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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 13.03.2018, 11:10
MSLopar MSLopar ist offline
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Zitat:
Zitat von senator20_2000 Beitrag anzeigen

Die gelben Kurzzeitkennzeichen gibts nur noch MIT Tüv !!! (kein meter ohne Tüv)

Das ist falsch.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann auch ohne gültige HU erteilt werden, mit dem Zweck eben diese nachzuholen.
Wie sonst sollte man bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Möglichkeit haben das Fahrzeug zu "tüven".
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Moritz
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  #27  
Alt 13.03.2018, 11:12
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Tja aber per Luftfracht den Trailer nach D zu bringen, war mir zu teuer.
Und ehrlich: wenn ich abends um 22.00 Uhr bei Bad Reichenhall die Grenze überquert hätte, wäre ich auch noch bis nach Hause weitergefahren.
Das steht außer Frage
Würde es wahrscheinlich auch so machen, aber bei einer Kontrolle könnte es Probleme geben...
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Moritz
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  #28  
Alt 13.03.2018, 12:04
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Zitat:
Zitat von MSLopar Beitrag anzeigen
Das ist falsch.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann auch ohne gültige HU erteilt werden, mit dem Zweck eben diese nachzuholen.
Wie sonst sollte man bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Möglichkeit haben das Fahrzeug zu "tüven".
Nein, iss nicht falsch. Das geht nur mit Anhänger oder ähnlichem. KZK geht nur mit TÜV.

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  #29  
Alt 13.03.2018, 12:13
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Nein, iss nicht falsch. Das geht nur mit Anhänger oder ähnlichem. KZK geht nur mit TÜV.

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"Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen nur Fahrten zur Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. 

Die Beschränkung wird im Fahrzeugschein eingedruckt. 

Wurden bei der Untersuchung bzw. Prüfung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Werkstatt) im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden." 
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Moritz
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  #30  
Alt 13.03.2018, 14:28
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Zitat:
Zitat von MSLopar Beitrag anzeigen
"Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen nur Fahrten zur Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. 

Die Beschränkung wird im Fahrzeugschein eingedruckt. 

Wurden bei der Untersuchung bzw. Prüfung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Werkstatt) im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden." 
Sehe ich das richtig... Ich darf nur zum Tüv und zurück auf dem kürzrsten Weg... und wenn er dann Tüv hat muss ich dann noch einmal KZK. beantragen ???? wäre ja vollkommener Schwachsinn !!!


Um nochmal auf den Transport zu kommen...200Km sind ja nicht gerad die Welt!... ich würde mit einem geliehenen Bootstrailer hinfahren, das Boot umladen, und nach Hause bringen. Den ungetüvten Trailer würd ich dann ein paar tage später mit einem Autoanhänger holen, oder einer meiner Kumpels fährt gleich mit dem Autoanhänger mit...vollkommen entspannt...
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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  #31  
Alt 13.03.2018, 14:39
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Hahaaaa, grad gefunden....

http://kfz-kennzeichen-abc.de/wann-d...e-tuev-fahren/

unglaublich...
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  #32  
Alt 13.03.2018, 14:40
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Zitat:
Zitat von freedom xl Beitrag anzeigen
Sehe ich das richtig... Ich darf nur zum Tüv und zurück auf dem kürzrsten Weg... und wenn er dann Tüv hat muss ich dann noch einmal KZK. beantragen ???? wäre ja vollkommener Schwachsinn !!!

Hi freedom, (cooler Name wollte so ein Boot eig.schon immer haben ne 210XL )
Nein das liest du falsch.
Es ist nicht nötig anschließend noch mal zur KFZ Stelle zu fahren.
Wobei es i.d.R so ist, dass man nach Erledigung der HU, nochmal zur KFZ Stelle fährt um das KFZ mit amtlichen Kennzeichen zuzulassen.
Normalerweise wird die Möglichkeit der Zuteilung des Kurrzeitkennzeichens bei abgelaufener HU nur genutzt, weil eine richtige Zulassung ohne gültige HU nicht möglich ist.
Verpflichtet bist du nicht nach Erledigung der HU nicht nochmal bescheid zu sagen.
Aber ich denke keiner macht ein Kurzzeitkennzeichen mit HU Auflage, nur um den TÜV zu bekommen und das Fahrzeug dann nicht im Straßenverkehr zu bewegen...
Es sei denn man veräußert das Fahrzeug in abgemeldeten Zustand und will eine gültige HU beilegen
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Moritz
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  #33  
Alt 13.03.2018, 14:43
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Zitat:
Zitat von freedom xl Beitrag anzeigen
Hahaaaa, grad gefunden....

http://kfz-kennzeichen-abc.de/wann-d...e-tuev-fahren/

unglaublich...
Du warst schneller
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Moritz
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  #34  
Alt 13.03.2018, 14:45
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also, wenn ich das Boot incl. dem Trailer kaufe, hänge ich da mein rotes Kennzeichen dran und fahre nach Hause, Probleme wird's nicht- (und hat es auch noch nie) geben, da Kaufvertrag, aus dem ja ersichtlich ist, dass die Einheit so erworben wurde, damit ist ja auch klar, dass ich nicht mit meinem alten Trailer von zu Hause ohne gültige HU und "Ladung" losgefahren bin um das Boot abzuholen, dass wäre verboten. KZK gibt's bei uns nur, wenn das Fahrzeug, dass abgeholt werden soll, gültige HU hat und ALLE Papiere vorliegen.
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Leinen los,
Holger

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  #35  
Alt 13.03.2018, 14:56
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
also, wenn ich das Boot incl. dem Trailer kaufe, hänge ich da mein rotes Kennzeichen dran und fahre nach Hause, Probleme wird's nicht- (und hat es auch noch nie) geben, da Kaufvertrag, aus dem ja ersichtlich ist, dass die Einheit so erworben wurde, damit ist ja auch klar, dass ich nicht mit meinem alten Trailer von zu Hause ohne gültige HU und "Ladung" losgefahren bin um das Boot abzuholen, dass wäre verboten. KZK gibt's bei uns nur, wenn das Fahrzeug, dass abgeholt werden soll, gültige HU hat und ALLE Papiere vorliegen.
Da hast du recht. KZK ohne HU berechtigt nur zur Fahrt zur TÜV Stelle oder Werkstatt im Bereich der Gemeinde, welche dir dieses zugeteilt hat.
Eine Abholung damit wäre nicht möglich.
Aber du könntest da wo du das Boot kaufst ein KZK beantragen auch ohne TÜV, dort vor Ort tüven, und dann damit nach Hause fahren=Überführungsfahrt.
Denn KZK dürfen auch außerhalb des Hauptwohnsitzes zugeteilt werden, solange ein berechtigtes Interesse (hier Überführungsfahrt) vorliegt.

Edit: Ein Verbot des Fahrens mit roten Händlerkennzeichen zwecks Überführung, wäre mir völlig neu.
Der Sinn dieser Art Kennzeichen ist ja u.a., dass der Händler für Überführungen nicht jedesmal ein KZK beantragen muss.
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Moritz
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  #36  
Alt 13.03.2018, 15:07
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von MSLopar Beitrag anzeigen

Edit: Ein Verbot des Fahrens mit roten Händlerkennzeichen zwecks Überführung, wäre mir völlig neu.
Der Sinn dieser Art Kennzeichen ist ja u.a., dass der Händler für Überführungen nicht jedesmal ein KZK beantragen muss.
das stimmt, allerdings ist es verboten, mit dem Fahrzeug, dass die roten Kennzeichen trägt, Güter zu transportieren, wenn dies der ausschließliche Grund der Fahrt ist, da man sich ja Wettbewerbsvorteile verschaffen könnte....Ich habe damals schon tatsächlich Spediteure (bin selber einer) gesehen, die mal eben an die alte Hofziege ihr rotes Kennzeichen gehängt haben und den vollen Sattelauflieger zum Kunden gefahren haben, dass ist damit gemeint.
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  #37  
Alt 13.03.2018, 15:11
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Ein grünes Kennzeichen, mit Deiner neuen Nummer, bei der Zulassungsstelle anfordern, am Trailer anbringen und zur nächsten Prüfstelle fahren. Mit dem HU Zettel und Trailer dann nach Hause fahren. Falls Nachprüfung, Schäden beheben und bei der nächsten Prüfstelle vorstellig werden. Anschließen zur Zulassungsstelle und einen Stempel holen. Trailer ist Steuer und Versicherung frei. Boot bleibt auf dem Trailer.
MvG Gert
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  #38  
Alt 13.03.2018, 15:20
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von baggergert-oh Beitrag anzeigen
Ein grünes Kennzeichen, mit Deiner neuen Nummer, bei der Zulassungsstelle anfordern, am Trailer anbringen und zur nächsten Prüfstelle fahren. Mit dem HU Zettel und Trailer dann nach Hause fahren. Falls Nachprüfung, Schäden beheben und bei der nächsten Prüfstelle vorstellig werden. Anschließen zur Zulassungsstelle und einen Stempel holen. Trailer ist Steuer und Versicherung frei. Boot bleibt auf dem Trailer.
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das möchte ich sehen, wie man ohne gültige HU ein grünes Kennzeichen bekommt....
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  #39  
Alt 13.03.2018, 15:26
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Da gehst du zum Schildermacher und läßt es dir mit der zugeteilten Nummer anfertigen.
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Gruß Uli07

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  #40  
Alt 13.03.2018, 15:40
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Da gehst du zum Schildermacher und läßt es dir mit der zugeteilten Nummer anfertigen.
Deine Theorie hat einen Haken.
Auch wenn das Boot Steuer und versicherungsfrei ist, bewegst du dich ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr.
Dies ist für nicht zulassungsfreie Fahrzeuge ein Straftatbestand.
Im Falle eines Zwischenfalls bleibst du auf den Kosten sitzen, weil eine Kopplung des Trailers an das Zugfahrzeug (Versicherung) nur für zugelassene Fahrzeuge stattfindet.
Die bloße Reservierung eines Wunschkennzeichens hat keine Rechtswirkung.
Wenn es so ginge wie du beschreibst bräuchte man ja Dinge á la Kurzzeitkennzeichen nicht.
Ich denke der Thread-Starter wollte einen legalen und sicheren Weg aufgezeigt bekommen und das hat er hier zur Genüge bekommen.

Klar wo kein Kläger da kein Richter, aber rechtmäßig ist deine geschilderte Vorgehensweise nicht und auch so nicht zu empfehlen
Der Tatbestand ohne gültige HU zu fahren kommt natürlich noch hinzu
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  #41  
Alt 13.03.2018, 16:00
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
das möchte ich sehen, wie man ohne gültige HU ein grünes Kennzeichen bekommt....
Genauso möchte ich sehen, wo du ein rotes KZ herbekommst.
Das du persönlich vielleicht eins organisieren kannst, mag vielleicht sein. Aber hier gehts um die Allgemeinheit und nicht um einzelne, die eine Möglichkeit haben oder sich in Grauzonen bewegen.

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  #42  
Alt 13.03.2018, 16:08
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Genauso möchte ich sehen, wo du ein rotes KZ herbekommst.
Das du persönlich vielleicht eins organisieren kannst, mag vielleicht sein. Aber hier gehts um die Allgemeinheit und nicht um einzelne, die eine Möglichkeit haben oder sich in Grauzonen bewegen.

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ich "bekomme keins her", ich habe seit 20 Jahren eins und bewege mich damit sicherlich nicht in "Grauzonen", was für ein Quatsch. Ich habe lediglich geschrieben, wie ich es mache, und das es ohne gültige HU KEINERLEI Kennzeichen gibt, ob KZK, Grün, schwarz oder was weiß ich.
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  #43  
Alt 13.03.2018, 16:59
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Zitat:
Zitat von MSLopar Beitrag anzeigen
Deine Theorie hat einen Haken.
Auch wenn das Boot Steuer und versicherungsfrei ist, bewegst du dich ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr.
Dies ist für nicht zulassungsfreie Fahrzeuge ein Straftatbestand.
Im Falle eines Zwischenfalls bleibst du auf den Kosten sitzen, weil eine Kopplung des Trailers an das Zugfahrzeug (Versicherung) nur für zugelassene Fahrzeuge stattfindet.
Die bloße Reservierung eines Wunschkennzeichens hat keine Rechtswirkung.
Wenn es so ginge wie du beschreibst bräuchte man ja Dinge á la Kurzzeitkennzeichen nicht.
Ich denke der Thread-Starter wollte einen legalen und sicheren Weg aufgezeigt bekommen und das hat er hier zur Genüge bekommen.

Klar wo kein Kläger da kein Richter, aber rechtmäßig ist deine geschilderte Vorgehensweise nicht und auch so nicht zu empfehlen
Der Tatbestand ohne gültige HU zu fahren kommt natürlich noch hinzu
Da hast du auf jeden Fall recht. Ich meinte das auch eher in Verbindung mit einem festen Tüvtermin.


@ piranha miura

logisch hast du ein rotes Kennzeichen. Entweder ein 06er weil du ein Händler oder so bist oder ein 07er weil du einige Oldtimer hast.
Dann weißt du ja auch wie du die benutzen darfst und verleihen darfst und wieoft du auffallen mußt damit du die abgeben darfst. Hast du die Eingangsfrage denn auch gestellt? Wäre dann ja überflüssig gewesen.
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Gruß Uli07

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  #44  
Alt 13.03.2018, 17:22
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Da hast du auf jeden Fall recht. Ich meinte das auch eher in Verbindung mit einem festen Tüvtermin.


@ piranha miura

logisch hast du ein rotes Kennzeichen. Entweder ein 06er weil du ein Händler oder so bist oder ein 07er weil du einige Oldtimer hast.
Dann weißt du ja auch wie du die benutzen darfst und verleihen darfst und wieoft du auffallen mußt damit du die abgeben darfst. Hast du die Eingangsfrage denn auch gestellt? Wäre dann ja überflüssig gewesen.
Extra für dich noch mal die Eingangsfrage (die ich übrigends nicht gestellt habe)
Zitat:
Zitat von Cordi Beitrag anzeigen
Hallo, wollte mal fragen ob man ein Boot mit einem Straßentrailer der nicht zugelassen ist und keinen TÜV hat mit einem roten Kennzeichen überführen darf ohne sich strafbar zu machen. Der Trailer ist ein 3T Heku, Bj. 88.
hier ist doch von einem ROTEN Kennzeichen die Rede, oder ? Was ist also an meiner Antwort falsch ? Und wieso überflüssig ? Und nochmal, ganz speziell für dich : Du bekommst kein Kennzeichen, wenn du keine HU hast, was du da schreibst, von wegen erst das grüne Kennzeichen holen und dann zum TÜV, ist völliger Quark.
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  #45  
Alt 13.03.2018, 17:46
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Du weißt wohl selber nicht was du schreibst bzw. worauf du antwortest. Ist aber auch egal, du hast bestimmt recht.
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  #46  
Alt 13.03.2018, 18:09
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Giligan Giligan ist offline
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Man kann nach Absprache mit Versicherung und Zulassungsstelle mit ungestempelten Kennzeichen zur HU fahren, egal ob schwarze oder grüne Zahlen/Ziffern.
Ich habe es, wie erwähnt, auch schon gemacht.

Im Übrigen wird ein steuerbefreiter Bootstrailer nicht zugelassen sondern angemeldet.

Willy
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  #47  
Alt 13.03.2018, 19:35
freerider13 freerider13 ist offline
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Kennzeichen jetzt mal hin oder her:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe überlegst du, mit nem 3t Trailer ne Strecke von 200km zu fahren - mit reifen aus den 80ern...
Ganz ehrlich: Auch wenn die noch „gut“ sind würd ICH mir was anderes überlegen...[emoji85]

Dann ist auch die Frage mit dem Kennzeichen obsolet...

Jan


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  #48  
Alt 14.03.2018, 20:13
Cordi Cordi ist offline
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Vom Amt wurde mir heute bestätigt was hier schon geschrieben wurde. Ohne TÜV kein Kzk, nur zum nächsten TÜV. Das kann bei meinem Wohnsitz oder beim Verkäufer sein.
Wenn ich mich mit dem Verkäufer einige lassen wir das Boot ins Wasser und bringen den Trailer in einer freien Werstatt mit TÜV-Station ganz in der Nähe (natürlich wenn die Streckenposten Feierabend haben). Muss denn wohl zweimal fahren aber egal.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe und Tips.
__________________
Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal.
Cordi
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  #49  
Alt 14.03.2018, 20:17
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Seit wann macht die Rennleitung Feierabend?

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  #50  
Alt 14.03.2018, 20:55
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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wenn die Schichtwechsel haben sind die alle im Stall, dann kannst du ruhig fahren
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Bertrand Russell
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