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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 01.01.2021, 15:23
Roli63 Roli63 ist offline
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Standard Beiboot 20 Km/h Regel NL

Hallo zusammen

Meine Atlantic läuft unter CH-Flagge und liegt in NL
Das Beiboot/Schlauchboot hat einen Aussenborder mit 6PS
Habe jetzt schon mal rausgefunden, dass ich nur den Schiffsnahmen
und die Halteradresse am Beiboot anbringen muss. Versichert ist es
über die Atlantic eben als Beiboot.

Jetzt könnte es ja sein dass das Beiboot mit dem AB über 20Km/h läuft
Was gilt denn da in NL und ev. auch in D für mich.

In der Schweiz gibt es da keine speziellen Vorschriften für. Lediglich, dass ich ein Beiboot mitführen muss und natürlich auch eine Rettungsinsel
auch Binnen.....

Danke für Euro Imputs.

Gruss und natürlich ein besseres neues Jahr
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  #2  
Alt 01.01.2021, 15:51
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Eine Rettungsinsel braucht es Binnen nicht. Und auch kein Beiboot. Haben das abgeklärt im letzten Jahr

Dürfen darfst du natürlich.


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  #3  
Alt 01.01.2021, 16:15
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Hallo!
In NL benötigt auch ein Schlauchboot einen Registrierungsnachweis, sofern es über 20kmh schnell sein kann.
Dies kann eine niederländische Y-Nummer sein, die du als Nicht-Niederländer bei der Post(?) erhalten kannst, sofern du dort persönlich vorstellig wirst, oder du verwendest eine andere Art der Registrierung, beispielsweise eine Nummer aus der Schweiz. Diese würde in NL ausreichen und auch anerkennt werden.
Als Tip am Rande: in NL gelten bestimmte Ausrüstungsvorschriften für sog. schnelle Motorboote, zu denen auch Schlauchboote/Yachttender gehören; Rettungsweste, Not-Stop usw. müssen getragen werden, sonst kann es schnell teuer werden.
Und bei den Kontrollen ist es egal, ob du nun Niederländer oder nicht bzw ob das Beiboot nun ein niederländisches Boot oder nicht ist...

In D benötigst du im Bereich der SeeSchStrO eigentlich nur Name und Heimathafen, kein weiteres Kennzeichen.
Ganz theoretisch betrachtet: Sollte das Beiboot nur als "Rettungsboot" deklariert sein, ist theoretisch der Name und Hafen des Mutterschiffs zu zeigen und Fahrten, die mit dem Boot, die nicht einer POB-Übung, sondern dem Vergnügen dienen, wären nicht zulässig. Aber who cares!?!?

Im Bereich der BinSchStrO ist eine amtliche Registrierung unabhängig von der Geschwindigkeit vorgeschrieben. Sei es ne deutsche oder eine andere europäische Registrierung, das spielt keine Rolle.
Ausnahmen gibts mWn nur regional für Boote mit einer Motorleistungen von weniger als ca 3 PS.... das sind dann spezielle Regelungen für bestimmte Binnengewässer, wo eine andere Rechtsordnung als die BinSchStrO gilt.

Geändert von MV-Zausel (01.01.2021 um 16:24 Uhr)
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  #4  
Alt 01.01.2021, 16:44
Roli63 Roli63 ist offline
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Danke für euer Feedback.

@Quest

Da die Atlantic Kat.B zertifiziert ist und damit auch Seetauglich ist, musste ich den Grossen Flaggenschein lösen. Da sind die Anforderungen an die Ausrüstung grösser als beim kleinen Flaggenschein. Ich musste die Quittung der neuen Rettungsinsel mit einreichen.

@MV-Zausel

Die lokalen Bestimmungen sind mir soweit klar - Es geht mir eher darum ob diese Bestimmungen auch für Yachten von ausserhalb der EU gelten.
Da das Beiboot gemäss CH-Regeln ja zum Mutterschiff gehört und nur zum Landgang etc. gebraucht wird bzw. werden darf. Diese Beibootregel gibt es ja auch in der EU.

Ich nehme ja nicht an, dass jeder Yacht-Touri aus dem Ausland für die Zeit in D oder NL sein Beiboot lokal registriert.

Gruss Roli
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  #5  
Alt 01.01.2021, 17:03
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Ich bin immer wieder auf´s Neue erstaunt darüber, wie die Schwarmintelligenz von Foren dazu benutzt werden soll, Regeln zu unterlaufen.

MV-Zausel hat doch explizit dargelegt, was in NL geht (und was ich genau so unterschreibe).
Warum dann noch weiter nach einer Exitstrategie suchen?

a) liegst Du dauerhaft in NL, wie Du selbst schreibst.
Alle eventuellen Regeln für kurzfristig in NL-Gewässern verbleibende Yachten -wenn es sie denn gibt- sind damit eh vom Tisch.

b) rettet Dich Dein "Schweizer Status" -Du berufst Dich auf "ausserhalb der EU" in diesem Falle nicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Kein EU-Bürger darf in anderen EU Staaten schlechter gestellt werden als im Heimatland.
So durfte ich z.B noch vor der 20m Freigabe in D dort ein Schiff bis zu 20m ohne Patent fahren, da ich NL Bürger bin und das hier durfte.
Für Bürger von Staaten ausserhalb der EU greift das nicht.

Insofern: das anwenden, was MV-Zausel vorschlägt, oder sich vor Ort auf dem Wasser von der Rijkspolitie te Water beraten lassen.
Diese Beratung ist dann aber u.U. gebührenpflichtig.
__________________
Gruss, Dirk
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  #6  
Alt 01.01.2021, 17:59
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
.
Kein EU-Bürger darf in anderen EU Staaten schlechter gestellt werden als im Heimatland.
So durfte ich z.B noch vor der 20m Freigabe in D dort ein Schiff bis zu 20m ohne Patent fahren, da ich NL Bürger bin und das hier durfte.
Moin Dirk,
Das stimmt so leider nicht, z.b. als 16 Jähriger Deutscher mit SBF darf ich bei euch in NL kein schnelles Mobo fahren, obwohl es in Deutschland völlig legal!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #7  
Alt 01.01.2021, 19:01
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Startpilot Startpilot ist offline
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Hallo Hendrik,

das stimmt, und erklären kann ich es mir auch nicht.
Mein Beispiel mit dem 20m Schiff in D ist Fakt, ich habe es vor einigen Jahren gemacht:

"Allerdings enthalten die Sportbootführerscheinverordnungen sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Bundesgebiet haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine deutsche Fahrerlaubnis zu besitzen. Ihnen wird gestattet, für die Dauer von höchstens einem Jahr zu den fahrerlaubnisrechtlichen Bedingungen ihres Wohnsitzstaates auf deutschen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen Sportboote zu führen. Das Recht des Wohnsitzstaates wird sozusagen befristet auf Deutschland übertragen."
https://www.dmyv.de/aktuelles/detail...n-deutschland/

Nach meiner Information sind EU-Bestimmungen der Grund für diese Regelung.
Wobei ich zugeben muss, dass den Niederlanden auf etlichen Gebieten EU-Regeln solange egal sind, bis sie vor dem EUGH verklagt werden.

So steht demnach ja auch die Tatsache, dass unabhängig von der Geschwindigkeit in D bis 15PS gefahren werden darf im Gegensatz zu der 20km/h Regelung in NL.

Ich sehe aber - um auf den TE zurück zu kommen- keine Möglichkeit, das NL-Recht als Nichteuropäer bzw Bürger eines Nicht-EU-Landes zu unterlaufen.

Alles Andere - was Du zu Recht ansprichst- ist ein neuer Themenkreis (aber durchaus interessant).
__________________
Gruss, Dirk
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  #8  
Alt 01.01.2021, 19:17
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@Dirk

Es geht mir nicht darum irgend welche Bestimmungen zu unterwandern. Schon garn nicht wegen ein paar Euros.
Dass wenn ich dauferhaft in NL beleibe mag das ja sein, dass alles nach NL Vorschrift laufen muss.
Ich habe aber vor auch die NL wieder zu verlassen. Deshalb habe ich ja nicht die viel günstigere NL Flagge beantragt sondern die von der Schweiz.
Dass ich Bestimmungen zu notwendigen Fürerausweisen bwz. andere lokale gesetzliche Bestimmungen einhalten muss ist auch klar.

Mich interessiert ja gerade die Situation wenn ich z.B.. weiter nach D oder F. reise. Ich bin da noch völlig offen. Irgend wann geht es die Donau runter ins Mittelmeer.

Das Beiboot in der Schweiz zustäzlich anmelden geht nicht, da dieses dann regelmässig vor Ort bei der Kontrolle vorgeführt werden muss. Ist auch nach CH-Recht nicht notwendig da "Tender to" reicht.

Deshalb; das Boot lag bis diesen Herbst in England = Keine Vorschriften für das Beiboot.
Nächste Saison in NL, dann ev. D usw.

Was mache ich dann mit der NL- Anmeldung für das Dingi - ummelden auf D usw.

Gruss Roli
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  #9  
Alt 01.01.2021, 19:38
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Fest steht; das Beiboot unterliegt zumindest in NL der Registrierungs- und Ausrüstungspflicht.

Bei der Verlegung in ein anderes Land entstehen neue Verpflichtungen, da gebe ich Dir Recht.

Warum nicht im eigenen Land separat als Kleinfahrzeug anmelden, auch wenn das in der Schweiz nicht vorgeschrieben ist?
Damit entsteht eine auch im Ausland anerkannte Registrierung:

"Flaggenbestätigung für Kleinboote":
https://www.eda.admin.ch/smno/de/hom...leinboote.html
__________________
Gruss, Dirk
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  #10  
Alt 01.01.2021, 20:12
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Hi Hendrik
Bei der Führerscheinregelung BRD-NL wäre ich nicht sicher.
Demnachdürfte ein 16 J. alter BRD-Bürger mit SBF und einem z.B.
Sportboot ca. 7,50m Und 300PS nicht durch die Niederlande als Transitland fahren. Oder nur zum Spaß.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Wir waren vor 50 J. mit unseren 50ern, die offiziell über 80km/h fuhren auf Terschelling.
Der Neid der Jungendlichen auf uns war verständlich.
Wir waren legal unterwegs.
Glaube nicht , das die Regelungen sich grundsätzlich verändert haben, egal ob Straßen- oder Wasserverkehr.

Geändert von sporty (01.01.2021 um 20:18 Uhr)
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  #11  
Alt 01.01.2021, 20:14
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Hallo Dirk

Ja dann müsste ich das Dingy in NL einlösen und da registriert lassen. Gilt ja glaube ich lebenslang..
Fakt ist halt, es gibt für ein Dingy keine Internationale Zulassung in der Schweiz.
Ich könnte es auf einem Schweizer See zulassen und müsste es dann aber einmal in die Schweiz transportieren und anschliessend alle 3 Jahre vorführen wie ein Auto oder Motorrad. Zusätzlich müsste ich es noch in die Schweiz offiziell importieren, verzollen und MWST bezahlen. Dann muss ich wahrscheinlich einen neuen Motor kaufen, da der 15jährige 4T nicht mehr den CH-Bestimmungen entspricht.
Es gibt in der Schweiz tatsächlich eine regelmässige Abgaskontrolle für Bootsmotoren..

Dann doch lieber drosseln oder einen Elektromotor kaufen.

Alles nicht so einfach..

Ich frage mich einfach, wie machen das Andere die aus einem nicht EU Land temporär einreisen
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  #12  
Alt 01.01.2021, 20:25
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Hi?
Kannst Du das Beiboot nicht in NL registrieren lassen?
Dann mit Y - Nummer?
War vor Jahren zumindest für uns BRD-Bürger möglich.
Wurde beim Postamt gemacht.
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  #13  
Alt 01.01.2021, 20:38
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Fest steht; das Beiboot unterliegt zumindest in NL der Registrierungs- und Ausrüstungspflicht.

Hey Dirk, Frohes Neues!

Mal 'ne blöde Frage ...
Wenn mein Tender eigenständig in D binnen registriert ist (WSA), unterliegt er dann zwecks "EU-Homologation" in NL der Deutschen Ausrüstungspflicht, oder muss er als D-Boot gemäß NL-Vorgaben ausgerüstet sein?
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #14  
Alt 01.01.2021, 20:59
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Dir auch ein "Frohes Neues", Alex.

Ist es nicht so, dass sich die EU Homologation lediglich auf die gegenseitige Anerkennung der Zulassung / Prüfung von Fahrzeugen bzw. Bauteilen bezieht?
Auf Art und Umfang der Ausrüstung hat das n.m.W keine Auswirkung.

So ist ja auch in einigen Ländern z.B das Mitführen eines Feuerlöschers (im Ggs zu D) im Auto Pflicht.

Aus rein pragmatischer Sicht kann ich berichten, dass bei mir in Roermond -hohe Deutschendichte- nach NL Vorschrift kontrolliert und geahndet wird, ungeachtet der Flagge und Zulassung.
__________________
Gruss, Dirk
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  #15  
Alt 01.01.2021, 21:19
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Ok mal was in Elvis gefunden:

In D gilt die Registrierungspflicht für Beiboote nicht.
und beim Eintrag ist auch keine Leistung des AB definiert also müsste auch für meinen 6PS AB gelten.

Beiboote sind nur zum Übersetzen an Land und als Rettungsmittel zugellassen. Für mehr brauche ich es auch nicht.

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...euge-node.html

Gibt es keine solche Regelung in NL ?

Registrieren in NL ist sicher kein Problem....

Gruss Roli
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  #16  
Alt 02.01.2021, 11:38
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doncamillo01 doncamillo01 ist offline
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ich würde mein Tenderboot immer als eigenständiges Boot anmelden und auch als eigenständiges Boot versichern .
Es kostet wirklich nur unwesentlich mehr als das Tenderboot über das Haupt Boot laufen zu lassen .
Erstens bin ich da immer auf der sicheren Seite und zweitens wurde mir das von meinem Versicherungsmann so empfohlen .
Nach meinem Wissen darf ich das Tenderboot ,falls es nur als Beiboot angegeben ist ,auch nur in Sichtweite zum Haupt Boot benutzen .
So kann ich fahren wohin ich will und selbst mit einem Tenderboot kann man leider auch erhebliche Schäden anrichten .
Aber jeder soll es so machen wie er es für richtig haltet .
Gruß
Helmut
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  #17  
Alt 02.01.2021, 11:44
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
ich würde mein Tenderboot immer als eigenständiges Boot anmelden und auch als eigenständiges Boot versichern .
Es kostet wirklich nur unwesentlich mehr als das Tenderboot über das Haupt Boot laufen zu lassen .
...
Nach meinem Wissen darf ich das Tenderboot ,falls es nur als Beiboot angegeben ist ,auch nur in Sichtweite zum Haupt Boot benutzen .

Helmut,

das ist auch mein Kenntnisstand.
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Hier stand mal mein Name.
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  #18  
Alt 03.01.2021, 10:31
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Ganz einfach, am besten bei seiner Versicherung anfragen und genau fragen wie es ist ,
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  #19  
Alt 03.01.2021, 17:34
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Zitat:
Zitat von Roli63 Beitrag anzeigen
Jetzt könnte es ja sein dass das Beiboot mit dem AB über 20Km/h läuft. Was gilt denn da in NL
Vmax >= 20kmh ==> SBF, aufs IJsselmeer, Waddenzee und O/W Schelde SBF-See

Dazu noch sachen wie Feuerlöscher, Totmannskabel, Schwimmvesten usw usw.
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Rob

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Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #20  
Alt 10.01.2021, 09:19
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi?
Kannst Du das Beiboot nicht in NL registrieren lassen?
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Hallo zusammen,
Komplexes Thema, Mein Informationsstand nach Yacht und Schlauchbootkauf, Herbst 2020:
Ich habe ein Schlauchboot, 20 PS. Damit schneller 20 km/h. 15m Yacht liegt an der Maas, "Grenzmaas". Marina in Belgien, aber sobald man rausfährt ist man in NL.
Bootshändler und andere NL Quellen sagen, dass Beiboot angemeldet sein muss. Auch im Falle von "Tender To", insbesondere wenn man damit eben nicht nur an Land paddelt.
Anmeldung in NL: 1. Postamt Lösung geht zumindest für nicht NL Bürger nicht mehr. Ich wurde in Maasbracht weggeschickt. 2. Ich hätte mich zum ANWB nach Venlo begeben müssen. 3. Ich hätte NL Adresse nachweisen müssen. Dies war kein Versehen der Postamtsdame, wurde mir von Brancheninsidern bestätigt.
Anmeldung in D: Dies ist einfach, schnell und kostengünstig per Mail über den ADAC oder DMYV möglich. Kennzeichnungsnummer hat mir der NL Bootshändler angebracht. In NL ist Buchstabenhöhe 15 cm vorgeschrieben, in D reicht 10 cm- ich habe auf 10cm bestanden. Damit habe ich ein Deutsches Schlauchboot. Bzgl. Ausrüstungspflicht werde ich es mal drauf ankommen lassen.
Zur Info:
Zur Yacht: Habe diese im Sommer gekauft. Diese muss in NL nicht angemeldet sein. Ich habe jedoch über die Marina eine B. Grenzmaas Registrierung.
Damit kann ich in NL fahren. NL reichte in 2020 und wohl auch 2021 als Fahrgebiet. Wenn ich in D oder richtig in B fahren will brauche ich zusätzliche Registrierung. Dies werde ich wohl dieses Jahr im Deutschen Seeschiffsregister machen.
Versicherung: Yacht ist in NL bei NL Versicherung versichert (viel viel billiger als in D). Schlauchboot kostenfrei mit inkludiert- explizit in Unterlagen mit aufgenommen.
Viele Grüsse
Lilibo
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  #21  
Alt 14.01.2021, 17:37
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Herzlichen Dank Lilibo

Bei mir ist eine Anmeldung in der Schweiz unmöglich. Wie geschrieben gar nicht zulassungsfähig und alle 3 Jahe zum CH-TÜV.
Anscheinend auch in NL nicht da kein Wohnsitz.
Deutschland - würde das für Ausländer, sogar ausserhalb der EU ansässige
die nur ein Dingi da anmelden wollen, den gehen.

Aber nee Wohne in der Schweiz, fahre in NL mit einem Dingi aus D???

Nach Internationalem Recht ist es ja Bestandteil meiner Flaggenregistrierung.
Versichert und eingetragen.
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  #22  
Alt 14.01.2021, 17:59
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Nee, geht nicht
Für eine Anmeldung/Registrierung in "D" mußt Du eine gültige Meldeadresse in "D" haben.
In Deinem Fall gelten die Schweizer Vorschriften.
Ist nur mein Kenntnisstand.
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