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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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Schön, das hier immer die Rede von Rechtsschutzversicherung ist.
Dann lest Euch bitte mal genau Euren Vertrag durch, da wir fast zu 100 % der Vertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen. Finde ich auch immer toll, wenn bei E-Bay jemand in seiner Beschreibung mit reinschreibt, das er, falls Spassbieter, ne Rechtsschutz hat ![]() Gruss, rene |
#22
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genau, weil, RECHT haben und RECHT kriegen sind immer 2paar stiefel
und über eine evtl. prozessdauer ist ein weiterer verkauf des bootes eh hinfällig
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#23
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nein, Vertragsrechtsschutz ist idR inbegriffen, wenn eine FamilienRS abgeschlossen wird
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#24
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Da hat Thomas Recht.
Bei einer privaten Rechtsschutzversicherung bliebe ohne Vertragsrechtsschutz ja auch nicht mehr allzu viel übrig, was zu einem Rechtschutzfall führen könnte (Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz mal ausgenommen). Gruß Norman ![]()
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#25
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#26
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Hi,
hier wird viel Blödsinn geschwafelt. 1. Wenn der Rücktritt nach Ablauf der Frist erklärt wurde, kann das Boot sofort verkauft werden und der Verkäufer steht wirtschaftlich mindestens so, als wenn er klein bei gegeben hätte. 2. Wenn er den alten Kaufpreis nicht wieder erzielt, dann kann er sich überlegen, ob er die Diferenz und Nebenkosten einklagt. Hat er eine normale Familienrechtsschutz, dann ist der Fall abzg. eines etwaigen Selbstbehaltes abgesichert. Ob man diesen Schritt geht, sollte man von der Höhe des Schadens abhängig machen. Aussergerichtlich einfordern würde ich den auf alle Fälle. Kostet auch nichts und vielleicht einigt man sich dann aussergerichtlich. 3. Wenn der Käufer aus Gründen der Vertragsreue zurückgetreten ist, weil er woanders das Boot billiger sah, so hat dieser keine Chance. Der Kaüfer könnte sich nur dann vom Kauf lossagen, wenn er arglistig getäuscht wurde insbesondere ihm gravierende Mängel verschwiegen wurden. Wie will er einen solchen Vortrag überhaupt liefern können, wenn er das Boot erst gar nicht in Besitz genommen hat. ? Ein Irrtum über den Verkehrswert berechtigt weder zur Anfechtung noch zum Rücktritt. 4. Also mit Verlaub, wer bei einer so klaren Sach- und Rechtslage (ich setze voraus, dass der Fragesteller nichts wesentliches Verschwiegen hat) ist selber schuld und stammt aus dem Hause "von Gebersdorf" Wichtig ist, das man die oben von mir gezeigten formalen Schritte aktenkundig macht und sich davon immer die Kopie aufbewahrt. Damit riskiert man keine Kosten sondern begründet eine hiebfeste Rechtsposition. Punkt und Basta Gruß Justin
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#27
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Hallo Justin
Grundsetzlich gebe ich dir recht. Man darf Dabei eines aber nicht außer acht lassen. Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand. Bei meiner Schwester war die Sachlage eigentlich auch ganz klar. Der unterschied war nur bei Ihr ging es um Mietrecht. Und in Deutschland ist es Nunmahl so, dass im Zweifelsfall der Mieter recht bekommt und nicht der Vermieter. So könnte es hier auch laufen. Es könnte sein des ein gewiefter gegnerischer Anwalt plötzlich Punkte in den Raum wirft wie z.B. die schlechte Wirtschafliche Lage in Indien oder so ein Scheiß und ein Gutgleubiger Richter steigt voll drauf ein. Dann kannst du Recht haben wie du willst su bekommst einfach keins.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#28
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Also, es mag zwar hin und wieder Ungereimtheiten in der Rechtssprechung geben und Laien können oft Urteile mangels Sachkenntnis nicht nachvollziehen. Wenn man danach geht, dann sollte man sich alles gefallen lassen. Bei einem Schaden von 200,- € würde ich auch nicht unbedingt zu Gericht gehen, das stände ausser Verhältnis zu den Umständen und dem Ärger, aber mögliche 2.000,- € würde ich nicht so ohne weiteres in den Wind schießen. Gruß Justin
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#29
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Wenn die Anwälte mehr nach Erfolg und weniger nach den Gebührensätzen bezahlt würden, hätten unsere Gerichte deutlich weniger zu tun. Ein Anwalt denkt und das ist ja auch verständlich in erster Linie an sich selber.
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#30
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Darüberhinaus würden die Mandanten dann noch mehr dem Anwalt nur halbe oder falsche Wahrheiten präsentieren um einen scheinbar erfolgversprechenden Fall liefern zu können und das Risiko auf den Anwalt zu verlagern. Und die Mandanten müssten dann die Ergebnisse mit dem Anwalt wie in den USA 50:50 teilen. Letzterese wollen die wenigsten Mandanten nach dem Motto, Risiko voll beim Anwalt und Erfolg für sich alleine einstreichen. Prozeßanwalt ist ein undankbares und sehr aufwendiges Geschäft, wenn man es sorgfältig macht.. Habe ich 24 Jahre lang gemacht und verkaufe jetzt lieber Unternehmen. Ist lukrativer und dankbarer. Ist zwar off topic, aber musste mal gesagt werden, weil ein völlig falsches Bild von der Ausübung dieses Berufes herumgeistert. Gruß Justin
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#31
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Wahnsinn
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#32
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Hallo !
Das kommt in letzter Zeit immer mehr in Mode ! Ich hatte von Januar bis jetzt drei socher Fälle.(kain Bootsverkauf) Glauben die Leute sie kaufen ein Tüte Gummibären ? Ich mache mir doch vor dem Kauf eines 15.000,- Euro Bootes Gedanken ob ich es will und mir leisten kann. In meinen Fällen, habe ich den Kunden wie oben schon beschrieben, eine 7 tägige Frist gesetzt.Leider wurde diese nicht eingehalten. Da ich in der Zwischenzeit, seit der Kaufvertrag bestand schon mehreren Intressenten abgesagt hatte, und auch dieses nachweisen konnte, habe ich Anwaltlich die Kosten geltend gemacht. Im ,,Schnitt'' waren dies ca. 10% der Kaufsumme, Geld ist von allen drei'n schon auf meinem Konto, ohne Gericht ! MfG Michael PS. nicht das Ihr denkt ich binn der ober Abzocker, es waren 3 verschiedene Objekte.
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#33
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ich würde mir damit keinen Stress machen und akzeptieren, daß er nicht mehr kaufen will. Der Typ hat das Boot in einer LISTE 2000 EUR billiger gesehen! Frag ihn mal, ob er auch 2000 EUR billigere Boote real gesehen hat. Alles mal vorausgesetzt, Dein Boot ist okay und den Preis von 15000 auch wert. Wenn der Käufer beim Kauf mit 15000 einverstanden war und erst Tage später einen Nachlaß von 2000 will, würde ich so einen Käufer als einen Typen einschätzen, der unbedingt noch den Preis drücken will und mit dem es eh nur Ärger gibt und es ist wahrscheinlich besser, Du siehst den nie wieder oder noch noch einmal von hinten. Wenn bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann es anders aussehen, aber dazu kann Dir dann auch nur der Anwalt Deines Vertrauens helfen. Gruß, Karl |
#34
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ehrlich gesagt verstehe ich weder die Anwaltsschelte noch, daß sich dafür auch noch Leute bedanken. Ich bin einmal im Leben auf eine Anwalt hereingefallen. Mit 19 hatte ich als Führerscheinanfänger einen Unfall. Links abbiegen, weil ich auf einen Parkplatz wollte, dabei bretterte mir eine Mercedes voll in die Seite, weil er mich beim Abbiegen auf einer 2spurigen Straße überholen wollte, als ich langsamer wurde. Angeblich hätte ich nicht geblinkt. Anwalt meinte "alles easy" und vor Gericht ließ er die Sau raus: Ich sollte mal besser die Schuld anerkennen. Inzw. hatte r wohl begriffen, wer Unfallgegner war und war vielleicht damit versippt oder verschwippschwägert oder in derselben Partei. Die Dame in dem MB mit eingebauter Vorfahrt war zufällig die Gattin eines Parteibonzen, der im Stadtrat saß und ich damals nur ein kleiner Arbeiter, der gerade siene Lehre hinter sich hatte und der Anwalt vielleicht auch ein guter Freund des Unfallsgegner, der zufällig auch Anwalt war. Über alle anderen Anwälte, die ich seitdem brauchte, kann ich nicht klagen. Während meines Studiums auf zweitem Bildungsweg brach im Flkur der damligen Studenbude die Decke ein. Dumm gelaufen, da hatte einer ne Antenne unterm Dach montiert, durch die Regen sickerte und über Jahre merkte es niemand. Vermieter ignorierte den Schaden. Zuerst zum Mieterschutzbund, die würden das ja für Studentengeld richten. Ne, nur bla bla und sinnlose Empfehlungen - u.a. die, ich sollte bei denen erst mal Mitgliefd werden und Beitrag zahlen. Könnte ich also auch über Mieterschutzbund meckern. Ich hab die Sache einer Anwältin übergeben, die den Vermieter anschrieb, die Mietminderung ausrechnete, als Studi nur wenige Cents an die Anwältin bezahlt, dem sauberen Vermieter die Miete zuerst um die anwaltlich bestätigten 35 % gekürzt, machdem immer noch nichts passierte die Miete mit Absprache der Anwältin um 50 % gekürzt. Da ein Monat nach dem Schaden der Vermieter sich immer noch nicht rührte und suchte ich mir ne andere Bude und ein Freund, der umzog bot mir seine an. Einzug verzögerte sich, weil er so schnell nicht rauskam. Decke reparierte ich notdürftig selbst, um nicht weitere 6 Monate in einem Saustall zu wohnen. Nur auf Miete zahlen hatte ich keinen Bock mehr. Du wirst es bei Deinen Vorurteilen gegen Anwälte vielleicht nicht glauben, aber ich habe einfach 2 Monate nach dem Schaden nur noch 50 % Miete gezahlt, ohne vorher meinen Anwalt zu befragen. Dann kam eine fristlose Kündigung des Vermieters. Die habe ich ignoriert, ca. 4 Monate vor dem Auszug die Mietzahlung ganz eingestellt, weil immer noch kein Handwerker kam, den Schaden zu richten. Am Tag nach dem Auszug habe ich dem Vermieter schriflich mitgeteilt, daß ich seine Bude nicht mehr bewohne. Ein paar Wochen später kam vom Vermieter eine schriftliche Forderung auf Mietrückstand über Monate. Die habe ich nie beantwortet nur aufgehoben. Sicherheitshalber mal die Anwältin angerufen und ihr mitgeteilt, ich hätte Monate lang die Miete nach dem Schaden nicht mehr bezahlt. Meinte sie nur, ich soll mich dann melden, wenn er das anmahnt. Hat er nie gemacht. Na, was wäre wohl ohne Anwalt gelaufen? Ist 24 Jahre her, aber seitdem hatte ich auch nie mit einem Anwalt zu tun, der so ist, wie Dein Klischee. Gruß, Karl |
#35
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Wenn sowas wie "gekauft wie gesehen und Probegefahren" im Vertrag steht, hat der private Verkäufer eigentlich gute Chancen. Wenn die Vertragspartner Geschäftsleute sind, sieht das schon wieder ganz anders aus.
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei und selbst wenn man Recht bekommt, weiß man immer noch nicht ob man sein Geld bekommt. Auf jeden Fall dauert es. Und solange der Rechtsstreit läuft hockt man auf dem Boot. Und dann schafft es der Käufer den Motor zu ruinieren und wirft dem Verkäufer noch arglistige Täuschung vor und das ganze Spiel geht von vorne los.
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Grüße aus Frankfurt am Main http://www.carsten-ffm.de/boot ![]() http://carstenffm.ca.funpic.de/Boot/0507/wasser3.jpg Carsten |
#36
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1. Du kannst auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen und den Verspätungsschaden verlangen. 2. Oder du kannst unter angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten (eine Nachfristsetzung ist nicht nötig, wenn sich der Käufer weigert den Kaufpreis zu zahlen). Dafür gebührt dir der Nichterfüllungsschaden zu (zB. du kannst das Boot trotz Bemühungen um 1000€ weniger verkaufen, dann steht dir dieser Betrag zu). Der Käufer hat nur dich Möglichkeit wegen Irrtum (müßte von dir verursacht sein), List (durch listiges Handeln deinerseits), laesio enormis (das Boot ist nichteinmal die Hälfte wert), Wandlung (bei vorliegen eines anfänglichen Mangels -> aber das ist nur möglich, wenn du Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast -> das wirst du als Verbraucher vermutlich gemacht haben) vom Vertrag zurücktritt. Also wie gesagt, was für mich aus deiner kurzen Sachverhaltsschilderung hervorgeht, ist die Rechtslage für mich eindeutig. Aber wie gesagt noch österreichischem Recht, wobei das deutsche BGB relativ wenig von unserem ABGB abweicht. Lg Franz |
#37
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Hi,
nach deutschem Recdht ist die Lage ebenso eindeutig, und das hatte ich ja oben mehrfach erläutert. Der Fall ist so eindeutig und der Lebenssachverhalt einfach strukturiert, dass da auch keine bösen Überaschungen lauern können. Allerdings würde ich nicht auf Erfüllung und Zahlung des kaufpreises gegen Abnahme des Bootes klagen, da das sich hinziehen kann und man Gefahr läuft, dass der Kaufpreis - 15.000,- € sind schon eine stolze Summe - sich nicht mehr beitreiben lässt und das Boot durch Zeitablauf an Wert verloren hat. Daher nach Fristablauf anderweitig verkaufen und nur den Differezschaden einfordern und notfalls einklagen, dessen Realisierung auf dem Vollstreckungswege nicht so problematisch sein dürfte. Ich gehe bei allem davon aus, dass ein Kaufvertrag in schriftlicher Form vorliegt und nicht nur mündliche Absprachen im Raum stehen, die als beidseitig rechtlich bindende Abmachungen von der Gegenseite in Frage gestellt werden könnten. Bei nur mündlichen Vertragsabsprachen wäre ich mit gerichtlichen Schritten allerdings äusserst vorsichtig. Gruß Justin Geändert von aquacan (25.05.2007 um 19:36 Uhr) |
#38
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Klar hat er Recht aber dieses auch durchzusetzen kosten Zeit und nerven. Zum Schluss, nach vielen Jahren, kommt es dann zu einem Vergleich. Ich will ja nicht grundsätzlich sagen das alle Anwälte an sich selber denken aber wenn kein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Und so ist es doch in diesem Fall. BZW. der Schaden ist bislang sehr gering. Dann versuche das Boot weiterzuverkaufen. Es geht hier ja nicht um 15.000 wie die Kollegen weismachen wollen sondern lediglich um eine Differenz von 2000€. Denn 13.000 würde er ja bezahlen wollen. Aber beim Streitwert von 15.000 sind die Gebühren höher. Also würde bei einem Vergleich nach vielen Jahren €1000 dabei herausspringen. Frag mal nach was die beiden Kollegen Anwälte dabei verdient haben. Es ist doch Quatsch zu behaupten ein Anwalt übernimmt eine Mandantschaft wenn er daran nichts verdient. Warum sollte es sowas tun? Aus reiner Menschlichkeit? Ich kenne auch gute Anwälte. Das sind die, die mir auch das eine und andere Mal davon abgeraten haben vor Gericht zu streiten und mir nicht weismachen wollten der Streitwert beträgt 15.000 wenn er doch tatsächlich nur bei 2000 liegt.
Inkassobüro: Ich kenne keines dass ohne einen ordentlichen Titel Geld einfordert. Und dieses Moskau Ding hat doch mittlerweile mehr Kritiker als Kunden. Geändert von Honda1000cbx (25.05.2007 um 22:20 Uhr) |
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