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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.10.2013, 23:27
tomtomtom tomtomtom ist offline
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Standard Wie ist das eigentlich?

Hallo Experten,

wie ist das eigentlich? Als Neuling habe ich natürlich jede Menge Fragen.

Beispiel:
Wenn ich in Kroatien Bootfahren möchte, muss ich zuerst zum Hafenmeister und mein Boot dort anmelden. Dann kann ich am Campingplatz slippen und Bootfahren. Ich zahle beim Hafenmeister und Campingplatz.

Wie ist das eigentlich wenn ich auf
- Donau
- Rhein
- Attersee
- Gardasee
- Adria Italien
- usw.
fahren möchte?

Wie läuft das da?

Muss ich mich da auch zuerst irgendwo "anmelden" und eine Gebühr bezahlen oder kann ich das Boot einfach ins Wasser slippen (gibt ja teilweise auch öffentlich zugängliche Slippstellen) und einfach losfahren?

Was muss ich dabei beachten / einhalten?

Vielen Dank für Eure Infos im Voraus!

Mfg
tomtomtom
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  #2  
Alt 12.10.2013, 23:53
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
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Auf Donau, Rhein, Gardasee, ital. Adria, Riviera, Costa Brava, Atlantik, Nordsee, Ostsee, Ägäis, niederländische Gewässer, und noch viele andere mehr darfst Du fahren, ohne Dich irgendwo anzumelden oder eine Gebühr zu entrichten.
Dieses Recht nehmen meines Wissens nur die Kroaten für sich in Anspruch, mit welchem Recht weiß ich auch nicht.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #3  
Alt 13.10.2013, 00:16
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Als erstes must du dich über das Fahrgebiet in dem du fahren möchtest informieren .
zb.wird auf dem Rhein ab 5 Ps ein Führerschein (Binnen) verlangt.
zb .Neckar:ab 15 Ps einen (Binnen)Führerschein .
In ,zb. Italien mus dein Boot versichert sein (und die Sicherheitsanforderungen an Bord sein ).
Das Boot braucht auch eine Anmeldung...Amtlich oder Anerkannt ...zb.WSA oder ADAC
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  #4  
Alt 13.10.2013, 00:38
tomtomtom tomtomtom ist offline
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Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
Als erstes must du dich über das Fahrgebiet in dem du fahren möchtest informieren .
zb.wird auf dem Rhein ab 5 Ps ein Führerschein (Binnen) verlangt.
zb .Neckar:ab 15 Ps einen (Binnen)Führerschein .
In ,zb. Italien mus dein Boot versichert sein (und die Sicherheitsanforderungen an Bord sein ).
Das Boot braucht auch eine Anmeldung...Amtlich oder Anerkannt ...zb.WSA oder ADAC
Hallo,
den SBF-See und Binnen habe ich natürlich!
Haftpflicht für das Boot sollte reichen, oder?
Boot angemeldet über ADAC müsste auch passen, oder?

Kann ich somit z.B. das Boot z.B. am Attersee oder Donau (andere siehe erster Thread) einfach ins Wasser lassen und losfahren?

Mfg
tomtomtom
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  #5  
Alt 13.10.2013, 03:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
(..)
Kann ich somit z.B. das Boot z.B. am Attersee oder Donau (andere siehe erster Thread) einfach ins Wasser lassen und losfahren?
(..)
Ja. Die individuelle Anmeldung ist eher eine kroatische Besonderheit.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 13.10.2013, 07:13
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wolf b. wolf b. ist offline
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Je nachdem wo du fährst kann es immer lokale Besonderheiten geben, am Attersee z.B. darfst du nicht ganzjährig mit Motor fahren.

WSA Anmeldung genügt in Deutschland außer am Bodensee überall, im Ausland ist das umstritten. Auf der Donau kannst/solltest du dir die WSA Anmeldung durch einen "Internationalen Fahrterlaubnisschein" erweitern lassen, wenn du außerhalb D und Ö fahren willst.
Daß man zahlen muß um fahren zu dürfen hab ich bisher nur in Kroatien, Serbien und der Türkei erlebt.
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  #7  
Alt 13.10.2013, 19:59
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huebi huebi ist offline
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Aber es sei noch darauf hingewiesen:
Auf den meisten französischen und den belgischen Binnenwasserstraßen muß man eine Vignette lösen, damit werden die Schleusen und andere Infrastruktur bezahlt.
Auch der schwedische Götakanal hat eine recht happige Gebühr, damit sind aber auch die Hafengebühren beglichen.
Ob es in den Niederlanden (Friesland) noch die Brücken- und Schleusengebühr gibt weiß ich nicht, es war die Rede von Abschaffung dieser Gebühren.
Auch in Deutschland muß man für die Schleusenbenutzung zahlen, das gelten der Deutsche Motoryacht-Verband und der Deutsche Seglerverband aber pauschal für alle ab. Als Mitglied z.B. des ADAC ist man automatisch Mitglied eines dieser Verbände.
Diese Aufzählung ist sicher nicht vollständig.
__________________
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  #8  
Alt 13.10.2013, 21:29
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Toms Toms ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
...

Auch in Deutschland muß man für die Schleusenbenutzung zahlen, ...
..ups,

dann benutze ich die Schleusen an der Mosel und Saar als Schwarzfahrer.

Hab da noch nie gezahlt.

Wann verjährt diese Straftat denn?
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
_________________________________

Gruss, Tom
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  #9  
Alt 13.10.2013, 21:31
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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7.179 Danke in 3.356 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
..ups,

dann benutze ich die Schleusen an der Mosel und Saar als Schwarzfahrer.

Hab da noch nie gezahlt.

Wann verjährt diese Straftat denn?
Sei still und fahr weiter
__________________
Servus Willi
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  #10  
Alt 13.10.2013, 23:50
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huebi huebi ist offline
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14.951 Danke in 5.630 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
..ups,

dann benutze ich die Schleusen an der Mosel und Saar als Schwarzfahrer.

Hab da noch nie gezahlt.

Wann verjährt diese Straftat denn?
habe ich mich unverständlich ausgedrückt?????
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  #11  
Alt 14.10.2013, 02:07
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luckyopel luckyopel ist offline
Commander
 
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271 Danke in 154 Beiträgen
Standard

Das schleusen Entgelt wird vom WSA übernommen.
Zumindest bei Sportbooten irgendwie so hat man mir das mal erklärt.
Das Geld kommt von den Gebühren bei der Zulassung USW.





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  #12  
Alt 15.10.2013, 10:43
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
A
Dieses Recht nehmen meines Wissens nur die Kroaten für sich in Anspruch, mit welchem Recht weiß ich auch nicht.
Naja - die Größenordnung einer kroatischen Vignette vielleicht nicht, aber sowohl in Montenegro als auch in Albanien musste ich bei jedem Einklarieren so um die 90 € zahlen, die Griechen wollten von mir über 400,--€, weil ich kein EU-Schiff (damals) war - EU-Schiffe hätten auch so um die hundert rum gekostet in meiner Größenordnung!

Gruß vom

Volker
SY JASNA
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #13  
Alt 15.10.2013, 10:59
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ghaffy ghaffy ist offline
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9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard Gebühren Griechenland (2012)

...
Gebühren
Private Freizeitschiffe, auch aus EU-Mitgliedsländern, müssen ein Deltio Kinissis DE.K.P.A. (Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document) in Höhe von 29,35 Euro erwerben. Dieses Dokument wird von der Hafenbehörde des Hafens in dem das Schiff ständig ankert oder von der Hafenbehörde des ersten Hafens, den das Schiff in Griechenland anläuft, ausgestellt. Boote über 7 m Länge bezahlen in jedem Hafen eine zusätzliche Gebühr von 5,87 Euro.

Sondersteuer für private Freizeitboote
Diese Sondersteuer ist zu bezahlen für alle Motorboote über 10 m Länge und Segelboote über 15 m Länge, die sich für einen Gesamtzeitraum von über 60 Tagen im Kalenderjahr im Griechischen Hoheitsgebiet befinden. Auch Boote, die in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen sind, sind von dieser Steuer betroffen.

Die Sondersteuer ist jährlich zu entrichten und ist unteilbar. Für ihre Berechnung wird die Gesamtlänge des Bootes berücksichtigt, die im Bootszertifikat angegeben ist und auf die nächste volle Zahl abgerundet wird.

Gebühren für Motorboote über 10 m Länge
Über 10 m Länge bis 13 m Länge 300,00 Euro pro Meter
14 bis 17 m Länge 550,00 Euro pro Meter
18 bis 21 m Länge 800,00 Euro pro Meter
22 bis 25 m Länge 1.050,00 Euro pro Meter
ab 26 m Länge 1.300,00 Euro pro Meter

Gebühren für Segelboote über 15 m Länge

Über 15 m Länge bis 20 m Länge 200,00 Euro pro Meter
21 m bis 25 m Länge 400,00 Euro pro Meter
ab 26 m Länge 600,00 Euro pro Meter
...

Quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Griechen...0NEU_57402.pdf
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #14  
Alt 15.10.2013, 12:13
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.832 Danke in 2.661 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Hallo,
den SBF-See und Binnen habe ich natürlich!
Haftpflicht für das Boot sollte reichen, oder?
Boot angemeldet über ADAC müsste auch passen, oder?

Kann ich somit z.B. das Boot z.B. am Attersee oder Donau (andere siehe erster Thread) einfach ins Wasser lassen und losfahren?

Mfg
tomtomtom
Schau doch im ADAC-Revierführer (zumal du ja sogar dort angemeldet bist)

http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...r/default.aspx

und darunter dann je nach Revier die einzelnen Dokumentationen als PDF-Datei
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #15  
Alt 15.10.2013, 17:42
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
...
Gebühren
Private Freizeitschiffe, auch aus EU-Mitgliedsländern, müssen ein Deltio Kinissis DE.K.P.A. (Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document) in Höhe von 29,35 Euro erwerben. Dieses Dokument wird von der Hafenbehörde des Hafens in dem das Schiff ständig ankert oder von der Hafenbehörde des ersten Hafens, den das Schiff in Griechenland anläuft, ausgestellt. Boote über 7 m Länge bezahlen in jedem Hafen eine zusätzliche Gebühr von 5,87 Euro.

Sondersteuer für private Freizeitboote
Diese Sondersteuer ist zu bezahlen für alle Motorboote über 10 m Länge und Segelboote über 15 m Länge, die sich für einen Gesamtzeitraum von über 60 Tagen im Kalenderjahr im Griechischen Hoheitsgebiet befinden. Auch Boote, die in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen sind, sind von dieser Steuer betroffen.

Die Sondersteuer ist jährlich zu entrichten und ist unteilbar. Für ihre Berechnung wird die Gesamtlänge des Bootes berücksichtigt, die im Bootszertifikat angegeben ist und auf die nächste volle Zahl abgerundet wird.

Gebühren für Motorboote über 10 m Länge
Über 10 m Länge bis 13 m Länge 300,00 Euro pro Meter
14 bis 17 m Länge 550,00 Euro pro Meter
18 bis 21 m Länge 800,00 Euro pro Meter
22 bis 25 m Länge 1.050,00 Euro pro Meter
ab 26 m Länge 1.300,00 Euro pro Meter

Gebühren für Segelboote über 15 m Länge

Über 15 m Länge bis 20 m Länge 200,00 Euro pro Meter
21 m bis 25 m Länge 400,00 Euro pro Meter
ab 26 m Länge 600,00 Euro pro Meter
...

Quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Griechen...0NEU_57402.pdf
Das wußte ich bis jetzt noch nicht, und frage mich nun natürlich, warum Griechenland pleite ist...............
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  #16  
Alt 15.10.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
... dann benutze ich die Schleusen an der Mosel und Saar als Schwarzfahrer. ...
Das nicht, aber (wenn Du nicht im DMYV oder DSV bist) als Drückeberger , denn

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
... Auch in Deutschland muß man für die Schleusenbenutzung zahlen, das gelten der Deutsche Motoryacht-Verband und der Deutsche Seglerverband aber pauschal für alle ab. ...
Zitat:
Zitat von luckyopel Beitrag anzeigen
Das schleusen Entgelt wird vom WSA übernommen. ...
Ja, das Geld was der DMYV und der DSV zahlen wird vom WSA übernommen und in seine Kasse gepackt

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 15.10.2013, 18:32
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
... das gelten der Deutsche Motoryacht-Verband und der Deutsche Seglerverband aber pauschal für alle ab. Als Mitglied z.B. des ADAC ist man automatisch Mitglied eines dieser Verbände. ...
Als ADAC-Mitglied bin ich Mitglied im DMYV und im DSV
Hast Du dafür eine Quelle
In den Mitgliederlisten des DMYV und des DSV ist der ADAC jedenfalls nicht aufgeführt.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 15.10.2013, 21:16
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Als ADAC-Mitglied bin ich Mitglied im DMYV und im DSV
Hast Du dafür eine Quelle
In den Mitgliederlisten des DMYV und des DSV ist der ADAC jedenfalls nicht aufgeführt.

Gruß Lutz
Nein, eine Quelle habe ich da nicht parat, aber in den 70-er und 80-er Jahren war es so, da gab es ein internationales Flaggenzertifikat, das vom ADAC ausgestellt wurde und als eigentlicher Aussteller trat der DMYV auf.
Unser Boot hat nur eine Anmeldung beim WSA Köln, das genügt mir für den Rest der Welt.
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  #19  
Alt 16.10.2013, 09:32
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Nein, eine Quelle habe ich da nicht parat, aber in den 70-er und 80-er Jahren war es so, da gab es ein internationales Flaggenzertifikat, das vom ADAC ausgestellt wurde und als eigentlicher Aussteller trat der DMYV auf.
Unser Boot hat nur eine Anmeldung beim WSA Köln, das genügt mir für den Rest der Welt.
Spätestens seit der Einführung der KlFzKV-BinSch am 21.02.1995 darf der ADAC (neben DMYV und DSV) den IBS austellen.

Dazu, wie das davor geregelt war, habe ich nichts gefunden. Vielleicht trat der ADAC zu dieser Zeit nur als Vermittler auf, weil er den IBS nicht selbst ausstellen durfte.

Das aber alle ADAC Mitglieder automatisch DMYV- und/oder DSV-Mitglieder sind/ waren halte ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für falsch, auch weil dazu nichts in der Satzung des ADAC steht.

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 16.10.2013, 21:54
tomtomtom tomtomtom ist offline
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Vielen herzlichen Dank für alle bisherigen Infos!

Wenn ich das nun richtig Verstanden habe, muss ich mich in den von mir erwähnten Gebieten:
- Kroatien
- Donau
- Rhein
- Attersee
- Gardasee
- Adria Italien

lediglich in Kroatien beim Hafenmeister anmelden und eine Gebühr bezahlen.

Bei allen anderen von mir aufgezählten Gewässern, einfach Boot (na klar, versichert usw.) ins Wasser und losfahren, ohne jemand darüber zu informieren!

Auch auf den österreichischen Seen?

Das wäre ja Super!

Ach ja, auf welchen Seen in Österreich darf ich (mit welchen Einschränkungen) fahren?


Mfg
tomtomtom
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  #21  
Alt 16.10.2013, 22:20
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huebi huebi ist offline
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Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das aber alle ADAC Mitglieder automatisch DMYV- und/oder DSV-Mitglieder sind/ waren halte ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für falsch, auch weil dazu nichts in der Satzung des ADAC steht.

Gruß Lutz
Da magst Du recht haben, aber mich interessiert das nicht besonders, da ich nicht mehr ADAC-Mitglied bin. Daß die eigentlichen Kosten für Unterhalt und Betrieb der Wasserstraßen wir alle zahlen, ist sicher nichts Neues.
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  #22  
Alt 16.10.2013, 23:34
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Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Ach ja, auf welchen Seen in Österreich darf ich (mit welchen Einschränkungen) fahren
Unter Motor oder als Segler?
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  #23  
Alt 17.10.2013, 07:09
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Unter Motor oder als Segler?
Der WMCW hat da für Mobos was zusammengestellt : http://www.wmcw.at/kurse/119-motorbo...hen-gewaessern
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Gruss Andreas

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  #24  
Alt 17.10.2013, 07:23
F21we F21we ist offline
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Boot: Fjord 21WE ; AQ170 / Eurocraft Starlet; Mariner F60 EFI
294 Danke in 124 Beiträgen
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Um den nächsten fragen vorrauszugreifen

Für die Schweizer Seen muss das Boot vorher technisch überprüft werden.

Und auf den Italienischen Grenzseen (mit der Schweiz) braucht man eine extra Anmeldung. Kostet 30€ und ist unbegrenzt gültig.
__________________
Gruß Stefan

PS: Rechtsschreib Fehler? Ich geb mir ja Mühe.

Wenn du welche findest bitte einsammeln und kompostieren
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  #25  
Alt 17.10.2013, 09:05
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
WSA Anmeldung genügt in Deutschland außer am Bodensee überall, im Ausland ist das umstritten. Auf der Donau kannst/solltest du dir die WSA Anmeldung durch einen "Internationalen Fahrterlaubnisschein" erweitern lassen, wenn du außerhalb D und Ö fahren willst.
Wie kommst du auf diese Aussage? Ich hab noch ne gehört das es mit der WSA-Anmeldung irgendwo, sei es in Europa oder ausserhalb im Ausland ein Problem gegeben hat, und schon gar nicht "NICHT" anerkannt wurde!
Mindestens die Hälfte aller deutschen Bootsfahrer haben eine WSA-Anmeldung, mir begegnen viel mehr als mit dem IBS.
Kannst du mal irgendeinen Fall nennen wo der WSA nicht anerkannt wurde?
__________________
Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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