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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 11.08.2003, 19:51
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audioconcept audioconcept ist offline
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Standard Boot registrieren in Kroatien Insel PAG / Führerschein .....

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe ein 3,50 Boot mit 18 PS Aussenborder und eine Internationale Lizens und auch eine Haftpflichtversicherung. Man muss ja das Boot am Hafen kurz melden. Wird dafür ein Führerschein benötigt?

Der Hintergrund:
Wir fahren am 1. 9.2003 nach PAG aber wir haben die Führerscheinprüfung erst am 30.08.2003. Der Führerschein soll uns nach Kroatien nachgeschickt werden, da er ja erst noch gedruckt wird. Da das aber bestinnt bis zum 5 September dauert, die Frage ob man das Boot auch ohne Frührerschein am Hafen anmelden kann. Da wir ja den schein dann theoretisch haben , aber noch nicht in den Händen halten.

Wer kann mir darüber Infos geben?


Gruß

AC

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  #2  
Alt 11.08.2003, 20:11
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...das kommt auf den hafenkapitän an, manchmal wird er verlangt, und manchmal nicht... !! risikoooooo.... aber auch beim fahren..
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  #3  
Alt 11.08.2003, 20:37
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Ich habe den schein ja dann , aber da er zugeschickt wird bin ich 3-4 Tage ohne den schein in den Händen zu halten.

Danke
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  #4  
Alt 11.08.2003, 21:51
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Hallo AC,
was bitte ist eine "Internationale Lizenz?

Normalerweise erhältst Du am Ende der Prüfung den Führerschein (der dann nur noch unterschrieben wird) ausgehändigt!
Wieso "muss der erst gedruckt werden"???

Ansonsten hat Dieter Dir schon richtig geantwortet.
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Grüße Thomas
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  #5  
Alt 11.08.2003, 23:55
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Wenn ich meine Prüfung ablege und bestanden habe bekomme ich auch den Schein ausgehändigt alles andere ist Unseriös.
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Gruß Peter
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  #6  
Alt 12.08.2003, 07:30
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Zitat:
Zitat von Pitter1401
Wenn ich meine Prüfung ablege und bestanden habe bekomme ich auch den Schein ausgehändigt alles andere ist Unseriös.
Dann sind aber (fast) alle amtl. Prüfunfsausschüße unseriös!

Der Führerschein wird in der Regel maschinell (mit Drucker) ausgestellt. Er kann und darf auch erst nach bestandener Prüfung ausgestellt werden. Also ist das ganz normal, daß der Führerschein erst so 2 - 3 Tage nach der Prüfung kommt.

Der DMYV/DSV PA Bremen praktiziert das auch so.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
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  #7  
Alt 12.08.2003, 09:41
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Zitat:
Zitat von Pitter1401
Wenn ich meine Prüfung ablege und bestanden habe bekomme ich auch den Schein ausgehändigt alles andere ist Unseriös.
Habe meine Scheine 2001 auch im Anschluß nach der Prüfung erhalten.
Und das scheint durchaus gängige Praxis hier zu sein.
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  #8  
Alt 12.08.2003, 10:10
mike122 mike122 ist offline
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hallo erstmal!
für mich war das heuer auch das erste mal,m dass ich meinboot in kroatien angemeldet habe. habe mich vorher genau bei uns erkundigt, was ich alles brauch: führerschein, zulassung fürs boot und eine haftpflichtversicherung. als ich dann im hafenamt war, wollte der käptn auch alles sehen!!!
ich denke mir, dass es sicher nicht einfach werden wird wenn du keinen führerschein dabei hast!! versuchen kannst dus ja

no risk, no fun
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  #9  
Alt 12.08.2003, 14:41
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Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von Pitter1401
Wenn ich meine Prüfung ablege und bestanden habe bekomme ich auch den Schein ausgehändigt alles andere ist Unseriös.
Dann sind aber (fast) alle amtl. Prüfunfsausschüße unseriös!

Der Führerschein wird in der Regel maschinell (mit Drucker) ausgestellt. Er kann und darf auch erst nach bestandener Prüfung ausgestellt werden. Also ist das ganz normal, daß der Führerschein erst so 2 - 3 Tage nach der Prüfung kommt.

Der DMYV/DSV PA Bremen praktiziert das auch so.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

...wenn die unterlagen für den führerschein (antrag, foto etc.) frühzeitig vorliegen, können die Scheine schon ausgestellt werden und liegen dann zur Prüfung vor Ort... wird die Prüfung bestanden, werden die Scheine vom Prüfer unterschrieben und ausgehändigt....
besteht man die Prüfung nicht..... dann halt das nächste mal...

... m.M. liegt das nur an der Organisation der Schule ...
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  #10  
Alt 12.08.2003, 15:32
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Zitat:
...wenn die unterlagen für den führerschein (antrag, foto etc.) frühzeitig vorliegen, können die Scheine schon ausgestellt werden und liegen dann zur Prüfung vor Ort... wird die Prüfung bestanden, werden die Scheine vom Prüfer unterschrieben und ausgehändigt....

besteht man die Prüfung nicht..... dann halt das nächste mal...

... m.M. liegt das nur an der Organisation der Schule ...
Das liegt nicht an der Schule, weil diese die Führerscheine nicht ausstellt. Das liegt einzig am Prüfungsausschuß und wie der das handhabt.

Ich hatte doch als Beispiel den DMYV/DSV PA Bremen aufgeführt. Diese füllen den FS kompl. bis auf die Unterschrift mit einem Drucker aus. Und da der PA Vorsitzende vorher nicht weiß ob der Prüfling bestehen wird, kann er somit auch das Datum noch nicht eintragen.

Es kann aber zugegeben in Einzellfällen in der Tat am Prüfling (nicht an der Schule) liegen, weil dieser seine Unterlagen nicht rechtzeitig abgegeben hat. Von der Schule selbst sind da keine Dokumente für die Prüfung notwendig. In so fern kann da die Schule ausser dem Weiterleiten der Antragsunterlagen des Prüflings nichts weiter machen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #11  
Alt 12.08.2003, 15:45
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Ich kann nur von den Schulen in unserer Gegend sprechen, da wird schon beim ersten Unterrichtstag ein SChreiben ausgegeben mit den benötigen Unterlagen für den Schein. Diese sind dann spätestens 4 Wochen vor der Prüfung bei der Schule abzugeben.
Die Schule reicht diese dann "rechtzeitig" an die Prüfer/den Prüfungsausschuss weiter, die Prüfer reisen dann gleich mit den Scheinen zur Prüfung an .....
bestanden wird unterschrieben... nicht bestanden - kein schein...
ist einer umsonst ausgefertigt wegen nichtbestehen, kein problem, man muss ja eh noch mal die Prüfungsgebühr bezahlen ....

meine Meinung: ...was beim autoführerschein möglich ist, sollte doch beim bootführerschein auch möglich sein... wenn es bei manchen geht und bei manchen nicht ... dann ist es nichts anderes als bequemlichkeit oder "nichtwollen"...
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servus
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  #12  
Alt 12.08.2003, 16:47
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Zitat:
Zitat von dieter
Ich kann nur von den Schulen in unserer Gegend sprechen, da wird schon beim ersten Unterrichtstag ein SChreiben ausgegeben mit den benötigen Unterlagen für den Schein. Diese sind dann spätestens 4 Wochen vor der Prüfung bei der Schule abzugeben.
Siehst Du und wenn dann der Schüler nicht spurt....


Zitat:
Zitat von dieter
Die Schule reicht diese dann "rechtzeitig" an die Prüfer/den Prüfungsausschuss weiter, die Prüfer reisen dann gleich mit den Scheinen zur Prüfung an .....
Man muß den Schülern schon was von 4 Wochen vorlügen, damit man die Unterlagen überhaupt "rechtzeitig" abschicken kann. In wirklichkeit sind nämlich 14 Tage ausreichend.


Zitat:
Zitat von dieter
meine Meinung: ...was beim autoführerschein möglich ist, sollte doch beim bootführerschein auch möglich sein... wenn es bei manchen geht und bei manchen nicht ... dann ist es nichts anderes als bequemlichkeit oder "nichtwollen"...
Das ist aber auch neuerdings erst so, seitdem das Ausstellungsdatum (gleich Tag der bestandenen Prüfung) handschriftlich auf dem neuen Scheckkartenführerschein eingetragen werden darf. Das ist noch nicht lange so.

Bei Deiner Aussage hast Du mit Sicherheit noch Deine eigene Fahrprüfung im Kopf, da wo es noch den grauen Führerschein gab, also noch vor der Erfindung der Bratkartoffel.

Da ging das auch noch ganz problemlos. Da konnten die Prüfer (oftmals auch Schwachverständige genannt) auch noch mit dem Kugelschreiber umgehen. Heute brauchen die schon einen PC für solche Sachen.

Mit freundlichem Gruß

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  #13  
Alt 12.08.2003, 17:16
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..die unterlagen 4 wochen vor der prüfung... man kennt doch seine pappenheimer...

grauer lappen.....ne ne ... ich sprach beim autoführerschein vom schein meiner tochter, die hat ihn erst letztes jahr gemacht, und mein sohn vor drei jahren...

bei den bootsscheinen habe ich durch meinen ukw-schein im dezember letzten jahres mit einigen sportbootschein aspiranten den aktuellen stand
erfahren.... es hat sich seit 93 nichts geändert

prüfer mit computer... wenn sie diese wenigstens bedienen könnten...
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  #14  
Alt 12.08.2003, 17:37
Harry Harry ist offline
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Redenden Menschen wird oftmals geholfen.....
Sprech doch mal mit deinem Segellehrer und lege ihm den Sachverhalt dar.
Eventuell läßt sich wenigstens eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung rausschlagen.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob man nach der Prüfung, oder erst nach Erhalt des Führerscheines ein Boot führen darf?
KWO kann uns da sicher weiterhelfen >>> ich weiß es nämlich nicht.

Harry
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  #15  
Alt 12.08.2003, 19:22
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KWO KWO ist offline
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Zitat:
Zitat von Harry
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob man nach der Prüfung, oder erst nach Erhalt des Führerscheines ein Boot führen darf?
KWO kann uns da sicher weiterhelfen
...und genau da scheiden sich die Geister. Der Führerschein selbst ist ja nur ein Blatt Papier. Das ganze nennt sich hier in Deutschland "Fahrerlaubnis" und diese wiederum wird von der Behörde erst durch den Führerschein "sichtbar" gemacht und durch "Aushändigung" erteilt. Schaut man sich das Wort "Aushändigung" an, dann bedeutet das nach meinem Sprachverständnis "aus einer Hand in die andere Hand". Der Gesetzgeber denkt da genau so. Die Fahrerlaubnis gilt dann als erteilt, wenn der Führerschein ausgehändigt worden ist, der Führerscheininhaber also das Dokument in Händen hat. Im Umkehrschluß bedeutet das, ohne Führerschein in Händen keine Fahrerlaubnis (Erlaubnis zu Fahren).

Beim Autoführerschein wurde das (in Deutschland) öfters gemacht, daß wenn der Prüfling die Prüfung bestanden hat, der Führerschein aber noch bei der Behörde lag, ihm eine sog. Prüfbescheinigung ausgestellt wurde. Die besagte nicht mehr und nicht weniger, daß die Person die Prüfung bestanden hat und das war dann auch keine Fahrerlaubnis. Einige sind dann mit dem Ding trotzdem gefahren. Besonders dann, wenn die Prüfung an einem Freitag war und der Führerschein erst am Montag bei der Straßenverkehrsbehörde abgeholt werden konnte. Wenn die dann am Wochenende von der Polizei beim Fahren erwischt wurden, hatten diese gleich ein Verfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" an der Backe. Irgendwann stand dann auch mal auf der Prüfbescheinigung, daß diese keine Fahrerlaubnis ist und den Führerschein nicht ersetzt.

Beim Bootsführerschein als amtl. Führerschein ist es genau so. Die Fahrerlaubnis gilt erst dann erteilt, wenn der SBF dem Inhaber "ausgehändigt" worden ist. Ich habe selbst mal erlebt wie ein Prüfer da dem Prüfling gesagt hat, er könne am Wochenende ruhig mit seinem Sportboot fahren. Der Beamte von der Entenpolizei könne ja anrufen und er würde dann schon bestätigen, daß er seine Prüfung bestanden hätte. Ist natürlich großer Bullshit. Es steht in dem Moment im Ermessen des Entenpolizisten, wie er sich da verhält. Wenn er seinen Job ernst nimmt und sich selbst nicht ans Bein pinkeln lassen will, dann wird er mit Sicherheit eine Anzeige schreiben und der Schwarzfahrer kann dann sein Boot "nach Hause schieben".

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #16  
Alt 12.08.2003, 20:30
Harry Harry ist offline
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Aha....wieder was dazugelernt.
In dem Fall ist mein o.g. Vorschlag natürlich Quatsch.
Danke @ KWO für die Aufklärung.

Harry
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  #17  
Alt 12.08.2003, 20:50
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Klaus-Werner,
gibt wahrscheinlich Ausnahmen oder Länderbedingte Unterschiede
1.Sportbootführerschein See = Febr. 1992 in Düsseldorf gemacht, Führerschein sofort bekommen. Datum Prüfungstag, Unterschrift Prüfungsausschutz-Vorsitzender Manuell
2.Sportbootführerschein Binnen = April 2003 in Köln gemacht, Aussage des PA- Vors. Führerschein wird der Bootsschule zugeschickt, diese leidet dann weiter. ( Argument: Vielleicht haben sie noch nicht bezahlt! )
Musste leider ca.6 Wochen warten, weil Bild vertauscht wurde. Hätte aber einen Vorläufigen haben können, der mit einem Dienstsiegel seine Gültigkeit, laut Prüfungsvorsitzender, gehabt hätte!
Führerschein mit Datum des Prüfungstages ausgestellt, Unterschrift Manuell
3.Bekannter hatte seinen Autoführerschein für 11 Monate zur Erholung abgegeben.
Hatte alle Unterlagen für einen neuen Führerschein abgegeben, nur kein neues Passbild.
Benötigte aber dringend den Führerschein. Bekam vom zuständigen Straßenverkehrsamt eine gültige befristete Fahrerlaubnis (ohne Bild) für 3 Monate.War natürlich auch mit einem Dienstsiegel versehen.(War dieses Jahr, kostete natürlich ein fünfziger extra)

Vielleicht wird das ganze unterschiedlich gesehen.
gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #18  
Alt 13.08.2003, 08:41
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KWO KWO ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
gibt wahrscheinlich Ausnahmen oder Länderbedingte Unterschiede
Nein, Führerscheinrecht (Prufung, Durchführung, FS-Formular) ist bundeseinheitliches Recht!


Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
1.Sportbootführerschein See = Febr. 1992 in Düsseldorf gemacht, Führerschein sofort bekommen. Datum Prüfungstag, Unterschrift Prüfungsausschutz-Vorsitzender Manuell
2.Sportbootführerschein Binnen = April 2003 in Köln gemacht, Aussage des PA- Vors. Führerschein wird der Bootsschule zugeschickt, diese leidet dann weiter. ( Argument: Vielleicht haben sie noch nicht bezahlt! )
Das, ob der Führerschein gleich nach bestandener Prüfung ausgehändigt wird, das bestimmt ganz allein der Prüfungsausschußvorsitzende und das hängt nach meiner Meinung einzig von seiner Flexibilität ab.


Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Musste leider ca.6 Wochen warten, weil Bild vertauscht wurde.
Bleibt Dir nichts weiter übrig, dieses als "dumm gelaufen" abzubuchen. Darum ist es auch hilfreich, daß man seine (wo auch immer) abgegebenen Paßbilder auf der Rückseite mit seinem Namen kennzeichnet. Das reduziert zumindest diese Fehlerquelle.


Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Hätte aber einen Vorläufigen haben können, der mit einem Dienstsiegel seine Gültigkeit, laut Prüfungsvorsitzender, gehabt hätte!
Führerschein mit Datum des Prüfungstages ausgestellt, Unterschrift Manuell
Das wäre dann ja ein "offizielles" Dokument gewesen und nicht zu beanstanden. Wenn Du damals Dein Passbild mit Deinem Namen gekennzeichnet hast (die Schuld also alleine beim PA lag), dann hätte ich in Deiner Stelle sogar darauf bestanden. Soll der PA auch für seine Schusseligkeit einstehen.


Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
3.Bekannter hatte seinen Autoführerschein für 11 Monate zur Erholung abgegeben.
Hatte alle Unterlagen für einen neuen Führerschein abgegeben, nur kein neues Passbild.
Benötigte aber dringend den Führerschein. Bekam vom zuständigen Straßenverkehrsamt eine gültige befristete Fahrerlaubnis (ohne Bild) für 3 Monate.War natürlich auch mit einem Dienstsiegel versehen.(War dieses Jahr, kostete natürlich ein fünfziger extra)
Auch hier. Der vörläufige Führerschein ist ein amtlicher Führerschein. Da er das natürlich selbst verbeutelt hat (Passbild vergessen), ist es da auch nicht mehr wie Recht, wenn er dafür zur Kasse gebeten wird.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #19  
Alt 13.08.2003, 10:44
Rudy Rudy ist offline
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Hallo ,

zur Debatte ob der Führerschein sofort oder später ausgehändigt wird möchte ich nichts sagen ... nur für eine Anmeldung in Kroatien kann ich empfehlen alle erforderliche Papiere mitzunehmen ! (... der Urlaub soll ja Spaß machen ) Bei der Austellung des Permits wurde zwar nur der Bootsschein und die Versicherung verlangt, aber die Kroaten kontrollieren fast jedes Wochenende verstärkt ( auch Schlauchboote ! ) Keine Ankerbucht bleibt verschont ... Und da wird unter Umständen alles verlangt !

Schönen Urlaub..

Rudy
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  #20  
Alt 13.08.2003, 20:49
nordy nordy ist offline
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Am einfachsten erhält man die Zulassung, wenn man vor Ort den kroatischen Führerschein erwirbt.
Kostet wohl nur um die 100 Euro und jeder besteht, wenn er nur zahlt.
Ein in Sachen Seelatein ziemlich ahnungsloser Bekannter fährt schon seit längerem mit diesem "Befähigungsnachweis" dort unten herum.
Diese unglaubliche Laxheit scheinen die Behörden ohne weiteres mit der strengen Praxis in Sachen Sportbootführerschein See bei Bundesbürgern vereinbaren zu können.
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  #21  
Alt 13.08.2003, 22:45
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Zitat:
Zitat von nordy
Am einfachsten erhält man die Zulassung, wenn man vor Ort den kroatischen Führerschein erwirbt.
Kostet wohl nur um die 100 Euro und jeder besteht, wenn er nur zahlt.
Ein in Sachen Seelatein ziemlich ahnungsloser Bekannter fährt schon seit längerem mit diesem "Befähigungsnachweis" dort unten herum.
Diese unglaubliche Laxheit scheinen die Behörden ohne weiteres mit der strengen Praxis in Sachen Sportbootführerschein See bei Bundesbürgern vereinbaren zu können.
Das ist auch ganz legal, den Führerscheinrecht ist nationales Recht. Jeder Staat kann den für jeden Ausländer für sein eigenes Hoheitsgebiet ausstellen. Der gilt dann allergings auch nur dort.

Mit freundlichem Gruß

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