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  #1  
Alt 18.03.2023, 16:36
Christian81NRW Christian81NRW ist offline
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Standard Die 3sm Zone und danach?

Ahoi! Das habe ich im Netzt gefunden und hätte gerne Eure Bestätigung und Verneinung dazu weil es einfach Fragen aufwirft die ich gleich noch stelle.

Reichweite des SFB See:
Wenn man mit dem eigenen Boot unterwegs ist und in allen nautischen Disziplinen mehr als gut ist, gibt es vom Gesetzgeber keine Grenzen, denn nach den 3-Seemeilen finden keine Kontrollen mehr statt und auf Hoher See bestehen keine Bootsführerscheinpflicht. Allerdings sollten die Boots-Versicherungen weltweite Gültigkeit haben. Soweit jedenfalls geht die Theorie zum Thema: Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren.

Heißt das wirklich das nach den 3sm ich lustig weiterfahren kann weil ich ja dann aus dem Hoheitsgebiet raus bin?

Mal angenommen ich gerate außerhalb der 3sm in Seenot. Irgendwas passiert wo meine Versicherung aufkommen soll. Könnte ich dann Probleme mit der Versicherung bekommen? Ich frage mal Euch und nicht meine Bootsschule denn die Antwort kenne ich schon: Nach dem SBF See mach mal den SBF Küste dann darfst Du auch 12sm raus.
Ich glaube nicht das alle die weiter wie 3sm fahren erweiterte Führerscheine haben.
Was sagt Ihr hierzu?

Grüße Chris
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  #2  
Alt 19.03.2023, 21:27
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Musikbaer Musikbaer ist offline
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Versicherungs- und Haftungsfragen sind der wesentliche Grund, weshalb ich auch als reiner MoBo-Fahrer aktuell den SKS mache. Dürfen tust du alles mit dem SBF See, aber ein höherwertiger Schein ist immer ein Argument bei allen Angelegenheiten, die mit Versicherungen oder gar einer amtlichen Seeunfalluntersuchung zu tun haben. Jetzt, wo ich zumindest schonmal die Theorie des SKS bestanden habe, bin ich auch unabhängig von Rechtsfragen sehr dankbar für das vermehrte Wissen. Das Geld ist gut angelegt, finde ich.
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Viele Grüße Joachim
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  #3  
Alt 19.03.2023, 21:50
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Ich hab den SBF See gemacht, damit ich nach der Atlantiküberquerung legal anlegen kann.
In der Tat habe ich mal ein Boot von NL nach DE überführt. Damals musste man noch einklarieren. NL brauchte man keinen Schein. Gab aber nur eine mündliche Verwarnung.. ist schon ewig her.
Das mit der Atlantiküberquerung wird wohl nix mehr.
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  #4  
Alt 19.03.2023, 21:54
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Zitat:
Zitat von Christian81NRW Beitrag anzeigen
.....die Antwort kenne ich schon: Nach dem SBF See mach mal den SBF Küste, dann darfst Du auch 12sm raus.
Ich glaube nicht, dass alle die weiter als 3sm fahren erweiterte Führerscheine haben....
Was ist denn der SBF See bzw. Küste? Mit 12sm kommt man ja noch nicht mal nach Bornholm = 50sm:2= 25 - also 13 zuviel. Da kommt dann "ich brauche keinen Schein auf See" zur Geltung.
Mein Fahrtengebiet (Versicherung) hatte im N auf jeden Fall noch Svalbard, und im W eine senkrechte Linie; die witzigerweise auf Nordafrika traf; im Atlantik als Grenze.
Meiner Versicherung sind meine wenigen "Scheine" bekannt.
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  #5  
Alt 19.03.2023, 22:14
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Bei dem Thema Kamm man ruhig schon Mal Bier und Chips holen.

Da nur der SBF-See gesetzlich vorgeschrieben ist und alle anderen "Scheine" nur empfohlen sind, kann es strafrechtlich keine Auswirkung haben, wenn man nur den SBF-See hat.
Keine Strafe ohne Gesetz.

Versicherungstechnisch sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen.
"Meine" Versicherung sagt in der Führerscheinklausel, dass der gesetzlich vorgeschriebene Befähigungsnachweis vorliegen muss
Gesetzlich vorgeschrieben ist außer dem SBF-See genau null-Komma-nix.

Gruß Lutz

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  #6  
Alt 19.03.2023, 22:21
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bei dem Thema Kamm man ruhig schon Mal Bier und Chips holen.

Da nur der SBF-See gesetzlich vorgeschrieben ist und alle anderen "Scheine" nur empfohlen sind, kann es strafrechtlich keine Auswirkung haben, wenn man nur den SBF-See hat.
Keine Strafe ohne Gesetz.

Versicherungstechnisch sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen.
"Meine" Versicherung sagt in der Führerscheinklausel, dass der gesetzlich vorgeschriebene Befähigungsnachweis vorliegen muss
Gesetzlich vorgeschrieben ist außer dem SBF-See genau null-Komma-nix.

Gruß Lutz

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  #7  
Alt 20.03.2023, 06:37
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Wenn wir uns jetzt noch darauf verständigen können, dass man nach drei Seemeilen zwar "lustg" weiterfahren darf, aber keineswegs das Hoheitsgebiet verlassen hat, dann haben wir´s.
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  #8  
Alt 20.03.2023, 07:22
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also es ist ganz einfach...

innerhalb der drei Meilen Zone benötigt man den SBF See außerhalb gibt es nur Empfehlungen ... daher ist dort auch kein Führerschein vorgeschrieben...

wer also den SBF See hat darf damit auch die Atlantiküberquerung oder die Weltreise machen...

zum THema Versicherung... in den Versicherungsbeingungen ist das Fahrgebit je nach VErsicherung begrenzt...

z.B: bei meiner Versicherung kann man mehrere Fahrbeiete auswählen.


Fahrtgebiet A: Europäische Binnengewässer. (Inkl. 6 Wochen pro Jahr bei Verdoppelung des Selbstbehaltes: Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens.)

Fahrtgebiet B: Europäische Binnengewässer, Nord und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land's End / Quessant. (Inkl. 6 Wochen pro Jahr bei Verdoppelung des Selbstbehaltes: Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen im Zeitraum vom 01.04. bis 01.10. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.)

Fahrtgebiet C: Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens.


Fahrtgebiet D: Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens. Seegebiete: westafrikanische Atlantikküste 25° - 36° N, 20° W. Europäische Atlantikküste 36° - 60° N, 12° W.

In der Zeit vom 01.11. - 01.03. eines jeden Jahres besteht jedoch kein Versicherungsschutz an der europäischen Atlantikküste.


die Versicherung schreibt in ihren Bedingungen in der Regel nur den gesetzlichen Führerschein vor (wurde ja von Lutz schon angemerkt)... keinen Empfohlenen ... aber auch hier gilt es die Verisicherungsbedingungen zu lesen...

aber auch das Thema wurde schon einige male hier diskutiert... und findet man über die Suchfunktion ausreichend lesestoff..
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Gruß Volker
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Alt 20.03.2023, 12:30
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
also es ist ganz einfach...

innerhalb der drei Meilen Zone benötigt man den SBF See außerhalb gibt es nur Empfehlungen ... daher ist dort auch kein Führerschein vorgeschrieben...
sorry, aber das ist Quatsch. Richtig ist zwar, daß man bei privater Nutzung zu Freizeit- und Erholungszwecken auch außerhalb der Hoheitsgewässer nicht mehr braucht als den SBF, das hat allerdings nichts mit der Dreimeilenzone (die es in Deutschland nicht gibt, in der Nordsee ist die seewärtige Grenze des Küstenmeeres die 12-Meilen-Zone, in der Ostsee gilt aufgrund der der topografischen Gegebenheiten eine relativ komplexe Festlegung, die man sich, sofern wichtig (z.B. aus zollrechtlichen Vorschriften) sehr genau anschauen sollte.
Das hat aber alles nichts mit den benötigten Führerscheinen für ein Wasserfahrzeug zu tun - außerhalb von Hoheitsgewässers gilt auf einem Schiff das Recht des Flaggenstaats, auf einem deutschen Schiff (auch auf einem Sportboot) also deutsches Recht. Und genau das fordert für die private Nutzung auf Seeschiffahrtsstraßen den SBF-See und nicht mehr - bei gewerblicher Nutzung hingegen abhängig vom Fahrgebiet SKS, SSS oder SHS und dazu Mindest-Besatzungsgrößen. Das gilt selbstverständlich auch außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer - dort kann zwar niemand kontrollieren, aber ein bekanntgewordener Verstoß kann selbstverständlich nach Rückkehr entsprechend verfolgt werden.

lg, justme
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  #10  
Alt 20.03.2023, 12:52
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Wenn man mangels seemänischer Fertigkeiten seinen Dampfer versenkt, bekommt man keine Bonuspunkte blos weil man SKS, SSS oder SHS besitzt. Allein der Besitz solcher Scheine hat nur geringe Aussagekraft.
Ich habe vor 45 Jahren meinen Motorradführerschein auf einer 125er Honda gemacht und bin jetzt schon 40 Jahre kein Motorrad gefahren. Ich könnte mich jederzeit auf so ein 150Ps Monster setzen und durch die Gegend ballern. Völlig legal.

Mit meinen Sportbootfüherschein ist es ähnlich. Meine Hochsseezeit unter Segeln, liegt auch schon über 30 Jahre zurück. (Von einigen kleinen Ausflügen einmal abgesehen).

Am Ende bleibt jeder für sein eigenes Handeln verantwortlich und es liegt im eigenen Ermessen, was man bereit ist zu verantworten.

Was Versicherungs- und Haftungsfragen betrifft, sind die weiteren Scheine jedenfalls völlig belanglos. Von der Verantwortung für sein Handeln, wird man durch Scheine jedenfalls nicht entbunden.
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Alt 20.03.2023, 13:41
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Ich könnte mich jederzeit auf so ein 150Ps Monster setzen und durch die Gegend ballern. Völlig legal.
Juristisch korrekt. Als Praktiker stellt sich allerdings die Frage was dann zuerst eintritt: Unfall oder Herzinfarkt?

So ähnlich würde es mir wahrscheinlich auch mit einem kleinen Boot auf dem Meer gehen
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  #12  
Alt 21.03.2023, 16:48
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
sorry, aber das ist Quatsch. Richtig ist zwar, daß man bei privater Nutzung zu Freizeit- und Erholungszwecken auch außerhalb der Hoheitsgewässer nicht mehr braucht als den SBF, das hat allerdings nichts mit der Dreimeilenzone (die es in Deutschland nicht gibt, ..
Sorry aber auch das ist Quatsch.

Seeschifffahrtstraßen sind die Wasserflächen bis zu einem Abstand von drei Seemeilen seewärts von der Basislinie.
Auch wenn es den Begriff offiziell vielleicht nicht gibt, kann man DAS m.E schon als Drei-Meilen-Zone bezeichnen.

Von 3 bis 12 Seemeilen ist dann KEIN SBF mehr erforderlich, obwohl man sich noch auf deutschem Staatsgebiet befindet, aber eben nicht mehr auf deutschen Seeschifffahrtstraßen.

Gruß Lutz
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Alt 21.03.2023, 17:44
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Von 3 bis 12 Seemeilen ist dann KEIN SBF mehr erforderlich, obwohl man sich noch auf deutschem Staatsgebiet befindet, aber eben nicht mehr auf deutschen Seeschifffahrtstraßen.

Gruß Lutz
Vgl. § 1 Nr. 3 SpFV, § 1 SeeSchStrO
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Meine Pronomen: Told/you/so.

Geändert von karaya (21.03.2023 um 18:09 Uhr)
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Alt 24.03.2023, 12:15
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Sorry aber auch das ist Quatsch.

Seeschifffahrtstraßen sind die Wasserflächen bis zu einem Abstand von drei Seemeilen seewärts von der Basislinie.
Auch wenn es den Begriff offiziell vielleicht nicht gibt, kann man DAS m.E schon als Drei-Meilen-Zone bezeichnen.

Von 3 bis 12 Seemeilen ist dann KEIN SBF mehr erforderlich, obwohl man sich noch auf deutschem Staatsgebiet befindet, aber eben nicht mehr auf deutschen Seeschifffahrtstraßen.

Gruß Lutz
stimmt, hatte ich zwar unten korrigiert aber im ersten Satz vergessen. Die Kernaussage ist jedoch: es hängt nicht in erster Linie davon ab, in welchem Fahrgebiet man mit einem Boot unterwegs ist, sondern welche deutsche Vorschrift für dieses Fahrgebiet gilt. Nur wenn nach deutschen Vorschriften keine explizite Fahrerlaubnis in einem Fahrgebiet gefordert ist braucht man auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff auch keine, ansonsten ist es relativ unerheblich ob man innerhalb oder außerhalb deutscher Hoheitsgewässer unterwegs ist (sofern man sich nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten befindet - dann ist das dortige Recht zu prüfen, ob es einschränkende oder öffnende Berechtigungen enthält). Gegenbeispiel ist (neben der gewerblichen Nutzung auf Schiffen unter deutscher Flagge) auch immer wieder gerne das schweizer Recht - da braucht man auf See immer den schweizer Hochseeausweis als Schiffsführer.

lg, justme
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