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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rücktritt vom Kaufvertrag - Rechtens?
Hallo,
ich habe mein Segelboot verkauft. Soweit erstmal super. Im Kaufvertrag war ein Datum als Zahlungsziel eingetragen. Es gibt kein spezielles Kündigungsrechte. Das Boot hat keine Mängel die abgestellt werden müßten. Zwischen Unterschrift und Zahlungsdatum lagen 13 Tage. Jetzt nach 17 Tagen bekomme ich ein Einschreiben. Der Käufer tritt vom Kauf zurück. Grund "wie telefonisch Besprochen" ??? Es wurde noch kein Geld an mich gezahlt. Da Boot habe ich zum Glück noch. Was kann ich jetzt machen, damit das Boot Übergeben und die Zahlung erfolgt. Oder soll ich mir lieber sagen "Pech gehabt" ? Und den Ärger der jetzt kommt mir ersparen. . |
#2
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Ich würde mal interessehalber nachfragen, was der Grund ist (plötzliche Kündigung oder Firmenpleite, sonstige persönliche Probleme,...). Möglicherweise war der Kauf schnell und unüberlegt, oder der Finanzminister hatte was dagegen.
Du hast das Boot ja noch, also warum Streß machen. MfG K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#3
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Willkomen hier im BF. Ich wunder mich eigentlich immer wieder, was für rechtliche Fragen hier auftauchen. Naja, gibt hier ja auch einige Rechtsanwälte, ich bin keiner.
Klar ist der Käufer im Verzug und du kannst ihn auf Abnahme verklagen. Kostet aber Zeit, Geld und Nerven. Wenn es sein muss würde ich eine Nachfrist setzen, mit der Androhung auf Schadenersatz und sehen, dass ich einen anderen Käufer finde.Wenn es um 5-10.000 Euro geht, lohnt der Aufwand nicht. Wenn es darüber ist und du Zeit und Geld hast, dann solltest du dich auch beraten lassen.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#4
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Zitat:
MFG René
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MFG René
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#5
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Es geht um knapp über 15.000. Der Käufer hat nachträglich in einer Gebrauchsbootliste das Boot günstiger bewertet gesehen und hat ein schlechtes Gefühl nach dem Kauf bekommen. Dann wollte er den Kaufpreis nochmal um 2.000 € drücken.
Das wollte ich aber nicht. Ich denke ich suche mir einen neuen Käufer um nicht noch tausend andere Problem mit ihm zu bekommen. Der Käufer war eh etwas "ansträngend" Meine Erfahrung: Beim Verkauf gleich das Geld auf den Tisch Gibt es nicht eine Liste "Vorsicht Käufer ist mit Vorsicht zu behandeln" ? Geändert von mwuff (23.05.2007 um 07:51 Uhr)
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#6
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Rechtschutzversichert? dann mal anfragen, Deckungszusage einholen und zumindest einmal per Anwalt so richtig draufhauen!!! So geht das ja nun nicht!!! Gruß Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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#7
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Hallo mwuff
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, deswegen ist das ein privater Rat von mir. Der Kaufvertrag ist rechtens. Wenn der Käufer das Boot nicht mehr will, sein Problem. Ich würde ihn anrufen, ihm mitteilen, das telefonisch kein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgt ist (das sollte man ihm auch schriftlich mitteilen) Falls er dennoch vom Kaufvertrag zurücktreten will ist er für die Kosten, die dir entstehen bis zum erneuten Verkauf, verantwortlich. Wenn er sofort aus der Verantwortung will, ist eine Pauschale von z.B. € 500,00 fällig. Man kann ja verhandeln und muß nicht gleich mit seiner Rechtsschutzversicherung drohen. Vielleicht findet man ja einen gemeinsamen Nenner. Fürs nächste mal gleich eine Anzahlung kassieren, dann ist er im Zugzwang. Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#8
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Vertrag kommt von vertragen......
Ich halte es für unsinnig hier den Rechtsweg zu verfolgen. In der Tat kann das nur weiteren Ärger nach sich ziehen. Auch würde ich nicht im Preis runter gehen. Dann gibst du zu, vorher zu teuer gewesen zu sein. Allerdings würde ich um eine Kostenpauschale für Aufwendungen bez. neuer Inserate, etc., bitten. Ein Fuffi oder Hunni halte ich für durchaus angebracht. Schicke ihm ein Schreiben, dass du gegen Zahlung dieser Kosten auch vom Vertrag zurück trittst. Gut ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand ein Vertrag in dieser Größenordnung unterzeichnet, und später auf die Idee kommt, ein Boot dieser Art und Güte billiger woanders zu bekommen. Wie doof sind eigentlich diese Leute????
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#9
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@ Klaus: Gedankenübertragung?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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@ micha
Erfahrung ! Manchmal hat`s auch wehgetan
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#11
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Man gut das ich hierbei nichts verloren haben, bis auf meine Zeit das Boot zu zeigen. Aber das macht man als Verkäufer ja eh.
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#12
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Hi mwuff
Das ist es ja, man gibt Anzeigen auf zeigt das Boot, bindet immer Zeit und Geld ans Bein Dann endlich verkauft, nach 14 Tagen immer noch kein Geld da, also wieder von Vorne los. Ich finde sowas mehr als ärgerlich. Natürlich, wenn der pingelige Käufer das Boot nicht mehr abnehmen will, muß man sich einigen, aber nicht immer zu lasten des Verkäufers, u.U hast du dir schon ein neues Boot gekauft und bist auf das Geld aus dem Verkauf angewiesen. Und dann hast du richtige Kosten. Also: beim nächsten mal ist man schlauer. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#13
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@ mwuff, habe solche Erfahrungen auch schon gemacht. Glaube mir, da hilft nur eines wirklich , eine ANZAHLUNG und zwar eine, die weh tut wenn man sie nicht zurückbekommt !! Bei z.B. 500 Euro hätte dein potentieller Käufer(anwärter), so wie ich das nach deiner Beschreibung (schwieriger Käufer) abschätzen kann, schon einen Rückzieher gemacht ! Der hat sich kostenlos Dein Boot reserviert und munter weitergesucht.
Immer eine Anzahlung verlangen.... und die Sache bekommt sofort verbindlichen Charakter ! Gruss Bernd
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Die Anstaltsleitung hat angerufen ........ wir sollen alle sofort zurück kommen !
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#14
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Hi,
als Jurist und langjährig tätiger Rechtsanwalt gebe ich dir folgenden Ratdes Vorgehens: 1. setze selbst den Käufer schriftlich mit Ablehnungsandrohung in Verzug, dh.Fristsetzung: vollständige Zahlung des Kaufpreises und Abholung des Bootes bis zum (genaues Datum angeben - Frist 7 Tage), wenn bis dahin nicht vollständig bezahlt, drohe ihm an , dass du vom Kaufvertrag zurücktritst und kündigst ihm gleichzeitig Schadensersatzansprüche an, die da wären z.B. erneute Inserierungskosten und insb. eine etwaige Differenz zu einem später womöglich erzielten niedrigeren Kaufpreis. Ferner Standgebühren. 2. Nach Fristablauf würde ich das Boot anderweitig veräussern und den Käufer auf den Schaden in Regreß nehmen. Zuvor erklärst du nochmals formell und schriftlich den Rücktritt. So wie du den Fall schilderst, tendiert ein Prozesskostenrisiko gegen Null. Gruß Justin
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#15
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Zitat:
Der Rest 100% OK. Aber ich würde mir als Vertreter der Gegenseite von meinem Mandanten schildern alssen, warum er den Vertrag für nichtig erklären möchte und anfechten will. Dann stehst du aber mit deiner Verzugsandrohung zeimlich allein da....und das Boot wird nicht verkauft, weil du ja auf Einhaltung des Vertrages bestehst.....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#16
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Hi,
du hast ein Boot und kannst es nutzen, es ist deins. Beschreitest du den Klageweg, gehört es dem (Nicht) Käufer. Nutzen ist essig....denn dann findet er bestimmt Dinge die vorher "anders" waren. Inserier neu und fertig.... Gruß Willy Kein Anwalt...daher eine Vermutung und ein "normaler" Rat. |
#17
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Typische Sachden und Unkosten durch den Rücktritt sind im bereich von 10 bis 20 % des Kaufpreises oder entsprechend detailierte Begründung ...
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#18
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unsinnige KOSTEN
Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#19
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Zitat:
(wie am Telefon besprochen)
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#20
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Ihr habt sicher beide ein Rechtschutzversicherung. Sonst wäre das Risiko den Prozess zu verlieren viel zu hoch. Du klagst. Sein Anwalt bestreitet. 1. verhandlung in 6 Monaten. Wird von der Gegenseite wegen Verhinderung ... nicht möglich sein daran teilzunehmen. Also Verschiebung um 2-3 Monate. Während der ersten Anhörung kommt der Richter zum Schluss die Parteien sollen sich einigen. Einigung kommt nicht zustande. 2 Verhandlung. Du bekommst Dein Recht. Die Gegenseite geht in Revision. Deine Forderungen werden immer höher da Du ja ein Boot hast, das Du nicht nutzen darfst es aber unterstellen musst. Die Anwälte lachen sich ins Fäustchen und so geht das eine lange lange Zeit. Kämpfe gerade seit fast 3 Jahren um mein recht. 3 Gutachter sind auf meiner Seite aber der Gegenseite fällt immer was Neues ein. Streitwert €1000. Prozeskosten bislang sicher das 4-5 fache. Aufgeben darf ich nicht, sonst trage ich bzw. der Rechtschutz die Kosten. Trink Dir lieber ein Bier und vergess die Angelegenheit.
Herzliche Grüsse Stefan
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#21
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Schön, das hier immer die Rede von Rechtsschutzversicherung ist.
Dann lest Euch bitte mal genau Euren Vertrag durch, da wir fast zu 100 % der Vertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen. Finde ich auch immer toll, wenn bei E-Bay jemand in seiner Beschreibung mit reinschreibt, das er, falls Spassbieter, ne Rechtsschutz hat Gruss, rene |
#22
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genau, weil, RECHT haben und RECHT kriegen sind immer 2paar stiefel
und über eine evtl. prozessdauer ist ein weiterer verkauf des bootes eh hinfällig
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#23
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nein, Vertragsrechtsschutz ist idR inbegriffen, wenn eine FamilienRS abgeschlossen wird
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#24
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Da hat Thomas Recht.
Bei einer privaten Rechtsschutzversicherung bliebe ohne Vertragsrechtsschutz ja auch nicht mehr allzu viel übrig, was zu einem Rechtschutzfall führen könnte (Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz mal ausgenommen). Gruß Norman
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#25
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Zitat:
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
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