOMMI
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  #33  
Alt 30.06.2016, 17:44
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Trägt jetzt nicht besonders zur rechtlichen Situation bei, aber ich als Joghurtbecherfahrer halt mich immer an die Faustregel:

Stahl vor Kunststoff...

schon aus dem Urinstinkt des Überlebens heraus...

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Gruß Daniel
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> Glastron Carlson CV23 <
>Roger Clark Glastron SSV 174<

>Glastron V153 Futura<
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  #34  
Alt 30.06.2016, 18:47
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Zitat:
Zitat von Broeseltorte Beitrag anzeigen
Trägt jetzt nicht besonders zur rechtlichen Situation bei, aber ich als Joghurtbecherfahrer halt mich immer an die Faustregel:

Stahl vor Kunststoff...

schon aus dem Urinstinkt des Überlebens heraus...



Und Joghurtbecher vor Gummiwurst
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  #35  
Alt 30.06.2016, 19:38
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Jungs, wenn ich das hier so lese, überlege ich mir glatt einen Rammsporn an meinen Yoghurtbecher anzubauen.
Also ich weiß nicht wo das hier hinführen soll, aber ich bin bisher immer ausgewichen ist doch kein Stress ich hab Freizeit...

Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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  #36  
Alt 30.06.2016, 21:42
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Jo, das ist ja auch vernünftig (mit dem Ausweichen, nicht die Sache mit dem Rammsporn).

Der TO hat in seinem Eingangsposting danach gefragt
Zitat:
"Berufsschifffahrt hat Vorrang" ??? das höre ich von unseren (aus dem Osten stammenden) Bootsfahrern öfters...
ob das, was er so hört, wirklich stimmt.
Dazu muss man dann mal wirklich in die entsprechenden Vorschriften schauen und sich nicht auf sein Bauchgefühl verlassen oder diese gerüchteweisen Auskünfte als Tatsache hinnehmen.
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  #37  
Alt 30.06.2016, 23:58
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chico100468 chico100468 ist offline
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moin moin,

und wenn dann die Liegeplätze kurz nach dem Brückenzug
erreicht werden müssen, um die besten Liegeplätze zu belegen,
gibt es meistens gar keine Regeln mehr.

Hafenkino vom Feinsten mehrmals täglich.

einfach mal anschauen und sich ein Urteil selber bilden,
welche Fraktion sich da richtig breit macht.
__________________
_

gruß der swen
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  #38  
Alt 07.07.2016, 20:15
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Moin,
Gesetze hin oder her , was nützt dir die Rechthaberei wenns nur 1 einziges mal nicht funktioniert.
Und glaub mir , Schubverband Brutus ( Raum Duisburg ) oder Containercarrier Emma Mearsk werden dir mit deinem <= 20 m Boot sicherlich Ausweichen ( LOL ) .
Die merken nicht mal wenn sie dich schreddern.

Ergo , weg von den Kisten , wir sind nicht auf der Flucht.
gruß
sn
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„Wenn Du ein Schiff bauen willst,
so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten und Aufgaben zu vergeben,
sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem endlosen weiten Meer!“

Antoine de Saint-Exupery
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  #39  
Alt 07.07.2016, 22:55
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Alles unter dem Motto:
"Hier liegt Skipper Meier, er hatte nach den Regeln Vorfahrt"
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #40  
Alt 08.07.2016, 09:37
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Zitat:
Zitat von SchlickNase Beitrag anzeigen
... Und glaub mir , Schubverband Brutus ( Raum Duisburg ) oder Containercarrier Emma Mearsk werden dir mit deinem <= 20 m Boot sicherlich Ausweichen ...
Naja der Schubverband Brutus ( Raum Duisburg ) hat als Fahrzeug >20 m ohnehin Vorrang gegenüber Kleinfahrzeugen und beim Containercarrier Emma Mearsk wird sowieso beim An-/Ablegen/Drehen die Seeschifffahrtsstraße durch die WSP gesperrt werden und auf dem Weg ist sie manövierbehindert(tiefgangbehindert).

Die einzelnen Vorschrift ob im Bereich See oder Binnen oder ... bevorrechtigen die "Großen" ohnehin nur es auf die einfache Regel "Berufsschifffahrt hat Vorrang" zu reduzieren ist halt falsch.

Das hilft weiter:
Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Dazu muss man dann mal wirklich in die entsprechenden Vorschriften schauen und sich nicht auf sein Bauchgefühl verlassen oder diese gerüchteweisen Auskünfte als Tatsache hinnehmen.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #41  
Alt 08.07.2016, 10:24
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Aber da waren wir doch schon .


Grüße : TOMMI
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  #42  
Alt 08.07.2016, 10:49
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Aber da waren wir doch schon . ...
Und sind wieder davon weg gekommen.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #43  
Alt 08.07.2016, 23:38
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Am besten funktioniert es mit freundlicher Rücksicht vor dem Berufsverkehr.
Im HH-Hafen gilt allerdings durchaus häufiger Vorfahrt für Berufler, aber nur wegen Tiefgangbehinderung.

Trotz dem passen auch die immer auf.

Habe das in Kiel erlebt, die Kiel-Oslo-Fähre ist gerade losgefahren, als nach ein paar Minuten direkt vor ihr in der Fahrrinne ein Segler ohne Fahrt an seinen Segeln gebastelt hat. Zwei mal gab es Achtung mit dem Signalhorn, dann das Manöver des letzten Augenblickes - die hat sich bei hart Bb solide auf die Seite gelegt, für die Verhältnisse eines solchen Schiffes.

Im HH-Hafen fahren aber die Berufsschiffer auch alle recht vernünftig, wenn ich mit 7m auf klarem Kurs im Fahrwasser fahre, warten die auf der Seite bzw. fahren hinter mir durch, wenn es vorher nicht mehr passt.
Allerdings meine ich damit Barkassen oder Schlepper, und andere kleinere Schiffe. Natürlich nicht die Frachter...

Gruß
Rainer
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Lieben Gruß
Rainer

Charterbootfahrer
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  #44  
Alt 13.07.2016, 14:42
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Ich versuche ja nicht nur auf dem Wasser sondern auch im richtigen Leben an Land immer grösstmöglichen abstand zu halten von Leuten, die offensichtlich nach der Devise leben:
"Recht haben ist mein liebstes Hobby"
Das ist zugegebenermassen nicht immer ganz einfach, aber erspart meist eine Menge Frust und Ärger.

Und konkret bei meiner BSF-ausbildung habe ich auch noch die ansage gelernt: Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt. Aber anscheinend ist das so wohl gar nicht exakt nachzulesen, sondern tatsächlich nur die Unterscheidung zwischen Kleinfahrzeug und Fahrzeug >= 20 m.
Und um auch noch was nützliches zum Trööt beizutragen: Die Kleinfahrzeuge, die dennoch vorfahrtsrecht haben, weil sie für mehr als 12 Passagiere zugelassen sind, erkennt man an der gelben auf der Spitze stehenden Tonne auf dem Dach. Auf der Spree sind da einige in Mitte im grössten Gedränge unterwegs, denen sollte man also wohl lieber nicht vor den Bug fahren, auch wenn man sich im Recht (s.o.)wähnt.
Grüße
Peter
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  #45  
Alt 13.07.2016, 15:55
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Zitat:
Zitat von Tante Elfriede Beitrag anzeigen
.... erkennt man an der gelben auf der Spitze stehenden Tonne auf dem Dach. .... denen sollte man also wohl lieber nicht vor den Bug fahren, auch wenn man sich im Recht (s.o.)wähnt.
Jepp, d'accord.

das sagte ich gleichlautend auch schon in meinem Post:
https://www.boote-forum.de/showthrea...4&#post4173544

... aber man glaubt mir ja nicht.
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  #46  
Alt 13.07.2016, 17:24
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Sieht dann so aus.
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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #47  
Alt 13.07.2016, 17:39
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Jörg

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  #48  
Alt 14.07.2016, 07:44
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Zitat:
Zitat von Tante Elfriede Beitrag anzeigen
Ich versuche ja nicht nur auf dem Wasser sondern auch im richtigen Leben an Land immer grösstmöglichen abstand zu halten von Leuten, die offensichtlich nach der Devise leben:
"Recht haben ist mein liebstes Hobby"
OK - Dann bitte Abstand von mir halten

Zitat:
Zitat von Tante Elfriede Beitrag anzeigen
... Die Kleinfahrzeuge, die dennoch vorfahrtsrecht haben, weil sie für mehr als 12 Passagiere zugelassen sind, erkennt man an der gelben auf der Spitze stehenden Tonne auf dem Dach. ...
Tut's auch ein "Gelber Sack"?



Ich glaube gelber Doppelkegel wäre die richtige Bezeichnung:
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....15/index.html
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Liebe Grüße
Mattze

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  #49  
Alt 14.07.2016, 07:51
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Ich finde aber nichts in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, wo steht, dass diese Fahrzeuge auch Vorrang haben.

Kann mir jemand den Abschnitt zeigen ?
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  #50  
Alt 14.07.2016, 08:58
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich finde aber nichts in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, wo steht, dass diese Fahrzeuge auch Vorrang haben.

Kann mir jemand den Abschnitt zeigen ?
Diese Fahrzeuge sind nicht Kleinfahrzeuge (§ 1.01 14. a.). Da sie keine Kleinfahrzeuge sind, müssen sie nicht nach § 6.02 1.b. (Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen) allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.
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