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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Haefen muessen die Entsorgung verlassener Boote bezahlen....
Moin,
angeregt durch Joachims Post in den "News" https://www.ndr.de/nachrichten/schle...tboote100.html Wie kann das solche Ausmasse annehmen ? Hierzulande bekomme ich doch keinen festen Liegeplatz ohne meine Daten zu hinterlegen, selbst bei einer Uebernachtung als Gastlieger ist das doch ueblich. Sicher, ein paar clevere schaffen es vielleicht ihr Boot so zu entsorgen, aber die Zahlen die hier genannt werden machen mich sprachlos. Auch die Aussage das keiner nachvollziehen kann wem die Kutter gehoeren verstehe ich nicht so ganz. Sind solche Haefen so "anonym" ?
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#2
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Zitat:
Versäumnisse der Verantwortlichen über Jahre/Jahrzehnte ließen es zu! In Frankreich sind solche Ruinen den Hafenbetriebern der VNF und den Regionsregierungen schon seid Jahrzehnten ein Dorn im Auge! Anonym sind solche Häfen oder Freie Anlegeplätze auch nicht wirklich es wird offen in Debatten auch vor den Besitzern der Boote und Schiffe dazu geschrieben!
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) |
#3
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Doch, ich habe noch nie einen Ausweis vorzeigen müssen...
Aber auch ohne böse Absicht, Liegeplatz gemietet, Boot reingestellt, dann Scheidung, andere Sorgen, zwei-drei Jahre nicht da, eventuell zwei mal umgezogen, Handynummer und email Adresse gewechselt, usw. Schon wird es für einen Hafenbetreiber ganz schwer...
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#4
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Nun, die meissten Boote werden doch aber ein Kennzeichen dran haben (ausser, es wurde absichtlich vorher entfernt zur Entsorgung)
Dann müsste der Eigner bzw. Erbberechtigte behördlich ausfindig gemacht werden können. Es muss ja auch die Liegeplatzgebühr jährlich entrichtet werden. Sollte etwa jahrelang nichts bezahlt worden sein ? Dann hätte vielleicht eher reagiert werden müssen ? Ich meine mal, Autos werden doch auch abgeschleppt, wenn sie auf kostenpflichtigen Plätzen viel zu lange herumstehen...
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#5
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Zitat:
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#6
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Oha ?? Das war mir neu.
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#7
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Moin moin,
Zitat:
Zum Anderen - die entsprechenden Reaktionen seitens der Hafenbetreiber laufen oft schon viele Jahre (weil eben oft auch schon viele Jahre keine Liege- und Stellplatzkosten mehr gezahlt wurden), das hilft halt genau gar nicht: außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums wird auch im Straßenverkehr nur abgeschleppt, wenn der Besitzer der Fläche in Vorleistung geht. Der hat natürlich einen Anspruch darauf, das Geld vom Störer zurückzubekommen, aber da landet man bei exakt dem gleichen Problem wie den nicht gezahlten Stell/Liegeplatzkosten. Und bei Booten kommt noch dazu - wohin will man die denn abschleppen? Der Anspruch auf Beendigung der Besitzstandsstörung mag zwar beim Hafenbetreiber vorliegen, das einzige Problem ist halt die Durchsetzung, wenn man man keinen Besitzer erreicht (und oft genug auch noch dann, wenn man ihn erreicht - wenn der evtl. inzwischen vermögenslos ist bleibt man auf seinen Kosten genauso sitzen). Der einzige Weg, wie man wenigstens sicher die Störung beenden kann (sprich, entsprechende Schrottboote auf eigene Kosten beseitigen aka verschrotten) ist halt tatsächlich, von Amts wegen die Aufgabe des Besitzes feststellen zu lassen, wie auch in dem Artikel beschrieben. Das entsprechende Problem dürfte sich mit etwas Suchen in den Ecken aber auch in fast jedem Hafen binnen finden lassen.... lg, justme
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#8
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Ich habe mein Glastron Motorboot so am Bodensee erworben. Durchaus sehr günstig.
Der Besitzer des Bootes (und Liegeplatz"pächter") war dem Hafenbesitzer -und dem Landratsamt- durchaus bekannt sogar (es gibt ja ne Bodenseezulassung mit Nummer, und Verträge). Nur: Der hat nix mehr bezahlt und auf nix mehr reagiert. Nix zu holen. Was will man machen, wenn man es zu lange hat schleifen lassen Ich bin mir netmal sicher, ob der Hafenbetreiber das Boot hätte "verwerten" / verkaufen dürfen um seinen "Schaden" wenigstens zu minimieren. Aber egal, es gab nie ein Problem.........
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#9
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Ich kenne da auch 2 Fälle von aufgegebenen Booten, sie sehr viel Ärger bereiteten. Aber greife mal einem nackten Mann in die Tasche, da wird schnell mal eine privatinsolvenz angemeldet und das Problem weitergeschoben. Die Kosten bleiben beim sowieso schon Geschädigten hängen, leider.
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Gruß Ewald |
#10
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Zitat aus dem Artikel:
"Einige dieser dringend benötigten Plätze werden von den verlassenen Booten blockiert." Dahinter ist zu vermuten, dass auch keine Liegeplatzgebühr bezahlt wird. Dann nehme ich als Betreiber das Boot zunächst einmal auf eigene Kosten aus dem Wasser und habe damit schon mal einen freien (und weitervermietbaren) Liegeplatz.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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#11
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Leute! Das ist kein neues Problem ...
Der Bootssport wird bekanntermaßen von durchschnittlich dem älteren Teil der deutschen Bevölkerung betrieben. Das da jemand unerwartet krank wird oder verstirbt gehört zu den normalen Risiken. Die Anzahl der vorsätzlich verlassenen Booten dürfte da nicht besonders ins Gewicht fallen, wenn man nicht unbedingt in Berlin in bestimmte Ecken guckt (wobei diese oft garnicht aufgegeben wurden, die sehen nur so aus ) Und wenn ein Hafenbetreiber mit 2.300 Liegeplätzen sich hinstellt und über 3-4 Boote p.a. lamentiert, weil diese aufgegeben wurden, dann sind das noch nicht mal 0,2% der verfügbaren Liegeplätze. Mimimi ... Das ist sein geschäftliches Risiko und er wird sich wohl aus eigenem Interesse darum kümmern müssen. In den Vereinshäfen kommt das sehr sehr selten vor, da es dort nicht anonym zugeht. Das Boot in freier Natur zu "entsorgen" (wie unser gelber Havellieger hier in Berlin) ist schon die größere Sauerei und für die beteiligten Ämter offensichtlich auch eine Herausforderung. Klaus, der in Plaue und am Teltowkanal geeignete "Schrotthäfen" für solche Fälle kennt
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#12
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Ich sehe da kein Problem.
Der Hafen klebt analog dem Straßen-KFZ eine rote Plakette bzw. nimmt das Boot an die Kette. Nach 30 Tagen geht der Kahn nach Möglichkeit des Hafens an Land (ggf. zu den üblichen Kranterminen an Beginn und Ende der Saison). Nach Aufgebot in der Zeitung und parallelen Ermittlungen oder Nachfrage bei entspr. deutschlandweit üblichen Portalen wird das Teil vertickt, ausgeschlachtet und der Rumpf in der Müllverbrennung/im Schrotthandel entsorgt. Es sollte in diesem Fall nur die Kosten gedeckt werden, was der Hafen über eine entspr. Kaution sicherstellen kann (zahlbar vor Boxnutzung, in berechtigten Fällen nach Vereinbarung auch über eine Saison verteilt).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#13
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Wenn sich kein Eigentümer finden läßt, ist das ja noch relativ einfach. Wenn aber ein Eigentümer einfach nicht will, wird das interessant.
Wir hatten in unserer angemieteten Halle ein Schrottboot stehen, das von einem jungen Mann intensiv bearbeitet wurde, der klotzte richtig ran, auch mit Sachkenntnis. Dann mußte der aus privaten Gründen verkaufen, wobei der Käufer auf uns einen weniger guten Eindruck machte. Nun steht er auf einem geliehenen Hänger, den er nicht vertragsgemäß zurückgegeben hat auf einem privaten gelände, für das er nicht zahlt. Es gab bereits 2 Gerichtsverhandlungen, einen hilflosen Gerichtsvollzieher und natürlich die entsprechenden Kosten - aber ohne jedes Ergebnis. Der Typ ist einfach in die Privatinsolvenz (wo er dann auch Probleme mit der Justiz hat) und sowohl Hänger- als auch Grundstücksbesitzer kommen weiterhin nicht zu ihrem Recht und bleiben auf ihren Kosten sitzen.
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Gruß Ewald
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#14
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Man muss auch mal Fakten schaffen.
Es gibt da einen großen Konzern in Leverkusen, der riesige Parkflächen für seine Mitarbeiter vorhält. Irgenwann kam es in Mode, dass irgendwer seine alten Autos, Wohnwagen, etc., abgestellt und aufgegeben hat. Nach langen Überlegungen ist man folgenden Weg gegangen: Zettel an Fahrzeug mit der Bitte dieses zu entfernen. Wenn kein Erfolg, wurde ein Gutachter beauftragt, um den Wert des Fahrzeuges zu ermitteln. Danch die Entsorgung über ein Verwertungsunternehmen. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem sich jemand im Nachhinein gemeldet hat. Es ist jedoch auch nicht gelungen, die Ex-Eigentümer ausfindig zu machen. Trotz Fahrgestellnr., Kennzeichen, etc.. Die Gründe sind oben genannt worden. Du hast da keine Chance, wenn der Ex-Eigentümer (wieder) im Ausland lebt oder dreimal umgezogen ist, ohne sich umzumelden. Schwierig wird es, wenn die aufgegebene Sache eine hohen Wert hat. Denn man muss damit rechnen, dass sich nochmal jemand meldet (z.B. Erben).
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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Auf dem Video sehen die Boote gar nicht so schlecht aus. Wenn ich Hafenbetreiber wäre, würde ich bei Verdacht (verwahrlostes Boot, Eigentümer nicht erreichbar), das Boot an Land stellen, abdecken, die Besitzaufgabe feststellen lassen und dann verkaufen oder verschenken.
Wenn man den "Klassiker" nimmt, Eigner verstorben oder schwer erkrankt, dann dürfte es sich teils um Boote mit guter Substanz handeln. Nach einer Saison ohne Pflege sieht jedes Boot runter gerockt aus. Gruß Chris |
#16
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Wie kann man die Besitzaufgabe feststellen lassen?
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#17
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steht doch im Artikel... über ein Gericht...
zitat: Erst muss ein Amtsgericht die Besitzaufgabe feststellen. Und das kann Jahre dauern. |
#18
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Ich hab letzte Woche meinen Liegeplatz für 22 und dazu erstmalig eine Kaution bezahlt.
Finde ich völlig OK, ich kriegs ja zurück und zumindest ein Teil der Entsorgungskosten wären gedeckt, wenn mit mir was passieren sollte.
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#19
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Zitat:
Eine Fristsetzung von 30 Tagen wie weiter oben geschrieben ist überhaupt nicht zulässig. Es kann immer Gründe geben, längere Krankheit, Todesfall, Erbstreit und und und... Darum hat aber kein Grundstücksbesitzer das Recht, das Fahrzeug einfach auf eigenen Deckel zu veräussern, auch wenn die Pacht nicht fristgerecht entrichtet wurde, auch nicht wenn das mehrere Jahre der Fall ist. Das geht nur über den Rechtsweg und der dauert lang und ist teuer. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#20
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Zitat:
Zettel dran mit ein paar Wochen Frist. Danach Schloss knacken und noch mal ein paar Wochen warten in Verwahrung. Danach Verwertung/Verschrottung.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#21
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Zitat:
Gruß Kapitaenwalli
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#22
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Es ist nicht so einfach, wie es der Volksmund gerne propagiert.
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Hier stand mal mein Name. |
#23
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Moin
Das stimmt schon. Eine quasi Enteignung ist schon ein erheblicher Eingriff in Grundrechte, aber auch nicht unmöglich. Gerade, wenn wie in den hier vorliegenden Fällen der Adressat der Verursacher ist, dürfte es schon Möglichkeiten geben. Letztlich müsste der Schuldner im Nachgang gegen den Gläubiger, der sein Pfandrecht ausgeübt hat, zivilrechtlich klagen. Auch ein darüber entscheidender Richter wird, wenn die Sache zu einem angemessenen Preis veräußert wurde, eher zu Ungunsten derjenigen entscheiden, die sich bewusst über die Rechte anderer hinwegsetzen. Man muss sich doch auch nicht alles gefallen lassen! Wie sagt man so schön: Alle sagen sagen, das geht geht nicht. Dann kommt einer, der das nicht gehört hat und macht es. Wir hatten so ein Fall im Verein und da hatte ich nicht wirklich lange gewartet. Auf eine Klage warte ich heute noch. Gruß Kapitaenwalli |
#24
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Es ist ja bekannt, dass es noch keine geregelte und technisch saubere Entsorgung von Booten gibt. Da ist die grüne Lösung meistens die beliebteste Variante. Wenn es bezahlbare entsorgungsmöglichkriten gäben wäre das Problem auch viel kleiner
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#25
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Zitat:
Das mag bei Booten auch vorkommen, wenn am Hafen einfach etwas abgestellt wird, aber ich denke eher da kommt so manchem Eigner das Leben in die Quere, Krankheit, Tod und schon bleibt ein verwaistes Boot zurück. Falls jemand sich noch um die Zukunft seiner hallberg-rassy nach seinem Ableben sorgt, ich würde einspringen, kann putzen und polieren. |
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