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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 23.12.2017, 11:10
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Darkmo Darkmo ist offline
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Standard Sonntagsfahrverbot

Erst heute habe ich erfahren, das es positive Neuigkeiten beim Sonntagsfahrverbot gibt.

Private fahrten sind nun in ganz Deutschland möglich wenn das Zugfahrzeu eine LKW Zulassung hat und nicht gewerblich genutzt wird.
Bundesanzeiger Pos.148 zu Absatz 3 Abschnitt 10

Im Beschluß des Bundesrates Seite 9 Absatz B= Änderung der StVO im §30 Absatz 3
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Ciao Markus

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  #2  
Alt 23.12.2017, 12:36
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Du warst schneller, ich wollte das auch grad schreiben
Hier kann man nachlesen unter §30: http://www.verwaltungsvorschriften-i...3236420014.htm

Zitat:
Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
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  #3  
Alt 23.12.2017, 21:30
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Erst heute habe ich erfahren, das es positive Neuigkeiten beim Sonntagsfahrverbot gibt.

Private fahrten sind nun in ganz Deutschland möglich wenn das Zugfahrzeu eine LKW Zulassung hat und nicht gewerblich genutzt wird.
Bundesanzeiger Pos.148 zu Absatz 3 Abschnitt 10

Im Beschluß des Bundesrates Seite 9 Absatz B= Änderung der StVO im §30 Absatz 3
Hi,
welches Datum hat die Änderung?
Ich hatte ja schon im Juni darauf hingewiesen.
https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post4408246
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Gruß, Klaus

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  #4  
Alt 24.12.2017, 09:34
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

das muss ja dann ganz neu sein. Ein Bekannter von einem Bootskameraden wurde vor ca. 4 Wochen noch mit einem Wohnwagen am Dodge Ram angehalten. Ca. 140,- und ein Punkt.

Gruß Axel
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  #5  
Alt 24.12.2017, 10:04
billi billi ist offline
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naja das Datum sagt was anderes
ZITAT:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 26. Januar 2001*
In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)

würde deinen Kumpel mal ansprechen drauf
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  #6  
Alt 25.12.2017, 11:52
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Hi,
welches Datum hat die Änderung?
Ich hatte ja schon im Juni darauf hingewiesen.
https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post4408246
Mai 2017
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Ciao Markus

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  #7  
Alt 25.12.2017, 11:55
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

das muss ja dann ganz neu sein. Ein Bekannter von einem Bootskameraden wurde vor ca. 4 Wochen noch mit einem Wohnwagen am Dodge Ram angehalten. Ca. 140,- und ein Punkt.

Gruß Axel
War es auch sein eigener Wohnwagen und war es eine Privatfahrt?
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Ciao Markus

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  #8  
Alt 27.12.2017, 09:11
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Anbei, die entsprechenden Dateien zum Downloaden.
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  #9  
Alt 27.12.2017, 17:19
talon18 talon18 ist offline
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Moin,
die Definition Anhänger ist mir noch nicht klar. Sport und Freizeitzwecke, wie Wohnwagen und Pferdetransporter habe ich verstanden. Was ist denn jetzt aber mit dem normalen Anhänger? Darf der auch gezogen werden solange er nicht gewerblich oder entgeltlich eingesetzt wird. Konkret - Darf ich mit meinem Pickup (LKW) meinen privaten Anhänger mit z.b. Gartenabfällen(Freizeit) an einem Sonntag ziehen? Gruß Boris
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  #10  
Alt 28.12.2017, 07:51
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Hier steht alles was man dazu wissen muß: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Und hier kann man den aktuellen Änderungstand erkennen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#BJNR036710013BJNG000100000

Von Anhängern für bestimmte Zwecke ist da keine Rede mehr.
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Gruß Mirko
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  #11  
Alt 28.12.2017, 09:30
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Hier steht alles was man dazu wissen muß: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Und hier kann man den aktuellen Änderungstand erkennen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#BJNR036710013BJNG000100000

Von Anhängern für bestimmte Zwecke ist da keine Rede mehr.
Alte Gesetze von 2013 bringen uns hier nicht weiter. Lösch das lieber, das verwirrt.
Wer ließt schon die Anmerkung.
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Ciao Markus

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  #12  
Alt 28.12.2017, 11:49
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Alte Gesetze von 2013 bringen uns hier nicht weiter. Lösch das lieber, das verwirrt.
Wer ließt schon die Anmerkung.
Einfach mal die Hinweise zu den Änderungen lesen, dann erkennt man auch den aktuellen Stand.

"Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) geändert worden ist"

Ich glaube viel aktueller geht es nicht.
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Gruß Mirko
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  #13  
Alt 28.12.2017, 12:02
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Ein Anhänger mit Grünschnitt, Bauschutt, Möbel, Holz oder sonstiges, zählt nicht unter den Passus "sportliche Nutzung oder Wohnwagen/Wohnmobil".

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Gruß, Klaus

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  #14  
Alt 28.12.2017, 13:36
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Ein Anhänger mit Grünschnitt, Bauschutt, Möbel, Holz oder sonstiges, zählt nicht unter den Passus "sportliche Nutzung oder Wohnwagen/Wohnmobil".

Gesendet mit Tapatalk
Ein privater, nicht gewerblich genutzter Anhänger dürfte aber schon unter den Passus "Freizeitzwecke" fallen

Der eine Fährt in seiner FREIZEIT halt Motocross und transportiert dazu sein "Moped", der andere schneidet in seiner FREIZEIT seine Obstbäume und transportiert den dabei entstandenen Grünschnitt

Eigentlich jeder, der seinen Anhänger nicht gewerblich oder entgeltlich benutzt, benutz diesen doch ausschließlich zu Freizeitzwecken

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 28.12.2017, 15:20
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Also laut der Änderung vom Oktober 2017 wären keine Fahrten mit Anhänger hinter LKW zulässig (Sonn- und Feiertage), egal ob gewerblich oder für die Freizeit. So lese ich das zumindest. Oder bin ich falsch?

Gruß Axel
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  #16  
Alt 28.12.2017, 15:29
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Einfach mal die Hinweise zu den Änderungen lesen, dann erkennt man auch den aktuellen Stand.

"Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) geändert worden ist"

Ich glaube viel aktueller geht es nicht.

Hinweis:Änderung durch Art. 1 V v. 18.5.2017 I 1282 (Nr. 31) mWv 1.6.2017 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 4 G v. 30.9.2017 I 3532 (Nr. 67) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 1 V v. 6.10.2017 I 3549 mWv 19.10.2017 (Nr. 68) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Ciao Markus

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  #17  
Alt 28.12.2017, 15:29
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Also laut der Änderung vom Oktober 2017 wären keine Fahrten mit Anhänger hinter LKW zulässig (Sonn- und Feiertage), egal ob gewerblich oder für die Freizeit. So lese ich das zumindest. Oder bin ich falsch?

Gruß Axel
da steht:

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden
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  #18  
Alt 28.12.2017, 16:14
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Also laut der Änderung vom Oktober 2017 wären keine Fahrten mit Anhänger hinter LKW zulässig (Sonn- und Feiertage), egal ob gewerblich oder für die Freizeit. So lese ich das zumindest. Oder bin ich falsch?

Gruß Axel
Ich glaub du liegst falsch.
Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen
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  #19  
Alt 28.12.2017, 16:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da steht:

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden
Ok, man muss den Satz zusammenhängend lesen, denn er ist nicht eindeutig geschrieben. Man könnte das auch anders deuten: Zum Einen die geschäftsmäsßigen LKWs über 7,5t, und zum Anderen ganz allgemein und unabhängig von Zweck die Anhänger hinter LKWs.
Eine typische Amtsdefition, die irgendwann wieder umgeschrieben wird, weil's zu zweideutig ist.

Gruß Axel
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  #20  
Alt 28.12.2017, 18:48
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Ein Anhänger mit Grünschnitt, Bauschutt, Möbel, Holz oder sonstiges, zählt nicht unter den Passus "sportliche Nutzung oder Wohnwagen/Wohnmobil".

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Moin,
1. sportlich und FREIZEIT
2. Wohnwagen und Pferdeanhänger sind als Beispiel aufgeführt.

nur sicher bin ich mir auch nicht. Ich gehe aber davon aus, das alle NICHT gewerblichen oder entgeltlichen Fahrten erlaubt sind, egal was für ein Anhänger.
Kein Polizist, BAG-Mann, Straßenverkehrsamt oder Rechtsanwalt im BF?
Gruß Boris
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  #21  
Alt 28.12.2017, 18:52
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kaceka kaceka ist offline
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Zitat:
Zitat von talon18 Beitrag anzeigen
Kein Polizist, BAG-Mann, Straßenverkehrsamt oder Rechtsanwalt im BF?
Wozu? Wir haben doch billi
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #22  
Alt 28.12.2017, 18:58
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Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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Also ich blicke bei dem Geschreibsel hier nicht mehr durch.Erst heißt es seit Mai,später seit Oktober wären private Anhängerfahrten mit Lkw Zulassung erlaubt.Dann wieder doch nicht so richtig ?
Ist das Gesetz ,oder die Änderung dazu nun schon in Kraft oder erst in Vorbereitung?
Gehört habe ich auch schon einiges,was schriftliches amtliches allerdings noch nicht zu Gesicht bekommen.

Gruß Ralf
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  #23  
Alt 28.12.2017, 19:04
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Wozu? Wir haben doch billi

???? Gruß Boris
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  #24  
Alt 31.12.2017, 09:16
Nurnedhudla Nurnedhudla ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

das muss ja dann ganz neu sein. Ein Bekannter von einem Bootskameraden wurde vor ca. 4 Wochen noch mit einem Wohnwagen am Dodge Ram angehalten. Ca. 140,- und ein Punkt.

Gruß Axel


Du meinst mich [emoji6] hab zwar nen Ram an dem Tag war ich aber mit dem geschäftlichen Renault Traffic unterwegs den ich mir privat ausgeliehen habe. Die haben mich in Stuttgart kurz vorm Flughafen raus gezogen.
Hatte das schrieben dabei wo dies so beschrieben war. Sagte ich fahr zum Europapark, also private fahrt. Sogar ausgedruckte Eintrittskarten vorgezeigt. Er war zwar nett aber hat ihn alles nicht interessiert.
Bin die restlichen km dann auf Landstraße über den Schwarzwald gefahrenen, war echt nervig.
Aber , es kam nie wieder was von denen bis jetzt. Der Vorfall war an Halloween. Denke die waren eher noch schlecht informiert, mal sehen.


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-Matthias-
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  #25  
Alt 31.12.2017, 09:19
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Zitat:
Zitat von Nurnedhudla Beitrag anzeigen
Du meinst mich [emoji6] hab zwar nen Ram an dem Tag war ich aber mit dem geschäftlichen Renault Traffic unterwegs den ich mir privat ausgeliehen habe. Die haben mich in Stuttgart kurz vorm Flughafen raus gezogen.
Hatte das schrieben dabei wo dies so beschrieben war. Sagte ich fahr zum Europapark, also private fahrt. Sogar ausgedruckte Eintrittskarten vorgezeigt. Er war zwar nett aber hat ihn alles nicht interessiert.
Bin die restlichen km dann auf Landstraße über den Schwarzwald gefahrenen, war echt nervig.
Aber , es kam nie wieder was von denen bis jetzt. Der Vorfall war an Halloween. Denke die waren eher noch schlecht informiert, mal sehen.


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Also b isher nur Androhung einer Strafe....
Die Polizisten sind auch nur Menschen und die Regeln ändern sich manchaml so viele im Jahr dass die auch nicht alles wissen können....
Denke da wird auch nichts mehr kommen...
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