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  #51  
Alt 23.03.2020, 09:53
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Warum ?
Ich denke da müssten 1500 upm reichen , dann ist das auch nicht so laut wie der Würfel.
na ja "Prob ab und Riemen dran" ist schon mal, sofern nicht abgedeckt, unsicher.
Die Übertragung mit Riemen auf einen Generator ist sehr verlustbehaftet.
Bei der normalen Lichtmaschine rechnet man mit ca 60-70% Wirkungsgrad, wobei ein großer Teil des Verlusts allein durch den Riemenantrieb begründet ist.
Wenn das dann noch zum Teil im Wasser läuft (Wasserkühlung des AB)...

Die Regelung einer üblichen LiMa kann man qualitativ kaum mit der eines guten Netzladegerätes vergleichen.
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  #52  
Alt 23.03.2020, 13:25
Benutzerbild von Laminator
Laminator Laminator ist offline
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
na ja "Prob ab und Riemen dran" ist schon mal, sofern nicht abgedeckt, unsicher.
Die Übertragung mit Riemen auf einen Generator ist sehr verlustbehaftet.
Bei der normalen Lichtmaschine rechnet man mit ca 60-70% Wirkungsgrad, wobei ein großer Teil des Verlusts allein durch den Riemenantrieb begründet ist.
Wenn das dann noch zum Teil im Wasser läuft (Wasserkühlung des AB)...

Die Regelung einer üblichen LiMa kann man qualitativ kaum mit der eines guten Netzladegerätes vergleichen.
Da kann man aber auch einen B2B Lader mit Kennlinie anbauen.
Dann ist es auch wieder besser.
Wobei die 0815 Ladegeräte auf 220 Volt auch nur5-12 Ampere bringen.
Da ist bei einer Lima mehr "Bums" hinter ,bei einer stark entladenen Bat.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #53  
Alt 23.03.2020, 17:21
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Da kann man aber auch einen B2B Lader mit Kennlinie anbauen.
Dann ist es auch wieder besser.
Wobei die 0815 Ladegeräte auf 220 Volt auch nur5-12 Ampere bringen.
Da ist bei einer Lima mehr "Bums" hinter ,bei einer stark entladenen Bat.
ob man einen B2B-lader direkt zwischen LiMa und Batterie setzen kann, weiß ich nicht so recht....dafür gibt es normalerweise einen A2B-Lader....und auch der benötigt m.E. 2 Batterien.

Was eine LiMa bringt, hängt in erster Linie von dem ab, was der AB bei 1500rpm bringt und vor allem davon, wie lange die wackelige, watercooled Nassriemen-Konstruktion überhaupt hält....

Ein kleiner gekapselter Generator kann wohl nahezu immer ein 30-40A-12V-Netz-Ladegerät betreiben, ist leiser und sicherer.
Ein Netzladegerät hat man ohnehin meist an Bord.
Ich würde es eher damit versuchen...außer man hat Spaß an irgendwelchen Bastel-Spielereien.
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  #54  
Alt 23.03.2020, 19:18
Alpsee Alpsee ist offline
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Wenn ich das gebastelt höre stell ich das Bier lieber auf Eis in eine Kühlbox. Hält auch 3 Tage
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ALPSEE/RICHARD der der aus den Bergen kommt
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  #55  
Alt 24.03.2020, 08:17
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Woody Woody ist offline
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
ob man einen B2B-lader direkt zwischen LiMa und Batterie setzen kann, weiß ich nicht so recht....dafür gibt es normalerweise einen A2B-Lader....und auch der benötigt m.E. 2 Batterien.
Kann man nicht. Aber man kann einen A2B-Lader nehmen und nur den Verbraucherbatterie-Ausgang nutzen.
Gruß,

Jörg
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  #56  
Alt 24.03.2020, 09:52
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Gibt es eigentlich keine reinen 12 Volt-Stromgeneratoren, die nur 12 Volt machen anstatt 230 Volt? Die wären doch ideal für die Bordstromversorgung und zum Laden der Batterien.


Bootfan Dieter
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  #57  
Alt 24.03.2020, 11:42
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Gibt es. 3,2 bis 24kW Leistung von Fischer Panda.
Gruß,

Jörg
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  #58  
Alt 24.03.2020, 11:46
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Halt !

Das ist jetzt aber eine andere Preisklasse.....

AB für 200 , LM 100 und ein bisschen Zeug für 100

Und der Pandabär .....
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Gruß Bergi :

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  #59  
Alt 24.03.2020, 12:33
cougar67 cougar67 ist offline
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Hier gibt es die 12 V Generatoren auch günstiger
http://t-gen.torcman.de

Michael
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4,20 Misson Craft RIB, Honda BF 50A
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  #60  
Alt 24.03.2020, 15:04
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Blabla und Quaqua. Wenn schon mitreden (schreiben) dann doch alles lesen. Diese Dinger darf er doch am See nicht verwenden.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #61  
Alt 24.03.2020, 16:17
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Blabla und Quaqua. Wenn schon mitreden (schreiben) dann doch alles lesen. Diese Dinger darf er doch am See nicht verwenden.
Warum. Und was für ein See ?
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  #62  
Alt 24.03.2020, 16:20
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Warum. Und was für ein See ?
Erster Beitrag

Am Bodensee ist leider seit dem 01.01.2020 der Einsatz von Generatoren verboten, es sei denn diese erfüllen Euro Norm 6, was extrem teuer ist. Daher ist diese eigentlich dritte Variante "gestorben".
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Gruß
Jörg
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  #63  
Alt 24.03.2020, 16:30
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Danke , Bodensee hatte ich gar nicht auf dem Schirm.....
Betrifft mich aber nicht.
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  #64  
Alt 26.03.2020, 23:04
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Federball Federball ist offline
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Noch einer da? - es wurde ja gesagt, dass diese Spraydosenkocher nicht unter Deck betrieben/gelagert werden dürfen. Ok.
Nun bietet eine Charteffirma (Werbung im Bildrand) genau das als Festeinbau Doppelkocher an! Verboten oder nicht?
Grüße, Reinhard
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  #65  
Alt 27.03.2020, 07:15
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Ob es generell verboten ist, die Kocher unter Deck zu betreiben bzw. ob man die Dosen unter Deck lagern darf (und wenn ja, in welcher Menge), ist m.E. noch nicht beantwortet.
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  #66  
Alt 27.03.2020, 08:12
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Die Frage ist eher wer den Schaden bezahlt, wenn es passiert ist. Die Bootsversicherung wird es nicht tun.
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  #67  
Alt 27.03.2020, 08:25
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Vielleicht gibt es da ja eine Behältergrösse die maximal Zulässig ist. So eine Spraydose oder ein 11 Kg Gasflasche ist ja schon ein Unterschied. Sonst dürfte ja nicht mal ein Einwegfeuerzeug unter Deck.
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Gruß
Jörg
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  #68  
Alt 27.03.2020, 11:14
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Nun bietet eine Charteffirma (Werbung im Bildrand) genau das als Festeinbau Doppelkocher an! Verboten oder nicht?
Mutig, grade bei einer Charterfirma muss man damit rechnen, dass die Nutzer Fehler machen werden. Beim Umgang mit dem Gas, aber auch beim (Nicht-)Lüften während der Benutzung.
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Gruß Richard
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  #69  
Alt 27.03.2020, 15:21
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Bei gewerblicher Nutzung gelten vermutlich noch andere Regeln, aber wo genau steht denn nun was aufgrund welcher amtlichen VO o.ä. nicht sein darf?
Ab welcher Größe, Bauart usw. gilt was?
Ist ein Gasfeuerzeug oder dessen Nachfülldose auch betroffen?
Wo ist die Grenze?

Ich habe etwas gegoogelt und für diese kleinen Kocher mit Einweggasbehältern letztendlich nicht mehr gefunden als Gefahrenhinweise und Empfehlungen.

habe gerade beim DFVG gelesen:
Als Privatperson darf man angeblich bis zu 333kg-Flüssiggas im Pkw transportieren....natürlich mit ordentlicher Ladungssicherung.
Nur mal als Relation zu den nicht mal 1kg-Flüssiggas, welches 4 Spraydosen-Kartuschen enthalten.

Geändert von tritonnavi (27.03.2020 um 16:34 Uhr)
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  #70  
Alt 27.03.2020, 15:24
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
... aber auch beim (Nicht-)Lüften während der Benutzung.
dann dürften keine Kocher mit brennbaren Stoffen mehr an Bord sein....irgendwie lässt sich nicht alles regeln....
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  #71  
Alt 27.03.2020, 17:58
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
dann dürften keine Kocher mit brennbaren Stoffen mehr an Bord sein....irgendwie lässt sich nicht alles regeln....
Thema Abgase:
Bei den gängigen flüssigen Brennstoffen macht man doch allein schon wegen des Abgasgeruchs gern das Fenster auf.
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Gruß Richard
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  #72  
Alt 28.03.2020, 08:23
tritonnavi tritonnavi ist offline
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es gibt ja auch Petroleum-Lampen, Raucher u.ä. Geruchsquellen....
Irgendwie sollte man bezüglich offenem Feuer eigentlich immer sein Gehirn einschalten, vor allem bezüglich des Bootes, und daher grundsätzlich für gute Lüftung sorgen.

Diese kleinen Kocher mit Einweg-Kartuschen sind schlichtweg keine "Anlagen" und von daher gibt es vermutlich kaum Vorschriften.
Wenn man die Spraydosen-Kartuschen ebenfalls mit eingeschaltetem Gehirn handhabt, davon keine Unmengen auf dem Boot an unbelüfteter Stelle hortet, sollte sich das Risiko sehr in Grenzen halten.

Für mich persönlich jedenfalls absolut kein Risiko-Vergleich zu der anscheinend zulässigen, theoretischen Möglichkeit bis 333kg-Flüssiggas im privaten Auto transportieren zu dürfen.
Auch aus Sicht einer Versicherung könnte ich es nicht nachvollziehen, dass ein Spraydosen-Kartuschen-Kocher im Boot mit z.B. 2 Dosen Vorrat ein größeres Risiko darstellen sollte, als ein Autotransport, bei dem der gesamte Kofferraum voller (gesicherter) 5 und 11kg-Gasflaschen ist.
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  #73  
Alt 28.03.2020, 08:33
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Noch einer da? - es wurde ja gesagt, dass diese Spraydosenkocher nicht unter Deck betrieben/gelagert werden dürfen. Ok.
Nun bietet eine Charteffirma (Werbung im Bildrand) genau das als Festeinbau Doppelkocher an! Verboten oder nicht?
Grüße, Reinhard
Schau dir das Bild doch mal genauer an, das ist kein Festeinbau, den Kocher mitsamt der Kartusche kann man leicht herausnehmen, der steht da nur so lose drauf und kann wegen der hölzernen Einfassung nicht wegrutschen.

Während des Betriebes des Kochers besteht ja auch keine Gefahr, das ausströmende Gas verbrennt ja ordnungsgemäß.

Die Gefahr bei Gas ist doch, dass es zu Undichtigkeiten während einer langen Zeitspanne der Abwesenheit der Bootseigner kommen könnte, wenn man das Teil da drin lässt.

Propan- und Butangas sind leider schwerer als Luft und sammeln sich dann im unteren Bereich des Bootes, von wo aus sie keine Chance haben, entweichen zu können, anders als im Wohnmobil oder Wohnwagen.

Die wieder an Bord gekommen Besatzung merkt davon nichts, denn das Gas sammelt sich unten, startet man dann die Maschine oder betätigt elektrische Kontakte, könnte es zu einer Explosion kommen.

Daher muss man bei Nichtgebrauch Gaskartuschen und Gasflaschen aus dem Boot herausnehmen, bei Festeinbau einer 5- oder 11 kg-Gasflasche müssen diese immer außerhalb des Bootsinneren angebracht sein und man muss natürlich immer die Gasflaschen zudrehen, wenn man von Bord geht, dann kann nichts passieren.


Die Frage ist natürlich, inwieweit die jeweiligen Nutzer diese Regeln befolgen, Unfälle entstehen immer nur dann, wenn diese Regeln nicht befolgt wurden UND es irgendwo eine Undichtigkeit oder einen Defekt gab.

Dieser Gaskartuschenkocher ist also KEIN Festeinbau, sondern herausnehmbar.


Bootfan Dieter
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  #74  
Alt 28.03.2020, 08:53
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Daher muss man bei Nichtgebrauch Gaskartuschen und Gasflaschen aus dem Boot herausnehmen...
...und das sollte bei Spraydosen-Kartuschen, die zudem jederzeit vom Kocher getrennt werden können, weder vom Gewicht, noch von den Abmessungen her, ein Problem darstellen.

Von der Handhabung her, sind die Gas-Kocher m.E. sehr einfach, sicher und lassen sich gut dosieren.
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  #75  
Alt 28.03.2020, 10:10
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Irgendwie sollte man bezüglich offenem Feuer eigentlich immer sein Gehirn einschalten, vor allem bezüglich des Bootes
Es gibt viele Themen beim Boot, wo Gehirn einschalten angebracht wäre. Und wer öfter mit Charterbooten zu tun hat, weiß auch wie oft das (von den Kunden) unterlassen wird.
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Geändert von coffeemuc (28.03.2020 um 15:56 Uhr) Grund: "von den Kunden" ergänzt
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