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  #1  
Alt 29.08.2023, 20:49
Rasserwatte Rasserwatte ist offline
Ensign
 
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Boot: Schlauchboot Honwave T40+HONDA BF20; V-Sonic 21SF Mark Twain(verkauft); JetskiSeadoo XP (verkauft)
31 Danke in 18 Beiträgen
Standard SRC - UKW Funk auf dem Schlauchboot

Vielleicht kann das jemand beantworten.
Ich habe den SRC und auch den UBI Schein. In diesem Fall geht es um Seefunk, im In- und EU Ausland.
Darf man auf dem Schlauchboot, ohne feste Funkstelle, eine mobile UKW Handfunke benutzen?
Anmelden ist ja nicht möglich, da ich auf auf dem iCom M35 keine MMSI hinterlegen kann. Die Leistung ist ja auch deutlich geringer als beim Festeinbau.
Darf ich dieses Gerät auf dem Schlauchboot benutzen?
Gibt es mobile Geräte mit MMSI Kennung?
Es ist so, das, wenn Funk an Bord ist, dies auch eingeschaltet sein muss. Ich will es aber nur bei „Problemen“, also fallweise, benutzen. Eine feste Installation ist auf meinem Schlauchboot nicht möglich.
Viele Grüße! Thomas
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  #2  
Alt 29.08.2023, 20:58
jogie jogie ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 4.547
3.821 Danke in 2.223 Beiträgen
Standard

"Ich habe den SRC und auch den UBI Schein."
Dann sollte man wissen was erlauft und nicht erlaubt ist.
__________________
Gruß Jogie


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  #3  
Alt 29.08.2023, 22:06
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
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4.546 Danke in 1.832 Beiträgen
Standard

Du darfst im Seebereich eine mobile UKW-Handfunke benutzen, auch auf einem Schlauchboot.
Anmelden ist möglich, mit und ohne MMSI.
Es gibt UKW-Handfunkgeräte "mit und für alles" ...

Beim Anmeldeformular beantragst du eben nur das, was du für deine Funktechnik benötigst:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=9

P.S.: Wenn ich buten nur im Notfall die Handfunke nutzen möchte, würde ich mir das alles ersparen ...
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  #4  
Alt 30.08.2023, 05:08
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
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1.749 Danke in 956 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
...
P.S.: Wenn ich buten nur im Notfall die Handfunke nutzen möchte, würde ich mir das alles ersparen ...
...weil?
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  #5  
Alt 30.08.2023, 05:42
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
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Boot: Bolger Micro und andere
4.154 Danke in 1.848 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
...weil?
"Not kennt kein Gebot". Das meint er. Wenn Du bei ablandigem Wind mit Deinem Schlauchi auf das Meer rausgetrieben wirst und Du mit Deiner Funke Hilfe holen kannst, dann dürfte dafür jeder Verständnis haben.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #6  
Alt 30.08.2023, 06:15
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Rasserwatte Beitrag anzeigen
Vielleicht kann das jemand beantworten.
Ich habe den SRC und auch den UBI Schein. In diesem Fall geht es um Seefunk, im In- und EU Ausland.
Darf man auf dem Schlauchboot, ohne feste Funkstelle, eine mobile UKW Handfunke benutzen?
Anmelden ist ja nicht möglich, da ich auf auf dem iCom M35 keine MMSI hinterlegen kann. Die Leistung ist ja auch deutlich geringer als beim Festeinbau.
Darf ich dieses Gerät auf dem Schlauchboot benutzen?
Gibt es mobile Geräte mit MMSI Kennung?
Es ist so, das, wenn Funk an Bord ist, dies auch eingeschaltet sein muss. Ich will es aber nur bei „Problemen“, also fallweise, benutzen. Eine feste Installation ist auf meinem Schlauchboot nicht möglich.
Viele Grüße! Thomas
klar darfst du das... du darfst die Handfunke nur Binnen in deutschland nicht benutzen in jedem anderen LKand ist es erlaubt.
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  #7  
Alt 30.08.2023, 06:16
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
"Not kennt kein Gebot". Das meint er. Wenn Du bei ablandigem Wind mit Deinem Schlauchi auf das Meer rausgetrieben wirst und Du mit Deiner Funke Hilfe holen kannst, dann dürfte dafür jeder Verständnis haben.
er hat den Funkschein (darf also am Funkverkehr teilnehmen) warum sollte er es denn dann nicht offiziell nutzen ? da spricht doch nichts dagelegen außer die Kosten fürs anmelden...

ich würde es anmelden, Programmieren mit MMSI und ATIS und nutzen...

Buten ist es erlaubt und Binnen in Deutschland würd ich es einfach zuhause lassen (oder so ähnlich)...
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  #8  
Alt 30.08.2023, 07:21
Rasserwatte Rasserwatte ist offline
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Ergänzend noch den Hinweis das ich auf meinem Sportboot schon mal eine feste Funkstelle bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe.
Also ich fasse mal zusammen:
Jogi: Admiral der offenbar die Frage nicht verstanden hat. Für mich war die Antwort jedenfalls nicht hilfreich.
Pepper: Die Funke die ich habe kann ich nicht anmelden. Ich kann keine MMSI hinterlegen. Die wird aber der Funke und dem „Schiff“ zugeteilt. Dieses Handgerät ist eher für den Kanal 15 gedacht, also interneren auf dem Schiff. Bist du sicher das man das anmelden kann?
Blondine: Sehe ich auch so. Die Frage war aber ob man es auch irgendwie offiziell nutzen kann. Das scheint ja in der EU unterschiedlich geregelt zu sein.
Billi: Also das ich die Handfunke einfach in Frankreich einschalten und mithören? Das würde beisetzen das dies „jeder“ darf der sich so ein UKW Gerät kauft. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ist das wirklich so?
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  #9  
Alt 30.08.2023, 07:22
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Rasserwatte Beitrag anzeigen
Ergänzend noch den Hinweis das ich auf meinem Sportboot schon mal eine feste Funkstelle bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe.
Also ich fasse mal zusammen:
Jogi: Admiral der offenbar die Frage nicht verstanden hat. Für mich war die Antwort jedenfalls nicht hilfreich.
Pepper: Die Funke die ich habe kann ich nicht anmelden. Ich kann keine MMSI hinterlegen. Die wird aber der Funke und dem „Schiff“ zugeteilt. Dieses Handgerät ist eher für den Kanal 15 gedacht, also interneren auf dem Schiff. Bist du sicher das man das anmelden kann?
Blondine: Sehe ich auch so. Die Frage war aber ob man es auch irgendwie offiziell nutzen kann. Das scheint ja in der EU unterschiedlich geregelt zu sein.
Billi: Also das ich die Handfunke einfach in Frankreich einschalten und mithören? Das würde beisetzen das dies „jeder“ darf der sich so ein UKW Gerät kauft. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ist das wirklich so?
Nur wer dem Funkschein hat
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  #10  
Alt 30.08.2023, 07:32
billi billi ist offline
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Es gab ein Jahr da waren für Sportboote in Belgien 2 Funkgeräte Pflicht
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  #11  
Alt 30.08.2023, 08:02
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
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Welches Jahr war das?
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #12  
Alt 30.08.2023, 08:07
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Welches Jahr war das?
2009

https://sailpress.com/rechtaufsee/fu...ien/index.html

Funkpflicht besteht dort aber immer noch ab 7m
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  #13  
Alt 30.08.2023, 08:20
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Rasserwatte Beitrag anzeigen
...Pepper: Die Funke die ich habe kann ich nicht anmelden. Ich kann keine MMSI hinterlegen. Die wird aber der Funke und dem „Schiff“ zugeteilt...
Du meldest kein Gerät an, du beantragst eine Nummernzuteilung. Für welches Gerät (i.S.v. Hersteller, Marke,Typ) explizit die zugeteilten Nummern verwendet werden, ist dann unwichtig - und wird der Bundesnetzagentur auch gar nicht mitgeteilt. Beantragen tust du entweder für "festeingebaute Funkstation" oder für "tragbare Funkstation", und in beiden Fällen kannst du zwischen "mit DSC" und "ohne DSC" wählen (guck dir das oben von mir verlinkte Formular an).
Wie ich geschrieben habe: Du beantragst nur DAS, was du für deine vorhanden Technik benötigst. Wenn deine Funke kein MMSI kann, dann beantragst du eben keine MMSI ...

Geändert von Pepper (30.08.2023 um 08:26 Uhr)
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  #14  
Alt 30.08.2023, 08:22
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Du meldest kein Gerät an, du beantragst eine Nummernzuteilung. Für welches Gerät (Hersteller, Marke,Typ) explizit die zugeteilten Nummern verwendet werden, ist dann unwichtig - beantragen tust du entweder für "festeingebaute Funkstation" oder für "tragbare Funkstation" (guck dir das oben von mir verlinkte Formular an).
Wie ich geschrieben habe: Du beantragst nur DAS, was du für deine vorhanden Technik benötigst Wenn deine Funke kein MMSI kann, dann beantragst du eben keine MMSI.
Genau ..
Beim Kauf der Funke halt drauf achten das diese beides kann atis und mmsi und schon ist man auf der sicheren Seite
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  #15  
Alt 30.08.2023, 09:40
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Rasserwatte Beitrag anzeigen
[...]
Pepper: Die Funke die ich habe kann ich nicht anmelden. Ich kann keine MMSI hinterlegen. Die wird aber der Funke und dem „Schiff“ zugeteilt. Dieses Handgerät ist eher für den Kanal 15 gedacht, also interneren auf dem Schiff. Bist du sicher das man das anmelden kann?
[...]
da hast Du offenbar noch einen Knoten im Hirn: im Gegensatz zum Binnenfunk ist im Seefunk die Nummernzuteilung (hier: MMSI statt ATIS-Nummer) für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe immer optional - Du darfst auf See nach wie vor nicht-GMDSS fähige reine Sprechfunkgeräte betreiben und auch neu anmelden, soviel Du willst. Ebenfalls im Unterschied zu binnen in .de darfst Du im Seefunkbereich auch ein reines Handsprechfunkgerät als einzige Funkstelle an Bord betreiben - allerdings mußt Du für Dein Schiff entsprechend ein Rufzeichen beantragen (in dem Fall für Dein Schlauchboot entsprechend dann den Antrag stellen 'nur portable Sprechfunkgeräte' und 'nur Rufzeichenzuteilung (kein DSC)').

Ab dem Moment der Zuteilung kannst und darfst Du dann mit jedem nicht-GMDSS fähigen Funkgerät auf Deinem Boot unter Verwendung des Dir zugeteilten Rufzeichens am Seefunk teilnehmen.

Alternativ kannst Du natürlich auch ein GMDSS-fähiges Handsprechfunkgerät beschaffen und entsprechend auch eine MMSI beantragen (Du kannst sogar eine ATIS-Nummer ausschließlich für ein Handsprechfunkgerät beantragen, das darfst Du dann halt nur in Deutschland binnen nicht benutzen), aber so wie ich Dein Anliegen verstehe geht es ja darum ein schon vorhandenes Funkgerät legal auf Deinem Boot zu benutzen.

lg, justme
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  #16  
Alt 30.08.2023, 10:07
ichnunmal ichnunmal ist offline
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Ich habe mich mal mit der WSP auf dem Kanal unterhalten.
Situation. Habe SRC und UBI. Auf meinem Boot nutze ich allerdings eine Handfunke. ATIS und MMSI eingetragen und Ship Station Licence vorhanden.
Es ist ja bekannt dass es Binnen verboten ist eine Handfunke zu nutzen. Jedoch muss ein Funkgerät, wenn es eine ShipStation Licence dazu gibt auch betriebsbereit sein.
Meine provokante frage war an die Kollegen: Ich fahre auf dem Rhein in Holland, passiere die Grenze nach Deutschland. In Holland ist die Handfunke ja in dem Zustand erlaubt. Den Regeln entsprechend müsste ich bei Grenzübertritt die Urkunde abmelden und Handfunke über Bord werfen ;)
Die WSP meinte einfach nur dass die das Gesetzt auch nicht verstehen. Wenn ich UBI habe, ATIS eingetragen, wird keine WSP hier Strafe ausprechen. Jede Handfunke in Betrieb erhöht die Sicherheit. Also weitermachen wie bisher.
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  #17  
Alt 30.08.2023, 10:10
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Ich habe mich mal mit der WSP auf dem Kanal unterhalten.
Situation. Habe SRC und UBI. Auf meinem Boot nutze ich allerdings eine Handfunke. ATIS und MMSI eingetragen und Ship Station Licence vorhanden.
Es ist ja bekannt dass es Binnen verboten ist eine Handfunke zu nutzen. Jedoch muss ein Funkgerät, wenn es eine ShipStation Licence dazu gibt auch betriebsbereit sein.
Meine provokante frage war an die Kollegen: Ich fahre auf dem Rhein in Holland, passiere die Grenze nach Deutschland. In Holland ist die Handfunke ja in dem Zustand erlaubt. Den Regeln entsprechend müsste ich bei Grenzübertritt die Urkunde abmelden und Handfunke über Bord werfen ;)
Die WSP meinte einfach nur dass die das Gesetzt auch nicht verstehen. Wenn ich UBI habe, ATIS eingetragen, wird keine WSP hier Strafe ausprechen. Jede Handfunke in Betrieb erhöht die Sicherheit. Also weitermachen wie bisher.
Ich hatte eine ähnliche Anfrage bei unserer WSP... der war erstaunt darüber das Handfunkgeräte Binnen Verboten sind... das wusste er nicht mal ... war aber auch der Meinung das dies totaler Quatsch ist er sicher keinen Belangt der für Sicherheit an Bord für sich und andere sorgt.
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  #18  
Alt 30.08.2023, 11:05
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Ich habe mich mal mit der WSP auf dem Kanal unterhalten.
Situation. Habe SRC und UBI. Auf meinem Boot nutze ich allerdings eine Handfunke. ATIS und MMSI eingetragen und Ship Station Licence vorhanden.
Es ist ja bekannt dass es Binnen verboten ist eine Handfunke zu nutzen. Jedoch muss ein Funkgerät, wenn es eine ShipStation Licence dazu gibt auch betriebsbereit sein.
Meine provokante frage war an die Kollegen: Ich fahre auf dem Rhein in Holland, passiere die Grenze nach Deutschland. In Holland ist die Handfunke ja in dem Zustand erlaubt. Den Regeln entsprechend müsste ich bei Grenzübertritt die Urkunde abmelden und Handfunke über Bord werfen ;)
Die WSP meinte einfach nur dass die das Gesetzt auch nicht verstehen. Wenn ich UBI habe, ATIS eingetragen, wird keine WSP hier Strafe ausprechen. Jede Handfunke in Betrieb erhöht die Sicherheit. Also weitermachen wie bisher.
abgesehen vom Sinngehalt des Gesetzes bzw. der Verordnung: vollständig legal läßt sich ein solches Boot (also mit SSL mit zugeteilter MMSI und ATIS-Nr ausschließlich für Handsprechfunkgeräte) in Deutschland gar nicht mehr betreiben, da müßte man tatsächlich die SSL zurückgeben (und das Funkgerät ausgeschaltet lassen). Der Usecase macht also tatsächlich nur so richtig Sinn, wenn man ein Boot dauerhaft im Ausland betreibt, in dem Handfunkgeräte auch binnen zulässig sind - oder aber man installiert halt eine doch auch einen Festeinbau und registriert das HFG nur zusätzlich (spätestens dann wird es völlig absurd, weil von außen dann quasi gar nicht mehr feststellbar ist ob man jetzt mit dem Festeinbau oder dem HFG funkt). Gibt übrigens in letzterem Fall nochmal einen dedizierten Hinweis von der BNetzA mit der Registrierung, daß auch das korrekt registrierte und programmierte HFG in Deutschland nicht benutzt werden darf...

lg, justme
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  #19  
Alt 30.08.2023, 12:27
ichnunmal ichnunmal ist offline
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Habe den Hinweis auf der Beurkundung eher als Empfehlung gesehen.
Sicherheit geht in meinen Augen vor. Funkscheine vorhanden, Nummern eingetragen, nur das Gerät ist mobil. Da kräht kein Hahn nach.
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  #20  
Alt 30.08.2023, 14:01
Rasserwatte Rasserwatte ist offline
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Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Stimmt, da war ein Knoten im Hirn. Hab mir nochmal das Formular angesehen. Anmelden ist möglich auch ohne ATIS und ohne MMSI. Man beantragt in DE dann nur ein Rufzeichen und kann das Handgerät auf dem Schlauchboot auf See benutzen.
Binnen dann wohl nur mit ATIS Kennung, oder?
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  #21  
Alt 30.08.2023, 14:43
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Rasserwatte Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Stimmt, da war ein Knoten im Hirn. Hab mir nochmal das Formular angesehen. Anmelden ist möglich auch ohne ATIS und ohne MMSI. Man beantragt in DE dann nur ein Rufzeichen und kann das Handgerät auf dem Schlauchboot auf See benutzen.
Binnen dann wohl nur mit ATIS Kennung, oder?
Du kannst alles beantragen.. das heißt nicht das du es nutzen musst ...
Wenn deine Funke kein mmsi kann kannst du trotzdem eine Nummer beantragen...

Deine nächste Funke kann es eventuell... Dann brauchst du keinen Änderungsantrag stelken
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  #22  
Alt 30.08.2023, 14:44
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fdsegler fdsegler ist offline
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Wenn man ein Handfunkgerät besitzt, in das man MMSI und ATIS programmieren kann ( z.B. Icom IC-M94DE), dann kann man die Nummern auch beantragen. Es könnte sein, dass man keine ATIS bekommt, wenn man nur ein Handfunkgerät angibt. Mit programmierter ATIS könnte man z.B. Offiziell in den Niederlanden Funken.
__________________
Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #23  
Alt 30.08.2023, 14:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fdsegler Beitrag anzeigen
Wenn man ein Handfunkgerät besitzt, in das man MMSI und ATIS programmieren kann, dann kann man die Nummern auch beantragen. Es könnte sein, dass man keine ATIS bekommt, wenn man nur ein Handfunkgerät angibt. Mit programmierter ATIS könnte man zB. Offiziell in den Niederlanden Funken.
Man bekommt beide Nummern ... Ohne Probleme selbst ohne Funkgerät oder nur mit Handfunkgerät...
Man bekommt ein Schreiben das die Handfunkgeräte in Deutschland nicht erlaubt sind und fertig
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  #24  
Alt 31.08.2023, 11:37
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Rasserwatte Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Stimmt, da war ein Knoten im Hirn. Hab mir nochmal das Formular angesehen. Anmelden ist möglich auch ohne ATIS und ohne MMSI. Man beantragt in DE dann nur ein Rufzeichen und kann das Handgerät auf dem Schlauchboot auf See benutzen.
Binnen dann wohl nur mit ATIS Kennung, oder?
binnen ist ATIS Pflicht in Europa, und dann hängt es vom Land ab ob Du ein HFG benutzen darfst oder nicht. In Deutschland darfst Du es nicht, von daher könnte es sinnvoller sein keine Binnen-Rufnummernzuteilung zu beantragen wenn klar ist daß man keinen Festeinbau auf dem Boot verbauen wird (weil sonst halt ein legaler Betrieb des Bootes in Deutschland wegen der kollidierenden Vorschriften 'Funkbenutzungspflicht' und 'HFG-Verbot' nicht mehr möglich ist). Für Deinen Zweck also tatsächlich am einfachsten nur ein Rufzeichen für Seefunk beantragen, dann wird die SSL auch nur dafür ausgestellt.

lg, justme
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  #25  
Alt 31.08.2023, 11:48
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Habe den Hinweis auf der Beurkundung eher als Empfehlung gesehen.
Sicherheit geht in meinen Augen vor. Funkscheine vorhanden, Nummern eingetragen, nur das Gerät ist mobil. Da kräht kein Hahn nach.
kann man natürlich so sehen, aber wenn dann doch einmal ein Hahn, der sich auskennt danach kräht wird es halt unschön - je nachdem welcher TB angezogen wird (möglich wären zB 22.240510, 22.240520, 22.240530 oder 22.240530) liegt das Ganze zwischen bestenfalls 125€ und blödestenfalls 1000€. Das wär mir als Risiko doch zu hoch...

lg, justme
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