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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 13.10.2020, 17:28
Bootsrookie Bootsrookie ist offline
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Standard Kosten Ausnahmegenehmigung Überbreite

Hallo zusammen
Auf diesem Wege mal eine Frage an die Schwarmintelligenz: Bin seit kurzem stolzer Besitzer einer neuen MF 795. Dass das Boot mit 2,80m Breite eine Ausnahmegenehmigung benötigt, war mir beim Kauf schon klar. In einschlägigen Foren wurden die Kosten für eine 3 Jahres Genehmigung zwischen 60 und rd. 300€ beziffert. So wie ich das verstanden habe, kann man den Antrag über eine Deutschlandweit einheitliche Plattform (www.vemags.de) stellen. Nachdem ich mich auf der Plattform angemeldet hatte habe ich auch hier keine Information über die fällige Gebühr erhalten. Also war ein Anruf beim örtlichen Straßenverkehrsamt fällig. Fakt ist: Formular ausfüllen über VEMAGS, das ausgefüllte Formular landet automatisch beim Straßenverkehrsamt des Antragstellers. Und dieses legt auch die Gebühren fest. Für Bottrop (Meinem Wohnort) sage und schreibe 700!!!!!€ für drei Jahre. Daher meine Frage an die Kollegen die auch mit Überbreite durch die Lande fahren müssen: Welcher Wohnort? Was zahlt ihr für drei Jahre?
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  #2  
Alt 13.10.2020, 17:34
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NIDO NIDO ist offline
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Wo ist denn dein Problem? Wenn du es brauchst, zahlen und fertig. Was hast du davon zu wissen was es woanders kostet?

Würdest du für 400 EUR Differenz umziehen?

Lieben Gruß,
Udo
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  #3  
Alt 13.10.2020, 18:21
Bootsrookie Bootsrookie ist offline
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Ich möchte einfach wissen wie groß die Spanne in Deutschland für eine völlig identische Dienstleistung ist.
Wo ist das Problem?
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  #4  
Alt 13.10.2020, 18:25
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Hat Er einen, der einen kennt, dessen Schwager die Nichte ( heute geht das) von der Tante deren Bruder ist, könnte er einen anderen Standort wählen und Geld sparen.
__________________
Gruß Albert
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  #5  
Alt 13.10.2020, 18:29
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootsrookie Beitrag anzeigen
Ich möchte einfach wissen wie groß die Spanne in Deutschland für eine völlig identische Dienstleistung ist.
Wo ist das Problem?
Hab in Thüringen 270 Euro für 3 Jahre bezahlt.
__________________
Gruß Sylvio
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  #6  
Alt 13.10.2020, 18:31
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volker1165 volker1165 ist offline
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Willkommen aus der Nachbarschaft, bis zum Bottroper Schild sind es 500m.
In OB sagt man, kommse nach Bottrop, kriegste auf'n Kopp drop.

Brauchst du eine Dauergenehmigung oder willst du einmal fahren?
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #7  
Alt 13.10.2020, 18:48
Bootsrookie Bootsrookie ist offline
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DANKE geht doch!
Das mir jetzt ein Oberhausener helfen muss )))
Ich träume von einer Dreijahresgenehmigung.
Vielen dank Volker!
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  #8  
Alt 13.10.2020, 18:52
zooom zooom ist offline
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Selbst innerhalb der Bundesländer sind die Spannen gewaltig. Es soll aber demnächst eine Vereinheitlichung kommen, glaube ich hier irgendwo aufgeschnappt zu haben.
Ein treffliches Beispiel dafür, wie manche unserer Staatsdiener (die bezahlen schließlich wir!) aus Mücken Elefanten machen, denn groß kann der Aufwand nicht sein, muß ja niemand ne Objektbesichtigung für machen.
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  #9  
Alt 13.10.2020, 19:49
TeamM TeamM ist offline
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Moin,
das man für Schwer- Großtransporte etc. gesondert bezahlen soll ist ja nachvollziehbar - schließlich nutzen diese Transporte die Straße auch wesentlich mehr ab.

Mit unseren Booten (insb. "normale" Trailerboote bis 3,to mit Trailer) fallen wir zwar voll bei Überbreite in den o.g. Bereich allerdings wird hier schnell mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ziemlich sicher zielt diese Regelung nicht primär auf uns ab.
Es wäre eine Regelung wie in NL (bis 3,0 Meter ohne Sondergenehmigung) wünschenswert. Bei uns zumindest bis zu der Schwelle wo zusätzliche seitliche Warntafeln, Leuchten, etc. erforderlich werden...
Es handelt sich ja auch nicht um gewerbliche Nutzung, Stichwort grünes Kennzeichen...

PS: Wünsche allzeit gute Fahrt
(BAC Mitläufer) Christian
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  #10  
Alt 14.10.2020, 10:34
TeamM TeamM ist offline
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Ohne Gewähr der Inhalte:

https://www.stvo2go.de/grossraum-sch...endigkeit_2021
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  #11  
Alt 14.10.2020, 14:32
TeamM TeamM ist offline
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Rudimentär überschlagen würde das für unsere Bedürfnisse 160 €/ 3 Jahre bedeuten.
Was ein Fortschritt wäre!
Ich bin gespannt....
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  #12  
Alt 14.10.2020, 19:19
Bootsrookie Bootsrookie ist offline
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Danke Team M
Das sieht doch mal deutlich besser aus!!
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  #13  
Alt 14.10.2020, 19:30
nene nene ist offline
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Ich hatte das Thema vor kurzem hier geschrieben:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=299933

Wichtig der Antrag darf erst am 01.01.2021 oder später gestellt werden.

Mehrere Zugfahrzeuge sind möglich.
Auch kann die Sondergenehmigung auf gesperrte Straßen (Land-/Forstwirtschaft frei,... ) ausgeweitet werden.
Das kostet dann aber "Aufpreis".
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  #14  
Alt 10.01.2021, 10:01
TeamM TeamM ist offline
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Moin,
hat sich schon jemand an die neuen Anträge ab 2021 gewagt und kann berichten?

vG
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  #15  
Alt 09.02.2021, 11:54
Bootsrookie Bootsrookie ist offline
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Standard Gebühren ab 01‘2021

Ich habe bei unserem Straßenverkehrsamt nachgefragt und folgende Auskunft bekommen:


Sehr geehrter Herr Hüging,

anbei die Gebührentabelle für eine 3-Jahresgenehmigung:

-1 Bundesland 200,00 €
- mehrere Bundesländer 220,00 €
- Bundesweit 240,00 €


Die Bearbeitungszeit liegt bei wenigen Tagen

Im Vergleich zu vorher 700€ klingt das doch schon mal ganz nett!!
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  #16  
Alt 09.02.2021, 20:12
nene nene ist offline
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Na dann hat es sich doch gelohnt zu warten.

Denk dran das Du die Genehmigung für gesperrte Straßen mit beantragst. Somit darfst Du Land- und Forstwirtschaftliche Straßen auch befahren.
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  #17  
Alt 10.02.2021, 16:31
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Okay Danke für den Tip, aber ob ich mich DAS mit der Fuhre traue wag ich dann doch zu bezweifeln
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  #18  
Alt 10.02.2021, 17:02
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von nene Beitrag anzeigen
Na dann hat es sich doch gelohnt zu warten.

Denk dran das Du die Genehmigung für gesperrte Straßen mit beantragst. Somit darfst Du Land- und Forstwirtschaftliche Straßen auch befahren.
Und das wozu? .....um auf dem Acker oder im Wald zu landen?
__________________
Gruß Holger
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  #19  
Alt 10.02.2021, 17:28
nene nene ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Und das wozu? .....um auf dem Acker oder im Wald zu landen?
Zum Beispiel.


Oder aber um die Straße fahren zu dürfen die zur Slipstelle geht.
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  #20  
Alt 10.02.2021, 17:35
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von nene Beitrag anzeigen
Zum Beispiel.


Oder aber um die Straße fahren zu dürfen die zur Slipstelle geht.
Acker- und Waldwege sind i.d.R. Privatwege (Staatsforst mal ausgeklammert). Da solltest du eher den Eigentümer fragen.
Mach bitte mal eine Bild von dem Abschnitt deiner Genehmigung. Würde mich interessieren.
__________________
Gruß Holger
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  #21  
Alt 10.02.2021, 19:01
nene nene ist offline
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wir haben und benötigen die Genehmigung nicht mehr, unser aktuelles Boot ist dauerhaft in HR. Kann Dir das leider nicht mehr zeigen.

Ich meine auch keine Schotterwege sondern Straßen die durch ein Schild gekennnzeichnet sind das nur Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge frei sind.

Hier hatte ich das schon mal geschrieben:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=299933
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