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#1
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Bundeswasserstrasse vs. Landeswasserstrasse
Hallo zusammen,
hier mal ein kleiner Erfahrungsbericht über die Saale in Sachsen Anhalt. Gestern hatten wir mit 2 Booten mal einen enstspannten Ausflug auf der Saale bei schönem Wetter angedacht. Eingesetzt haben wir ca. an km 120 Höhe einer Eisenbahnbrücke. Dann Fahrt bergauf Richtung Bad Dürrenberg. Ab dem km 125 wurde die Saale dann Landeswasserstrasse. Und damit ging das Elend los. Die Strecke ist landschaftlich sehr sehr schön - da kann man nix sagen. Aber es gibt keine Betonnung (abgesehen von einigen privaten Kanistern) oder sonstige Hinweise auf Untiefen o.ä.. An km 134 war es dann soweit mit der ersten Grundberührung mitten auf dem Fluß. Unsere Boote sind so ca. 17 Fuß mit 30 - 40cm Tiefgang. Bis zur nächsten Schleuse waren es Tiefenunterschiede (laut Anzeige) zwischen 4m und unter 30cm. Nach einem kurzen Snack in Weißenfels sind wir wieder zurück und haben noch etliche Stellen unter 30cm 'gefunden' . Anbei mal ein Foto vom Ergebnis des Ausflugs. Jetzt aber mal noch eine Frage: Gibt es generelle Unterschiede zwischen Bundes- und Landeswasserstrassen? Vor allem Bezüglich der Betonnung bzw. der 'Pflege' einer Fahrrinne? Und gibt es Vorschriften wie diese Wasserstrassen qualitativ in 'Schuß' gehalten werden müssen? Abwärts des km 124 haben noch nie solch schlechte Zustände gesehen. Gruß Karsten
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#2
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Leider ist es so, das Landeswasserstrassen oft sehr vernachlässigt werden, was die Schiffbarkeit anbelangt. Boottourismus steht auf der Landesprioritätenliste leider sehr weit unten, wenn es überhaupt ein Thema ist.
Dazu kommen noch die grünbestrahlten die aus jedem Millimeter Land oder Wasser gleich ein Naturreservat machen wollen weil irgend eine besondere Art von Stubenfliege mal darüber geflogen ist. Dabei sehe ich den Bootsport gerade als gelungene Gelegenheit Natur und Menschen zusammenzubringen. Jedenfalls schadet dieser in seiner Gesamtheit weniger der Umwelt als jeder einzelne Bauer der seine Felder mit Dünger (Jauche) flutet.
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option |
#3
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An der Grenze jeder Bundeswasserstraße wird für nichts mehr garantiert.
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Andreas |
#4
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Das Foto hast du irgendwie vergessen ...
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#6
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naja das Landesrecht sagt da was anderes...
http://www.landesrecht.sachsen-anhal...HafVST2009pP24 ZITAT: Die im Geltungsbereich der Verordnung liegenden Gewässer und die Anlagen im und am Gewässer hat der Eigentümer verkehrsgerecht zu beschildern, zu betonnen und diese Beschilderung und Betonnung zu unterhalten. |
#7
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#8
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Ja,Saale und Unstrut kann man leider nur mit billigen Probs befahren.Schade,so eine schöne Gegend mit so vielen lohnenswerten Zielen und Möglichkeiten.
Deshalb liegt unser Boot jetzt nicht mehr dort.Schön waren die Saaletouren trotzdem. Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
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