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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 27.07.2013, 06:17
Justforfun Justforfun ist offline
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Standard Keine polizeiliche Meldung für EU-Bürger mehr in Kroatien

da es sich um eine wirkliche Neuigkeit für alle Kroatienfahrer handelt habe ich nochmals die Überschrift hier reingestellt.......seit zwei Wochen brauchen EU-Bürger sich nicht mehr in Kroatien polizeilich anzumelden.....auf mein ungläubiges Staunen zeigte mir der Marinamitarbeiter die Verordnung...zwar auf kroatisch....aber immerhin schriftlich......
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  #2  
Alt 27.07.2013, 08:23
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sommer sommer ist offline
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eine Quelle hierzu
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #3  
Alt 27.07.2013, 10:58
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kornatix kornatix ist offline
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Die Quelle würde ich auch interessieren. Ich habe gerade mal die Ausländerseite des kroatischen Innenministeriums und das Ausländergesetz (zakon o strancima) überflogen, aber insoweit nichts neues gefunden. Ich weiß definitiv, dass die Freizügigkeitsrestriktionen (2 x 90 Tage pro Jahr, sonst Aufenthaltserlaubnis erforderlich) weiterhin bestehen. Wie will man die Aufenthaltsdauer denn kontrollieren, wenn sich EU-Bürger nicht mehr anmelden müssen? Aber schön wär's ja...

Nachtrag: ich habe gerade einfach mal bei der Ausländerabteilung der Polizei in Zadar angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass man sich als EU-Bürger auf jeden Fall weiterhin anmelden muss, dass man aber jetzt 15 Tage dafür Zeit hat - was bedeutet, dass jemand, der nur 14 Tage Urlaub macht, sich gar nicht mehr anmelden (wohl aber Kurtaxe zahlen) muss. Wo das steht, wusste der Beamte auch nicht, deshalb: ohne Gewähr
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (27.07.2013 um 11:39 Uhr)
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  #4  
Alt 27.07.2013, 11:47
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Die Quelle würde ich auch interessieren. Ich habe gerade mal die Ausländerseite des kroatischen Innenministeriums und das Ausländergesetz (zakon o strancima) überflogen, aber insoweit nichts neues gefunden. Ich weiß definitiv, dass die Freizügigkeitsrestriktionen (2 x 90 Tage pro Jahr, sonst Aufenthaltserlaubnis erforderlich) weiterhin bestehen. Wie will man die Aufenthaltsdauer denn kontrollieren, wenn sich EU-Bürger nicht mehr anmelden müssen? Aber schön wär's ja...

Nachtrag: ich habe gerade einfach mal bei der Ausländerabteilung der Polizei in Zadar angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass man sich als EU-Bürger auf jeden Fall weiterhin anmelden muss, dass man aber jetzt 15 Tage dafür Zeit hat - was bedeutet, dass jemand, der nur 14 Tage Urlaub macht, sich gar nicht mehr anmelden (wohl aber Kurtaxe zahlen) muss. Wo das steht, wusste der Beamte auch nicht, deshalb: ohne Gewähr
Es war die Auskunft der Marina Kornati......normalerweise stimmt es......sie hat mir auf kroatisch ein Schreiben gezeigt...ob es für alle EU- Bürger oder es ein paar Ausnahmen gibt weis ich nicht....jedenfalls wir Mitteleuropäer sind alle drauf gewesen.....
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  #5  
Alt 27.07.2013, 11:59
herbert herbert ist offline
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Standard Meldung

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das dieses Meldegesetz fällt.
Auch in Österreich gibt es ein Meldegesetz ich nehme an auch in Deutschland.
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #6  
Alt 27.07.2013, 12:03
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Es war die Auskunft der Marina Kornati......normalerweise stimmt es......sie hat mir auf kroatisch ein Schreiben gezeigt...ob es für alle EU- Bürger oder es ein paar Ausnahmen gibt weis ich nicht....jedenfalls wir Mitteleuropäer sind alle drauf gewesen.....
Kommt mir glaubhaft vor. Ich kenne nirgendwo in der EU ein Land wo ich mich bei Einreise polizeilich anmelden muss. Die Bisherige kroatische Regelung wird wohl mit EU Recht nicht vereinbar sein
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  #7  
Alt 27.07.2013, 12:05
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das dieses Meldegesetz fällt.
Auch in Österreich gibt es ein Meldegesetz ich nehme an auch in Deutschland.
Wäre mir neu das ich mich als Touri in Ö bei der Polizei anmelden muss.
Meldegesetz ist für Residenten. D.h. Man muss sich mit senem Festen Wohnsitz anmelden.
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  #8  
Alt 27.07.2013, 12:06
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hilgoli hilgoli ist offline
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in Deutschland musst du auch in jedem Hotel eine Meldeschein unterschreiben ...
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Gruß Olli
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  #9  
Alt 27.07.2013, 12:08
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das dieses Meldegesetz fällt.
Auch in Österreich gibt es ein Meldegesetz ich nehme an auch in Deutschland.
Stimmt Herbert, aber das bezieht sich auf die Pflicht der Wohnsitzmeldung, nicht auf eine Meldepflicht für EU-Bürger die Urlaub machen.
__________________
Gruß Fred
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  #10  
Alt 27.07.2013, 12:08
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
in Deutschland musst du auch in jedem Hotel eine Meldeschein unterschreiben ...
Die werden aber nicht an die Behörden weitergerreicht.
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  #11  
Alt 27.07.2013, 12:08
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
dass man sich als EU-Bürger auf jeden Fall weiterhin anmelden muss, dass man aber jetzt 15 Tage dafür Zeit hat - was bedeutet, dass jemand, der nur 14 Tage Urlaub macht, sich gar nicht mehr anmelden
Klingt für mich, im Gegensatz zu dem ständigen Halbwissen des Threadstarters, nachvollziehbar.
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #12  
Alt 27.07.2013, 12:51
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
in Deutschland musst du auch in jedem Hotel eine Meldeschein unterschreiben ...
Ich muß mich auch in Österreich anmelden wenn ich z.B auf das Naßfeld / Kärnten fahre.

es ist doch im Grunde egal wer die Meldung später bekommt.
Bei der Polizei war ich ja nie.
Entweder im Touristbüro oder eben Marina, Hotel usw.

Die Meldung wird vielleicht für die Amis gebraucht
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Gruß
herbert

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  #13  
Alt 27.07.2013, 13:42
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
da es sich um eine wirkliche Neuigkeit für alle Kroatienfahrer handelt habe ich nochmals die Überschrift hier reingestellt.......seit zwei Wochen brauchen EU-Bürger sich nicht mehr in Kroatien polizeilich anzumelden.....auf mein ungläubiges Staunen zeigte mir der Marinamitarbeiter die Verordnung...zwar auf kroatisch....aber immerhin schriftlich......
Wann hast du mit ihm gesprochen, kannst du mir das Schreiben zukommen lassen.
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  #14  
Alt 27.07.2013, 15:00
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S

Solange das offenbar noch nicht 100%-ig klar ist, werde ich mich jedenfalls weiter anmelden (lassen), damit ich im Falle einer Kontrolle dieses tolle Formular vorzeigen kann. Ganz gleich, was nun wirklich stimmt, gehe ich mal davon aus, dass nicht jeder Hilfsmatrose der Rennleitung weiß, dass sich da eventuell was geändert hat.

Gruss


Gerd
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  #15  
Alt 27.07.2013, 17:53
Justforfun Justforfun ist offline
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Es wird schon stimmen...auch in Österreich gibts keine polizeiliche Meldepflicht für Urlauber........das wird dem EU Recht widersprechen.........das mit der Kurtaxe ist ja was anderes....ich hab selbst ein Hotel....an die Polizei gibts da 100%ig keine Meldung...
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  #16  
Alt 27.07.2013, 18:09
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Es wird schon stimmen...auch in Österreich gibts keine polizeiliche Meldepflicht für Urlauber........das wird dem EU Recht widersprechen.........das mit der Kurtaxe ist ja was anderes....ich hab selbst ein Hotel....an die Polizei gibts da 100%ig keine Meldung...
So richtig sicher scheinst jetzt nicht mehr zu sein, vor einpaar Postings vorher hast du uns 100% überzeugen wollen, das es stimmt. Es gibt Leute die glauben das was hier geschrieben wird, und können so richtig in die Scheiße treten.

Also nochmals an Alle. Schreibt nur Dinge, die sicher sind, bzw Selbst erlebt habt.
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  #17  
Alt 27.07.2013, 18:50
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kornatix kornatix ist offline
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Ich zitiere mal das deutsche Melderecht,

Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebe...=LL&id=42654!0

Meldepflicht für EU-Bürger in Deutschland

Wenn Sie sich länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit eine oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die jeweilige Wohnung bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Zitat Ende.

Fazit: wenn man sich (z.B. als Österreicher) in Deutschland länger als zwei Monate - nur dann! - aufhalten möchte, muss man sich spätestens nach 14 Tagen behördlich anmelden. Macht der Ösi in Deutschland nur vier Wochen Urlaub, muss er sich nicht anmelden.

Ich denke mal, dass die Kroaten diese EU-Regelung jetzt übernommen haben - warum sollte dort etwas anderes gelten? Aber wie gesagt und trotz ähnlicher Auskunft der Polizei in Zadar, siehe oben: noch ist das alles ohne Gewähr!
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #18  
Alt 27.07.2013, 19:06
JohnB JohnB ist offline
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Österreich:

§ 5 MeldeG Unterkunft in Beherbergungsbetrieben

(1) Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist ohne Rücksicht auf die Unterkunftsdauer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach seinem Eintreffen, durch Eintragung in ein Gästeblatt anzumelden.
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Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 27.07.2013, 19:22
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Bitte verwechselt nicht alles,

1.)macht der Österreicher keinen Urlaub in Deutschland. ( Sollen wir Hartz IV Empfänger sponsern)
2.) Urlaub ist keine Wohnsitzänderung, somit keine polizeiliche Meldung
3.) ist der jeweilige Unterkunftgeber verpflichtet mit Meldeschein mich am ersten Tage anzumelden, bzw. abzumelden.
Wenn ich mit dem Wohnmobil von Ort zu Ort ziehe, auf Parkplätzen darf man ja nicht campen, muss mich der Campimgplatzbetreiber anmelden.

In Kroatien macht bei mir die Marina die Anmeldung. Ich gebe meine Aufenthaltszeit und die Personen an.

Wie es jene Personen machen, die keine Marina als Standort haben???


QUOTE=kornatix;3192272]Ich zitiere mal das deutsche Melderecht,

Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebe...=LL&id=42654!0

Meldepflicht für EU-Bürger in Deutschland

Wenn Sie sich länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit eine oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die jeweilige Wohnung bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Zitat Ende.

Fazit: wenn man sich (z.B. als Österreicher) in Deutschland länger als zwei Monate - nur dann! - aufhalten möchte, muss man sich spätestens nach 14 Tagen behördlich anmelden. Macht der Ösi in Deutschland nur vier Wochen Urlaub, muss er sich nicht anmelden.

Ich denke mal, dass die Kroaten diese EU-Regelung jetzt übernommen haben - warum sollte dort etwas anderes gelten? Aber wie gesagt und trotz ähnlicher Auskunft der Polizei in Zadar, siehe oben: noch ist das alles ohne Gewähr![/QUOTE]
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  #20  
Alt 27.07.2013, 19:29
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Fazit: wenn man sich (z.B. als Österreicher) in Deutschland länger als zwei Monate - nur dann! - aufhalten möchte, muss man sich spätestens nach 14 Tagen behördlich anmelden. Macht der Ösi in Deutschland nur vier Wochen Urlaub, muss er sich nicht anmelden.
Genau so ist es !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #21  
Alt 27.07.2013, 20:15
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich zitiere mal das deutsche Melderecht,

Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebe...=LL&id=42654!0

Meldepflicht für EU-Bürger in Deutschland

Wenn Sie sich länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit eine oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die jeweilige Wohnung bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Zitat Ende.

Fazit: wenn man sich (z.B. als Österreicher) in Deutschland länger als zwei Monate - nur dann! - aufhalten möchte, muss man sich spätestens nach 14 Tagen behördlich anmelden.
Wenn das alles wäre was gelten würde, müßte man einfach keine Wohnung beziehen, also z.B. im WoMo oder auf dem Boot leben.
Oder legen die eine mobile Unterkunft wie Zelt oder obiges auch als "Wohnung" aus?
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  #22  
Alt 27.07.2013, 20:41
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Liebe Freerider....siehe den thread MWSt Kroatien....Gebrüder Weiss sagt.....nichts machen, Hauptzollamt sagt zu Glumpo nix machen....kein Zollager, kein Zollverschluss, keine 3 jahresregel, kein Inf 3....usw......jetzt wirds aber peinlich......i

Ich bin Chef einer Logistikfirma....punkto Zoll- und Mehrwertsteuerrecht habe ich halt schon ein relativ grosses Grundwissen, ich weiss wie Zollabläufe funktionieren, weiss was ein Zollager, Zollverschluss ist....da ist mir schon die Galle hoch gekommen, was da und auch von Dir Unsinn verzapft worden ist.....
Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Es wird schon stimmen...auch in Österreich gibts keine polizeiliche Meldepflicht für Urlauber........das wird dem EU Recht widersprechen.........das mit der Kurtaxe ist ja was anderes....ich hab selbst ein Hotel....an die Polizei gibts da 100%ig keine Meldung...
Ein Steuerbüro hast du wahrscheinlich auch noch.

Jeder macht sich selbst so zum Obst wie er es am besten kann.
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 27.07.2013, 21:19
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ein Steuerbüro hast du wahrscheinlich auch noch.

Jeder macht sich selbst so zum Obst wie er es am besten kann.
Mal gegoogelt.
In Bad Blumau gibt es 5 Leute im Telefonbuch die Bernhard als Vornamen ausweisen.
Es gibt 1 Hotel, das Thermenhotel. Vielleicht hat er Hotel mit Pension verwechselt.

Also Bernhard (Justforfun) lüfte mal, wenn du willst, dein Geheimnis. Vielleicht ruf ich meinen guten Kumpel, ein geborener und wohnhafter Blumauer mal an. Blumau ist ja ein Dorf mit 3500 Einwohner.
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  #24  
Alt 27.07.2013, 21:42
Grautvornix Grautvornix ist offline
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BTT:
Das Auswärtige Amt schreibt, dass auch in HR die EU-Aufenthaltsbestimmungen gelten:
Seit dem EU-Beitritt Kroatien gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU. Das neue kroatische Aufenthaltsrecht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Mitte Juli 2013) noch nicht veröffentlicht. Es wird daher empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich auf der Internetseite des kroatischen Innenministeriums www.mup.hr zu informieren.

Die Anzeigepflicht verstößt übrigens nicht gegen EU-Recht. Auf der Website der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in einigen Mitgliedsländern verpflichtend ist: In einigen EU-Ländern müssen Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einreise Ihre Anwesenheit anzeigen. Geschieht dies nicht, können Ihnen die Behörden eine Strafe, z. B. in Form einer Geldbuße, auferlegen.

Das kroatische Innenministerium beschreibt auf seiner Seite das Procedere sehr detailliert, wenn man temporäre oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen erhalten möchte.
Es schreibt für den urlaubsbezogenen Aufenthalt aber nichts über die Anzeigepflicht:
Aliens who are not obliged to possess a visa to enter the Republic of Croatia may stay in the Republic of Croatia for maximum 90 days within a period of 6 months, starting from the day of their first entry – Article 43(1) and (2) of the Aliens Act (Official Gazette No. 79/07 and 36/09).

Der Aliens act hat 55 Seiten und war mir jetzt zu langweilig zum lesen ...
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  #25  
Alt 27.07.2013, 21:54
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Genau so ist es !
Leider nein. Das Melderecht ist in DE Länderrecht, und einige Länder verlangen bei Unterkunft in Beherbergungsbetrieben eine Anmeldung des Gastes binnen 24h.
__________________
Beste Grüße

John
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