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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.08.2014, 19:39
Fury26 Fury26 ist offline
Ensign
 
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Boot: Paddelboot
6 Danke in 6 Beiträgen
Standard Bootsbrief umschreiben lassen

Moin,

ich habe einen Bootsbrief für mein Boot der 2005 von der ARBO (Arbeitsgemeinschaft der Bootsindustrie) ausgestellt wurde. Den möchte ich gerne auf meinen Namen umschreiben lassen, jedoch finde ich die ARBO nicht. Wer ist denn für so etwas zuständig? WSA? Irgendwas e.V. ?
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  #2  
Alt 07.08.2014, 20:01
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Zur Zeit keins
691 Danke in 403 Beiträgen
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Ruf mal beim WSA deiner Wahl an, die helfen dir weiter.
__________________
Gruß Sylvio
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  #3  
Alt 07.08.2014, 20:44
Fury26 Fury26 ist offline
Ensign
 
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Beiträge: 58
Boot: Paddelboot
6 Danke in 6 Beiträgen
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Ich ruf' da morgen mal an und berichte.
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  #4  
Alt 08.10.2014, 17:42
Jörn Andresen Jörn Andresen ist offline
Deckschrubber
 
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Hast Du schon eine Lösung gefunden?
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  #5  
Alt 08.10.2014, 19:34
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
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9.913 Danke in 4.821 Beiträgen
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Und was ist ein Bootsbrief der ARBO

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #6  
Alt 08.10.2014, 19:41
skipperjames skipperjames ist offline
Commander
 
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287 Danke in 150 Beiträgen
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Bin der Meinung die haben Ihren Sitz in Köln....,


Gruß
Hans
__________________
Wer Montag-Früh GUT aus sieht...
hatte ein schlechtes " Wochenende"
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  #7  
Alt 09.12.2014, 16:39
Benutzerbild von rudergänger
rudergänger rudergänger ist offline
Captain
 
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236 Danke in 176 Beiträgen
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So, ich grab das mal aus.

Ich habe auch einen Bootsbrief aus 1998. Da wurde die S24 das erste Mal in Verkehr gebracht.
Was nutzt mir das Ding und macht es Sinn, ihn umschreiben zu lassen? Wenn ja, dann wo?

Fragen über Fragen!!!
__________________
Grüße Michael
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  #8  
Alt 15.12.2017, 11:23
Regalboat Regalboat ist offline
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Hier gab es irgendwie nie eine Antwort oder gar eine Lösung.
Ich hab auch so einen Bootsbrief..........???!!
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #9  
Alt 15.12.2017, 11:45
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Greggi Greggi ist offline
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352 Danke in 223 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und was ist ein Bootsbrief der ARBO

Gruß Lutz
das würde ich auch gerne wissen
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  #10  
Alt 15.12.2017, 11:47
Benutzerbild von Greggi
Greggi Greggi ist offline
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Boot: Delphia Escape 1080S
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Meins ist jetzt von der WSA. Hatte davor auch von ADAC
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  #11  
Alt 15.12.2017, 16:30
Regalboat Regalboat ist offline
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850 Danke in 568 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Greggi Beitrag anzeigen
Meins ist jetzt von der WSA. Hatte davor auch von ADAC
Schön für dich, aber das war nicht die Frage und das Thema.
Zumal ja ARBO nichts mit dem ADAC zu tun hat.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #12  
Alt 01.03.2021, 10:51
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Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Moinsens zusammen,
diesen Tröt möchte ich nochmal feucht-fröhlich aufpoppen lassen...

Ich hab' mir für eine Saison nochmal einen kleinen Flitzer zugelegt, bevor ich dann nächstes Jahr nochmal final mit einem Verdränger in die Spur gehe.

Hierzu habe ich auch den IBS und einen Bootsbrief bekommen. Den IBS beim DMYV umschreiben zu lassen ist ja ein klarer Vorgang und kostet 20 Pieselöten. Die konnten mir aber nicht weiterhelfen, als ich fragte, wie ich den Bootsbrief umschreiben lassen kann. Das Ding sieht aus wie ein KFZ-Brief (nur mit blauer Schrift) und wurde auch von der ARBO ausgestellt.

Also hab ich beim WSA angerufen und die haben gesagt, so etwas gibt es offiziell nicht (mehr) - das Maß der Dinge ist aus deren Sicht auch der IBS.

Wie jetzt? Also kann ich das Teil zum Anzünden des Grills verwenden oder wie? Hat jemand nun schon mal den Bootsbrief umschreiben lassen?

Edit: ich hab eben das noch im Netz gefunden: http://www.thibaut.de/Boote1.html - demnach ist das jetzt ne freiwillige Sache?

Nochmal Edit: Ich hab eben hier angerufen "Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V." - die Dame bestätigte mir, dass das Verfahren 2007 oder so eingestellt wurde. Also bleibt der Bootsbrief nur noch für Euch ein Andenken. Ich bin jedenfalls stolz, dass ich noch einen hab' - aus erster Hand! - ab ins Raritäten-Kabinett!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!

Geändert von Havelflitzer (01.03.2021 um 11:00 Uhr)
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  #13  
Alt 01.03.2021, 19:49
CarCode CarCode ist offline
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Nun ja, jeder und jede Organisation kann irgendwas ausstellen. Analog zum Auto mit dem Kraftfahrzeugschein gibt es für Boote oder Schiffe als Eigentumsnachweis nur den Internationalen Bootsschein (IBS) oder das Schiffsregister (geführt beim zuständigen Amtsgericht, ähnlich dem Grundbuch). Da die Eintragung im Schiffsregister etwas umständlich und somit teuer ist, gibt es für Boote das preiswertere Flaggenzertifikat. Für Binnen ist das IBS vorgeschrieben und ist inzwischen dauerhaft gültig. Das Flaggenzertifikat muß alle 8 Jahre erneuert werden.
__________________
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Gruß Gerhard
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  #14  
Alt 01.03.2021, 22:24
Benutzerbild von Tuppernavy
Tuppernavy Tuppernavy ist offline
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Moinsens zusammen,
diesen Tröt möchte ich nochmal feucht-fröhlich aufpoppen lassen...

Ich hab' mir für eine Saison nochmal einen kleinen Flitzer zugelegt, bevor ich dann nächstes Jahr nochmal final mit einem Verdränger in die Spur gehe.

Hierzu habe ich auch den IBS und einen Bootsbrief bekommen. Den IBS beim DMYV umschreiben zu lassen ist ja ein klarer Vorgang und kostet 20 Pieselöten. Die konnten mir aber nicht weiterhelfen, als ich fragte, wie ich den Bootsbrief umschreiben lassen kann. Das Ding sieht aus wie ein KFZ-Brief (nur mit blauer Schrift) und wurde auch von der ARBO ausgestellt.

Also hab ich beim WSA angerufen und die haben gesagt, so etwas gibt es offiziell nicht (mehr) - das Maß der Dinge ist aus deren Sicht auch der IBS.

Wie jetzt? Also kann ich das Teil zum Anzünden des Grills verwenden oder wie? Hat jemand nun schon mal den Bootsbrief umschreiben lassen?

Edit: ich hab eben das noch im Netz gefunden: http://www.thibaut.de/Boote1.html - demnach ist das jetzt ne freiwillige Sache?

Nochmal Edit: Ich hab eben hier angerufen "Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V." - die Dame bestätigte mir, dass das Verfahren 2007 oder so eingestellt wurde. Also bleibt der Bootsbrief nur noch für Euch ein Andenken. Ich bin jedenfalls stolz, dass ich noch einen hab' - aus erster Hand! - ab ins Raritäten-Kabinett!
Hallo Elbflitzer,

nach meiner Erfahrung reicht im Inland die herkömmliche Zulassung. Im Zweifel will die Behörde einen Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung. Fertig. IBS kann man haben, muss man aber nicht, wenn man die heimischen Gewässer nicht verlässt.

Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
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  #15  
Alt 01.03.2021, 22:56
Benutzerbild von Havelflitzer
Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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...muß man nicht?
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  #16  
Alt 02.03.2021, 07:28
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Zitat:
Zitat von CarCode Beitrag anzeigen
Für Binnen ist das IBS vorgeschrieben und ist inzwischen dauerhaft gültig.
ist definitiv nicht vorgeschrieben!...und nein, der IBS erlischt, wenn du ihn nicht (mehr) verlängerst, behält aber (nur) National seine Gültigkeit

@Elbflitzer

also nein, müssen muß man nicht!
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben

Geändert von Dete66 (02.03.2021 um 08:13 Uhr)
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  #17  
Alt 02.03.2021, 09:46
CarCode CarCode ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
ist definitiv nicht vorgeschrieben!...und nein, der IBS erlischt, wenn du ihn nicht (mehr) verlängerst, behält aber (nur) National seine Gültigkeit

@Elbflitzer

also nein, müssen muß man nicht!
Bitte erst informieren, bevor man Unsinn verbreitet.
Siehe:
Zitat:
Segelboote mit einer Länge über 5,5 m und Motorboote über 2,21 kW benöten in Deutschland auf Binnschiffahrstraßen ein Schiffskennzeichen und sind kennzeichnungspflichtig. Die Wasser- und Schifffahrtsämtern vergeben hierzu amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen und stellen einen Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen aus (§ 1 KlFzKV-BinSch). Der Internationale Bootsschein mit seinen amtlich anerkannten Kennzeichen ersetzt diese amtliche Registrierung § 8 KlFzKV-BinSch. Das amtlich anerkannte Kennzeichen und damit der IBS bleibt national so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
__________________
---
Gruß Gerhard
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  #18  
Alt 02.03.2021, 09:50
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Lies nochmal deine eigene Antwort, und dann sag nochmal wer hier Unsinn verbreitet.
__________________
Gruß
Jörg
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  #19  
Alt 02.03.2021, 13:36
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Dete66 Dete66 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von CarCode Beitrag anzeigen
Bitte erst informieren, bevor man Unsinn verbreitet.
Siehe:
IBS - INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN (DYMV)- übrigens parallel zum IBS des ADAC

Zitat:

Wie lange ist der IBS national und international gültig?

Bundesweit ist der IBS unbegrenzt gültig, international ist die
Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Für Auslandsfahrten muss der IBS also alle zwei Jahre erneuert werden. Den Gültigkeits-zeitraum Ihres IBS finden Sie auf der rechten Seite des Dokuments, unter der Nummer des Bootsscheines.
Quelle: DYMV - IBS
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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  #20  
Alt 02.03.2021, 18:30
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Zitat:
Zitat von Tuppernavy Beitrag anzeigen
... IBS kann man haben, muss man aber nicht, wenn man die heimischen Gewässer nicht verlässt. ...
Auch wenn man die heimischen Gewässer verlässt muss man nicht zwingend einen IBS haben.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #21  
Alt 03.03.2021, 00:06
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Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Hääääää? Was denn nun? Ich kann also ohne Kennzeichen oder Registrierung mit einem 200PS Boot auf den Binnenschiffahrtsstraßen rumbrezeln und wenn die WaschPo kommt sage ich einfach „Nö...IBS brauche ich nicht!“

Welche Registrierung ist denn nun Pflicht und welche nicht? Wann führt man endlich mal Regeln ein, wie beim KFZ, mit Brief, TÜV usw. Ich finde es eh voll nervig, dass in vielen Kaufverträgen immer nur steht „unbekannt“...irgendwie ist da doch ne Lücke im System...
__________________
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  #22  
Alt 03.03.2021, 00:35
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Hääääää? Was denn nun? Ich kann also ohne Kennzeichen oder Registrierung mit einem 200PS Boot auf den Binnenschiffahrtsstraßen rumbrezeln und wenn die WaschPo kommt sage ich einfach „Nö...IBS brauche ich nicht!“

Welche Registrierung ist denn nun Pflicht und welche nicht? Wann führt man endlich mal Regeln ein, wie beim KFZ, mit Brief, TÜV usw. Ich finde es eh voll nervig, dass in vielen Kaufverträgen immer nur steht „unbekannt“...irgendwie ist da doch ne Lücke im System...
Du solltest froh sein, daß wir hier im regulierungswütigen Deutschland zumindest für Freizeitwasserfahrzeuge nicht so einen unsinnigen Bürokratieauswuchs haben und im gesamten EU-Bereich mit dem völlig ausreichenden

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, erhältlich beim WSA Deiner Wahl zurechtkommen!

Jede Forderung nach weiterer Bürokratie oder Überwachung a la TÜV sollte hier im Forum mit absoluter Nichtachtung bestraft werden!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #23  
Alt 03.03.2021, 02:24
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Hääääää? Was denn nun? Ich kann also ohne Kennzeichen oder Registrierung mit einem 200PS Boot auf den Binnenschiffahrtsstraßen rumbrezeln und wenn die WaschPo kommt sage ich einfach „Nö...IBS brauche ich nicht!“

Welche Registrierung ist denn nun Pflicht und welche nicht? Wann führt man endlich mal Regeln ein, wie beim KFZ, mit Brief, TÜV usw. Ich finde es eh voll nervig, dass in vielen Kaufverträgen immer nur steht „unbekannt“...irgendwie ist da doch ne Lücke im System...
Wie CarCode in seinem Zitat in 17 ja richtig geschrieben hat.
Binnen ist das Kennzeichen von der WSA vorgeschrieben.
Eines deren beliebigen Ämter. zB
HH AB 123 oder DU XY 567 mit dem entsprechenden Brief dazu, hat mal so um die 18€ einmalig für immer und ewig gekostet.
Dann gibt es auch ein paar Kreise die Ähnliche Kennzeichen vergeben, wie die zB am Bodensee. Das sind alles Amtliche Kennzeichen, für Wassermotorräder sogar vorgeschrieben.
Dann gibt es noch ein paar private Organisationen die Kennzeichen vergeben dürfen. Das sind dann die IBS vom ADAC oder den Segler oder Motorboot Verbänden.
ZB.
123456 A, 123456 S, 123456 M.
Die müssen alle 2 Jahre neu gegen Geld verlängert werden, bleiben aber auch ohne Verlängerung Binnen als Ersatz für die amtlichen Kennzeichen gültig.

Der Vollständigkeit halber gibt es auch noch
123456 B und 123456 F.
__________________
Gruß
Jörg
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  #24  
Alt 03.03.2021, 19:24
Benutzerbild von Havelflitzer
Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Du solltest froh sein, daß wir hier im regulierungswütigen Deutschland zumindest für Freizeitwasserfahrzeuge nicht so einen unsinnigen Bürokratieauswuchs haben und im gesamten EU-Bereich mit dem völlig ausreichenden

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, erhältlich beim WSA Deiner Wahl zurechtkommen!

Jede Forderung nach weiterer Bürokratie oder Überwachung a la TÜV sollte hier im Forum mit absoluter Nichtachtung bestraft werden!
Kein Grund zur Aufregung. Ich rede hier nicht von Bürokratieauswuchs sondern von vernünftigen Eigentums- und Halternachweisen. Was spricht denn bitte dagegen, dass man ein Wasserfahrzeug umzumelden hat wie ein Straßenfahrzeug und darüber einen Brief erhält aus dem die Historie hervorgeht?

Zum Thema TÜV bin ich mir allerdings nicht sicher, macht wahrscheinlich keinen Sinn, weil damit ja ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist. Es ist sicherlich nicht genauso einfach eine 18m Stahlyacht zum TÜV zu bringen, wie einen VW Golf. Auf der anderen Seite denke ich manchmal, dass es schon abenteuerlich ist, was für selbstgedengelte Schüsseln mit V8 Boliden und Flugzeugsound über die Flüsse und Seen ballern...

Edit: es wäre vielleicht auch mal interessant zu wissen wieviele SAR Einsätze es auf See gibt, weil mit Booten rumgefahren wird, die nicht mal einen Badewannen-TÜV überstehen würden.
__________________
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Geändert von Havelflitzer (03.03.2021 um 19:30 Uhr)
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  #25  
Alt 04.03.2021, 12:34
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Havelflitzer Beitrag anzeigen
Hääääää? Was denn nun? Ich kann also ohne Kennzeichen oder Registrierung mit einem 200PS Boot auf den Binnenschiffahrtsstraßen rumbrezeln und wenn die WaschPo kommt sage ich einfach „Nö...IBS brauche ich nicht!“
nein, das darfst Du nicht - aber um ein Kennzeichen zu haben muß man eben genau keinen IBS ausstellen lassen, das ist (wie man beim Führerschein mal gelernt haben sollte) nur eine von zwei Möglichkeiten, wie man die binnen gültige Kennzeichnungspflicht erfüllen kann:
Es gibt nunmal neben den amtlich anerkannten Kennzeichnungen wie sie u.a. der IBS erfüllt auch noch amtliche Kennzeichen, wie sie von den Wasser- und Schiffahrtsämtern vergeben werden.
Oder auch in anderen Worten: den IBS stellen private Organisationen aus (z.b. der ADAC, der DMYV und der DSV).
Man kann sein Kleinfahrzeug aber auch mit einem amtlichen Kennzeichen versehen (sieht aus wie ein KFZ-Kennzeichen), dann hat man keinen IBS, sondern einen Ausweis über ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen. Und auch damit darf man innerhalb der EU ins Ausland fahren, die amtlichen Kleinfahrzeugkennzeichen sind EU-weit anerkannt.
Die Aussage des Kollegen CarCode ist an einer Stelle sogar grob falsch: für Jetskis als Kleinfahrzeuge reicht ein IBS in keinem Fall aus, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen - diese müssen immer ein amtliches Kennzeichen führen.

Zusammengefaßt: IBS binnen kann man machen, muß man aber nicht. Ein IBS läuft für internationalen Einsatz alle zwei Jahre ab und bedingt eine kostenpflichtige Verlängerung (national bleibt die Registrierung gültig). Amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen haben, solange man die EU nicht verlassen will keinerlei Nachteile sondern im Gegensatz noch den Vorteil, daß sie ohne zeitliche Einschränkung gültig bleiben.

lg, justme, ohne IBS
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