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  #76  
Alt 27.10.2021, 09:53
Benutzerbild von Kaleu
Kaleu Kaleu ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,







der Nico-Signalgeber ist gerade keine erlaubnispflichtige Schußwaffe - für den braucht es weder zu Hause noch an Bord einen zugelassenen Waffenschrank.

Nur die übliche Falle auf dem Transport zwischen Wohnung und Boot lauert auch da: ohne waffenrechtliche Erlaubnis darf er nicht schußbereit transportiert werden, d.h. für den Transport muß das Magazin in jedem Fall abgenommen werden.



lg, justme
Ich hatte das auf die SP Kal. 4 bezogen.

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  #77  
Alt 27.10.2021, 09:56
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Ich weiß schon, dass das nicht so gut ankommt - ein anderer Nachbar hatte nach dem Tod seines Vaters dessen Haus ausgeräumt und eine Handgranate gefunden, die er dann zur Polizei gebracht hat


Fanden die Cops nicht witzig ....

Aber in meinem Fall hat das Ding ja ein PTB Zeichen, somit alles legal.

Grüße
Daniel
das wäre sogar bei grds. erlaubnisFÄHIGER Munition eine Straftat - ohne WBK und Munitionserwerbserlaubnis hat man halt kein Recht, Munition zu besitzen, und 'einen Fund aufnehmen' ist 'in Besitz nehmen' im deutschen Recht. Wer ohne die passenden Berechtigungen Munition findet ruft die Polizei UND LÄSST SIE LIEGEN. Bei Kriegswaffen ist das Thema eh nochmal was ganz anderes, da stellt sich die Frage der vorhandenen Erlaubnis ja gar nicht erst...

Und alles, wo die passenden Berechtigungen vorhanden sind (oder wie bei frei verkäuflicher Signalmunition nicht benötigt werden) bringt man idR zum nächsten Waffenhändler, nicht zur Polizei - da kostet die Entsorgung zwar vielleicht einen kleinen Obolus, aber für derartiges ist halt die Polizei auch nicht zuständig.

lg, justme
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  #78  
Alt 27.10.2021, 10:51
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das wäre sogar bei grds. erlaubnisFÄHIGER Munition eine Straftat - ohne WBK und Munitionserwerbserlaubnis hat man halt kein Recht, Munition zu besitzen, und 'einen Fund aufnehmen' ist 'in Besitz nehmen' im deutschen Recht. Wer ohne die passenden Berechtigungen Munition findet ruft die Polizei UND LÄSST SIE LIEGEN. Bei Kriegswaffen ist das Thema eh nochmal was ganz anderes, da stellt sich die Frage der vorhandenen Erlaubnis ja gar nicht erst...

Und alles, wo die passenden Berechtigungen vorhanden sind (oder wie bei frei verkäuflicher Signalmunition nicht benötigt werden) bringt man idR zum nächsten Waffenhändler, nicht zur Polizei - da kostet die Entsorgung zwar vielleicht einen kleinen Obolus, aber für derartiges ist halt die Polizei auch nicht zuständig.

lg, justme
Stimmt.. er hatte natürlich nix schlimmes im Sinn, ganz im Gegenteil, dennoch war das so halt mal falsch, bissl Ärger gab das schon..

Meine paar Schuss Signalmunition behalte ich einfach und teste ggf. doch erst Mal zu Silvester am Deich

Grüße
Daniel
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  #79  
Alt 27.10.2021, 15:27
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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man kann Munition auch ins Wasser schießen,
ist schon eindrucksvoll wie lange die Unterwasser noch brennt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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