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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Aussenborderdiebstahl hier das Urteil
Moin
Meinen Motor hatte ich zur Wartung bei meinen Yamahahändler Nov 2015 abgegeben. Dort wurde der Motor vor der Halle, auf einen Rollgestell über mehrere Tag abgestellt. Der Motor wurde von dem Händler nicht gesichert. Baujahr 2013 und ca. 200 Std. Den Händler musste ich verklagen, weil er den Schaden nicht ersetzen wollte. Alles passierte hier in Wilhelmshaven. Es ist noch ein SUZUKI 60PS weggekommen. Hat jemand die gleiche Erfahrung machen müssen, hier nun das Urtei in kurzform. Kennt jemand den ehemaligen Besitzer des SUZUKI?? Grüße Peter
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#2
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finde ich richtig so das er bezahlen soll,
3800 Euro sind schon mal besser als nichts
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Ist eine Frechheit den Motor draußen stehen zu lassen
Die Frage ist: bekommt Mann für 3800 gleichwertigen Ersatz ? Gruß Bergi
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
#4
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vermutlich nicht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#5
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Ich finde es richtig dass solch ein fahrlässige Händler nun auch dafür Bluten muss.
Das ist Einladung zum Diebstahl. Ein Schelm, der dabei böses und mehr denkt
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#6
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Das ist eine Unverschämtheit.
Ich suche gerade wieder einen Motor, den kann bieten Händler zu Preisen an, die hat der gleiche Motor neu nicht mal gekostet, als er vor 10 Jahren auf den Markt gekommen ist. Und Privatleute ziehen nach, ungeachtet der Tatsache, das der Händler den Motor schon seit über einem Jahr wie sauer Bier anbietet. Wer jetzt gerade mal etwas mehr als die Hälfte des Preises ersetzt bekommt, bleibt locker auf vielleicht zweitausend Euro Schaden sitzen. Ich freue mich mit für den Teilerfolg, aber ich verstehe wenn sich die Begeisterung darüber in Grenzen hält. |
#7
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Normal zahlt doch die Versicherung des Händlers, oder?
Das mit dem Zeitwert ist natürlich mehr als Blöd, um dieses Geld wirst schwer einen gleichwertigen Ersatz finden. Ich würde aber hier den Namen des Händlers nennen. Schon deshalb um anderen Kollegen die Möglichkeit zu geben ihr wertvolles Eigentum nicht so einem Verantwortungslosen Händler zu überlassen. LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
#8
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Gratuliere zum gewonnenen Prozess.
Wirst wohl jetzt die Marke wechseln müssen, oder?
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Gruß Thomas
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#9
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Einmal das ,und vor allem die Werkstatt
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
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#10
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Gruß Thomas
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#11
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Schau mal Peter,
hier gibt es einen nagelneuen Suzuki DF 25 für 3.690,-- Vielleicht wäre das ja etwas für deinen "Stern". https://www.ebay.de/itm/Suzuki-DF-25...53.m1438.l2649 (PaidLink)
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Gruß Thomas |
#12
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Zitat:
Er hst seine Strafe bekommen, auch wenn sie gering ist. Da brauchts hier nicht ein Pranger. Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#13
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Das ist ja schon fast Verführung zum Diebstahl.
Ist die Qualität seiner Reparaturen genauso schlecht wie die Sicherung von Kundeneigentum?
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#14
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Herzlichen Glückwunsch zum gewonnenen Prozess.
Ich hoffe nur, dass hier weitere Händler das gelesen haben und mit dem Eigentum ihrer Kunden nicht mehr so leichtfertig umgehen. Aber wie der Volksmund schon sagte: Dummheit muss bestraft werden.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#15
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Bestrafung für den Dieb wäre noch besser.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale
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#16
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Hier wurde auch gemeint, die Versicherung des Händlers müsse zahlen. Ja, aber erst, wenn der Händler zur Zahlung verurteilt wird! Vorher bekommst du nichts!
Das Ersturteil ist doch schon eine Frechheit und Schande der Justiz.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#17
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Vor allem das Urteil der Kammer des Landgerichts ist mal wieder super... so drückt man auch mal gerne eine Entscheidung in Richtung OLG und mehrt den Verwaltungsaufwand, nur um sich nicht Seitens Landesgerichtskammer eindeutig der Rechtsfrage stellen zu müssen...
Nun hat das OLG ja entsprechend geurteilt und gut... Aber für den Betrag der Entschädigung plus noch etwas obendrauf bekommt er aber schon einen vergleichbaren Motor wieder...dazu dann ruhig mal ins westlich benachbarte Land schauen...hier zu Lande sind die Bootsmotenhändler weitest gehend verstrahlt...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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#18
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Zitat:
Das Landgericht sagt nein. Das Oberlandgericht sagt ja. Was soll ich daraus lernen? Das Landgericht ist dumm, und das OLG ist weniger dumm? Oder gibt es da bei den Gerichten verschiedene Gesetze? Oder spielen die sich nur gegenseitig die Arbeit zu um zu überleben?
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale
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#19
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Eine Möglichkeit wüsste ich noch: bei den Erstgerichten werden oftmals junge Richteranfänger beschäftigt. Die haben bei ihren Urteilen unheimliche Angst vor Rekursen (hast du Rekurs, hast du schlecht geurteilt)
In diesem Fall jedenfalls in die Hosen gegangen....
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#20
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Zitat:
Das ist aber gängige Praxis, die Gesetzeslage lässt immer einen gewissen Interpretations- und somit Auslegungsspielraum gerade in verschiedenen Instanzen zu...weshalb ja auch meistens voneinander abweichende Urteile selbst in relativ gleichgelagerten Fällen gesprochen werden... mal ganz abgesehen von Grundsatzurteilen.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#21
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Irgendwie hat man das Gefühl nicht mehr in einem Rechtsstaat zu leben, wenn man nach gesundem Menschenverstand meint, die Rechtlage wäre eindeutig, muss man noch in die Revision gehen. Dass man dann noch 2 Jahre auf sein Geld warten muss scheint auch keine Rolle zu spielen.
Kein Wunder wenn der Rechtspopulismus immer mehr zunimmt. Schöne Grüße Will |
#22
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Da kann man mal sehen wie wichtig eine Rechtsschutz ist, der Kläger hatte hoffentlich eine. Der Werkstattbetreiber wird keine haben weil man sowas kaum absichern kann.
Nachdem das OLG entschieden hat muss ursprünglich über 5.000,00 € eingeklagt worden sein. Der Kläger bekommt aber nur 3.800,00 € . Die zwei Instanzen kosten da mal schnell zusammen 6.000,00 € und mehr. Da wird sich ohne RSV manch einer überlegen ob er das ganze nach dem verlorenen Prozess vor dem Landgericht noch weiter verfolgt. Ansonsten gibt es tatsächlich Richter die eher prüfen wie sie den Anspruch kaputt machen können als zu schauen was für den Anspruch spricht. Aber in diesem Fall war es eine Abwägung. Hätte das ganze vielleicht vor 60 Jahren statt gefunden hätte das OLG vielleicht noch wie das Landgericht geurteilt und die Auffassung vertreten, dass mit einem Diebstahl nicht gerechnet werden muss. Gruß Chris |
#23
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Der TE scheint mehr bei seinem Boot als hier zu sein....
Wahrscheinlich baut er gerade den neuen Motor an.
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Gruß Thomas |
#24
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Zitat:
Ist es eine STRAFE , wenn der Händler mir mein Eigentum ersetzen muss? Grüße
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#25
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Zitat:
Schon komisch,es ist jetzt passiert und fertig.Damit muß es doch dann auch gut sein oder nicht?
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Gruß,Matze
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