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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.05.2011, 18:43
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GoldWing GoldWing ist offline
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Standard Schwarz Funken = welche Strafe?

So werte Kollegen,

nun ist es an der Zeit, mal zu erfragen, ob hier jemand ist, der sich mit der Strafe für Schwarz funken im UBI oder SRC auskennt. Wie wird das ganze in Holland oder in Deutschland gehändelt? Ich hörte in letzter Zeit in Holland das die Waschpo immer häufiger die Funklizenzen überprüfe aber ich hörte noch nie etwas über eine Strafe... Dies liegt sicher nicht daran, das alle ne Lizenz haben

Wer hat denn mal ne klare Auskunft parat?

Schon jetzt sage ich mal Danke!!
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Gruß Gerd

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Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.

Geändert von GoldWing (09.05.2011 um 20:50 Uhr)
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  #2  
Alt 09.05.2011, 20:11
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Standard

Neben dem Bootsführerschein wird vor allem das Funkzeugnis kontrolliert.

Beim Schwarzfunken kanns teuer werden, es ist mit einer Strafe von bis zu 300€ zu rechnen.
--> Ordnungswidrigkeit

Wenn du allerdings störend wirkst, kanns richtig unangenehm werden.......(Gerichtsverfahren)....
__________________
Gruß
Chris24

Never change a running system -->

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  #3  
Alt 09.05.2011, 20:19
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Moin,

richtig Geld kostet es wenn keine Frequenzzuteilungsurkunde vorhanden ist, da kann es fünfstellig werden, in NL geht der Kahn auch gern mal an die Kette.

Ohne Funkzeugnis ist der Regelsatz für Ersttäter in D 150 €, im Wiederholungsfall erhöht sich das dann.

In Holland, wenn jemand nach fragt, kann die 1.000 € - Grenze auch überschritten werden.

P.S.: Weiss jemand ob das RYA-SRC in Holland auch Binnen gültig ist?
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Gruss Vestus
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  #4  
Alt 09.05.2011, 21:14
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo GoldWing,
nach dem Funkzeugnis wird nur gefragt wenn du eine Funkantenne am Boot hast, was kostet weiß ich nicht, bin noch nie erwischt wurden

ich habe auch nur ein Handfunkgerät im Boot um hören zukönnen
was sich so tut
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 09.05.2011, 21:19
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo GoldWing,
nach dem Funkzeugnis wird nur gefragt wenn du eine Funkantenne am Boot hast, was kostet weiß ich nicht, bin noch nie erwischt wurden

ich habe auch nur ein Handfunkgerät im Boot um hören zukönnen
was sich so tut
...und das klappt? Wäre ja auch noch eine Maßnahme ohne Schein am Funkleben teilzunehmen... .
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Gruß Hans-H.
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  #6  
Alt 09.05.2011, 21:23
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
...und das klappt? Wäre ja auch noch eine Maßnahme ohne Schein am Funkleben teilzunehmen... .
Warum soll das wohl nicht klappen? Ich mach das ganz genau so.
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Gruß
Jörg
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  #7  
Alt 09.05.2011, 21:25
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... und mit welcher Handfunke?
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  #8  
Alt 09.05.2011, 21:36
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
...und das klappt? Wäre ja auch noch eine Maßnahme ohne Schein am Funkleben teilzunehmen... .
Hallo,

nur so nebenbei, auch das ist nicht legal.
Also: Bei Kontrollen oder am Steg die Handquetsche ausschalten und wegsperren!
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  #9  
Alt 09.05.2011, 21:38
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
... und mit welcher Handfunke?
Ich persönlich bin ICOM Fan.

Habe das ICM-31. Hier gibt es eine große Auswahl: http://www.thiecom.de/ukw-seefunk-handfunkgeraete.html
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Gruß
Jörg
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  #10  
Alt 09.05.2011, 22:01
Wohnbusfahrer
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Ich habe Funkantennen ohne Funkgerät Ein Überbleibsel vom Voreigner ...
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  #11  
Alt 09.05.2011, 22:27
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
...und das klappt? Wäre ja auch noch eine Maßnahme ohne Schein am Funkleben teilzunehmen... .
klar klappt das, ich habe das Radio Ocean 4300 Pocket
http://www.busse-yachtshop.de/shop/w...uktdetail.html
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  #12  
Alt 09.05.2011, 22:28
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich habe Funkantennen ohne Funkgerät Ein Überbleibsel vom Voreigner ...
dann schraube doch den Antennestab ab, dann hast du wenig zubefürchten
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  #13  
Alt 09.05.2011, 23:01
Wohnbusfahrer
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Nö, weshalb denn, ich habe doch sowieso nichts zu befürchten. Und als die mich neulich bei meiner ersten Fahrt, aber noch mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers anhielten, waren die Antennen und Funk kein Thema. Die kannten bloß mein Kennzeichen nicht
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  #14  
Alt 10.05.2011, 07:37
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Hmmm..

Also verstehe ich richtig, das es hier bisher niemanden gab, der erwischt wurde, bzw. jemanden kennt der erwischt wurde.
Also wird die Spekulation in unserer Runde vermutlich weiter gehen was denn so alles passieren könnte oder was es kosten würde.
Ich habe fast die Vermutung, das alles nur etwas hochgespielt wird und am Ende niemand eine Strafe zahlen musste. Oder liege ich da falsch?
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  #15  
Alt 10.05.2011, 07:52
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Also ich denke die Strafe bewegt sich zwischen U-Haft und Lebenslänglich...
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  #16  
Alt 10.05.2011, 08:21
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IMHO

Es ist bei der Bestrafung ein Unterschied, ob du nur illegal GMDSS-Geräte führst oder damit einen falschen "Distress-Alert" auslöst.

Einiges um UKW und DSC ist in den letzten 3 Jahren geändert worden ...und die WSP braucht vermutlich ein bisschen Anlaufzeit um rechtssicher handeln zu können.

Wichtig ist zu wissen: Bis 2007 durfte GMDSS geführt, aber nicht bedient werden. Seit 2007 darf ein Boot mit UKW (DSC) von einem Skipper ohne Zeugnis nicht betrieben werden und die Weiterfahrt wird untersagt.

Bedeutet in der Praxis: man wird zum nächsten Yachthafen begleitet und dort bis zur Lagelösung angekettet. In Pfenning und Mark ist das also schlecht zu benennen. Die Tateinheit kann vielleicht nur 100 Euro ausmachen, der Kollateralschaden aber schnell auf vierstellig schießen.


Quelle
http://www.verwaltungsvorschriften-i...-A001.htm#ivz1
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (10.05.2011 um 08:39 Uhr) Grund: Edit
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  #17  
Alt 10.05.2011, 09:17
bachbleamle bachbleamle ist offline
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Hallo,
ich kenne die Problematik aus dem Amateurfunkbereich. Wenn man keine Rufzeichenerteilung (Frequenzzuteilung) hat und mit so einem Gerät erwischt wird, wird das Gerät beschlagnahmt und man darf sich mit einer Anzeige herumschlagen.
Mein Sohn hat eine Frequenzzuteilung, er darf also, ich hab keine, darf also nicht. Im Auto ist so ein Ding installiert und das Gerät war auch im Auto, ausgeschaltet natürlich. Mein Sohn war aber nicht dabei als ich kontrolliert wurde. Also wurde das Gerät beschlagnahmt und ich bekam die Anzeige. Mich hats damals 300 DM gekostet und mein Kleiner hatte die Rennerei bis er das Gerät wieder hatte.
Im Grunde genommen ist das auch richtig, weil sehr viel Schindluder getrieben werden kann. Über die Art und Weise der Frequenzzuteilung kann man verschiedener Meinung sein aber Funk ist nicht das Gleiche wie Handy, die einzige Identifikation ist das Rufzeichen und das ist nachkontrollierbar.
Erlaubt sind Scanner, die nur ein passives Teilnehmen am Funkverkehr zulassen aber es müssen Funkfrequenzen wie z.B. der Polizeifunk, gesperrt sein. Der Amateurfunker kann ihn natürlich abhören, er kann auch mitreden aber er verpflichtet sich bei der Frequenzzuteilung auf Stllschweigen und Nichtteilnehmen an diesem Funkverkehr.
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  #18  
Alt 10.05.2011, 09:28
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
Erlaubt sind Scanner, die nur ein passives Teilnehmen am Funkverkehr zulassen aber es müssen Funkfrequenzen wie z.B. der Polizeifunk, gesperrt sein. Der Amateurfunker kann ihn natürlich abhören, er kann auch mitreden aber er verpflichtet sich bei der Frequenzzuteilung auf Stllschweigen und Nichtteilnehmen an diesem Funkverkehr.
Das Scannen von BOS-Funk nicht mehr verboten. Dies ist ein Grund warum Polizei und Rettungsdienst auf Digitalen Funk umgestellt werden.
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  #19  
Alt 10.05.2011, 09:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Scannen von BOS-Funk nicht mehr verboten. Dies ist ein Grund warum Polizei und Rettungsdienst auf Digitalen Funk umgestellt werden.
Meines Wissens ist BOS mithören immer noch verboten,
aber weil man es kann, sich keiner an das Verbot hält
und man es nicht wirklich kontrollieren kann,
wird auf Dicke Tal umgestellt.

Fals du mehr weißt, stell doch mal den Link ein,
hab nichts gefunden.

Auszug aus dem TK
Kommunikationsgeheimnis

§ 93. (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und die Standortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber und alle Personen, die an der Tätigkeit des Betreibers mitwirken, verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technische Speicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich ist.
(4) Werden mittels einer Funkanlage, einer Telekommunikationsendeinrichtung oder mittels einer sonstigen technischen Einrichtung Nachrichten unbeabsichtigt empfangen, die für diese Funkanlage, diese Telekommunikationsendeinrichtung oder den Anwender der sonstigen Einrichtung nicht bestimmt sind, so dürfen der Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder für irgendwelche Zwecke verwertet werden. Aufgezeichnete Nachrichten sind zu löschen oder auf andere Art zu vernichten.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.

Geändert von klastey (10.05.2011 um 09:48 Uhr)
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  #20  
Alt 10.05.2011, 10:03
bachbleamle bachbleamle ist offline
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@ billi

verboten wird es immer noch sein aber beim digitalen funk hast du nicht mehr so ohne weiteres die möglichkeit mitzuhören.
Zum anderen läuft der ganze Nicht-Amateurfunk nur auf bestimmten Frequenzbändern und da ist das Behördenfunkband physikalisch gesperrt.
Natürlich kann man diese Bänder mit modernen Geräten auch wieder entsperren und eben dies ist dann auch strafbar.

Bei uns hier ist der Polizeifunk erst in der Umstellung, die Funkmasten sind noch nicht mal gebaut.
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  #21  
Alt 10.05.2011, 10:14
Radnor Radnor ist offline
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Zitat:
Zitat von bachbleamle Beitrag anzeigen
ich kenne die Problematik aus dem Amateurfunkbereich. Wenn man keine Rufzeichenerteilung (Frequenzzuteilung) hat und mit so einem Gerät erwischt wird, wird das Gerät beschlagnahmt und man darf sich mit einer Anzeige herumschlagen.
...scheinbar ist das schon ein paar schöne Jahre her oder?

Mittlerweile darf jeder einen Afu-Transceiver besitzen, auch ohne lizenziertes Rufzeichen. Allerdings darf nach wie vor damit dann nicht gesendet sondern nur gehört werden. Dann bist Du ein sogenannter SWL (short wave listener)

Gruß Klaus
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  #22  
Alt 10.05.2011, 10:15
billi billi ist offline
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aus dem I-Net und so wurde es uns auch bei der Feuerwehr im Lehrgang berichtet. Wir wurden sogar angewiesen, dass bestimmte Daten nichts im Funkverkehr zu suchen haben.

"In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!"
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  #23  
Alt 10.05.2011, 10:53
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klastey klastey ist offline
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Hi Volker, das von mir zitierte TK-Gesetz stammt aus 2003

..und wir lehren bei der FW nichts anderes als das was im Gesetz steht.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #24  
Alt 10.05.2011, 11:12
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Ich frag mich gerade was diese Diskussion hier bringen soll.
Da fragt jemand nach dem zu erwartenden Bußgeld fürs Schwarzfunken. Warum fragt man sowas???
Stattdessen würde ich das fürs Bußgeld eingeplante Geld in eine UBI Ausbildung stecken. Dort lernt man auch was man darf und nicht darf.
Vielleicht sogar wie hoch das Bußgeld ist
__________________
Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #25  
Alt 10.05.2011, 12:58
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von wolfgang_ Beitrag anzeigen
Ich frag mich gerade was diese Diskussion hier bringen soll.
Da fragt jemand nach dem zu erwartenden Bußgeld fürs Schwarzfunken. Warum fragt man sowas???
Stattdessen würde ich das fürs Bußgeld eingeplante Geld in eine UBI Ausbildung stecken. Dort lernt man auch was man darf und nicht darf.
Vielleicht sogar wie hoch das Bußgeld ist
Exakt meine Meinung !!!
Unsinnige Diskusion...Scheine machen und fertig...
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