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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.02.2015, 15:34
Benutzerbild von Sea Ray 18
Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Standard Schleppen eines Sportbootes. Führerschein Binnen erforderlich?

Hallo Kollegen,

habe folgende Frage.

Muß beim Schleppen eines Sportbootes mit Motorleistung von mehr als 15 PS (Boot hat Motorschaden) auf Binnengewässern, die das geschleppte Boot
führende/lenkende Person auch im Besitz des Sportbootführerscheins Binnen sein?

Sage schon mal DANKE für die Antworten.

Gruß
Alexander II.
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  #2  
Alt 06.02.2015, 15:40
Benutzerbild von Robert67
Robert67 Robert67 ist offline
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Schwere Frage



Seitlich schieben braucht keinen eigenen Bootsführer.
Da ist der Verantwortliche der Schiebende.


Hinterherschleppen der Schlepper der Verantwortliche.

Was da der Anhang braucht?

Aus dem Bauch, kein Motor kein Schein.

Kaputter Motor ???
Weiss nicht wie das ausgelegt wird.
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Gruss
Robert
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  #3  
Alt 06.02.2015, 15:44
petneu petneu ist offline
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Hallo Alexander II
es kommt doch immer auf das Boot an in dem du drin sitzt. hast du ein Ruderboot, und ziehst eine Motorboot, so brauchst du halt gar nichts. Die gültigen Regeln weden nicht aufgehoben. Fährst du mit einem Boot so gilt das übliche, egal ob der, den du schleppst, größer Motorisiert ist als das Zugfahrzeug. zZ gilt halt, Frührerscheinfrei bis 15 PS. damit kann auch ein Sportboot mit 20 PS gezogen werden.
Gruß
peter
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  #4  
Alt 06.02.2015, 16:10
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Robert67 Robert67 ist offline
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Das grösser Problem ist wohl eher, das abschleppen von Sportbooten ist eigentlich für den Notfall vorgesehen.

Also eher nicht für längere Überführungen.

Paar Kilometer sind sicher kein Problem, aber längere Strecken.

Auf der Kurzstrecke würde ich mir aber keine Sorgen machen, ob Schein oder nicht.
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Gruss
Robert
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  #5  
Alt 06.02.2015, 16:36
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Deine Frage wird durch die Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt, kurz BinSchPatentV, berantwortet. Dort heißt es ...

Inhalt: § 4 Ausnahmen
(1) Keiner Fahrerlaubnis bedarf der Führer eines Fahrzeuges,das bei einem anderen längsseits gekuppelt oder sonst von ihm derart mitgeführt wird, dass er weder Kurs noch Geschwindigkeitbestimmen kann,

Da du bei einem über ein langes Tau geschleppten Kleinfahrzeug zumindest eingeschränkt den Kurs bestimmen kannst, ist m.E. ein Befähigungszeugnis (SBF) notwendig. Ist das geschleppte Boote längsseits fest vertäut, kannst du weder Kurs noch Geschwindigkeit beinflussen und es enfällt die Pflicht des Befähigungsnachweises.

Gruß, Ralf
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  #6  
Alt 06.02.2015, 18:00
petneu petneu ist offline
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Hallo Ralf,
du beschreibst es aus der Sicht des defekten Fahrzeuges. Der Fragesteller meint aber aus der Sicht des ziehenden Fahrzeuges. oder Alexander?
Gruß
Peter
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  #7  
Alt 06.02.2015, 18:08
Benutzerbild von Mr-Flopppy
Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Nein, so wie ich die Frage verstanden habe, geht es um den Führer des defekten Bootes.

Der braucht, meiner Meinung nach, keinen Schein.

Gruß Hubert
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  #8  
Alt 06.02.2015, 18:25
petneu petneu ist offline
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Yo Hubert hast recht.
gruß
Peter
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  #9  
Alt 06.02.2015, 18:43
Benutzerbild von Sea Ray 18
Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Nochmal zum besseren Verständnis.

Boot 1 mit 190 PS Motor schleppt Boot 2 mit 130 PS Motor, also für beide Boot ist unter normalen Umständen ein SBF erforderlich.

Boot 2 hat aber einen Motorschaden und wird demzufolge von Boot 1 abgeschleppt.

Frage.

Obwohl sich Boot 2 NICHT durch eigene Kraft bewegen kann, ist es dennoch erforderlich das die Person die Boot 2 führt/lenkt im Besitz
eines SBF ist, oder nicht?

Gruß
Alexander II.

Geändert von Sea Ray 18 (06.02.2015 um 18:57 Uhr)
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  #10  
Alt 06.02.2015, 20:07
siljan siljan ist offline
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Siehe #5. Boot 2 ist für Boot 1 ein Fender mit Wasser Berührung, sieht man doch öfter im charterbereich. Fraglich ist, ob Boot 2 überhaupt einen Schiffsführer braucht, es ist ja Manövrierunfähig.
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  #11  
Alt 07.02.2015, 13:09
Benutzerbild von kanalskipper
kanalskipper kanalskipper ist offline
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Wir hatten mal so einen merkwürdigen Fall in der Nähe unseres Vereinshafens. Ein Motorboot nimmt ein anderes (Motorausfall) längsseits und will es zum nahen Heimathafen bringen. Die vorbeikommende WaschPo fragt nicht nach den Führerscheinen, sondern nach der "Schlepperlaubnis". Diese gibt es bei Sportbooten zwar nicht, sie wollten sie aber trotzdem sehen! Weiterfahrt wurde untersagt, schon ziemlich merkwürdig, oder?

Irgendwie ist der Kollege dann doch nach Hause gekommen.

Schöne Grüße

Jürgen
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  #12  
Alt 07.02.2015, 14:55
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Die vorbeikommende WaschPo fragt nicht nach den Führerscheinen, sondern nach der "Schlepperlaubnis".
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/te...el=-2&nohist=1

Gott sei Dank fahre ich auf der Donau....
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