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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zollfrei einkaufen auf Helgoland
Hallo Nordmänner, ich bräuchte mal Eure Hilfe .
Hab seit kurzem einen neuen Nachbarn aus Brake , der mir erzählte daß er auf Helgoland sein "Steiner" zu einem unglaublich günstigen Preis gekauft hat.Zollfrei war das Zauberwort. Ist es tatsächlich möglich dort diese Teile zu einem sonst im ganzen Lande nicht angebotenem Preis zu bekommen ? Gruss aus dem Süden Josef |
#2
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ja, aber nicht für jeden, denn normalerweise muss man den "Helgoland-Touristen-Zollfrei-Aufschlag" zahlen. Dann hebt sich das mit dem Zoll Vorteil ganz schnell wieder auf.
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#3
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Ich denke, zollfrei gibt es nicht mehr es sei denn, du verläßt die EU auf dem Seeweg von dort.
Bringt er die zollfreien Dinge mit Heim darf er sich nicht erwischen lassen. Genau weiß ich es aber nicht
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#4
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Iss doch ganz einfach,
Helgoland ist zollfreies Gebiet, wer dort wohnt, kann echt sparen. Für alle Anderen gelten bei Einreise in Länder der EU die gültigen Freimengen, alles darüber muß nachverzollt werden.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#5
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Helgoland ist vom Schengen Abkommen ausgenommen und damit Zoll und Mehrwertsteuerfreies Gebiet.
Man muß nur die gültigen Freimengen,bzw. Beträge beachten. Die Dinge sind dort schon günstiger aber am ehesten rentiert es sich bei Tabakwaren. Dort kann man 50% sparen.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#6
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Moin....
ganz so einfach ist es nun doch nicht Hier die aktuellen Zollbestimmungen für Helgoland: Zollbestimmungen Besucher unserer Insel können sich freuen: Die Freigrenzen für aus Dittländern, also Nicht-EU-Staaten oder Gebiete, die als solche behandelt werden (z.B. Helgoland), mitgebrachte Reisemitbringsel werden ab dem 1. Dezember 2008 deutlich erhöht. Das teilte die Bundesfinanzdirektion Nord, - Pressestelle Zoll - am 12.11.08 mit. Wesentliche Neuerung: Künftig dürfen Personen, die per Flugzeug oder Seeschiff einreisen, Waren für Ihren persönlichen Gebrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk bis zu 430,00 Euro abgabenfrei mitbringen. Bisher galt ein Betrag von 175,00 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175,00 Euro. __________________________________________________ ___________ Frei von Eingangsabgaben sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichem Gepäck einführen (Reisemitbringsel), im Rahmen folgender Mengen- und Wertgrenzen: Auzug aus der Verordnung über die Abgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden v. 3.12.1974 (BG-BI.I/S. 3377) 1.Tabakwaren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Als Zigarillos gelten Zigarren mit einem Stückgewicht bis zu 3 Gramm. Verschiedene Tabakwaren sind nebeneinander abgabenfrei, soweit sie insgesamt die Menge nicht überschreiten, die der abgabenfreien Zigarettenmenge entspricht. Nur für Reisende im Alter von min. 17 Jahren. 2. Alkoholische Getränke 1 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit einem Weingeistinhalt von mehr als 22 Vol. % oder 2 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen oder Alkohol mit einem Weingeistgehalt von 22 Vol. % oder weniger oder 2 Liter Likörwein (sog. Dessertweine mit hohem Alkoholgehalt- z. B. Sherry-, Port-, Madeira-, Samos- usw.), daneben 2 Liter sonstiger Wein. Nur für Reisende im Alter von min. 17 Jahren. 3. Kaffee 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffeeauszüge oder - essenzen. Nur für Reisende im Alter von min. 15 Jahren. 4. Parfüms 50 Gramm. 5. Toilettenwasser 1/4 Liter. 6. Sonstige Waren, mit Ausnahme von Gold, Goldlegierungen und -plattierungen (der Nr. 71.07 und 71.08) des Zolltarifs, bis zu einem Wert von insgesamt 430,00 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreimenge von 175,00 Euro. Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware, deren Wert 430,00 Euro übersteigt (Schmuck- oder Kleidungsstücke, technische oder optische Geräte usw.). Die Eingangsabgaben werden vom vollen Warenwert erhoben. Die Abgaben für Waren, welche die o. g. Freimengen überschreiten, erfragen Sie bitte beim Zollamt Helgoland, Tel.: 304. __________________________________________________ ____________ Das Zollamt Helgoland informiert: In den Fällen, in denen der liefernde Unternehmer oder der Abnehmer einen Beauftratgten (z.B.: Bahn, Post, Verfrachter, Frachtführer, Spediteur, etc.) mit der Durchführung oder der Besorgung der Beförderung des Gegenstands beauftragt (Versendungsfälle nach § 10 Abs. 1 UstDV*), sind zollamtliche Bestätigungen für Umsatzsteuerzwecke grundsätzlich nicht erforderlich. *) Umsatzsteuer-Durchführungsgesetz § 10 Abs. 1: Ausfurhnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen 1) in den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet hat (Versendungsfälle), soll der Unternehmer den Ausfuhrnachweis regelmäßig führen. __________________________________________________ ____________ Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich vor Ort über die aktuellen Bestimmungen! Quelle: www.helgoland.de Um in den Genuss der Freimengen zu kommen (z. B. 430,- € für ein Fernglas), muss man persönlich auf der Insel aufschlagen und das Zeug als Mitbringsel nach Hause schleppen. Man kann auch auf der Insel Waren bestellen und sich nach Haus schicken lassen (habe ich auch schon getan) - dann wird aber in jedem Fall Einfuhrzoll fällig (aber auch das kann sich u. U. noch lohnen). Gruß Thomas
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#7
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Iiih, Toilettenwassser. Das können die aber behalten...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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So große Preisnachlässe gibt es garnicht.
bei meinem Fernglas (Bresser) habe ich im September anstelle 295,-€ dann 250-€ bezahlt. Woher soll es auch kommen? Bei Gegenständen, die nicht mit anderen Abgaben wie Tabaksteuer etc. belastet sind? Im Falle Steiner fällt m.E. kein Zoll an, da wahrscheinlich größtenteils in EU gefertigt. Also stehen "nur" 19% "Staatsspende" zur Disposition. Abgesehen davon erhebt die Gemeinde Helgoland zumindest auf Zigaretten noch "Gemeindeumsatzsteuer". Wer weiß noch auf welchen Produkten die Stuer erhoben wird. Also 10 % Nachlass halte ich für möglich, aber auch nicht viel mehr. Im Mai 09 suche ich das nächste Mal Helgoland mit dem Boot auf, mal sehen wie die Preise sich dann geben.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#9
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Bei den Freimengen lohnt es sich sicher extra dorthin zu fahren. Das Gesparte geht sicher mit den Kosten für die Überfahrt drauf. Aber wie heißt es so schön: Geiz ist g....
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#10
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Es soll sogar Menschen geben, die ohne was gekauft zu haben, von Helgoland wieder zurück kommen. Das wäre aus deiner Sicht total unwirtschaftlich?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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Schengen Abkommen
Hallo Karl-Heinz,
dass Schengen Abkommen hat mit der Zollgrenze nichts gemeinsam. Das Schengen Abkommen regelt den freien Personen Verkehr zwischen den Mitgliedsländern ,ohne Passkontrolle. Gruß Peter |
#12
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Habe nur aus "Zoll Helgoland" zitiert.
Schengen ist wahrscheinlich in so fern bedeutsam, dass es sich um eine Aussengrenze handelt und kontrolliert wird. Allerdings habe ich noch nie beobachtet, dass dort mehr als Zollrechtlich kontrolliert wurde. Eigentlich müssten ja dann auch Personen Kontrollen erfolgen.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#13
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unwirtschaftlich
Stimmt, sowas liegt außerhalb meines Vorstellungsvermögens
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#14
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Ich bedanke mich für die infos bei allen Schreibern....
Gruss Josef |
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