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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 06.01.2019, 08:20
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs ist für den Hänger eintrittspflichtig bis zum Stillstand. Wenn er nicht mehr angekuppelt ist kommt es also darauf an ob er noch rollte...

...was zu beweisen wäre ... viel Spaß beim Schriftverkehr !!
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dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #27  
Alt 06.01.2019, 08:55
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Bei um die 30,-€ Versicheringsbeitrag pro Jahr (ich habe den Trailer übrigens bei der HUK versichert), würde ich mir diese Gedanken gar nicht machen...

Und über den Hinweis auf §3 StVO lach ich mich tot..., kein Verkehrsteilnehmer MUSS damit rechnen, dass plötzlich ein Trailer aus dem Gegenverkehr kommt und auf der Fahrbahn stehen bleibt! Und da rede ich noch gar nicht davon, wer hier was beweisen muß.
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Gruß

Berni
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  #28  
Alt 06.01.2019, 09:44
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Die Versicherung des Zugfahrzeugs wird Ansprüche abwehren und kennt sich aus. Ein rollender Trailer ist bis zum Stillstand kein Problem. Danach ist er wie ein - falsch - parkendes Fahrzeug oder wie ein gestürzter Motorradfahrer. Wer drauf oder drüber fährt hat noch lange nicht gewonnen und ein evtl. Zivilrechtsstreit wird von der eigenen Haftpflichtversicherung geführt und bezahlt. Trailerversicherung ist trotzdem empfehlenswert, denn sie kostet nicht viel. Es gibt aber Probleme beim Abschluss und zahlen wird sie sehr selten.
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Andreas
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  #29  
Alt 06.01.2019, 10:38
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Die Versicherung des Zugfahrzeugs wird Ansprüche abwehren und kennt sich aus. Ein rollender Trailer ist bis zum Stillstand kein Problem. Danach ist er wie ein - falsch - parkendes Fahrzeug oder wie ein gestürzter Motorradfahrer. Wer drauf oder drüber fährt hat noch lange nicht gewonnen und ein evtl. Zivilrechtsstreit wird von der eigenen Haftpflichtversicherung geführt und bezahlt. Trailerversicherung ist trotzdem empfehlenswert, denn sie kostet nicht viel. Es gibt aber Probleme beim Abschluss und zahlen wird sie sehr selten.
Sehr weit hergeholt, lohnt aber nicht, hier eine rechtstheoretische Diskussion zu führen....

Nur so viel, dass eine Versicherung zunächst einmal versucht, nicht zahlen zu müssen ist klar (aus diesem Grund nehme ich mir bei Schadensfällen, wo ich etwas von der gegnerischen Versicherung haben möchte IMMER einen Anwalt), aber auch eine Versicherung wird spätestens dann, wenn Klage eingereicht ist, ganz genau gucken, ob eine reelle Chance besteht (unter Einbeziehung möglicher Verfahrenskosten), ein positives Urteil zu bekommen.
Selbst dann, wenn man davon ausgehen kann, dass der Anspruchsteller eine geringe Mitschuld bekommt, ist es für die Versicherung eine ganz nüchterne Rechnung - und da ein Gerichtsverfahren unter dem Strich häufig teurer wäre, als die Feststellung einer geringen Mitschuld, zahlen die Versicherungen in solchen Fällen meistens gleich...

Außerdem: Du schreibst ja selber:" Wer drauf oder drüber fährt hat noch lange nicht gewonnen und ein evtl. Zivilrechtsstreit wird von der eigenen Haftpflichtversicherung geführt und bezahlt." ....

Aber dafür muss man natürlich erst einmal eine Versicherung für den Trailer haben... (du widersprichst dir somit selber), hast du diese nämlich nicht, musst du zunächst gegenüber deiner eigenen Versicherung nachweisen, dass der Trailer noch nicht zum Stehen gekommen war... Und wenn er noch rollte, wäre der erste Teil deines Kommentares " Danach ist er wie ein - falsch - parkendes Fahrzeug oder wie ein gestürzter Motorradfahrer. Wer drauf oder drüber fährt hat noch lange nicht gewonnen..." ohnehin hinfällig...

Sorry für OT
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Gruß

Berni
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  #30  
Alt 06.01.2019, 12:14
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Ich finde das ganze läuft - wie öfters- aus dem Ruder!

Die Frage war nach einer grünen Versicherungsbescheinigung / Versicherungskarte!


Wann dann wer/warum/wie Schuld bei einem Unfall ist, ist eine andere Frage Wie oben berets in Post #10 geschrieben habe, die grüne Versicherungskarte für Bootsanhänger / Trailer gibt es über die Fahrzeugversicherung.

Das ist für die rechtliche Seite ausreichend.

Ich würde aber immer eine Haftpflichtversicherung für den Bootstrailer abschließen. In Verbindung mit einer ordentlichen Boots-KAsko -versicherung, ist auch das Boot bei einem Kaskoschaden versichert
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Matthias

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  #31  
Alt 07.01.2019, 12:25
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Ich finde das ganze läuft - wie öfters- aus dem Ruder!

Die Frage war nach einer grünen Versicherungsbescheinigung / Versicherungskarte!
Also die Infos nach anrufen sind nun ganz klar:

Eine Versicherung suchen, die einen Bootstrailer Haftpflicht versichert schwarzes Nummernschild) und die grüne Versicherungskarte auch für den asiatischen Teil der TR ausstellt.
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Gruss Peter
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  #32  
Alt 07.01.2019, 15:02
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Hallo Peter,

ich hatte 2016 folgenden konkreten Fall:

Mein Trailer war nicht beladen. Hab Ihn per Hand rangiert und dabei ein Auto gestreift => Lackschaden.

Mein Trailer ist Haftpflichtversichert (ca30€/a) und hat ein grünes Kennzeichen. Ich habe eine grüne Versicherungskarte.

Meine Versicherung wurde durch den Schaden nicht teurer.

Hoffe die Info hilft Dir bei der Entscheidungsfindung.
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Viele Grüße
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Thomas
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  #33  
Alt 07.01.2019, 19:21
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Also die Infos nach anrufen sind nun ganz klar:

Eine Versicherung suchen, die einen Bootstrailer Haftpflicht versichert schwarzes Nummernschild) und die grüne Versicherungskarte auch für den asiatischen Teil der TR ausstellt.
Du kannst auch weiterhin ein grünes Kennzeichen behalten. Du mußt eine Versicherung finden, die den Bootstrailer haftpflichtversichert.

Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Ich finde das ganze läuft - wie öfters- aus dem Ruder!

Wann dann wer/warum/wie Schuld bei einem Unfall ist, ist eine andere Frage Wie oben berets in Post #10 geschrieben habe, die grüne Versicherungskarte für Bootsanhänger / Trailer gibt es über die Fahrzeugversicherung.
Leider nicht zielführend, weil die Versicherung des Zugfahrzeuges nur eine grüne Versicherungsbestätigung mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges ausstellt. Und genau das hilft ja nicht, weil der freundliche Türke mit den Besonderheiten der deutschen Haftpflichtversicherung (Haftung über Zugfahrzeug) nicht vertraut ist. Der freundliche Türke wird nur das glauben, was er sieht bzw. sehen will. Und das sind zwei grüne Versicherungsbestätigungen mit jeweils dem Kennzeichen des Zugfahreuges und dem des Trailers. Man könnte mit dem Gegenüber stundenlang diskutieren, dass der Trailer mitversichert ist (und damit auch recht haben), aber wer wird da kraft seines Amtes im Recht bleiben (auch wenn er damit falsch liegt)? Richtig, der freundliche türkische Polizist oder wer auch immer das kontrolliert.

Die Versicherung des Zugfahrzeuges wird sich hüten auch eine grüne Versicherungsbestätigung für den Hänger auszustellen. Es könnte ja sein, dass der Hänger von einem anderen Fahrzeug mal gezogen wird...
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Gruß Axel

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Geändert von Aggsl (07.01.2019 um 19:35 Uhr)
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  #34  
Alt 08.01.2019, 17:14
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Zitat:
Zitat von Aggsl230DA Beitrag anzeigen
weil die Versicherung des Zugfahrzeuges nur eine grüne Versicherungsbestätigung mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges ausstellt.

Diese Aussage ist nicht richtig !
Die Versicherung stellt auch eine grüne Versicherungskarte mit dem Kennzeichen des versicherungsbefreiten AH aus.

Du wirst es nur nicht bei dem ersten Mitarbeiter der Hotline bekommen.

Anyhow - ich würde immer eine zusätzliche Haftpflicht nehmen, die ist bei mir im Umfang der Bootshaftpflicht drin.
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  #35  
Alt 09.01.2019, 07:10
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Hallo,
das mit dem grünen Kennzeichen und der grünen Versicherungskarte scheint doch ein schwer verständliches Thema zu sein. Beides hat miteinander nichts zu tun, außer das beide die Farbe grün haben. Ich zitiere mich mal selbst aus einem anderen Beitrag:


Zitat:
Zitat von maxo Beitrag anzeigen
.....
Ein grünes Kennzeichen zeigt an, ob du KFZ-Steuerbefreit bist. Hat rein gar nix mit einer Versicherung zu tun. Diese Regelung der Steuerbefreiung gilt in deinem Fall für den Trailer, der ausschließlich für Sportgeräte (Boot) genutzt werden darf. In den Zulassungspapieren gibt es dafür ein Eintrag "Anhänger für Sportzwecke". Wenn du dann z.B. einen Schrank auf deinem Bootstrailer transportieren würdest, begehst du Steuerhinterziehung (deshalb kontrolliert die Polizei auch gerne Pferdetransportanhänger mit grünen Kennzeichen, die nebenbei gerne für Umzüge genutzt werden)

Davon unabhängig gibt es eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge. Allerdings gibt es Fahrzeuge die von dieser Pflicht ausgenommen sind. Dein Trailer gehört zu dieser Kategorie, die keine Versicherungspflicht haben. Wenn er bei dir auf der Kupplung vom Auto hängt, ist der Trailer über die Versicherung des KFZ mitversichert. Hängt er nicht am Auto, ist er auch nicht versichert. Du bist aber trotzdem dafür haftbar sollte etwas passieren. Für diese Fälle schließt man für den Trailer eine eigene Haftpflichtversicherung ab. Die ist nicht sehr teuer und ratsam.

Also an der Farbe des Kennzeichens kannst du nicht erkennen, ob der Anhänger versichert ist, sondern nur, dass er steuerbefreit ist.
...
Die grüne Versicherungskarte wird in EU-Ländern nicht benötigt. Außerhalb der EU in der Regel aber als Versicherungsnachweis vorausgesetzt (länderabhängig).

Und auch ich habe meine Trailer bzw. Anhänger bei der HUK24 versichert. Grundsätzlich also machbar, evtl. mag die HUK24 das ja momentan nicht mehr so gerne.

Ich persönlich würde jeden Anhänger haftpflichtversichern. Entweder über eine separate Versicherung oder gegebenenfalls über die Bootsversicherung. Man kann so schnell beim händischen rangieren mit der Lichtleiste irgendwo hängenbleiben oder ranfahren, oder man vergisst den Bremshebel hochzumachen und der Hänger rollt ein kleines Stück. Da greift dann die Autoversicherung nicht und man ist schadensersatzpflichtig. Und jeder kann abschätzen was eine Beule mit Lackschaden in einer Autotür kostet. Da sind die 20-50 Euro p.a. für die Versicherung gut investiert.

Ist aber natürlich abhängig von der eigenen Risikobetrachtung. 10 Jahre lang 50 Euro weggelegt sind auch 500 Euro. Davon kann man zur Not auch eine Beule bezahlen, oder wenn man dann kein Schaden hat, das Benzin für den Bootsurlaub bezahlen

Viele Grüße
Max
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  #36  
Alt 09.01.2019, 10:11
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Hallo nochmal,

also nochmal für alle, die den Threat nicht vollständig gelesen haben:
Es geht um das Vorzeigen der gr. Vers.karte (GVK) an der türkischen Grenze, um sonst NICHTS. Keine GVK = kein Einlass ins Land

1. HUK24 versichert keine BOOTSTRAILER! = keine GVK
2. Meine Bootsvers. hat den Trailer zwar mithaftpflichtversichert, stellt aber KEINE GVK aus:
Anhang 825130
2a. HUK Coburg macht es (für die ist Trailer = Anhänger)
2b. Dort werde ich es nun machen (28€/ a)
3. Es gibt keine Möglichkeit, das grüne Nummernschild zu behalten UND eine GVK zu erhalten.

Gruß Peter
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Gruss Peter
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Geändert von beratungs-shop (15.11.2019 um 07:20 Uhr)
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  #37  
Alt 09.01.2019, 10:53
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Zitat:
Zitat von Aggsl230DA Beitrag anzeigen
Der freundliche Türke wird nur das glauben, was er sieht bzw. sehen will. Und das sind zwei grüne Versicherungsbestätigungen mit jeweils dem Kennzeichen des Zugfahreuges und dem des Trailers. Man könnte mit dem Gegenüber stundenlang diskutieren, dass der Trailer mitversichert ist (und damit auch recht haben), aber wer wird da kraft seines Amtes im Recht bleiben (auch wenn er damit falsch liegt)? Richtig, der freundliche türkische Polizist oder wer auch immer das kontrolliert.
---> GENAU SO IST ES - Du weißt genau, was ich meinte
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  #38  
Alt 09.01.2019, 11:16
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Zitat:
Zitat von Aggsl230DA Beitrag anzeigen
... Und genau das hilft ja nicht, weil der freundliche Türke mit den Besonderheiten der deutschen Haftpflichtversicherung (Haftung über Zugfahrzeug) nicht vertraut ist. Der freundliche Türke wird nur das glauben, was er sieht bzw. sehen will. Und das sind zwei grüne Versicherungsbestätigungen mit ...
Vielleicht sollte man dem freundlichen Türken mal einen Ausdruck dieses Threads vorlegen - notfalls ausgedruckt auf grünem Papier - vielleicht überzeugt ihn das?
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Liebe Grüße
Mattze

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  #39  
Alt 09.01.2019, 12:56
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Hallo nochmal,

also nochmal für alle, die den Threat nicht vollständig gelesen haben:
Es geht um das Vorzeigen der gr. Vers.karte (GVK) an der türkischen Grenze, um sonst NICHTS. Keine GVK = kein Einlass ins Land

1. HUK24 versichert keine BOOTSTRAILER! = keine GVK
2. Meine Bootsvers. hat den Trailer zwar mithaftpflichtversichert, stellt aber KEINE GVK aus:
Anhang 825130
2a. HUK Coburg macht es (für die ist Trailer = Anhänger)
2b. Dort werde ich es nun machen (28€/ a)
3. Es gibt keine Möglichkeit, das grüne Nummernschild zu behalten UND eine GVK zu erhalten.

Gruß Peter
Stimmt nicht,
Ich habe mir diese Woche die GVK bei der HUK abgeholt.
Habe ein grünes Kennzeichen am Trailer.
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  #40  
Alt 09.01.2019, 13:15
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Zitat:
Zitat von Nico73 Beitrag anzeigen
Stimmt nicht,
Ich habe mir diese Woche die GVK bei der HUK abgeholt.
Habe ein grünes Kennzeichen am Trailer.
Also war am Mo (für 28€ jährlich) bei der HUK und habe eine
HP beantragt und diesbezgl. ein Schreiben mit der evB-Nummer erhalten.

Der nette Herr meinte ich muss damit nun zum StVA.
Aber muss das denn sein, oder wie lief es bei Dir?
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  #41  
Alt 09.01.2019, 13:30
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Hallo,
Da mein Trailer ja angemeldet ist, bin ich nur
zum 01.01.19 damit zur HUK - Coburg gewechselt.
Neue Police erhalten und fertig.
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  #42  
Alt 09.01.2019, 13:53
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Zitat:
Zitat von Nico73 Beitrag anzeigen
Hallo,
Da mein Trailer ja angemeldet ist, bin ich nur
zum 01.01.19 damit zur HUK - Coburg gewechselt.
Neue Police erhalten und fertig.
Na ja, ich vermute, dass der Herr HUK sich vertan hat und ich gar nicht zum StVA muss, da ja auch mein Trailer ja mit grünem Nummernschild bereits angemeldet ist (halt ohne Versicherung, nur Steuerbefreit).
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  #43  
Alt 09.01.2019, 15:00
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Na ja, ich vermute, dass der Herr HUK sich vertan hat und ich gar nicht zum StVA muss, da ja auch mein Trailer ja mit grünem Nummernschild bereits angemeldet ist (halt ohne Versicherung, nur Steuerbefreit).
Genau so ist es... du musst nicht mehr zur Zulassungsstelle. Nach Vertragsabschluss bzw. Vertragsanlage kannst du bei der HUK die grüne Versicherungskarte beantragen. Bei der HUK24 geht das beantragen der grünen Karte online. Evtl. geht das bei der HUK auch, wenn der Vertrag deiner Person zugeordnet ist und du ein "Meine HUK" Online Zugang hast. Dein HUK Vertreter scheint hier nicht ganz sattelfest zu sein...

Viele Grüße
Max
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  #44  
Alt 09.01.2019, 18:46
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Das Problem "Grüne Karte" kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Mein Boot ist bei der WüBa versichert und ich bekomme jedes Jahr mit der Beitragsrechnung auch die "Grüne Karte" zugesandt.
Der Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist in der Bootsversicherung eingeschlossen.

Das gleiche gilt für unsere Vereinsboote samt Trailer, die über die Nürnberger versichert sind.

Für mich gilt, Augen auf bei der Wahl der Bootsversicherung.

Geiz ist nicht immer geil!!!
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Bernhard

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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #45  
Alt 09.01.2019, 19:01
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Mein Boot ist bei der WüBa versichert und ich bekomme jedes Jahr mit der Beitragsrechnung auch die "Grüne Karte" zugesandt.
Der Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist in der Bootsversicherung eingeschlossen.
Meins ist auch bei der WüBa versichert, aber ich bekomme keine grüne Versicherungsbestätigung. Woran liegt das jetzt wieder? Am Versicherungsschutz des Bootes???

Ich brauch aber auch keine, weil ich mich nur im EU-Ausland bewege.
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  #46  
Alt 10.01.2019, 08:44
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So Leute - habe gerade mit StVA und HUK Coburg telefoniert:

Das Problem ist, dass die HUK24 definitiv keine BOOTStrailer versichert und mir auch nicht weiterhelfen wird (das schrieben sie mir schon) - die HUK24 kann man auch nur per Mail erreichen. Den kann ich 1000x erklären, das mit dem Zugfz...ist sinnlos.

Bei der HUK Coburg werden Bootstrailer normal versichert und lt. eben erhaltenen Aussage des HUK-Beraters muss ich dazu aber ein schwarzes Nummernschild bzw. mit eVB-Nr. zum StVA gehen

...aber jetzt kommt mein Dilemma:

Eben bei StVA angerufen: Die werden mich mit einer eVB-Nummer abweisen und können sie auch nicht verarbeiten, da ich einen Sportanhänger mit grünem NS habe - Punkt!

Man, man, man wie löse ich das Problem ... voll die Sackgasse.

Gruß Peter
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  #47  
Alt 10.01.2019, 08:49
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Zitat:
Zitat von Nico73 Beitrag anzeigen
Stimmt nicht,
Ich habe mir diese Woche die GVK bei der HUK abgeholt.
Habe ein grünes Kennzeichen am Trailer.
Die große Frage ist:

Hast Du die Haftpflich bei der HUK mit einer eVB (beim StVA) gemacht oder ging das ohne?


Wenn ohne, das nenne mir bitte die HUK-Zweigstelle (ggf. PN) das würde ich den nehmen statt meinen, der mir definitiv sagt es geht nur via eVB und schwarzem NS und StVA sagt ich darf kein schwartes bekommen
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Gruss Peter
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  #48  
Alt 10.01.2019, 09:59
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Die große Frage ist:

Hast Du die Haftpflich bei der HUK mit einer eVB (beim StVA) gemacht oder ging das ohne?


Wenn ohne, das nenne mir bitte die HUK-Zweigstelle (ggf. PN) das würde ich den nehmen statt meinen, der mir definitiv sagt es geht nur via eVB und schwarzem NS und StVA sagt ich darf kein schwartes bekommen

Hallo,
Ich bin / war mit zwei Bootsanhängern auch bei der HUK. Bei dem einen Hänger habe ich über ein Bild der Zulassungsbescheinigung Teil I per Mail nachgewiesen, dass der Trailer ein Kenzeichen zugeteilt bekommen hat. Als ich diesen verkauft habe, musste ich hierbei der HUK den Kaufvertrag (Kopie) dann zusenden damit diese einen Nachweis hatten, dass ich den Trailer nicht mehr habe, hierauf wurde dieser Vertrag sofort beendet.
Beim nächsten Trailer habe ich dann beim STVA (Städteregion Aachen) einfach die eVB beim Anmelden mit angegeben. Die Sachbearbeiterin hat diese dann eingegeben und alles weitere lief dann automatisch. Hierzu sagte sie mir, dass man dass machen kann, aber weil zulassungsfrei und somit versicherungsfrei nicht muss. Für sie selbst schien dass ein völlig normaler und vielfach praktizierter Weg zu sein.
Zur Vereinfachung kann ich Dir den Tip geben, dass ich meine Verträge mit der HUK bisher immer über das Internet gemacht habe und alle weiteren Kontakte dann über die Hotline liefen. Hier war immer eine schnelle und kompetente Beratung vorhanden. Ich habe bisher weniger Zeit mit der Versicherungsverwaltung meiner Fahrzeug zugebracht, als mit dem Lesen deines Threads. Es scheint mir, das die Beratung in deiner Geschäftsstelle bezüglich von zulassungsfreien Anhängern nicht sonderlich kompetent ist.

Gruß Jan

PS: Im November habe ich bei der HUK meinen PKW versichert. Dies war interessanter Weise etwa 50 EUR günstiger als be ider HUK24.
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Geändert von CC 3829 (10.01.2019 um 10:05 Uhr) Grund: PS hinzugefügt.
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  #49  
Alt 10.01.2019, 11:37
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So habe jetzt nochmal mit HUK telefoniert...die geben den Fall an die Zentrale...

BTW: In den städtischen KFZ-Seiten steht ganz klar drin, dass (grüne) Sportanhänger von der HP befreit sind, aber es ratsam ist sie dennoch zu versichern...heisst für mich, dass es auf jeden Fall ohne eVB möglich sein muss...

...ich werde Berichten
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Alt 10.01.2019, 13:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
So habe jetzt nochmal mit HUK telefoniert...die geben den Fall an die Zentrale...

BTW: In den städtischen KFZ-Seiten steht ganz klar drin, dass (grüne) Sportanhänger von der HP befreit sind, aber es ratsam ist sie dennoch zu versichern...heisst für mich, dass es auf jeden Fall ohne eVB möglich sein muss...

...ich werde Berichten
das Gleiche schreibt auch die HuK auf ihren Seiten zur Anhänger-Versicherung - allerdings wäre meine Vermutung, daß es in jedem Fall eine eVB gibt (irgendwie muß ja die Zuordnung zu dem entsprechenden Kennzeichen erfolgen - bei KFZ-HP gilt ja immer die gemeinschaftliche Haftung des Halters und der Versicherung direkt, d.h. ein potentieller Geschädigter kann sich mit dem Kennzeichen unter Umgehung des Halters direkt an die Versicherung wenden) und das Problem eher die beteiligte Zulassungsstelle ist im Moment - die sollten m.E. eine Möglichkeit haben, auch für nicht versicherungs- und nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge eine eVB-Nummer bei der Kennzeichenzuteilung einzutragen.

lg, justme
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