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  #1  
Alt 15.12.2006, 13:42
Heiko2 Heiko2 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 10.12.2006
Beiträge: 4
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Standard ausländische Yachten in deutschen Gewässern

Zur Situation der Sportschifffahrt in Deutschland,
besonders der ausländischen Yachten in deutschen Gewässern



Bei unseren Recherchen zur Nutzung von ausländischen Yachten in deutschen Gewässern, sind wir auf folgende absurde Situation der deutschen Vorschriften gestoßen:

Die neue SeeSpootbootverordnung vom August 2002 schreibt im Ergebnis vor, dass alle Sportboote, die sich in deutschen Gewässern aufhalten sich auch bedingungslos den deutschen Sicherheitsvorschriften unterwerfen müssen!

Entweder ist ein deutsches Bootszeugnis für Charteryachten (bare boat) oder gar ein Sicherheitszeugnis der See BG für Ausbildungsschiffe und Yachten, die mit Skipper vermietet werden, vorgeschrieben.

Zitat aus einem Merkblatt der See BG:

„.... Was gilt für Sportboote unter ausländischer Flagge?

Die SeeSpbootV gilt für alle Sportboote und Wassermotorräder, die die deutschen Seeschifffahrtsstraßen oder die seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres befahren (§ 1 Abs.1). [clor=red]Dabei ist es unerheblich, in welchem Staat die Yacht registriert ist. [/color]

Die Dauer der Fahrt bzw. die zurückgelegte Strecke spielt ebenfalls keine Rolle. Das heißt, auch wenn der überwiegende Teil der Fahrten außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer stattfindet, muss bei gewerblicher Nutzung des Sportbootes im Bereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen oder der seewärts angrenzenden Gewässer des deutschen Küstenmeeres ein Sicherheitszeugnis vorliegen. ....“


„... Nicht als gewerbliche Nutzung in diesem Sinne gilt die Vermietung von Sportbooten ohne Bootsführer (Bareboatcharter). Dafür ist ein Bootszeugnis der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erforderlich.“..... ( SeeSpbootv § 2 Nr 5 und 6)


Auf diese Sachlage wurde uns ausdrücklich vom WSA Nord und vom Verkehrsministerium hingewiesen.


Das bedeutet ja, dass alle ausländischen Yachten einen großen Bogen um Deutschland machen müssen! Welche Yacht aus dem Ausland kann beim Anlegen in Deutschland ein Sicherheitszeugnis bzw Bootszeugnis vorweisen?

Muss man vor dem Törn erst eine aufwändige Prüfung im Deutschland machen lassen?


Wie sind die Erfahrungen von nicht deutschen Eigner mit dieser Regelung bisher?
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  #2  
Alt 15.12.2006, 14:52
lani lani ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.12.2003
Ort: Erding
Beiträge: 48
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Standard

hallo,

warum sollten ausländische Yachten einen Bogen um Deutschland machen müssen, die Verordnung trifft doch nur die gewerbliche Nutzung, die selbstverständlich den deutschen Gesetzen unterliegt. Privatyachten, die auch als solche genutzt werden sind damit nicht gemeint und auch nicht erwähnt.
__________________
M+Sb
noel
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