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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.10.2019, 17:56
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Mercurius Mercurius ist offline
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Standard BVerwG hat über die Frequenzschutzbeiträge entschieden

Das Musterverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 über die Beiträge für den See- und Binnenschifffahrtsfunk ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie voll inhaltlich bestätigt. Lediglich die Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) bedurften einer geringfügigen Anpassung.

Die Rechnungen für die Jahre 2015 und 2016 sind raus. Ich habe meine heute erhalten. Es waren 23 Euro. Damit kann man leben, denke ich
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  #2  
Alt 29.10.2019, 18:03
billi billi ist offline
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meine kam vor 4 wochen an... auch 23€
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  #3  
Alt 29.10.2019, 20:21
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Das Musterverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 über die Beiträge für den See- und Binnenschifffahrtsfunk ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie voll inhaltlich bestätigt. Lediglich die Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) bedurften einer geringfügigen Anpassung.

Die Rechnungen für die Jahre 2015 und 2016 sind raus. Ich habe meine heute erhalten. Es waren 23 Euro. Damit kann man leben, denke ich
Selbstverständlich kann man damit leben.
Aber nicht ALLE.
Immer wieder taucht in den Wassersport- Foren das Gejammere von armen , ausgebeuteten Skippern auf , die an den Gebühren den Untergang des Rechtsstaats erkannt haben wollen , bzw. erkennen wollen.
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Es grüßt GINA ,
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  #4  
Alt 29.10.2019, 20:26
quickbuch quickbuch ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen

...

Die Rechnungen für die Jahre 2015 und 2016 sind raus. Ich habe meine heute erhalten. Es waren 23 Euro. Damit kann man leben, denke ich
Waren es 23,- Euro pro Jahr?
__________________
---------------
Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
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  #5  
Alt 29.10.2019, 20:27
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von quickbuch Beitrag anzeigen
Waren es 23,- Euro pro Jahr?
für 2 Jahre...
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  #6  
Alt 30.10.2019, 05:14
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Raili Raili ist offline
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...wir in Österreich zahlen für die Funkanlage ca. 37 Euro (in 2 Monaten)
__________________
liebe Grüße
Raimund
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  #7  
Alt 30.10.2019, 06:00
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N2S3 N2S3 ist offline
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Selbst wenn das jetzt im Sinne der Behörde entschieden wurde: die Verfechter der gegenteiligen Position haben gute Gründe gehabt, die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln. Das ist ihr gutes Recht und die Höhe der Steuer oder Beiträge ist für die Beurteilung nur ein nachgeordneter Gesichtspunkt.

Die Sache scheint ausgestanden, aber es wäre unfair die Verlierer als kleingeistige Wutbürger zu umschreiben. In meinen Augen ist Rechtsstaat, dass sich widersprechende Auffassungen fair vertreten werden können und eine Instanz den Streit dann entscheidet.

So neutral sollte mit dem Ergebnis umgegangen werden.

My 2cts
Gerhard
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  #8  
Alt 30.10.2019, 06:12
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Selbst wenn das jetzt im Sinne der Behörde entschieden wurde: die Verfechter der gegenteiligen Position haben gute Gründe gehabt, die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln. Das ist ihr gutes Recht und die Höhe der Steuer oder Beiträge ist für die Beurteilung nur ein nachgeordneter Gesichtspunkt.
Völlig richtig. Aber das
Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Immer wieder taucht in den Wassersport- Foren das Gejammere von armen , ausgebeuteten Skippern auf , die an den Gebühren den Untergang des Rechtsstaats erkannt haben wollen , bzw. erkennen wollen.
ist auch richtig. Es wird auch jetzt noch Leute geben, die wegen 23 €/a jammern. Ich weiß, dass es Mitmenschen gibt für die 23 € eine nennenswerte Summe ist, aber die fahren in aller Regel kein Boot mit Funk (und anderem Pipapo).
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  #9  
Alt 30.10.2019, 06:18
billi billi ist offline
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naja 23€ in 2 Jahren... das sind grad mal 11,5 € JAhr also nicht mal ganz 1€ im Monat...
Wenn viele hier den Schlüssel rumdrehen um aus ihrem Steg rauszufahren ist ja schon mehr Geld durch den Auspuff rausgegangen als der Betrag...
zudem wird uns eine Infrastruktur geboten die ja auch bezahlt werden muss..
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  #10  
Alt 30.10.2019, 06:31
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von Raili Beitrag anzeigen
...wir in Österreich zahlen für die Funkanlage ca. 37 Euro (in 2 Monaten)
Ist doch logisch! Von A bis ans Meer ist es doch viel weiter, als von D aus!
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #11  
Alt 30.10.2019, 08:18
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Völlig ignoriert wird allerdings die Tatsache, dass die Erhebung dieser Abgabe (Tatbestand erfassen, Rechnung schreiben, verschicken, Zahlungseingang verbuchen, bei Nicht-Zahlung mahnen etc.) vermutlich mehr Kosten verursacht, als durch die Gebühr hereingeholt wird.

Gruss


Gerd
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  #12  
Alt 30.10.2019, 08:28
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Völlig ignoriert wird allerdings die Tatsache, dass die Erhebung dieser Abgabe (Tatbestand erfassen, Rechnung schreiben, verschicken, Zahlungseingang verbuchen, bei Nicht-Zahlung mahnen etc.) vermutlich mehr Kosten verursacht, als durch die Gebühr hereingeholt wird.

Gruss


Gerd
das meiste geht doch da heute vollautomatisch...

Daten werden mit der Frequenzzuteilung einmal im System eingegeben...
alle zwei Jahre drückt ein Mitarbeiter auf einen Knopf (falls überhaupt)
Kosten werden vom System je nach Laufzeit automatisch berechnet und dem jeweiligen Nutzer zugeschrieben....
Druck, in den Umschlag, Versand der Briefe... alles automatisch...

sogar bei Erinnerungen... ein Sachbearbeiter bekommt 2000 Fälle auf den Tisch... Knopfdruck alle Erinnerungen werden gedruckt und verschickt (mit Erhöhung natürlich)…

Erst bei Widerspruch gegen einen solchen bescheid beginnt die richtige Arbeit...

Meine Bekannte Arbeit beim Finanzamt … Wenn der Bescheid bestätigt ist wird dieser auch automatisch gedruckt und versendet... sie macht schon lange keine Briefe mehr zu...
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  #13  
Alt 30.10.2019, 09:01
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Da ich sowohl Seefunk als auch AFU betreibe, kann ich immerhin auch die Gegenleistungen würdigen.
Seefunk/Binnenfunk : Schleusenfunk, Revierfunk,
Radarberatung , Hafenbehörde , ... kann alles genutzt werden.
AFU : Nix Vergleichbares zum Schiffsfunk.
Und JA , eine Sonntags- Kaffeefahrt in die Ems verballert mehr Sprit als das "Jahresabo" Seefunk.

Seien wir doch froh , nicht mit den Landfahrzeugen gleichgestellt zu sein , u.a. mit Kfz Steuer - änlichen Abgaben oder TÜV .
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  #14  
Alt 30.10.2019, 11:28
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Da ich sowohl Seefunk als auch AFU betreibe, kann ich immerhin auch die Gegenleistungen würdigen.
Seefunk/Binnenfunk : Schleusenfunk, Revierfunk,
Radarberatung , Hafenbehörde , ... kann alles genutzt werden.
AFU : Nix Vergleichbares zum Schiffsfunk. ...
Das für diese Gegenleistungen ein TKG-Beitrag erhoben wird leuchte ja noch ein, aber wofür zahlt man den EMVG-Beitrag

Das EMVG-Gesetz gilt ja fürALLE Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.

Die Aufgaben der B-Netz Agentur hierzu sind im § 22 genannt.

Der EMVG-Beitrag müsste dann auch z.B. für jede Microwelle fällig werden

Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
… Seien wir doch froh , nicht mit den Landfahrzeugen gleichgestellt zu sein , u.a. mit Kfz Steuer - änlichen Abgaben oder TÜV .
Wir haben ja auch keine Wasserfahrzeuge, sondern Sportgeräte

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 30.10.2019, 12:17
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das für diese Gegenleistungen ein TKG-Beitrag erhoben wird leuchte ja noch ein, aber wofür zahlt man den EMVG-Beitrag

Das EMVG-Gesetz gilt ja fürALLE Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.

Die Aufgaben der B-Netz Agentur hierzu sind im § 22 genannt.

Der EMVG-Beitrag müsste dann auch z.B. für jede Microwelle fällig werden



Wir haben ja auch keine Wasserfahrzeuge, sondern Sportgeräte

Gruß Lutz
Du warst schon auf der richtigen Spur, lies einfach mal ein bissl weiter im gleichen Gesetz:

Zitat:
§ 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
(1) Senderbetreiber haben einen Jahresbeitrag zur Abgeltung der folgenden Kosten zu entrichten:

1.
der Kosten für Maßnahmen nach § 27 Absatz 2 zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und insbesondere eines störungsfreien Funkempfangs, soweit nicht bereits Gebühren und Auslagen nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes erhoben werden,

2.
der Kosten für Maßnahmen nach den §§ 23 und 24, soweit nicht bereits Gebühren und Auslagen nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes erhoben werden.
Wer eine Mikrowelle etc. benutzt ist per Definition halt nunmal kein Senderbetreiber, also zahlt er auch keine EMVG-Abgaben.

lg, justme
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  #16  
Alt 30.10.2019, 13:44
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
… Wer eine Mikrowelle etc. benutzt ist per Definition halt nunmal kein Senderbetreiber, also zahlt er auch keine EMVG-Abgaben. ...
Richtig, per Gesetz so definiert.

Die Maßnahmen nach den §§ 23 und 24 richten sich aber gegen konkrete Wirtschaftsakteure und der § 27 gegen Eigentümer oder Betreiber, deren Betriebsmittel*) die Bestimmungen des EMVG nicht einhalten.

Welche der durch die §§ 23,24 und 27 entstehenden Kosten werden denn von den Senderbetreibern verursacht
Oder anders gefragt, warum müssen dann alle Senderbetreiber und nicht nur diejenigen, die durch ihr Verschulden Maßnahmen erforderlich machen, diese Maßnahmen finanzieren = Verursacherprinzip

Gruß Lutz

*) Also z.B. eine nicht störungsfreie Mikrowelle
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  #17  
Alt 30.10.2019, 14:02
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Kladower Kladower ist offline
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Ich hatte schon befürchtet, dass es im Oktober keinen neuen Thread dazu gibt. Gerade noch geschafft
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=290900
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #18  
Alt 30.10.2019, 17:46
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Mercurius Mercurius ist offline
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.... und was willst Du und damit jetzt sagen? Lass uns doch diskutieren. Du brauchst ja selbst nur die Finger von der Tastatur zu lassen, wenn Du glaubst, dass schon alles gesagt ist.
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  #19  
Alt 30.10.2019, 18:24
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Richtig, per Gesetz so definiert.

Die Maßnahmen nach den §§ 23 und 24 richten sich aber gegen konkrete Wirtschaftsakteure und der § 27 gegen Eigentümer oder Betreiber, deren Betriebsmittel*) die Bestimmungen des EMVG nicht einhalten.

Welche der durch die §§ 23,24 und 27 entstehenden Kosten werden denn von den Senderbetreibern verursacht
Oder anders gefragt, warum müssen dann alle Senderbetreiber und nicht nur diejenigen, die durch ihr Verschulden Maßnahmen erforderlich machen, diese Maßnahmen finanzieren = Verursacherprinzip

Gruß Lutz

*) Also z.B. eine nicht störungsfreie Mikrowelle
okay, vielleicht hatte ich das falsch verstanden - Du suchst eher nach der sachlichen Begründung für die gesetzliche Festlegung als nach der Rechtsgrundlage an sich?

Da würden mir jetzt zwei mögliche Orte zum Suchen einfallen - zum Einen war ja genau der EMVG-Beitrag Bestandteil der Klage vor dem BVerwG, von daher würde ich vermuten, in der Urteilsbegründung sollte sich dazu was finden lassen. Leider ist da Einzige, was ich mit etwas Suchen bisher gefunden hab das Urteil 9 C 23.14, wo es um die Erhebung und Festsetzung des EMVG-Beitrags für eine Rundfunkanstalt (und obendrein nach der alten Fassung des EMVG) ging. Interessant ist allerdings der dritte Leitsatz:
Zitat:
Der die Beitragserhebung nach § 11 Abs. 1 EMVG a.F. rechtfertigende Sondervorteil liegt nicht in der tatsächlichen störungsfreien Empfangbarkeit einer Frequenz, sondern in dem Vorteil, den die Senderbetreiber durch die auf eine Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit gerichtete Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesnetzagentur haben.[...]
Als zweite Stelle würd ich dann mal nach der Begründung des entsprechenden Paragraphen in der Gesetzesvorlage schauen - zum Glück ist das EMVG jung genug, daß man die online findet: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808960.pdf

Und da steht zu §31:
Zitat:
Die Erhebung von Beiträgen dient der Finanzierung präventiver und korrektiver Maßnahmen, die dem Zweck der Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und des Funkempfangs dienen. Die durch diese Tätigkeiten der Bundesnetzagentur Begünstigten werden durch die Erhebung eines Beitrages zur Finanzierung dieser Ver-waltungsleistungen herangezogen. Dabei handelt es sich um die Senderbetreiben im Sinne des § 3 Nummer 16. Für die Senderbetreiber ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die von Ihnen übertragenen Inhalte von den Teilnehmern störungsfrei empfangen werden können. Die Senderbetreiber sind damit unmittelbare Nutznießer der von der Bundesnetzagentur ausgeführten Arbeiten der Störungsbearbeitung und Marktaufsicht sowie der zu diesem Zweck vorgehaltenen technischen Einrichtungen, die die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträg-lichkeit und den störungsfreien Funkempfang im Sinne des Erwägungsgrunds 4 der Richtlinie 2014/30/EU gewährleisten. Durch die Herausnahme des Verwaltungsaufwandes, der bereits über Gebühren und Auslagen nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes abgegolten worden ist, wird eine Mehrfachbelastung verhindert.
Klingt für mich zumindest erstmal schlüssig - wer als Senderbetreiber Nutznießer ist soll auch entsprechend dazu beitragen, daß die technischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebs getroffen werden können (u.U. auch durch Vorhalten von Personal und Infrastruktur - sowas ausschließlich durch gegen die Rechtsnorm Verstoßende zu finanzieren stelle ich mir auch grundsätzlich etwas schwierig vor (was macht man mit Personal und Gerät, wenn in einem Jahr kaum Verstöße registriert werden, im nächsten Jahr dafür umso mehr?), ganz abgesehen davon daß ich mir nicht sicher bin, ob das überhaupt rechtssicher so festzulegen wäre.

Und von der rein technischen Seite - der Betrieb einer Sendeanlage ist in meinen Augen schon rein prinzipiell anfälliger dafür, EMV-Störungen zu verursachen als z.B. der einer Mikrowelle oder eines reinen Empfangsgeräts. Eine Sendeanlage läßt sich vom Prinzip her halt schonmal nicht im Worst Case in eine komplett abgeschirmte Einhausung einbauen...

lg, justme
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  #20  
Alt 30.10.2019, 18:36
achim1 achim1 ist offline
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Ich habe das gestern bekommen. Ich muss zu meiner Schande gestehen das ich mir das noch nicht mal richtig durchgelesen habe und auch gar keine Lust habe mich in das Thema einzulesen. Wird schon richtig und berechtigt sein. Also grade bezahlt und fertig.

Gruß Achim

P.S. Früher musste man jede Fernsteuerung im 35 MHz Bereich für Modellflugzeuge etc bei der Post anmelden. Das hat immer 50 DM für 10 Jahre gekostet. Was das für einen Sinn hatte habe ich auch nie verstanden, ich habe es aber trotzdem gemacht. Heutzutage fliege ich im 2,4 GHz Bereich, da muss man nichts mehr anmelden oder zulassen
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  #21  
Alt 30.10.2019, 18:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das meiste geht doch da heute vollautomatisch...

Daten werden mit der Frequenzzuteilung einmal im System eingegeben...
alle zwei Jahre drückt ein Mitarbeiter auf einen Knopf (falls überhaupt)
Kosten werden vom System je nach Laufzeit automatisch berechnet und dem jeweiligen Nutzer zugeschrieben....
Druck, in den Umschlag, Versand der Briefe... alles automatisch...

sogar bei Erinnerungen... ein Sachbearbeiter bekommt 2000 Fälle auf den Tisch... Knopfdruck alle Erinnerungen werden gedruckt und verschickt (mit Erhöhung natürlich)…

Erst bei Widerspruch gegen einen solchen bescheid beginnt die richtige Arbeit...

Meine Bekannte Arbeit beim Finanzamt … Wenn der Bescheid bestätigt ist wird dieser auch automatisch gedruckt und versendet... sie macht schon lange keine Briefe mehr zu...
Ach, und die ganze Software und IT dahinter macht der Hausmeister nach Feierabend ?

Gruß
Axel
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  #22  
Alt 30.10.2019, 19:19
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Ach, und die ganze Software und IT dahinter macht der Hausmeister nach Feierabend ?

Gruß
Axel
das ist nicht sache des Sachbearbeiters... sondern der IT
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  #23  
Alt 30.10.2019, 21:02
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Und überhaupt ... Ich fühle mich diskriminiert! Bin 10.000Km von D entfernt und hatte letztens trotzdem genauso eine Rechnung über 23,-€ in der Post. Sauerei!

Zitat:
Der die Beitragserhebung nach § 11 Abs. 1 EMVG a.F. rechtfertigende Sondervorteil liegt nicht in der tatsächlichen störungsfreien Empfangbarkeit einer Frequenz, sondern in dem Vorteil, den die Senderbetreiber durch die auf eine Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit gerichtete Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesnetzagentur haben.[...]
Und das tun die weltweit? Na denn.

mfg
Martin (SCNR) [und ja, das ist längst bezahlt...][und ist eh immer noch 1/3 billiger als die Modellflughaftpflicht pro Jahr]
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #24  
Alt 31.10.2019, 06:29
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
… okay, vielleicht hatte ich das falsch verstanden - Du suchst eher nach der sachlichen Begründung für die gesetzliche Festlegung als nach der Rechtsgrundlage an sich? ...
Die Urteilsbegründung ist ja im Prinzip die Begründung für den §31 oder anders gesagt:
Senderbetreiber müssen den Beitrag nach EMVG bezahlen, weil es so im EMVG steht

Hat für mich trotzdem so einen Charakter wie "Schutzgeld", die Senderbetreiber zahlen dafür, dass ihnen unzulässige Störungen vom Hals gehalten werden.

Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, nach dieser Logik müssten diese als die Begünstigten einen "Blitzer-Beitrag" zahlen.

Gruß Lutz

P.S. "Meine" 23,- € sind schon bezahlt.
__________________
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  #25  
Alt 31.10.2019, 06:45
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Urteilsbegründung ist ja im Prinzip die Begründung für den §31 oder anders gesagt:
Senderbetreiber müssen den Beitrag nach EMVG bezahlen, weil es so im EMVG steht
hm, ich lese das etwas anders - für mich klingt das nach 'Senderbetreiber profitieren überdurchschnittlich von der Tätigkeit der BNetzA in Bezug auf die Sicherstellung von EMV von Geräten, daher werden sie zur Finanzierung dieser Aufgabe herangezogen'.
Andererseits spielt das Verursacherprinzip ja durchaus eine Rolle, und zwar in der Festlegung der Höhe der Beiträge (wie auch bei den Gebühren nach TKG)... und offenbar ist der entsprechende Aufwand, bezogen auf den einzelnen Nutzer, bei Seefunkanlage relativ gering, was sich dann in einer sehr niedrigen (verglichen mit andern Funkdiensten) EMVG-Abgabe äußert.

lg, justme
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