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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 21.11.2013, 14:33
syalena syalena ist offline
Ensign
 
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Standard Falschparken in Pula - Knöllchen

Hallo zusammen,
heute finde ich Post im Briefkasten: ein RA aus Berlin teilt mir mit, ich hätte am 24.05.2010 in Pula geparkt und keine Gebühr bezahlt. Der Anwalt wurde nun von der Pula Parking d.o.o. beauftragt, die Gebühr zu erheben (Tagessatz € 13,40 zzgl. RA Gebühren € 89,10) somit insgesamt € 102,50. Er verweist zugleich auf die www.pulaparking.hr/de Adresse.
Ich kann mich nicht erinnern, falsch oder ohne Gebühr zu zahlen geparkt zu haben. Auch war kein Zettel an meinem Auto. Andere Benachrichtigungen habe ich nicht erhalten. Ist dieser Vorgang rechtlich zulässig? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie soll ich mich verhalten? Danke für Eure Meinungen und Empfehlungen. Gruß - Werner
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  #2  
Alt 21.11.2013, 14:49
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Karlsson Karlsson ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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mmh .. also für mich klingeln da irgend wie alle Alarmglocken .. und es richt .. tja .. irgend wie nach Abzocke.. schon mal den RA ergoogelt ??
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By Karsten
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  #3  
Alt 21.11.2013, 14:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
(..) heute finde ich Post im Briefkasten (..) Wie soll ich mich verhalten? (..)
Normaler Brief? Fast schon ein Zufall, dass der ankam. Heutzutage geht auf dem Postweg manchesmal etwas verloren.

Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
(..) 24.05.2010 (..)


Hier wäre das verjährt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 21.11.2013, 15:07
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Brami Brami ist offline
Commander
 
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Hallo!

ich würde die Parkingfirma per email oder telefonisch kontaktieren und den Sachverhalt klären und eventuell die auf der Internetseite angegebene Kontodaten der Firma bestätigen lassen ob richtig und nur die Strafe bezahlen ohne Rechtsanwaltkosten. Rechtsauskunft bei denen Rechtsanwalt einholen!

LG
Erich
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  #5  
Alt 21.11.2013, 15:10
billi billi ist offline
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Das würde ich in den Mülleimer werfen. Parkvergehen müsste ja verjährt sien nach 3 Jahren.

Ich geh von Abzocke aus.

Warst du überhaupt in Pulla ?

Nur ein Beispiel. Mein Arbeitskollege bekam einen ANhörungsbogen vom Ordnungsamt München. Er wäre mit 120 in der 70er Zone geblitzt worden.
Er hat den Brief und auch die folgebriefe nicht beantwortet und in die Tonne geworfen.
Eines Tages stand natürlich ein Vollzugsbeamter vor der Tür und fragte ob er ein schreiben bekommen hätte. er bejahte die Frage ordnungsgemäss. der Beamte war verdutzt und fragte warum er nicht antwortet. Die STrafe sei natürlich nun gestiegen durch die Bearbeitungsgebühr.
Mein Kollege sagte das er von einem Fehler ausgeht und machte die Scheune auf. Der a60 Jahre alte Lanz hatte das Kennzeichen das angeblich geblitzt wurde. und fur nur max 25 km/h und nicht die gemessenen 120.
Der Beamte schaute sich noch mal die Akte an und erkannte auf dem Bild das das kennzeichen von dem Sachbearbeiter in München falsch abgelesen wurde. Statt HD für Heidelberg was bei meinem Kollegen am Lanz stan war das Kennzeichen eindeutig mit HB für Hansestadt Bremen beschriftet.

Geändert von billi (21.11.2013 um 15:16 Uhr)
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  #6  
Alt 21.11.2013, 20:06
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Mach den Ofen damit an , mehr ist der Brief nicht wert !!!
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  #7  
Alt 22.11.2013, 07:29
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ist das der gleiche Vorgang

http://de.soc.recht.misc.narkive.com...sz-in-kroatien

Wolfgang
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  #8  
Alt 22.11.2013, 07:47
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die Kanzlei ist allerdings bekannt

http://www.wbs-law.de/abmahnung-file...iel-sebastian/

Gleiche Adresse


Wenn Du beim ADAC bist, bekommst du dort auch von einem RA kostenlose Auskunft dazu.
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  #9  
Alt 22.11.2013, 11:07
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
... ich hätte am 24.05.2010 in Pula geparkt und keine Gebühr bezahlt. ...
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das würde ich in den Mülleimer werfen. Parkvergehen müsste ja verjährt sien nach 3 Jahren. ...
Abgesehen davon, dass hierfür kroatisches Recht gilt, in D wäre das noch NICHT verjährt

Du hast zwar Recht, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt (BGB § 195).

Nur vergessen die Meisten den Verjährungsbeginn (BGB § 199) zu berücksichtigen

Im konkreten Fall begann die Verjährungsfrist am 01.01.2011 und endet somit erst am 31.12.2013, also in exakt 39 Tagen.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 22.11.2013, 11:11
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nur ein Beispiel. Mein Arbeitskollege bekam einen ANhörungsbogen vom Ordnungsamt München. Er wäre mit 120 in der 70er Zone geblitzt worden.
Er hat den Brief und auch die folgebriefe nicht beantwortet und in die Tonne geworfen.
Eines Tages stand natürlich ein Vollzugsbeamter vor der Tür und fragte ob er ein schreiben bekommen hätte. er bejahte die Frage ordnungsgemäss. der Beamte war verdutzt und fragte warum er nicht antwortet. Die STrafe sei natürlich nun gestiegen durch die Bearbeitungsgebühr.
Mein Kollege sagte das er von einem Fehler ausgeht und machte die Scheune auf. Der a60 Jahre alte Lanz hatte das Kennzeichen das angeblich geblitzt wurde. und fur nur max 25 km/h und nicht die gemessenen 120.
Der Beamte schaute sich noch mal die Akte an und erkannte auf dem Bild das das kennzeichen von dem Sachbearbeiter in München falsch abgelesen wurde. Statt HD für Heidelberg was bei meinem Kollegen am Lanz stan war das Kennzeichen eindeutig mit HB für Hansestadt Bremen beschriftet.

Toller Arbeitskollege, anstatt 5 cent für einen Anruf aufzuwenden lässt er den Steuerzahler für diesen Vorgang mehrere 100 € zahlen.
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  #11  
Alt 22.11.2013, 11:14
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Abgesehen davon, dass hierfür kroatisches Recht gilt, in D wäre das noch NICHT verjährt

Du hast zwar Recht, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt (BGB § 195).

Nur vergessen die Meisten den Verjährungsbeginn (BGB § 199) zu berücksichtigen

Im konkreten Fall begann die Verjährungsfrist am 01.01.2011 und endet somit erst am 31.12.2013, also in exakt 39 Tagen.

Gruß Lutz
du hast die Falsche verjährungsfrist angenommen.
in Deutschland verjähren Straftaten nach frühestens drei Jahren.

beim Flaschparken redet man aber von einer Ordnungswiedrigkeit und nicht von einer Straftat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverj%C3%A4hrung

zitat:
Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen der Vielzahl der geahndeten Verstöße von besonderer Bedeutung. Die Verjährungsfrist nach § 31 OWiG beträgt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 31 Abs. 2 OWiG:
  1. drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  2. zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  3. ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
  4. sechs Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Ein besonderer Fall, in dem das Gesetz etwas anderes bestimmt, ist § 26 Abs. 3 StVG: Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG (d.h. bei Verstößen gegen die StVO und StVZO) beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate. Bei anderen Verstößen, insbesondere Alkohol- und Drogenverstößen gem. §§ 24 a, 24 b, 24 c StVG, richtet sich die Dauer der Verjährungsfrist entsprechend der allgemeinen Vorschrift des § 31 OWiG wieder nach dem Höchstmaß der angedrohten Geldbuße.
Daher gehe ich hier von einer Verjährung innerhalb Deutschlands von 3 Monaten aus
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  #12  
Alt 22.11.2013, 11:32
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Toller Arbeitskollege, anstatt 5 cent für einen Anruf aufzuwenden lässt er den Steuerzahler für diesen Vorgang mehrere 100 € zahlen.
Dafür hatter aber jemandem mehr als 5 ct erspart und dessen Fell gerettet - ich möchte nicht Dein Arbeitskollege sein.
Wenn der Steuerzahler Ordnungsgelder generieren will, dann muss er auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, die auch erstmal Geld kosten. Wenn die Bilderkennungssoftware nix taugt, dafür bin ich als Falschbeschuldigter nun mal nicht verantwortlich. Sollen die sich das Geld beim Lieferanten holen(wenn die Verträge sinnvollerweise so abgeschlossen wurden - glaub ich bei Ordnungsamt und Co. eher nicht, die haben bloß $$ im Auge und seltenst die Verkehrssicherheit)
Gruß
Michael
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  #13  
Alt 22.11.2013, 11:32
krokodil krokodil ist offline
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Bitte wegwerfen und gar nichts tun. Ist alles nicht durchsetzbar.

Und es wird auch nicht im kroat. Polizeicomputer gespeichert - alles Märchen.

Ich wurde vor kurzem auf der Autobahn Zagreb-Split kontrolliert (habe Ö-Kennzeichen). Der ganze Verkehr wurde auf einen Rastplatz abgeleitet, dort wurden per Zufall Autos zur Kontrolle rausgewunken, mein Sportwagen eben auch. Ein freundlicher Polizist nahm meine Papiere und verschwand zu einem Bus mit Computer drin.

Ich hatte etliche Parkstrafen in ganz Kroatien immer im nächsten Mistkübel entsorgt.

Etwas gespannt war ich schon - aber nach 2 Minuten kam der Polizist zurück, gab mir die Papiere und wünschte gute Fahrt.

Zoll war auch da, hat sich aber auf die LKWs konzentriert.
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  #14  
Alt 22.11.2013, 11:53
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hier geht es m. E. um die zivilrechtlichen Ansprüche des Parkraumbewirtschafters (Pula Parking d.o.o.) und nicht um eine OWi nach StVO § 13, so dass die Fristen mach BGB greifen.

Das BGB regelt ohnehin Zivilrecht und kein Strafrecht.

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 22.11.2013, 11:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Hier geht es m. E. um die zivilrechtlichen Ansprüche des Parkraumbewirtschafters (Pula Parking d.o.o.) und nicht um eine OWi nach StVO § 13, so dass die Fristen mach BGB greifen.

Das BGB regelt ohnehin Zivilrecht und kein Strafrecht.

Gruß Lutz
Da der TO weder ein knöllchen am Fahrzeug hat noch andere Beweise für sein Fehlverhalten hat müsste erst mal die andere Seite beweise vorlegen.

Wie ist das eigentlich mit der Gebührenordnung bei Anwälten. Richtet sich diese nicht nach dem Streitwert (hier 14€)
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  #16  
Alt 22.11.2013, 12:27
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Dafür hatter aber jemandem mehr als 5 ct erspart und dessen Fell gerettet - ich möchte nicht Dein Arbeitskollege sein.
Wenn der Steuerzahler Ordnungsgelder generieren will, dann muss er auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, die auch erstmal Geld kosten. Wenn die Bilderkennungssoftware nix taugt, dafür bin ich als Falschbeschuldigter nun mal nicht verantwortlich. Sollen die sich das Geld beim Lieferanten holen(wenn die Verträge sinnvollerweise so abgeschlossen wurden - glaub ich bei Ordnungsamt und Co. eher nicht, die haben bloß $$ im Auge und seltenst die Verkehrssicherheit)
Gruß
Michael
Zum einen hat er nicht jemandem das Fell gerettet. Der Vorwurf lautete auf 120 in der 70er Zone. Natürlich wurde dann das Verfahren gegen den richtigen weitergeführt. Und bei 120 in einer 70er Zone ist das Thema Verkehrssicherheit auf jeden Fall gegeben.

Jeder regt sich über überflüssig ausgegebene Steuergelder auf. Das gilt aber auch hier. Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Es bleibt ein überflüssiges und kindisches Verhalten in der Art: " Jetzt zeig ich es denen da oben mal."
Wenn man das überflüssig ausgegeben Geld irgendwo holen müsste, dann bei deinem Kumpel. Nur die Kosten des ersten Schreibens waren durch das Amt veranlasst. Den Rest hat dein Kumpel zu verantworten, der auch noch zugegeben hat mit Vorsatz dafür verantwortlich gewesen zu sein.

Gruß

Volker
Und ein
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  #17  
Alt 22.11.2013, 12:34
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
(..) Natürlich wurde dann das Verfahren gegen den richtigen weitergeführt. (..)
Wohl nicht, wegen Verfolgungsverjährung.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
(..) Wie ist das eigentlich mit der Gebührenordnung bei Anwälten. Richtet sich diese nicht nach dem Streitwert (hier 14€)
Durchaus - ist nichtlinear.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 22.11.2013, 12:44
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da der TO weder ein knöllchen am Fahrzeug hat noch andere Beweise für sein Fehlverhalten hat müsste erst mal die andere Seite beweise vorlegen. ...
Das sehe ich auch so, hat aber mit der Verjährungsfrist nichts zu tun.

Gruß Lutz
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  #19  
Alt 23.11.2013, 00:04
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Jungs , wer von mit Kohle haben will , sollte schon richtig was in der Hand haben , ich doch ganz einfach , ich zahle nicht und er kann hinter sein Geld hinterher laufen . Auf Anwalt Schreiben melde ich mich gar nicht , der hat mir nix zu sagen .
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  #20  
Alt 30.11.2013, 14:18
Hobie Hobie ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Zum einen hat er nicht jemandem das Fell gerettet. Der Vorwurf lautete auf 120 in der 70er Zone. Natürlich wurde dann das Verfahren gegen den richtigen weitergeführt. Und bei 120 in einer 70er Zone ist das Thema Verkehrssicherheit auf jeden Fall gegeben.

Jeder regt sich über überflüssig ausgegebene Steuergelder auf. Das gilt aber auch hier. Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Es bleibt ein überflüssiges und kindisches Verhalten in der Art: " Jetzt zeig ich es denen da oben mal."
Wenn man das überflüssig ausgegeben Geld irgendwo holen müsste, dann bei deinem Kumpel. Nur die Kosten des ersten Schreibens waren durch das Amt veranlasst. Den Rest hat dein Kumpel zu verantworten, der auch noch zugegeben hat mit Vorsatz dafür verantwortlich gewesen zu sein.

Gruß

Volker
Und ein

Ich halte das Ganze für eine Urban Legend!

Wenn ich mich recht erinnere, steht auf den Schreiben
neben dem Kennzeichen auch der Fahrzeugtyp.
Wer verschickt eine Forderung an einen Lanz Traktor,
der 120 km/h gefahren sein soll?
Werfährt exakt 120 km/h?
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  #21  
Alt 30.11.2013, 16:34
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Ich halte das Ganze für eine Urban Legend!

Wenn ich mich recht erinnere, steht auf den Schreiben
neben dem Kennzeichen auch der Fahrzeugtyp.
Wer verschickt eine Forderung an einen Lanz Traktor,
der 120 km/h gefahren sein soll?
Werfährt exakt 120 km/h?
neben dem SChreiben stand natürlich ein Fahrzeugtyp und natürlich kein Lanz Bulldog. Da ja ein Fahrzeug mit Bremer Kennzeichen geblitzt wurde und nicht der Lanz mit Heidelberger Kennzeichen.

Also erst mal lesen lernen.
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  #22  
Alt 30.11.2013, 16:58
Hobie Hobie ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
neben dem SChreiben stand natürlich ein Fahrzeugtyp und natürlich kein Lanz Bulldog. Da ja ein Fahrzeug mit Bremer Kennzeichen geblitzt wurde und nicht der Lanz mit Heidelberger Kennzeichen.

Also erst mal lesen lernen.

Warum fahren die dann zum Lanz?

Also erstmal denken lernen!
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  #23  
Alt 30.11.2013, 17:00
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Warum fahren die dann zum Lanz?

Also erstmal denken lernen!
Naja ist halt passiert. und hat wohl keiner richtig kontrolliert.

Mein Kollege hat uns ja den Brief gezeigt.
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  #24  
Alt 30.11.2013, 17:28
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marsvin marsvin ist offline
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Ist nicht so selten, ich habe mal einen Anhörungsbogen aus Hessen bekommen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, das Kennzeichen war das meines Bootstrailers. Der stand allerdings zu der Zeit nachweislich im Winterlager in Kappeln, angegebenes Fahzeug war ein VW Golf,
Siggi
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  #25  
Alt 02.12.2013, 10:23
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Hatt ich auch mal, Grünweiß München stand bei uns vor der Türe und wollte sich erkundigen was unser schwarzer 7er auf einem privaten Firmengelände ein paar Orte weiter zu suchen hatte. Es wurde Anzeige erstattet.
Nach einiger Diskussion dass der BMW zu der Zeit woanders war sah ich das Kennzeichen auf den Unterlagen der Herren: War das unseres Toyota-Geländewagens mit auffälliger 2-Farblackierung und Chrombullenfänger vorn dran - Verwechslung völlig ausgeschlossen.
Die hatten nur übers Kennzeichen den Halter ermittelt und an der Tür gefragt: "Sie haben doch ne schwarze Limousine, oder?"
Tja, so kanns gehen. Nach Besichtigung des Wagens war die Sache erledigt.

Schöne Grüße,
Jan
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