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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.05.2010, 22:15
d_seewolf d_seewolf ist offline
Cadet
 
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Standard Wie lange Tüv überziehen

Hallo an alle,

habe einen 1300kg Trailer der im Dezember 2009 eigentlich zur Hauptuntersuchung musste.
Da das Boot im Winterlager stand und ich bis jetzt noch keine Zeit zum Fahren hatte war ich noch nicht beim Tüv.

Wie lange kann ich überziehen?
Das bei der Haupuntersuchung zurückdatiert wird ist mir klar.

Ich habe nur mal gehört das bei einer gewissen Zeit des überziehens eine vollabnahme gemacht werden muß.
Weiß da jemand bescheid wie lange das ist?


Grüße Daniel
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  #2  
Alt 27.05.2010, 22:20
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Standard

Zitat:
Zitat von d_seewolf Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

habe einen 1300kg Trailer der im Dezember 2009 eigentlich zur Hauptuntersuchung musste.
Da das Boot im Winterlager stand und ich bis jetzt noch keine Zeit zum Fahren hatte war ich noch nicht beim Tüv.

Wie lange kann ich überziehen?
Das bei der Haupuntersuchung zurückdatiert wird ist mir klar.

Ich habe nur mal gehört das bei einer gewissen Zeit des überziehens eine vollabnahme gemacht werden muß.
Weiß da jemand bescheid wie lange das ist?


Grüße Daniel

Nagel mich nicht fest aber es sind glaub ich 8 Jahre.

Ich habe allerdings einen zugelassenen Trailer 2008 problemlos getüvt bekommen bei dem der TÜV seit 1994 abgelaufen war
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  #3  
Alt 27.05.2010, 22:26
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Solang die Kiste angemeldet bleibt, gibt es keine Vollabnahme.
Bei Überschreiten der HU-Fälligkeit um mehr als 2 Jahre, wird die HU wieder mit 2 Jahresfrist bescheinigt, darunter nur im festgelegtem Zeitfenster.

Vollabnahmen betreffen abgemeldete Fahrzeuge, auch welche ohne Papiere.
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Gruß Frank
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  #4  
Alt 27.05.2010, 22:43
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checki checki ist offline
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Man sollte (obwohl selten praktiziert) noch erwähnen,
dass das überziehen mit Strafe belegt werden kann
und es ab 8 Monaten sogar Punkte in Flensburg dafür gibt/geben kann.
Dabei ist es egal, ob der Anhänger benutzt wird oder auf eigenem Grundstück steht.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #5  
Alt 27.05.2010, 22:49
d_seewolf d_seewolf ist offline
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Hallo,

Danke für euren schnellen Antworten.

Das mit der Strafe von der Polizei ist kein Problem, ich besorge mir einen Termin vom Tüv dann kann mir auf dem Weg dahin nichts passieren.

Mir war nur wichtig das ich nicht eine größere abnahme machen muß, wenn ich zu lange warte.

Werde die nächsten Tage wenn es mir reicht zum Tüv fahren.

Grüße Daniel
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  #6  
Alt 27.05.2010, 22:56
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Habe auch ne passende Frage, ich fahre morgen früh mit meinem Segelboot Trailer zum Tüv. Der ist Juni 2008 abgelaufen, muss ich da 2 x die Gebühr entrichten, so war es früher mal. Habe aber gehört die hätten was geändert?

Oder langt es einmal, der Hänger war nie abgemeldet stand nur bei mir im Hof.
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Gruß Carsten
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  #7  
Alt 27.05.2010, 23:01
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
ich fahre morgen früh mit meinem Segelboot Trailer zum Tüv. Der ist Juni 2008 abgelaufen,.
Warte noch etwas.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #8  
Alt 27.05.2010, 23:05
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Man sollte (obwohl selten praktiziert) noch erwähnen,
dass das überziehen mit Strafe belegt werden kann
und es ab 8 Monaten sogar Punkte in Flensburg dafür gibt/geben kann.
Dabei ist es egal, ob der Anhänger benutzt wird oder auf eigenem Grundstück steht.
Das mit dem eigenem Grundstück erklärst jetzt aber bitte, da eigendlich Kennzeichen und HU und so weiter nur für öffentlichen Verkehrsraum gilt.
Auf mein Grundstück kann ich stellen was ich will, sofern mein Eigentum, das geht keine Sau was an.
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Gruß Frank
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  #9  
Alt 27.05.2010, 23:10
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Das mit dem eigenem Grundstück erklärst jetzt aber bitte, da eigendlich Kennzeichen und HU und so weiter nur für öffentlichen Verkehrsraum gilt.
Auf mein Grundstück kann ich stellen was ich will, sofern mein Eigentum, das geht keine Sau was an.
Benutze bitte die Suchfunktion,
wir haben das hier ausführlich behandelt.
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  #10  
Alt 27.05.2010, 23:17
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Benutze bitte die Suchfunktion,
wir haben das hier ausführlich behandelt.
Ich such hier jetzt nicht nach hunderten Threads, wo es um TÜV geht, stell ma den Link ein.
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Gruß Frank
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  #11  
Alt 27.05.2010, 23:20
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Ich such hier jetzt nicht nach hunderten Threads, .
Aber ich soll das tun?

Schau hier, bitte aber nicht über angemeldet und zugelassen betreffs des Anhängers diskutieren.

http://www.frag-einen-anwalt.de/T%C3...-__f96827.html
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #12  
Alt 27.05.2010, 23:25
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Warte noch etwas.
Wie lange ich will übernächstes WE nach Holland?
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Gruß Carsten
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  #13  
Alt 27.05.2010, 23:27
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Wie lange ich will übernächstes WE nach Holland?
Das ist schlecht, dann hilft Dir Beitrag 3 nicht weiter.
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  #14  
Alt 27.05.2010, 23:29
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Wie lange ich will übernächstes WE nach Holland?
Wenn Du Dienstag hinfährst, bekommst Du TÜV bis 06/2012; falls Du schon Montag hinfährst gibt's nur TÜV bis 06/2010 und Du kannst nächsten Monat gleich wieder aufschlagen. (Immer vorausgesetzt, der Trailer kommt auch tatsächlich durch...)

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #15  
Alt 27.05.2010, 23:30
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das ist schlecht, dann hilft Dir Beitrag 3 nicht weiter.
Das ist schlecht also entweder bis Juli warten oder 2 x zahlen

Oder so riskieren zu fahren und ggfs. eine Strafe riskieren Naja habe ja nur 100km in Deutschland danach ist es eh in NL Muss ich mir mal überlegen ggfs. rote Pappen besorgen
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Gruß Carsten
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  #16  
Alt 27.05.2010, 23:31
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Wenn Du Dienstag hinfährst, bekommst Du TÜV bis 06/2012; falls Du schon Montag hinfährst gibt's nur TÜV bis 06/2010 und Du kannst nächsten Monat gleich wieder aufschlagen. (Immer vorausgesetzt, der Trailer kommt auch tatsächlich durch...)

mfg
Martin
Stimmt, Dienstag ist ja schon Juni.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #17  
Alt 27.05.2010, 23:33
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Wenn Du Dienstag hinfährst, bekommst Du TÜV bis 06/2012; falls Du schon Montag hinfährst gibt's nur TÜV bis 06/2010 und Du kannst nächsten Monat gleich wieder aufschlagen. (Immer vorausgesetzt, der Trailer kommt auch tatsächlich durch...)

mfg
Martin
Danke, der Trailer ist Top, Licht geht, Reifen sind neu, Auflaufbrense funtzt und der Rahmen macht nen ordentlichen Eindruck.

Das dumme ich möchte Mittwoch nach NL und Dienstag muss ich arbeiten wollte egentlich morgen fahren Naja ne Prüfung kostet 43€ wäre natürlich ärglich diese 2 x zuzahlen für´s nix tun
__________________
Gruß Carsten
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  #18  
Alt 27.05.2010, 23:38
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Ich kann zwischen den Zeilen lesen, der Typ da hat bestimmt ne Verkehrskontrolle mit der Auflage einer erneuten Vorführung zur HU erhalten.
Wenn die Maschinerie einmal läuft, dann ist es etwas Anderes, dann hilft zerlegen nicht,entweder Vorführen, oder abmelden, aber bei unmotorisierten unaufgefallenen und durchaus HU-fähigen Anhängern sieht das doch etwas anders aus.
Die Aufforderung hat der Typ nämlich nur erhalten, weil er aufgegriffen und etwas nicht iO war und er zur Nachbesserung binnen 4 Wochen aufgefordert wurde.
Diese Frist wollte der verlängern, weil er das Fahrzeug nicht in Verkehr bringt, das geht nicht, dann muß er abmelden.
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Gruß Frank
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  #19  
Alt 27.05.2010, 23:52
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
aber bei unmotorisierten unaufgefallenen und durchaus HU-fähigen Anhängern sieht das doch etwas anders aus.
.
Glaub was Du willst, der letzte meinte, Boots-Anhänger
sind ja zulassungsfrei und da gilt das eben auch nicht.
Du meinst jetzt unmotorisiert... immer das Gleiche.
Lies hier,http://www.boote-forum.de/showthread...rzwingungshaft
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  #20  
Alt 28.05.2010, 00:08
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Glaub was Du willst, der letzte meinte, Boots-Anhänger
sind ja zulassungsfrei und da gilt das eben auch nicht.
Du meinst jetzt unmotorisiert... immer das Gleiche.
Lies hier,http://www.boote-forum.de/showthread...rzwingungshaft
Aha, gebranntes Kind,
aber ich hätte Widerspruch eingelegt.
Man hätte dir nachweisen müssen, daß der Hänger nicht mehr vekehrstauglich ist.
Ist aber logischer Weise die einzige Handhabe bei grünem Kennzeichen, da weder steuer-, noch versicherungspflichtig.
hoffentlich parkst jetzt wenigstens rückwärts ein.
Ist schon toll das berlin.
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Geändert von nightforce (28.05.2010 um 00:19 Uhr)
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  #21  
Alt 28.05.2010, 00:18
Matze66 Matze66 ist offline
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Der TÜV meines Trailers war auch schon länger abgelaufen. Das wurde so gehandhabt, dass es statt 2 Jahre Tür nur 1 1/2 Jahre gab, aber es war keine Vollabnahme nötig.

Natürlich weis ich nicht, ob das nur in Hessen so ist oder sogar regional unterschiedlich gehandhabt wird.

LG
Matthias
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  #22  
Alt 28.05.2010, 00:23
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Der TÜV meines Trailers war auch schon länger abgelaufen. Das wurde so gehandhabt, dass es statt 2 Jahre Tür nur 1 1/2 Jahre gab, aber es war keine Vollabnahme nötig.

Natürlich weis ich nicht, ob das nur in Hessen so ist oder sogar regional unterschiedlich gehandhabt wird.

LG
Matthias
1,5 Jahre ist irgendwie auch Mist, weis nicht, wer sich das hat einfallen lassen.
Gehst im sommer zur HU und die Nächste ist im Winter
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  #23  
Alt 28.05.2010, 00:34
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
1)Man hätte dir nachweisen müssen, daß der Hänger nicht mehr vekehrstauglich ist.

2)Ist schon toll das berlin.
1. Ich gebe es auf.
Was muß man denn noch "ausbuddeln",
um Dir deutsche Gesetze nahe zu bringen.

2. Es war nicht in Berlin
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #24  
Alt 28.05.2010, 00:48
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
1. Ich gebe es auf.
Was muß man denn noch "ausbuddeln",
um Dir deutsche Gesetze nahe zu bringen.

2. Es war nicht in Berlin
Ich glaub dir das schon, wollt eben nur noch mal dein persönliches Beispiel haben, hast du gemacht, alles ist easy und Danke dafür.
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  #25  
Alt 28.05.2010, 07:30
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
1,5 Jahre ist irgendwie auch Mist, weis nicht, wer sich das hat einfallen lassen.
Gehst im sommer zur HU und die Nächste ist im Winter
Ja, aber besser als eine Vollabnahme

Ich überlege immer noch, wie ich das mit meinem Trailer für das Motorboot mache. TÜV ist hier auch schon abgelaufen, aber bevor es neuen gibt, muss das Boot ins Wasser - sonst kann ich nix am Trailer machen. Hat vielleicht jemand eine Idee? Gibt's was legales? Sonst muss ich halt so fahren und schwitzen...
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