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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 31.12.2021, 11:20
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dieter dieter ist offline
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Standard Trailern mit mehr als 7 m Länge !!

was dies schon immer so, oder ist das neu ????? Das war mir bis jetzt nicht bekannt!!!
Achtet auf den Ton, was er ab Sekunde 26 erzählt

https://youtu.be/9Bk3d0W1tqI

Filmausschnitt aus der Sendung 110 Notruf Autobahn auf Sat1
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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Geändert von dieter (31.12.2021 um 11:29 Uhr)
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  #2  
Alt 31.12.2021, 11:24
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waterfront waterfront ist offline
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Kann ich nur öffnen, wenn ich mich anmelde. Und das ist do....
Um was geht es denn?
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Gruß Holger
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  #3  
Alt 31.12.2021, 11:30
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dieter dieter ist offline
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...habs aber öffentlich gestellt, hab es nochmal bei Youtube hochladen
https://youtu.be/9Bk3d0W1tqI

(und Link oben geändert)

Zitat: "...jetzt fährt er sogar noch auf die linke Spur, das ist auch nicht erlaubt,
Züge über 7m dürfen auf der linken Spur nicht fahren! Er hat dort nichts verloren" Zitat Ende
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Geändert von dieter (31.12.2021 um 11:46 Uhr)
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  #4  
Alt 31.12.2021, 11:37
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waterfront waterfront ist offline
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Alles korrekt. Hatten wir vor kurzem hier. Gespanne dürfen auf 3 spurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen.
Das mit der 100 er Zulassung ist auch korrekt. Neben den rechtlichen Vorraussetzungen, braucht der Anhänger ein gesiegeltes Tempo 100 Schild.
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Gruß Holger
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  #5  
Alt 31.12.2021, 11:43
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Oskj Oskj ist offline
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Wie geht diese Regelung nun für uns als Schweizer wenn wir durch Deutschland fahren?
Ich habe eine 100km/h Zulassung muss in der Schweiz kein 100er Schild hinten am Fahrzeug haben. Der Trailer ist aber bei uns als 100km /h zugelassen ab Werk. Wir brauchen keine speziellen Dämpfer und Kupplung.
Bei uns ist Tempo 100 nun auch für Anhänger zugelassen sofern der Anhänger die nötigen Vorschriften einhält.
Gruss Oliver
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  #6  
Alt 31.12.2021, 11:43
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Alles korrekt. Hatten wir vor kurzem hier. Gespanne dürfen auf 3 spurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen.
Das mit der 100 er Zulassung ist auch korrekt. Neben den rechtlichen Vorraussetzungen, braucht der Anhänger ein gesiegeltes Tempo 100 Schild.

letzteres war klar, aber dass es die 3. Spur betrifft, geht aus dem Spruch nicht hervor, es gibt ja auch zweispurige Autobahnen mit einer linken Spur.
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Geändert von dieter (31.12.2021 um 11:59 Uhr)
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  #7  
Alt 31.12.2021, 11:56
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Wie geht diese Regelung nun für uns als Schweizer wenn wir durch Deutschland fahren?
Ich habe eine 100km/h Zulassung muss in der Schweiz kein 100er Schild hinten am Fahrzeug haben. Der Trailer ist aber bei uns als 100km /h zugelassen ab Werk. Wir brauchen keine speziellen Dämpfer und Kupplung.
Bei uns ist Tempo 100 nun auch für Anhänger zugelassen sofern der Anhänger die nötigen Vorschriften einhält.
Gruss Oliver

Ich sehe dieses Problem ganz simpel.

Wenn Du in D mit dem Hänger fährst hast Du die Normen und Regeln in D einzuhalten...d.h. Schild etc. für die 100 Zulassung.
Wenn ich in der Schweiz fahre muß ich mich ja auch an die Zulassungs- und Verkehrsregeln regeln halten. (z.B. Warnschild am Camper wenn Fahrrad- oder Zusatzhalter hinten installiert sind)
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #8  
Alt 31.12.2021, 12:14
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Wie geht diese Regelung nun für uns als Schweizer wenn wir durch Deutschland fahren?
Ich habe eine 100km/h Zulassung muss in der Schweiz kein 100er Schild hinten am Fahrzeug haben. Der Trailer ist aber bei uns als 100km /h zugelassen ab Werk. Wir brauchen keine speziellen Dämpfer und Kupplung.
Bei uns ist Tempo 100 nun auch für Anhänger zugelassen sofern der Anhänger die nötigen Vorschriften einhält.
Gruss Oliver
Ich kann dazu nur sagen, dass es unendlich viele holländische Wohnwagen gibt, die hinten ein in Deutschland gesiegeltes 100er Schild dran haben.
Wie die da dran kommen, kann ich Dir nicht sagen.

Würde es so sehen wie die Vorredner: in Deutschland gelten „unsere“ Vorschriften und nur dann darfst Du die 100 auch fahren.

Ist Dein WoMo nicht aufgelastet?
Dann kannst Du es sowieso vergessen.

Gruß Rüdiger
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  #9  
Alt 31.12.2021, 12:37
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Hi!

Es scheint in § 7 Abs. 3 c StVO letzter Satz zu stehen:


"3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen."
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #10  
Alt 31.12.2021, 15:56
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danke, muss ich nicht mehr suchen.
Betrifft dann ja a l l e Fahrzeuge mit Anhänger ohne Beachtung des Gewichtes.
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servus
dieter

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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #11  
Alt 31.12.2021, 16:51
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Oskj Oskj ist offline
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Ich kann dazu nur sagen, dass es unendlich viele holländische Wohnwagen gibt, die hinten ein in Deutschland gesiegeltes 100er Schild dran haben.
Wie die da dran kommen, kann ich Dir nicht sagen.

Würde es so sehen wie die Vorredner: in Deutschland gelten „unsere“ Vorschriften und nur dann darfst Du die 100 auch fahren.

Ist Dein WoMo nicht aufgelastet?
Dann kannst Du es sowieso vergessen.

Gruß Rüdiger
Nein bin 3.5 Tonnen. Bei uns gibt es kein auflasten.
Das würde dann aber im Umkehrschluss folgendes heissen: Bei uns in der Schweiz gibt es kein Auflasten von Wohnmobilen. So müssten sich Deutsche an die Schweizer Gesetze halten und dürften nicht durch die Schweiz fahren da die Fahrzeuge so nicht zugelassen sind
Denke muss das mal in Deutschland anfragen wegen der Schweizer 100er Zulassung ob die gilt den zugelassen ist er ja für 100 und ich glaube die Länder übernehmen die technischen Voraussetzungen. Habe noch nie gehört dass aufgelasteten Wohnmobile ein Problem haben obwohl es hier bei uns nicht möglich ist. Wo würdet ihr das anfragen? Deutsche Autobahnpolizei?
Gruss Oliver

Geändert von Oskj (31.12.2021 um 17:11 Uhr)
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  #12  
Alt 31.12.2021, 16:59
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Was wäre schlimm daran? Vielleicht geht das ja noch soweit das Ausländer in der Schweiz einen schweizer Führerschein haben müssen um durchfahren zu dürfen. Hier wird der tiefe Teller wieder neu erfunden obwohl es den seit wer weiß wieviel Jahren gibt.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #13  
Alt 31.12.2021, 17:08
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Da schreibt Goldschmitt zu Auflastungen auf der Homepage:

Unsere Gutachten gelten zunächst nur in Deutschland. Für die Umsetzung einer Auflastung in anderen Ländern muss die Abnahme vorab mit einer Prüfstelle vor Ort abgeklärt werden. In einigen Ländern wie der Schweiz lässt sich die Auflastung nicht realisieren.
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  #14  
Alt 31.12.2021, 17:13
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Denke muss das mal anfragen den zugelassen ist er Janus ich glaube die Länder übernehmen die technischen Voraussetzungen. Wo würdet ihr das anfragen? Autobahnpolizei?
Gruss Oliver
Zulassung (harmonisiert) und Kennzeichnung sind zwei verschiedene Ebenen. Wenn der Hänger in CH für 100 zugelassen ist, gilt das auch für D. Die Kennzeichnung mit dem 100km Schild muss man allerdings holen. Die bekommst Du bspw. durch Vorführung beim TCS.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #15  
Alt 31.12.2021, 17:17
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Was wäre schlimm daran? Vielleicht geht das ja noch soweit das Ausländer in der Schweiz einen schweizer Führerschein haben müssen um durchfahren zu dürfen. Hier wird der tiefe Teller wieder neu erfunden obwohl es den seit wer weiß wieviel Jahren gibt.
Wie kommst jetzt auf so eine Aussage,Uli? Ich wollte ja nur fragen ob ihr wisst wie das gehandhabt wird? Unsere Verkehrsregeln/ Gesetzte sind gar nicht so schlimm wie Du schreibstWir müssen immerhin nicht durch jedes Dörfchen mit 30 tuckern
Aber bleiben wir beim Thema 100km/h für Trailer. Werde das mal versuchen abzuklären und dann bin ich sicher.
Gruss Oliver , und nicht böse sein in den letzten Stunden vom Jahr
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  #16  
Alt 31.12.2021, 17:19
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Zulassung (harmonisiert) und Kennzeichnung sind zwei verschiedene Ebenen. Wenn der Hänger in CH für 100 zugelassen ist, gilt das auch für D. Die Kennzeichnung mit dem 100km Schild muss man allerdings holen. Die bekommst Du bspw. durch Vorführung beim TCS.
Danke , das hilft weiter.
Gruss Oliver
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  #17  
Alt 31.12.2021, 19:14
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Es scheint in § 7 Abs. 3 c StVO letzter Satz zu stehen:


"3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen."
Das Fettmarkierte kostet mit Anhänger 20,-.
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  #18  
Alt 02.01.2022, 11:59
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von Oskj Beitrag anzeigen
Wie geht diese Regelung nun für uns als Schweizer wenn wir durch Deutschland fahren?
Ich habe eine 100km/h Zulassung muss in der Schweiz kein 100er Schild hinten am Fahrzeug haben. Der Trailer ist aber bei uns als 100km /h zugelassen ab Werk. Wir brauchen keine speziellen Dämpfer und Kupplung.
Bei uns ist Tempo 100 nun auch für Anhänger zugelassen sofern der Anhänger die nötigen Vorschriften einhält.
Gruss Oliver
Das ist ziemlich einfach: mit 80kmh darfst du ohne weitere Ausrüstung durch D fahren.
Willst du 100kmh mit Hänger in D fahren, musst du wegen Reifen, Stossdämpfer, Verhältnis kg Auto Hänger etc. Regeln einhalten. Evtl. macht das alles sogar der TCS?
Die NEUE CH-Regelung für 100kmh finde ich jedenfalls super. Unbürokratisch und praxistauglich! Sollte von der EU übernommen werden
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  #19  
Alt 02.01.2022, 14:56
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Grundsätzlich gilt die Zulassungsverordnung des jeweiligen Staates für in diesem Staat zugelassene Fahrzeuge.
Die Verkehrsregeln (z.B. in D STVO) gelten immer territorial auf dem Gebiet des erlassenden Staates für alle Fahrzeuge.
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Gruß, Jörg!
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  #20  
Alt 02.01.2022, 18:17
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Grundsätzlich gilt die Zulassungsverordnung des jeweiligen Staates für in diesem Staat zugelassene Fahrzeuge.
Die Verkehrsregeln (z.B. in D STVO) gelten immer territorial auf dem Gebiet des erlassenden Staates für alle Fahrzeuge.
Korrekt.
Bei passender Gelegenheit darfst du das gerne einem italienischen Polizisten erklären.
__________________
Gruß Richard
----------------------------------------------------------
Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Qualität ist besser als Quantität
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  #21  
Alt 03.01.2022, 10:40
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Habe mal angefragt und folgende Antwort erhalten:
die gesetzlichen Grundlagen für die 100 km/h-Regelung in Deutschland finden Sie in der 9. Ausnahme-VO zur StVO, die ich Ihnen als Anlage beigefügt habe. In § 2 dieser Verordnung ist das Verfahren für ausländische Verkehrsteilnehmer geregelt.
In der ebenfalls beigefügten GTÜ-Info sind die ganzen Regelungen noch einmal etwas anschaulicher dargestellt.

Praktische Informationen, wie Sie eine Bestätigung für Ihre Fzg-Kombination und das 100 km/h-Schild von den deutschen Behörden erhalten, finde Sie in den Erläuterungen der TCS, die ich Ihnen ebenfalls als Anlage beigefügt habe.

Für weitere Fragen würde ich Ihnen empfehlen sich direkt mit der TCS in Verbindung zu setzen.


Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt und Ihnen, sowie Ihren Familienangehörigen, alles erdenklich Gute für das noch „junge“ Jahr 2022.



Mit freundlichen Grüßen


------------------------------------------------------------
Polizeipräsidium Karlsruhe
Verkehrspolizeiinspektion


Das würde gehen aber der Aufwand ist unrealistisch. Gerade in Bezug zu hydraulischen Stossdämpfer und dann muss das Fahrzeug beim TCS abgenommen werden. Da ich max 1-2x im Jahr mit Anhänger in Deutschland unterwegs bin steht es in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Da fahre ich halt mit 80km /h auf der Autobahn. Auf vielen Strecken ist vor lauter LKWs eh nicht mehr viel mehr drin.
Hier in der Schweiz wo ich viel mit dem Boot unterwegs bin kann ich ja 100km/h fahren.
Geht es durch Frankreich ist eh kein Problem ( da sind die rechteckigen Warntafeln ein Problem )
Aber gut so weiss man woran man ist. Die EU/ Schengenraum ist im Bereich Verkehr noch sehr kompliziert , spanische Warntafeln/ italienische Warntafeln rot weiss, die rechteckigen mit der Sondergrösse für Frankreich welche man fast nirgends kaufen kann, 1 oder 2 Pannendreiecke , Umweltvignetten D und Frankreich, Angle morts Tafeln für Wohnmobile etc machen es da nicht immer einfach an alles zu denken..
¨Gruss Oliver
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  #22  
Alt 03.01.2022, 13:16
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Erposs Erposs ist gerade online
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Korrekt.
Bei passender Gelegenheit darfst du das gerne einem italienischen Polizisten erklären.
Worauf genau beziehst Du Dich?
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Gruß, Jörg!
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  #23  
Alt 03.01.2022, 13:40
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Ich schätze mal das Richard meint wenn jemand im Ausland angehalten wird weil derjenige die deutschen Regeln auf das Ausland übertragen hat.
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Gruß Uli07

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  #24  
Alt 03.01.2022, 13:51
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Hab ich was anderes geschrieben?
__________________
Gruß, Jörg!
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  #25  
Alt 03.01.2022, 15:34
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Worauf genau beziehst Du Dich?
Das hatte ich als Frage eingestuft und nicht als eine Antwort.
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Gruß Uli07

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