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  #1  
Alt 17.08.2018, 15:52
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Registriert seit: 24.05.2009
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7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard Bootsschein bei Kauf übergeben?

Hallo,

übergibt man eigentlich (wie beim Auto die Zulassungsbescheinigung) beim Bootskauf den Bootsschein (Ausweis über Kleinfahrzeug) an den Käufer? der selber behalten. Käufer will das Boot auf sich anmelden.

Gruß
Chris
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  #2  
Alt 17.08.2018, 15:53
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DH5649 / 21188130
15.085 Danke in 5.758 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

übergibt man eigentlich (wie beim Auto die Zulassungsbescheinigung) beim Bootskauf den Bootsschein (Ausweis über Kleinfahrzeug) an den Käufer? der selber behalten. Käufer will das Boot auf sich anmelden.

Gruß
Chris
Der Schein wird zum WSA geschickt....dem Käufer kannst du eine Kopie mitgeben.
__________________
Gruß
Martin
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  #3  
Alt 17.08.2018, 15:55
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
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Beiträge: 2.494
Boot: Hellwig Milos V630 & Yamaha F 200GETX
2.353 Danke in 1.260 Beiträgen
Standard

ich habe das immer so gehandhabt. Der Käufer meldet dann um und somit ist dein aktueller wertlos.
__________________
Gruß Hans-H.
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  #4  
Alt 17.08.2018, 15:56
Günni81 Günni81 ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 106
Boot: Four Winns 248
130 Danke in 74 Beiträgen
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Guck mal hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=271918
__________________

MfG Günni
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  #5  
Alt 17.08.2018, 15:57
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

übergibt man eigentlich (wie beim Auto die Zulassungsbescheinigung) beim Bootskauf den Bootsschein (Ausweis über Kleinfahrzeug) an den Käufer? der selber behalten. Käufer will das Boot auf sich anmelden.

Gruß
Chris
Schau hier
__________________
Gruß
Martin
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  #6  
Alt 17.08.2018, 17:02
Regalboat Regalboat ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: Wilden Süden
Beiträge: 1.454
Boot: Regal
850 Danke in 568 Beiträgen
Standard

Mit dem Bootsschein alleine schreiben die dein Boot nicht um.
Brauchst du auch den Kaufvertrag oder Kopie dazu.
Sollte einen Restsumme vereinbart sein, muss die auch geflossen sein.
Beim ADAC kann es anders sein, da weiß ich es nicht.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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