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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art.

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  #1  
Alt 22.08.2008, 08:35
Benutzerbild von Old-Keeper
Old-Keeper Old-Keeper ist offline
Lieutenant
 
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Standard Fäkalientank in Holland! Ja oder Nein?

Hallo Leute! Nun höre ich schon wieder ein neues Gerücht! Ist es jetzt wirklich so, daß ab dem 1.1.2009 in Holland "ALLE" Boote, auch die alten, einen Fäkalientank an Bord haben müssen? Wer hat da konkrete Informationen oder wo gibt es Stellen oder Ämter, die einem das genau sagen können? Ich bin ja gerade in der Planung meine Badeplattform als Tank umzubauen, bzw. die Leitungen dafür anzuschließen. Aber wie bekomme ich dann das Abwasser der Spüle dort hin? Man sagte mir kürzlich, das wäre wieder ein neues Problem und ginge nicht mal eben zu machen, weil das Spülwasser dann wieder zurück laufen könnte? Wer hat hier die entsprechende Antwort? Würde mich über Vorschläge und Infos freuen! Gruß Hermann

www.Old-Keeper.de
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  #2  
Alt 22.08.2008, 10:08
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Standard

hier ist etwas:

http://www.boote-forum.de/showthread...f%E4kalientank

also Ja, Fäkalientank (wenn See-Toilette vorhanden)
sonst geht nur noch Porta Potti
oder nichts
oder Eimer

Gruß
Axel
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  #3  
Alt 24.08.2008, 20:36
Benutzerbild von Tomtom
Tomtom Tomtom ist offline
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481 Danke in 243 Beiträgen
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Hi,

"ALLE Boote" die jünger als Baujahr 1987 sind.

Gruß
Tom
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  #4  
Alt 24.08.2008, 21:29
Benutzerbild von Grisu1959
Grisu1959 Grisu1959 ist offline
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Hallo Hermann,(Fähnrich)

habe die Tage folgendes gefunden Herausgeber die Polizei NRW /Wasserschutzpolizei
guckst du hier
Link
http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...ehrer-2007.pdf
dort steht es schwarz auf weiß,werde auch umrüsten
Viele Grüße aus dem Ruhrpott
Wolle
__________________
VG Wolle
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  #5  
Alt 24.08.2008, 22:47
classicboatowner classicboatowner ist offline
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Moin zusammen,

habe am Samstag mit einem Mitarbeiter der "Rijkswaterstaad" gesprochen..........Zitat, sinngemäss: .......ab dem 1.1.2009 ist das Einleiten von Fäkalien nicht mehr erlaubt......es gibt KEINE Übergangsfristen .........es gibt KEINE Ausnahmen für ältere Boote und Yachten..........!

mit sportlichem Gruss

Martin
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  #6  
Alt 25.08.2008, 08:06
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Dirk H. Dirk H. ist offline
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Boot: die "Tosa", fast fertig...
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Moin moin.

Nun hab ich auf meinem Boot ein kleines Problem. Ich hab auch eine Seewassertoilette, aber partou keinen Platz für einen F-Tank. Wir wohnen in Emden und da ist Holland nur einen Katzensprung über den Dollart entfernt. Darf ich jetzt mit meinem Boot gar nicht mehr nach Holland? Wenn ich die Seeventile geschlossen habe und den Ordnungshütern versichere, dass ich mein Locus in Holland nicht benutze, geht das dann in Ordnung? Ich will kein Porta-Potti o.ä. einbauen.
Danke im Voraus.
__________________
ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #7  
Alt 25.08.2008, 08:13
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

von Cactus gibt es Einsätze und Adapter, lege sie halt für die Hollandfahrten an Bord und gut ist.

http://www.tsd-toilettenservice.de/Cactusprodukte.html

Gruß Willy
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  #8  
Alt 25.08.2008, 12:13
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Stefan13 Stefan13 ist offline
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Ich habe gestern gehört, dass es Ausnahmen für Sportboot unter 10 Metern geben soll. Leider habe ich noch nichts schriftliches gefunden.
__________________
Sportliche Grüße
Stefan
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Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner

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  #9  
Alt 25.08.2008, 12:27
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bootpik7 bootpik7 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Stefan13 Beitrag anzeigen
Ich habe gestern gehört, dass es Ausnahmen für Sportboot unter 10 Metern geben soll. Leider habe ich noch nichts schriftliches gefunden.
Es gibt keine derartige Ausnahme. Lediglich "uralte" Schiffe (Baujahr weiß ich jetzt nicht auswendig) sind ausgenommen; Ausnahmeregelungen werden nicht gemacht.
Das Seeventil, wenn vorhanden, muß versiegelt sein (was immer das auch heißen mag keine Ahnung).
Alle, die damit zu tun haben, sind sich der Problematik bewußt z.B. längere Fahrt, Tank ist voll --> was dann ????.
Bisher ist noch keine Lösung bekannt; da kommt es wohl auf den an, der gerade die Kontrolle durchführt.

Sobald ich was besseres oder mehr weiß gibt es Bescheid.

Heinz
__________________
Gruß Heinz
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #10  
Alt 25.08.2008, 13:59
peterhubertus peterhubertus ist offline
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. . . und abgesehen von dem erforderlichen Aufwand kann man es doch nur begrüssen, dass ab nächstem Jahr die Schiete nicht mehr in den Bach laufen darf. Man stelle sich nur die 10-Tausende von Booten in den engen holl. Kanälen vor, und JEDER macht seine Wurst täglich da rein. Das wird einem schon in wenigen Jahren wie tiefstes Mittelalter vorkommen.
__________________
Gruss, Peter
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  #11  
Alt 08.09.2008, 12:12
lady albatros lady albatros ist offline
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Hallo,

wir kommen gerade aus unserem holländischen Wochenende, wo wir viel unterwegs waren , u.a.zwecks Suche eines neuen Heimathafens.
Einer der Hafenmeister, mit denen wir sprachen, erzählte uns, dass man von Seiten der Wasserschutzpolizei schon vorhat, die Einhaltung der neuen Gesetzgebung zu kontrollieren. Es gibt eine Tablette, die in die WC.Schüssel gelegt und abgepumpt wird; zeigt sich draussen eine rötliche Verfärbung des Wassers, heißt das, dass man vorher wohl etwas Unerlaubtes dadurchgeschickt haben muss.
Beim ersten Mal ist man mit 50 Euro dabei, danach wird`teurer!

MfG
Sabine
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  #12  
Alt 08.09.2008, 12:52
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Narva Narva ist offline
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Zitat:
Zitat von bootpik7 Beitrag anzeigen
Es gibt keine derartige Ausnahme. Lediglich "uralte" Schiffe (Baujahr weiß ich jetzt nicht auswendig) sind ausgenommen; Ausnahmeregelungen werden nicht gemacht.
Das Seeventil, wenn vorhanden, muß versiegelt sein (was immer das auch heißen mag keine Ahnung).
Alle, die damit zu tun haben, sind sich der Problematik bewußt z.B. längere Fahrt, Tank ist voll --> was dann ????.
Bisher ist noch keine Lösung bekannt; da kommt es wohl auf den an, der gerade die Kontrolle durchführt.

Sobald ich was besseres oder mehr weiß gibt es Bescheid.

Heinz
Weiss jemand wie "uralt" die Schiffe sein müssen ????

Gruss Clairon
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Gruss Clairon
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Habe 1 Ferienhaus im Languedoc (10min Meer) und ein Bauernhaus in der Franche-Comté (5min Kanalhafen) zu verkaufen für mehr Infos PN
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  #13  
Alt 08.09.2008, 16:08
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Narva Beitrag anzeigen
Weiss jemand wie "uralt" die Schiffe sein müssen ????

Gruss Clairon

das spielt eigentlich gar keine Rolle, da man nicht verpflichtet ist einen Fäkalientank einzubauen.
Man darf keine Fäkalien in Gewässer einleiten. Wie Du das machst ist Deine Sache.
Wenn allerdings eine betriebsbereite Seetoilette an Bord ist, wird man es schwer haben den Beweis anzutreten, dass sie nicht benutzt wird.
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Charly
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  #14  
Alt 09.09.2008, 06:28
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islandhopper islandhopper ist offline
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Betrifft das ganze eigentlich nur "Fäkalien", oder ist das Spülbecken auch von dem Einleitungsverbot betroffen?
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Gruß Georg
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Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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  #15  
Alt 09.09.2008, 07:12
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Moin Georg
Lies dir mal die Antwort von Uwe,Grsisu 1959, durch.
Dann den Link und die PDF-Datei.

Gruß Werner
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  #16  
Alt 09.09.2008, 07:13
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bootpik7 bootpik7 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von islandhopper Beitrag anzeigen
Betrifft das ganze eigentlich nur "Fäkalien", oder ist das Spülbecken auch von dem Einleitungsverbot betroffen?
Das alles gilt nur für die Fäkalien. Grauwasser ist davon nicht betroffen.

Heinz
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Gruß Heinz
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  #17  
Alt 09.09.2008, 09:21
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Wenn allerdings eine betriebsbereite Seetoilette an Bord ist, wird man es schwer haben den Beweis anzutreten, dass sie nicht benutzt wird.
Bist Du sicher, dass die Beweislast hier umgekehrt wird? Das wäre eine große Ausnahme, die den Grundsätzen aller Rechtgebung wiederspricht. Gibt es meines Wissens nur in ganz wenigen Bereichen.
Eigentlich muss Dir die Benutzung nachgewiesen werden!
Gruß
Peter
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  #18  
Alt 09.09.2008, 09:27
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Zitat:
Zitat von rubberduck Beitrag anzeigen
Bist Du sicher, dass die Beweislast hier umgekehrt wird? Das wäre eine große Ausnahme, die den Grundsätzen aller Rechtgebung wiederspricht. Gibt es meines Wissens nur in ganz wenigen Bereichen.
Eigentlich muss Dir die Benutzung nachgewiesen werden!
Gruß
Peter

Es kann durchaus sein, dass dieser Grundsatz in den NL auch gilt.

Man müsste jemanden finden, der das ausprobiert und einen entsprechenden finanziellen Verweis der "Politie" vor Gericht anfechtet.
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Charly
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  #19  
Alt 09.09.2008, 09:40
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Moin zusammen,

also alle, mit denen ich bisher sprach und alles, was ich bisher dazu gelesen habe besagt, dass die Einleitung verboten ist und man schon auf frischer Tat ertappt werden muss. Von einer "Versiegelungspflicht" oder einer "Nachweispflicht der Nicht-Benutzung" kann ich nirgendwo - vor allem nicht in den offiziellen niederländischen Verlautbahrungen - was entdecken. Offizielle niederländische Quellenangaben wären hier hilfreich.
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
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  #20  
Alt 09.09.2008, 09:58
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Hai,

warum sind denn alle darüber so entsetzt und verstehen die Welt nicht mehr?
Bereits seit seit 2006 gilt diese Regelung für Deutschland innerh der 3 Meilen, wollt Ihr mir sagen das wusste niemand bzw. nur weil man nun in Holland keine Fäkalien mehr ins Wasser leiten darf fangt ihr an euch die Köpfe heiß zureden?

Wenn ich das lese könnte man denke n das sich hier einige über die hierzulande herschenden Gesetze hinweg setzen.

Eine Versigelung hat so auszusehen das, dass entsprechende Seeventiel geschlossen ist und mit einem abschließbaren Schloss, dessen Schlüssel nur der Schiffsführer hat, gesichert ist um fremdbenutzung auszuschließen. Somit ist gesichert das einzig und alleine der Schiffsführer für eine Missachtung dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Grund ist der das Ausserhalb der Meilenzone das Abwasser eingeleitet werden darf und der Hahn wieder geöffnet werden kann.

Verbessert oder steinigt mich wenn ich mich geirrt haben sollte.

Mit sauberen Gruß
Horst
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  #21  
Alt 09.09.2008, 10:04
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Moin Horst,

ich hab nicht den Eindruck, dass sich jemand aufregt. Aber sag mal - wo steht das:

Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
Eine Versigelung hat so auszusehen das, dass entsprechende Seeventiel geschlossen ist und mit einem abschließbaren Schloss, dessen Schlüssel nur der Schiffsführer hat, gesichert ist um fremdbenutzung auszuschließen. Somit ist gesichert das einzig und alleine der Schiffsführer für eine Missachtung dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Ich kann das nämlich in keinem der niederländischen Texte zum Thema finden.
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
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  #22  
Alt 09.09.2008, 10:33
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Hallo Olaf,

Na aufregen würde ich auch nicht sagen wollen, aber alle die in Deutschland ein Boot mit einer festen Innentoilette haben müssten eigentlich bereits einen Tank nachweisen können und somit stellt sich für diejenigen doch eigendlich nicht weiter die Frage, wie man es verhindert das nichts eingeleitet werden kann in Holländischen-Gewässer oder?

Sicher wird es hier auch Eigner geben die ihren Untersatz immer in den Niederlanden haben, aber ich denke auch hier ist es nicht erst von jetzt auf gleich geschehen sondern angekündigt wurde das sicherlich auch dort.

Bei uns gab es, soweit ich weiss, eine 2 Jahresfrist.


wie das in der Niederlande geregelt wird weis ich nicht, ob das so ausreichend ist, nur hier in Deutschland wird es bisher so geregelt, Das Ventiel ist ein 2 Wege-Ventiel was umgestellt werden kann zum Seeauslauf oder zum Fäkalientank.

Auch hier zulande ist es nicht zwingend vorgeschrieben einen Fälkalientank einzubauen aber es ist verboten Fäkalien einzuleiten und eben schon seit längeren und nicht erst wie in den Niederlanden im Jahr 2009.


Gruß
Horst

Geändert von Kaptian Sparrow (09.09.2008 um 10:39 Uhr)
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  #23  
Alt 09.09.2008, 10:41
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Ich finde die neue Regelung gut und mehr als zeitgemäß. Auf meinen Fahrten durch holländische Gewässer wurde mir auch immer flau, wenn ich daran denke wieviele Fäkalien in die Gewässer gelangen und Grauwasser natürlich auch und wieviele vor allem Kinder im gleichen Gewässer planschen und natürlich auch das Wasser dabei zwangsläufig mal schlucken. Dieses Jahr habe ich auch gehört, dass die neue Regelung ab 1.1.09 durchgesetzt wird. Wie ich die Holländer kenne, werden sie auch sehr empfindliche Strafen finden und gute Möglichkeiten die Einhaltung zu kontrollieren. "Komisch", dass sie so gerne und oft vor allem die Ausländer dabei bestrafen. Von der Farbtablette habe ich auch schon gehört und wenn man die Fäkaltanks dann irgendwann ins Wasser verkappt, wird man das auch schnell feststellen können. Es weiß nur noch kein Mensch, wo und wann die ganzen Abpumpstationen kommen werden, die die Fäkaltanks dann entleeren könnten. Meines Erachtens ist es technisch ein riesen Aufwand ausreichend Entleerstationen aufzustellen und die dann an das Abwassersystem anzuschließen. Wenn es kommt, so kostet es bestimmt ordentlich, am Ende natürlich dem Bootsfahrer.
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  #24  
Alt 09.09.2008, 11:21
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Moin nochmal,

auf der offiziellen Info-Seite zu dem Thema (unterstützt vom Hiswa, Watersport Verbond, Vrom und ANWB) steht zum Thema "Kontrolle der Einhaltung" folgendes:

Zitat:
Hoe wordt er gecontroleerd op het lozingsverbod?

Omdat er geen verplichting is om een opvang voor vuilwater aan boord te hebben, kunnen waterbeheerders en de waterpolitie alleen ingrijpen wanneer ze iemand op heterdaad betrappen bij het lozen van toiletwater op het oppervlaktewater. Dat is lastig. Maar watersporters met gezond verstand zullen zich ongetwijfeld realiseren dat ook zij gebaat zijn bij schoon water.
Und zum Thema "Ausrüstungsplflicht" (oder "Verplombungspflicht"):

Zitat:
Ben ik verplicht een vuilwatertank in te bouwen?

Nee. Per 1 januari 2009 mag u het toiletwater niet meer op het oppervlaktewater lozen. Hoe u dit regelt, mag u helemaal zelf weten.

Welke alternatieven zijn er voor een vuilwatertank aan boord?

U kunt vaker aanleggen en aan wal naar het toilet gaan, de aloude puts gebruiken, een chemisch toilet of een droogtoilet aanschaffen. Op deze site vindt u meer informatie over het chemisch toilet, droogtoiletten en het vuilwatersysteem, compleet met een indicatie van de kosten en een overzicht van leveranciers.
Die Quintessenz daraus ist für mich:

- Einleiten verboten
- Keine Vorschrift zur Frage der Umsetzung oder Kontrolle
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
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  #25  
Alt 09.09.2008, 11:24
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Hallo Zusammen,
das hier habe ich im Internet zum Thema gefunden,
http://www.flex-toilet.nl/Watersport.html
ist vielleicht eine noch schnellere und preiswertere Lösung zur Cactus-Toilette. Ist leider nur auf niederländisch, aber wer es nicht versteht, ich übersetze gern.
Gruss Jutta
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