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  #1  
Alt 31.03.2008, 21:46
Benutzerbild von Sailman1975
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Standard Bootskauf in England

Hallo,

da mein Boot wie immer einen Meter zu kurz ist, schaue ich immer mal wieder nach nem neuen gebrauten. Dabei ist mir aufgefallen, das es ziemlich günstige Boot in England gibt.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Import? Wie sieht es mit der Mwst. aus, wird die noch fällig? Dann würde sich natürlich auch der günstige Preis erklären.
Was ist sonst noch zu beachten.

Gruß Ron
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  #2  
Alt 31.03.2008, 22:23
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Bemühe mal die Suchfunktion hier im Forum. Ich glaube, dass es so wie "Geldwegwerfen" sein kann, günstige England-Angebote anzunehmen!!

Also Vorsicht, äußerste Vorsicht!!!

Bernd.
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  #3  
Alt 31.03.2008, 22:26
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass es so wie "Geldwegwerfen" sein kann, günstige England-Angebote anzunehmen!!
Meinst du diese ganzen Western Union und sonstigen Betrügereien?

Gut, aber das gibt es nicht nur dort.
Ich bin desöfteren in GB gewesen - dort kann man tatsächlich sehr schöne Boote finden.

Chris
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  #4  
Alt 31.03.2008, 23:22
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Standard Bootskauf in England

Hallo,
habe vor kurzem eine Jeanneau Prestige 36 in GB bzw. England gekauft.

Wir haben nach britischem Recht abgewickelt, das heisst mit einem Vertrag oder auch bill of sales genannt. Hiezu ist zu beachten, ab das Boot in dem Schiffregister Part 1 oder Part 3 eingetragen ist. Ist es unter Part 3 eingetragen, ist es frei von allen Kreditverbindlichkeiten!
Eine Mwst. ist nicht mehr zu entrichten, wenn diese vom Erstbesitzer bezahlt wurde. In diesem Falle benoetigst du das Original als Nachweis.

Fuer weitere Fragen gerne nach Rueckfrage.

Plutos
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  #5  
Alt 01.04.2008, 08:20
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Vielen Dank für Eure Antworten.

Suchfunktion hab ich bemüht, hab nur nix zum Import aus England gefunden. Das es ein Risiko ist weiß ich. Mir ist auch klar, das sie Boote nicht so gehegt und gepflegt werden wie hier in Deutschland.

Ob es eine Western Union Geschichte oder eine Betrugsanzeige ist kann ich nicht sagen. Es ist nur wesentlich näher als ein Boot aus den USA zu importieren. Ich würde mir das Boot natürlich persönlich anschauen und Probefahren, bevor ich es kaufen würde.

@plutos: Wie sieht das denn mit Zoll aus?
Mal angenommen, die Mwst. ist bezahlt und ich bekomme den Nachweis. Bei den Einfuhr nach Deutschland kommen da noch irgendwelche Kosten auf mich zu?

Was ist mit der CE-Kennzeichnung? Ist die in England auch Pflicht?

Danke

Gruß Ron
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  #6  
Alt 01.04.2008, 09:34
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quaelgeist quaelgeist ist offline
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Kann ich leider nicht bestaetigen, trotz 2* Kaufen und einmal Verkaufen dort...

Part1, das Standard-Register, auch der Berufer, erlaubt Kredit/Hypothekrechte einzutragen und der Auszug ist gleichzeitig Eigentumsnachweis (sehr praktisch bspw. in Frankreich) wie ein Fahrzeugbrief.

Part3, auch SSR / small ships register genannt ist typisch fuer Freizeitschiffe. Dort kann man kein Darlehen/Hypothek 'quasi-grundbuchlich' eintragen lassen und daher weiss man eben nichts. Man kann auch nicht erkennen ob Dritte noch Rechte am Boot haben - in der Wirkung entspricht ein Auszug aus Part3 nur etwa einem Fahrzeugschein. Man kann bei Eintragung den Eigentumsnachweis naemlich selbst erstellen !

Ich wuerde auch nicht auf Basis eines Bill of Sale kaufen, sondern einen ordentlichen Kaufvertrag machen. Der BoS ist bloss ne Art Quittung die dann wieder fuer bspw. Part1 (oder Part3) Eintragung gemacht wird. Er regelt aber nicht Gewaehrleistung, KOsten, Eigentumsuebergang, Survey (wuerde ich unbedingt machen lassen!) etc.

Insgesamt finde ich ich den Kauf in UK einfach. Denke aber daran, dass englische Yachties oft eine etwas weniger emotionale Bindung zum Boot haben und daher ueber das eine und andere Problem hinwegsehen oder es einfach akzeptieren - deshalb der Gutachter.

Viel Erfolg
chris

Zitat:
Zitat von plutos Beitrag anzeigen
Hallo,
habe vor kurzem eine Jeanneau Prestige 36 in GB bzw. England gekauft.

Wir haben nach britischem Recht abgewickelt, das heisst mit einem Vertrag oder auch bill of sales genannt. Hiezu ist zu beachten, ab das Boot in dem Schiffregister Part 1 oder Part 3 eingetragen ist. Ist es unter Part 3 eingetragen, ist es frei von allen Kreditverbindlichkeiten!
Eine Mwst. ist nicht mehr zu entrichten, wenn diese vom Erstbesitzer bezahlt wurde. In diesem Falle benoetigst du das Original als Nachweis.

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